Wie darf der Nikolaus Auto fahren ?
Von Redaktion | 5. Dezember 2009 | Kategorie: News des Tages | Keine Kommentare »* Sichteinschränkende Masken am Steuer tabu
* Tempolimit statt Überschallgeschwindigkeit
* Gefüllter Jutesack schützt nicht vor “Knöllchen”
Viele Nikoläuse werden am Wochenende ihre klassischen Rentierschlitten gegen moderne Automobile eintauschen. Dann gilt es – trotz Auslieferungsstress – im weihnachtlichen Straßenverkehr einiges zu beachten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) empfiehlt mit Blick auf die Verkehrssicherheit, den Rauschebart so zu stutzen, dass Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt werden. Masken, die die Sicht einschränken, sind tabu und sollten erst kurz vor dem Einstieg in den Schornstein angezogen werden. Sonst muss selbst ein Nikolaus ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen. Kommt es zu einem Unfall, droht wegen grober Fahrlässigkeit zudem der Verlust des Kaskoschutzes. Ähnliches gilt für klobige Stiefel, dicke, rote Mäntel, Zipfelmützen oder Bischofsmitren: Solange sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und Nikolaus am Steuer nicht behindern, ist dagegen nichts einzuwenden. Andernfalls sollte die weihnachtliche Ausrüstung sicher im Kofferraum transportiert und erst am Ort der Bescherung angelegt werden.
Rauschebart im Blitzlichtgewitter
Der Nikolaus darf auf deutschen Straßen zudem nicht mit Überschallgeschwindigkeit unterwegs sein, sondern sollte sich selbstverständlich an Tempolimits halten. “Rauscht ein ‘Rauschebärtiger’ dennoch in einen ‘Blitzer’, kann das den Ermittlungsbehörden Probleme bereiten. Wenn nicht festgestellt werden kann, wer am Steuer saß – beziehungsweise wenn der maskierte Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann – muss das Bußgeldverfahren im Zweifelsfall eingestellt werden. Zeugen können jedoch vorher zu Aussagen verpflichtet werden”, erklärt AvD-Rechtsexperte Herbert Engelmohr. Der AvD weist zudem darauf hin, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde bei einem schwerwiegenden Verstoß dem Fahrzeughalter auferlegen kann, in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen. Wer sein Auto an den Nikolaus verleiht, sollte ihn also bitten, weder sich selbst, noch Knecht Rupprecht oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Wichtig ist auch, beim abendlichen Stiefelfüllen vorschriftsmäßig zu parken. Die Ordnungshüter willigen nur selten ein, “Knöllchen” gegen Nüsse, Mandarinen oder Lebkuchen einzutauschen.
Quelle: Automobilclub von Deutschland (AvD)
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