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Berliner Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der ‚Untreue’ eingeleitet. Da Untreue ein sogenanntes Offizialdelikt ist, war die Staatsanwaltschaft nach Bekanntwerden des Berichts des Landesrechnungshofes Berlin gezwungen, ein solch förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das DIW Berlin wird der Berliner Staatsanwaltschaft alle Unterlagen zur Verfügung stellen und ihr vollständige Kooperation anbieten.
Die Verantwortlichen des DIW Berlin mit Präsident Prof. Dr. K. Zimmermann an der Spitze sind nach wie vor davon überzeugt, dass die vom Landesrechnungshof Berlin erhobenen Vorwürfe, die Ausgangspunkte des Ermittlungsverfahrens sind, unberechtigt und falsch sind. Der Präsident hat für das Ermittlungsverfahren Herrn Prof. Dr. Dr. A. Ignor als Rechtsbeistand mandatiert.

Quelle:DIW Berlin

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