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Die Steuerzahler können vorerst aufatmen

| 12. September 2012 | 0 Comments

Das Gericht stellte klar, dass die deutsche Haftungssumme am ESM vorerst auf maximal 190 Mrd. Euro beschränkt bleiben muss. Der ESM als unbegrenzte Bad Bank für kriselnde Eurostaaten ist damit gescheitert. Das ist ein Erfolg für die Steuerzahler. Diese Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts darf der Bundestag in Zukunft nicht konterkarieren, indem er – wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen – die Haftungssummen einfach ausweitet. Deshalb kommt es darauf an, dass weiterhin die Europapolitik in Deutschland kritisch hinterfragt wird.

Zugleich ist damit wieder die Politik gefragt, über die Lösung der europäischen Staatsschuldenkrise zu streiten. Denn das Urteil ist kein Freibrief, den eingeschlagenen Weg der Milliardenhilfen via ESM und EFSF zu Lasten der Steuerzahler fortzuführen. Auch die Euro-Krisenländer wissen jetzt, dass es verstärkt auf eigene Reform- und Konsolidierungsleistungen ankommt, da der Weg über immer weiter steigende Rettungsschirme versperrt ist. In diesem Zusammenhang muss die EZB-Entscheidung, unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten aufkaufen zu wollen, erneut heftig kritisiert werden.

Zugleich muss sich die Bundesregierung in ihrem Handeln transparent zeigen und den Bundestag sowie die Öffentlichkeit umfassend über sämtliche Aktivitäten im Rahmen der Schuldenkrise informieren. Das Bundesverfassungsgericht kommt auch in diesem Punkt dem Wunsch zahlreicher Steuerzahler nach Transparenz und Beteiligung nach. Der Bund der Steuerzahler fordert daher die Bundesregierung auf, sich bei künftigen Entscheidungen in Bezug auf den ESM strikt an das gestärkte Mittbestimmungsrecht des Deutschen Bundestages zu halten.

Quelle Bund der Steuerzahler

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Category: Politik

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