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Osterfeuer – Brauchtum der mit Sicherheit Spaß macht

Zurich warnt vor arglosem Umgang mit den traditionellen Großfeuern

Bonn, 19.03.2010: Traditionelle Osterfeuer gehören in vielen Regionen Deutschlands zum Osterfest wie bundgefärbte Ostereier auf den morgendlichen Frühstückstisch. Die symbolische Vertreibung des Winters ist bis heute ein beliebter Anlass für einen geselligen Auftakt in die Freiluftsaison. “Bei offenem Feuer – insbesondere dieser Größenordnung ist allerdings Vorsicht geboten”, so Jens Lison, Vorstand der Zurich Versicherung. Deshalb unterliegen die oft mehrere Meter hohen Osterfeuer strengen Auflagen. Eine einheitliche Regelung gibt es in Deutschland aber nicht.

Feuer muss stets beherrschbar werden

Damit aus dem festlichen Osterfeuer keine Brandkatastrophe wird, ist das Vorhaben gründlich zu planen. Dabei sind auch Stadtverwaltung und die örtliche Feuerwehr zu Sicherheitsauflagen sowie Genehmigungspflichten zu konsultieren. Handelt es sich beim Ort des Geschehens nicht um das eigene Gründstück, muss der Eigentümer seine Zustimmung erteilen. “Die wichtigste Regel lautet: ein Feuer muss immer beherrschbar bleiben und ununterbrochen beaufsichtigt werden” so Lison. “Hier ist höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten, denn sonst ist ein auf Fahrlässigkeit zurückzuführendes Ausufern des Brandes unter Umständen nicht abgesichert.” In jedem Fall sollten Löschgeräte und Löschdecken bereitgestellt werden.
Umweltauflagen und Umgebung beachten

Das Osterfeuer dient ausschließlich der Brauchtumspflege und nicht der Abfallbeseitigung. Im Interesse des Umweltschutzes kommen als Brennmaterialien ausschließlich unbehandeltes Holz oder Baum- und Strauchschnitt (Blätter vorher entfernen) in Frage. Das Holz sollte trocken sein, sonst droht starke Qualmentwicklung. Um Kleintiere, die sich gern in den Holzstapeln verstecken, zu schützen, empfiehlt es sich, das Feuerholz erst kurz vor dem Anzünden aufzustapeln oder zumindest noch einmal umzuschichten. Auch auf den Ort kommt es an: Der Untergrund der Feuerstelle sollte eine ungewollte Ausdehnung des Brandes verhindert. Zudem sollten der Ort und Witterung so gewählt sein, dass durch Funkenflug oder auflodernde Flammen keine ungewollten Brände entstehen. Ein Abstand von mindestens 50 Meter sollte zu Gebäuden und Bäumen, mindestens 100 Meter zur nächsten Straße eingehalten werden. Brandbeschleuniger sollten nicht oder nur von erfahrenen Personen unter größter Vorsicht verwendet werden. Hier droht höchste Unfallgefahr.

Quelle: Zurich Gruppe Deutschland

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