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Recht & Steuer

Navi mit Blitzwarner – Wie ist die Rechtslage?

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Navigationsgeräte sind Verkaufsschlager und zum Teil mit interessanten Sonderfunktionen versehen, z.B. einer Radarwarnfunktion. Die Software dieser Geräte erlaubt es dem Nutzer, festinstallierte Radarmessstationen als so genannte Point Of Interest (POI) zu speichern und sich rechtzeitig davor warnen zu lassen. Kurz runter vom Gas, einen Moment lang die Höchstgeschwindigkeitsgrenze beachten und dann geht es flott weiter. Diese Funktion spart also Geld, Punkte, Zeit und Nerven. Ist sie aber auch legal? ARAG Experten wissen die Antwort:

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Entscheidung für die Ampelkennzeichnung

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12.03.2010 – Kommenden Dienstag können die Abgeordneten im zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments den Weg frei für die Ampelkennzeichnung machen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) appelliert vor der entscheidenden Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, für eine verbraucherfreundliche Regelung zu stimmen. “Die Volksvertreter dürfen dem Druck aus der Wirtschaft nicht nachgeben, die Ampelkennzeichnung zu blockieren”, fordert Vorstand Gerd Billen.

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Immer mehr Falschgeld in Umlauf

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Im vergangenen Jahr brachten Geldfälscher in Deutschland deutlich mehr Blüten in Umlauf. Die Zahl der Fälschungen stieg 2009 laut Bundesbank um 28 Prozent. Insgesamt registrierte die Notenbank 52.500 Blüten, im Vorjahr waren es noch 41.000. Die meisten Kriminellen der Branche bevorzugen 50- und 20-Euro-Noten. So versuchen die Fälscher die höchste Note nachzumachen, die im Handel noch problemlos akzeptiert wird. In Deutschland war im vergangenen Jahr fast jede zweite Blüte ein falscher Fünfziger, im gesamten Euro-Raum ist fast jeder zweite gefälschte Banknote ein 20-Euro-Schein. ARAG Experten raten daher, die Sicherheitsmerkmale der Euro-Scheine zu prüfen, um sich von der Echtheit der Banknoten zu überzeugen. Eine Faustregel dazu lautet: Fühlen, sehen, kippen:

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Fälschlich für tot erklärter Rentner muss Anwalt selbst bezahlen

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Nürnberg (D-AH) – Stellt der Versicherungsträger die Zahlungen an einen Rentner ein, weil der Mann von der Behörde zu Unrecht für tot erklärt wurde, darf er nicht einfach zu einem Anwalt gehen, um den amtlichen Unfug statt seiner aus der Welt schaffen zu lassen. Zumindest hat er dann die Anwaltskosten selbst zu tragen. Darauf hat jetzt das Sozialgericht Konstanz bestanden (Az. S 8 R 1780/09).

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Was tun, wenn jemand stirbt?

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09.03.2010 – Jährlich sterben in Deutschland rund 850.000 Menschen. Konkrete Hilfestellungen, was im Sterbefall zu tun ist und bereits zu Lebzeiten getan werden kann, bietet der völlig überarbeitete Ratgeber “Was tun, wenn jemand stirbt?”. An wen muss man sich wenden, um den amtlichen Formalitäten zu genügen? Welche Formen der Bestattung gibt es? Welche Fristen sind zu beachten? Außerdem enthält das Buch Tipps, wie man sich vor unseriösen oder überteuerten Bestattungsunternehmen schützen kann. Neu ist eine Checkliste als Hilfe für Angehörige, die man ausfüllen und speichern kann.

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Vorsicht Überweisung! Die neue Gutschrift-Masche!

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Unser gesamter Geldverkehr wird mittlerweile größtenteils elektronisch abgewickelt. Die vollelektronischen Verfahren haben viele Vorteile, wie z.B. die Beschleunigung des Geldflusses, bergen aber auch Risiken. Die regelmäßige Kontrolle des eigenen Kontos wird im Alltag nämlich oft vernachlässigt. Genau diese Unachtsamkeit machen sich Betrüger bei einer neuerdings auftretenden Masche zunutze, warnen jetzt ARAG Experten.

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Vorratsdatenspeicherung gekippt, aber Filesharer-Abmahnungen bleiben gültig!!

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Heute hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Viele Tauschbörsen-Nutzer mit anhängiger Abmahnung fragen sich nun, ob die Angelegenheit damit für sie vom Tisch ist. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE sagt ganz deutlich: Nein. Für die Tauschbörsen-Verfahren spielt die Vorratsdatenspeicherung KEINE Rolle.

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Vorratsdatenspeicherung: Staat muss Vorbild sein

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Der Staat müsse der Wirtschaft mit gutem Beispiel vorangehen. Dies sei nicht gewährleistet, wenn er selbst in großem Stil verdachtsunabhängig Daten horte. Das Prinzip “So viel wie nötig, so wenig wie möglich” gelte im Datenschutz für Staat und Wirtschaft gleichermaßen. “Verbraucher dürfen keine Angst haben, dass jeder beliebig Daten über sie und ihr Verhalten sammelt und diese für seine eigenen Zwecke nutzt”, so Billen weiter: “In der Informationsgesellschaft muss der Staat Vorbild sein. Das Wildwestverhalten von Teilen der Wirtschaft darf er nicht dulden.”

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Tagesmutter – Eine anspruchsvolle Tätigkeit

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Wer als Tagesmutter Kinder betreut, übernimmt eine große Verantwortung sowohl in pädagogischer als auch in rechtlicher Hinsicht. Das Gesetz führt dazu in § 23 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs VIII aus, dass der Beruf der Tagesmutter eine anspruchsvolle Tätigkeit ist, die durch eine qualifizierte Person ausgeübt werden muss, wobei die fachliche Beratung und die Zusammenarbeit mit den Eltern sehr wichtig ist. ARAG Experten nennen die Rechte und die Pflichten einer Tagesmutter.

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Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

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Kinder kennen beim Spielen keine Grenzen. Sie können Gefahren und die Konsequenzen ihres Handelns noch nicht abschätzen. Schnell ist beim Spiel auf der Straße ein Auto beschädigt, ein Fenster zerbrochen oder der teure Grill der Nachbarn kaputt. Dann ist Ärger vorprogrammiert.

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