Winterreifen ab Oktober sicherheitsrelevant

| 28. September 2009 | 0 Comments

AvD-Service: Winterreifen ab Oktober sicherheitsrelevant

* Verkaufsverbot bei fehlender Sound-Kennzeichnung
* Nur Schneeflockensymbol garantiert Wintertauglichkeit
* Winterreifenpflicht für LKW, Busse und Taxen einführen

Trotz teils noch sommerlicher Temperaturen appelliert der Automobilclub von Deutschland (AvD), nun Winterreifen aufzuziehen. Von Oktober bis Ostern sind die Pneus mit dem Schneeflockensymbol sicherheitsrelevant, weisen auf laubbedeckten Straßen, bei Nässe, Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften auf. Die Gummimischung ist auf schlechte Witterungsverhältnisse abgestimmt.

Neue EU-Vorgaben

Winterreifen sind nicht nur bei Schnee ein echtes Sicherheitsplus. © Goodyear

Winterreifen sind nicht nur bei Schnee ein echtes Sicherheitsplus. © Goodyear

Beim Reifen-Neukauf sollten Verbraucher auf die Sound-Kennzeichnung und geringe Abrollgeräusche achten. Der AvD weist darauf hin, dass die EU ein abgestuftes Verkaufsverbot für Reifen ohne sogenannte “S”-Kennzeichnung erlassen hat. Ab 1. Oktober 2009 dürfen PKW-Reifen mit einer Querschnittsbreite bis zu 185 mm nicht mehr ohne “S”-Markierung in den Verkehr gebracht werden. Es wurde jedoch eine Übergangsregelung vereinbart. Erfüllen Reifen die Geräuschanforderungen der EU-Richtlinien (ECE-R 117), können Sie mit einem entsprechenden Zertifikat vorübergehend weiterverkauft werden. Ab dem 1. Oktober 2010 gilt diese Regelung für Reifen über 185 bis 205 mm Laufflächenbreite, ab 1. Oktober 2011 für Reifen über 215 mm.

Neben dem Sound sind Profil und Alter entscheidend. Die in Deutschland bei Winterreifen gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Der AvD rät jedoch dringend, nicht mit weniger als 4 mm Profil zu fahren. Sonst büßen die Winterreifen ihren Leistungsvorsprung ein, besonders bei Nässe, Schnee und Matsch. Sie haften schlechter und der Bremsweg wird länger. Auch mit Pneus, die älter als sechs Jahre sind, sollte man nicht mehr unterwegs sein. Die DOT-Nummer zeigt unter anderem an, in welcher Woche und in welchem Jahr der Reifen produziert wurde (z.B. 1209 – für die 12. Woche, im März 2009).

Berufskraftfahrer mit besonderer Verantwortung

Eine ausdrückliche Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt jedoch seit Mai 2006 eine witterungsangepasste Ausrüstung vor (§2, Abs. 3a). Eine unpräzise Formulierung, die es den Behörden überlässt, wie im Einzelfall zu verfahren ist. Es droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro. Falls man mit Sommerreifen den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht, werden 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Die Polizei akzeptiert mit M+S (für Matsch und Schnee) markierte Reifen. Diese Bezeichnung steht jedoch nicht unbedingt für Wintertauglichkeit. Der AvD empfiehlt, auf das Schneeflockensymbol zu achten. Um dieses Zeichen zu bekommen, müssen die Reifen auf Schnee bestimmte Eigenschaften nachweisen, bieten mehr Sicherheit.

Der AvD regt zudem an, eine Winterreifenpflicht für Linienbusse, Taxen und LKW – besonders für Gefahrguttransporte – einzuführen. Berufskraftfahrer haben eine besondere Verantwortung und ihre Arbeitgeber, Kommunen oder Spediteure, könnten sich im eigenen Interesse als Vorbilder in Sachen Verkehrssicherheit präsentieren. Bus- oder LKW-Unfälle haben auf winterlichen Straßen nicht selten verheerende Folgen: Personen- oder hohe Sachschäden und oft stundenlanges Stauchaos, falls ein LKW oder Bus quer steht und mehrere Spuren blockiert.
Weitere Informationen finden Sie hier:

* Eine Übersicht, in welchen europäischen Ländern eine Winterreifenpflicht besteht
* Wissenswertes über Auto fahren im Winter

Quelle: AUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND e.V.

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Category: Mobiles

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