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	<title>United Networker Magazine &#187; Recht &amp; Steuer</title>
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	<description>United Networker Magazine das Network Marketing, Business und Lifestyle Magazin</description>
	<lastBuildDate>Fri, 30 Jul 2010 15:37:30 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 11:05:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsplatz]]></category>
		<category><![CDATA[Bund der Steuerzahler]]></category>
		<category><![CDATA[häusliches Arbeitszimmer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerzahler]]></category>

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		<description><![CDATA[„Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt. Das Verfassungsgericht positionierte sich zugunsten der Steuerzahler und gegen die gängige Praxis, Politik nach Kassenlage zu betreiben“, kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke das Urteil.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Weiterer Sieg für die Steuerzahler</h3>
<p><strong>Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen.</strong></p>
<p>„Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt. Das Verfassungsgericht positionierte sich zugunsten der Steuerzahler und gegen die gängige Praxis, Politik nach Kassenlage zu betreiben“, kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke das Urteil.</p>
<p><a href="http://www.unitednetworker.com/wp-content/uploads/2010/07/4c5153769aa40_Arbeitszimmer.jpg"><img class="alignright size-full wp-image-76489" title="4c5153769aa40_Arbeitszimmer" src="http://www.unitednetworker.com/wp-content/uploads/2010/07/4c5153769aa40_Arbeitszimmer.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a>Das Gericht stellt klar, dass immer dann, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig sein müssen. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Steuerzahler erneut, ähnlich wie beim Urteil zur Pendlerpauschale. Auch hier wurde die Neuregelung des Gesetzgebers rückwirkend vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt und klargestellt, dass fiskalische Gründe keine Rechtfertigung für die Beschränkung von Werbungskosten sind.</p>
<p>„Das Urteil ist ein weiteres deutliches Signal an den Gesetzgeber, nicht willkürlich Steuergesetze zur Einnahmenvermehrung zu verändern. Der BdSt hat diese Regelung von Anfang an für verfassungswidrig gehalten und bereits im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen. Jetzt muss die Politik für ihre Sturheit bezahlen. Sie sollte aber endlich Lehren daraus ziehen und nicht immer wieder offensichtlich verfassungswidrige Regelungen im Steuerrecht beschließen, die vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert werden“, so Däke.</p>
<p>Quelle Text und Bildmaterial: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.</p>
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		<title>Versicherer sollen Kunden bei unwirksamen Vertragsklauseln informieren</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 17:23:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[BGH-Urteilen]]></category>
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		<category><![CDATA[Vertragsklauseln]]></category>

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		<description><![CDATA[vzbv fordert gesetzliche Informationspflicht bei höchstrichterlichen Urteilen
28.07.2010 &#8211; Versicherungen sollen ihre Kunden informieren, wenn deren Verträge Klauseln enthalten, die vom Hanseatischen Oberlandesgericht gestern für unwirksam erklärt worden sind. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Reaktion auf das Urteil gegen den Deutschen Ring, die Ergogruppe, Generali und Signal Iduna. &#8220;Wenn die Klauseln verwendet wurden, sollte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>vzbv fordert gesetzliche Informationspflicht bei höchstrichterlichen Urteilen</strong></p>
<p>28.07.2010 &#8211; Versicherungen sollen ihre Kunden informieren, wenn deren Verträge Klauseln enthalten, die vom Hanseatischen Oberlandesgericht gestern für unwirksam erklärt worden sind. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Reaktion auf das Urteil gegen den Deutschen Ring, die Ergogruppe, Generali und Signal Iduna. &#8220;Wenn die Klauseln verwendet wurden, sollte es den Kunden möglich sein, ohne finanziellen Nachteil vom Vertrag zurückzutreten oder diesen neu formuliert fortzuführen&#8221;, fordert Vorstand Gerd Billen. Für höchstrichterliche Urteile in Verbandsklageverfahren fordert der vzbv außerdem eine gesetzliche Informationspflicht.</p>
<div id="attachment_70538" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://www.unitednetworker.com/wp-content/uploads/2010/06/gerd-billen-vzbv.jpg"><img class="size-full wp-image-70538" title="gerd-billen-vzbv" src="http://www.unitednetworker.com/wp-content/uploads/2010/06/gerd-billen-vzbv.jpg" alt="" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Gerd Billen vor &quot;Pillbox&quot; - Sitz des vzbv</p></div>
<p>Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte gestern entschieden, dass die von den vier beklagten Versicherern verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Freistellung von Beiträgen und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam sind. Da davon auszugehen ist, dass weitere Versicherungsunternehmen die beanstandeten Klauseln verwenden, hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung für die Branche und ihre Kunden. Versicherungen, die nicht mit vor Gericht standen, sind allerdings zunächst nicht zum Handeln verpflichtet. &#8220;Unwirksame Klauseln darf es in Versicherungsverträgen nicht geben. Wir fordern alle Versicherer auf, freiwillig auf betroffene Kunden zuzugehen.&#8221;, so Billen. &#8220;Außerdem fordern wir von den Unternehmen, wirtschaftliche Schäden zu kompensieren, die Verbrauchern durch Kündigung, Beitragsfreistellung oder Stornoabzüge entstanden sind.&#8221;</p>
<p><strong>Informationspflicht bei BGH-Urteilen</strong><br />
Damit zumindest höchstrichterliche Entscheidungen unmittelbar positive Auswirkungen für Verbraucher haben, fordert der vzbv außerdem eine gesetzliche Informationspflicht bei Grundsatzurteilen des BGH in Verbandsklageverfahren. &#8220;Wenn das Gericht eine Vertragsklausel für unwirksam erklärt, muss es definieren, welche Ansprüche daraus für Verbraucher erwachsen. Um einen Ausgleich für geschädigte Anleger sicherzustellen, sind Anbieter zu verpflichten, betroffene Kunden aktiv zu informieren&#8221;, fordert Billen. Eine solche Regelung wäre im Unterlassungsklagegesetz rechtlich zu verankern.</p>
<p>Jedes Jahr werden mehrere Millionen kapitalbildende Versicherungen gekündigt. Die Kunden verlieren dabei oft viele Tausend Euro wegen hoher Abschluss- und Vertriebskosten sowie nachteilig gestalteter Kostenverrechnung.</p>
<p>Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 27.07.2010, Az.: 9 U 233/09, 235/09, 236/09 und 9 U 20/10, nicht rechtskräftig</p>
<p>Quelle Bild und Text :Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – vzbv</p>
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<div class="seitzeichen" style="margin: 10px 0;"><script type="text/javascript">szu='http%3A%2F%2Fwww.unitednetworker.com%2F2010%2F07%2F28%2Fversicherer-sollen-kunden-bei-unwirksamen-vertragsklauseln-informieren%2F'; szt='Versicherer+sollen+Kunden+bei+unwirksamen+Vertragsklauseln+informieren';</script><script type="text/javascript" src="http://w3.seitzeichen.de/w/9d/28/widget_9d28af2a249161aeda49ea0cf4b9b295.js"></script></div>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>vzbv fordert 300 Euro für jedes Hitzeopfer der Bahn</title>
		<link>http://www.unitednetworker.com/2010/07/22/vzbv-fordert-300-euro-fur-jedes-hitzeopfer-der-bahn/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 05:49:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Bahn]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrgast]]></category>
		<category><![CDATA[Hitzeopfer]]></category>
		<category><![CDATA[Hitzeopfer der Bahn]]></category>
		<category><![CDATA[vzbv]]></category>

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		<description><![CDATA[21.07.2010 - Jeder, der in überhitzten ICE-Zügen fahren musste, sollte seinen Fahrpreis erstattet bekommen und zusätzlich 300 Euro erhalten. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Reaktion auf die jüngsten Ankündigungen der deutschen Bahn zur Entschädigung betroffener Kunden. Auf 500 Euro in bar können demnach nur die hoffen, die sich ärztlich behandeln lassen mussten. "Wer das Vertrauen der Fahrgäste wiedergewinnen will, sollte keine kleinkarierten Angebote machen", so Vorstand Gerd Billen.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Beschränkung auf ärztlich betreute Fälle reicht nicht aus</strong></p>
<p>21.07.2010 &#8211; Jeder, der in überhitzten ICE-Zügen fahren musste, sollte seinen Fahrpreis erstattet bekommen und zusätzlich 300 Euro erhalten. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Reaktion auf die jüngsten Ankündigungen der deutschen Bahn zur Entschädigung betroffener Kunden. Auf 500 Euro in bar können demnach nur die hoffen, die sich ärztlich behandeln lassen mussten. &#8220;Wer das Vertrauen der Fahrgäste wiedergewinnen will, sollte keine kleinkarierten Angebote machen&#8221;, so Vorstand Gerd Billen.</p>
<div id="attachment_70538" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://www.unitednetworker.com/wp-content/uploads/2010/06/gerd-billen-vzbv.jpg"><img class="size-full wp-image-70538" title="gerd-billen-vzbv" src="http://www.unitednetworker.com/wp-content/uploads/2010/06/gerd-billen-vzbv.jpg" alt="" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Gerd Billen vor &quot;Pillbox&quot; - Sitz des vzbv</p></div>
<p>Unabhängig von pauschalen Entschädigungsregelungen müsse es außerdem jedem Fahrgast offen stehen, gegebenenfalls weitergehende Forderungen geltend zu machen. Zudem fordert der vzbv eine restlose Aufklärung: &#8220;Nur wenn klar ist, wer hier was zu verantworten hat, lassen sich ähnliche Vorfälle in Zukunft verhindern&#8221;, so Billen. Von der Politik, allen voran von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, fordert der vzbv, die Bahn in puncto Sicherheit und Qualität wieder aufs Gleis zu bringen. Vor diesem Hintergrund gehörten auch die Investitionen der Bahn als auch die abzuführenden Gewinne auf den Prüfstand.</p>
<p>Quelle Bild und Text :Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – vzbv</p>
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<div class="seitzeichen" style="margin: 10px 0;"><script type="text/javascript">szu='http%3A%2F%2Fwww.unitednetworker.com%2F2010%2F07%2F22%2Fvzbv-fordert-300-euro-fur-jedes-hitzeopfer-der-bahn%2F'; szt='vzbv+fordert+300+Euro+f%C3%BCr+jedes+Hitzeopfer+der+Bahn';</script><script type="text/javascript" src="http://w3.seitzeichen.de/w/9d/28/widget_9d28af2a249161aeda49ea0cf4b9b295.js"></script></div>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Visitenkarten-Werbung an Autos nur nach Antrag erlaubt</title>
		<link>http://www.unitednetworker.com/2010/07/22/visitenkarten-werbung-an-autos-nur-nach-antrag-erlaubt/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 05:20:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Autohändler]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlichen Parkplätzen]]></category>
		<category><![CDATA[Visitenkarten]]></category>
		<category><![CDATA[Visitenkarten-Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

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		<description><![CDATA[Fast jeder Autofahrer hat schone mal eine Visitenkarte eines potentiellen Autokäufers an seinem Fahrzeug gehabt. Die Justiz setzt dieser zunehmend häufig praktizierten «wilden Werbung» nunmehr Grenzen. Visitenkarten an Autos zu klemmen, die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt sind, um sich selbst als potentiellen Aufkäufer ins Spiel zu bringen, stellt eine «genehmigungspflichtige Sondernutzung» dar, hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Die Begründung der OLG-Richter: Das Verteilen der Kärtchen diene ausschließlich gewerblichen Zwecken und gehe damit über das hinaus, was unter den so genannten «Gemeingebrauch» von Straßen falle.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.unitednetworker.com/wp-content/uploads/2010/04/arag-allgemeine-rechtsschutz-versicherung3.jpg"><img class="alignright size-full wp-image-53112" title="arag-allgemeine-rechtsschutz-versicherung" src="http://www.unitednetworker.com/wp-content/uploads/2010/04/arag-allgemeine-rechtsschutz-versicherung3.jpg" alt="" width="140" height="140" /></a>Fast jeder Autofahrer hat schone mal eine Visitenkarte eines potentiellen Autokäufers an seinem Fahrzeug gehabt. Die Justiz setzt dieser zunehmend häufig praktizierten «wilden Werbung» nunmehr Grenzen. Visitenkarten an Autos zu klemmen, die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt sind, um sich selbst als potentiellen Aufkäufer ins Spiel zu bringen, stellt eine «genehmigungspflichtige Sondernutzung» dar, hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Die Begründung der OLG-Richter: Das Verteilen der Kärtchen diene ausschließlich gewerblichen Zwecken und gehe damit über das hinaus, was unter den so genannten «Gemeingebrauch» von Straßen falle. Händler müssen sich daher eine Erlaubnis bei der jeweiligen Straßenbaubehörde holen und dafür auch zahlen, erläutern ARAG Experten. Diese Regelung für Autohändler gilt ähnlich wie für Einzelhändler, die mit einem Schild auf dem Gehweg werben, oder für Gastronomen, die Tische und Stühle vor ihr Lokal stellen. Die OLG-Richter bestätigten eine Entscheidung des Amtsgerichts Moers und wiesen die Beschwerde eines Autohändlers als unbegründet zurück. Dieser hatte auf dem Parkplatz hinter dem Moerser Rathaus Karten verteilt und dafür von der Stadt ein Bußgeld von 200 Euro auferlegt bekommen (OLG Düsseldorf IV-4RBs-25/10 und IV-4Ws 57/10 Owi).</p>
<p>Quelle: ARAG Rechtschutzversicherung AG</p>
<p>[email_llink]</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorsicht bei Kaffefahrten</title>
		<link>http://www.unitednetworker.com/2010/07/21/vorsicht-bei-kaffefahrten/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 04:46:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kaffeefahrt]]></category>
		<category><![CDATA[Kaufvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschalreise]]></category>
		<category><![CDATA[Verkaufsveranstaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Angebot klingt verlockend: ein toller Gewinn mit Einladung zur Abholung, eine Ausflugsfahrt samt Verpflegung zum unschlagbar niedrigen Preis. So oder ähnlich werben die Veranstalter auf den bunten Einwurfzetteln für ihre Kaffeefahrten. Die meist in einem solchen Paket enthaltene Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung wird in den Angeboten nur am Rande erwähnt. Doch Vorsicht! Hier soll meist zweitklassige Ware zu überhöhten Preisen an den Mann gebracht werden. ARAG Experten sagen daher, welche Rechte Teilnehmern einer solchen Fahrt zustehen und wie sie sich gegen die oft unlauteren Geschäftspraktiken der Anbieter wehren können.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Angebot klingt verlockend: ein toller Gewinn mit Einladung zur Abholung, eine Ausflugsfahrt samt Verpflegung zum unschlagbar niedrigen Preis. So oder ähnlich werben die Veranstalter auf den bunten Einwurfzetteln für ihre Kaffeefahrten. Die meist in einem solchen Paket enthaltene Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung wird in den Angeboten nur am Rande erwähnt. Doch Vorsicht! Hier soll meist zweitklassige Ware zu überhöhten Preisen an den Mann gebracht werden. ARAG Experten sagen daher, welche Rechte Teilnehmern einer solchen Fahrt zustehen und wie sie sich gegen die oft unlauteren Geschäftspraktiken der Anbieter wehren können.</strong></p>
<p><strong>+ Rechtlich eine Pauschalreise +</strong><br />
<a href="http://www.unitednetworker.com/wp-content/uploads/2010/04/arag-allgemeine-rechtsschutz-versicherung3.jpg"><img class="alignright size-full wp-image-53112" title="arag-allgemeine-rechtsschutz-versicherung" src="http://www.unitednetworker.com/wp-content/uploads/2010/04/arag-allgemeine-rechtsschutz-versicherung3.jpg" alt="" width="140" height="140" /></a>Die Busreise mit Mahlzeit und anschließender Verkaufsveranstaltung stellt meist eine Pauschalreise im Sinne des Reiserechts dar. Damit kann auf die reiserechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zurückgegriffen und eine Teilnahme an der Verkaufsveranstaltung vom Anbieter daher nicht erzwungen werden. Hält der Veranstalter seine im Vorfeld abgegebenen Leistungsversprechen nicht ein, so kann ein Teil des gezahlten Reisepreises zurückverlangt werden. Oft wird sich dies aber vor dem Hintergrund des recht günstigen Reisepreises wirtschaftlich kaum rentieren.</p>
<p><strong>+ Widerrufsrecht im In- und Ausland +</strong><br />
Wer Waren auf einer Kaffeefahrt erwirbt und den Kauf später bereut, kann den Kaufvertrag binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich widerrufen. Gründe für den Rücktritt vom Vertrag müssen nach Auskunft der ARAG Experten nicht genannt werden. Die Veranstalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, Käufer über ihr Widerrufsrecht schriftlich zu belehren. Wird über das Widerrufsrecht erst nach Vertragsschluss belehrt, so beträgt die Widerrufsfrist sogar einen Monat. Doch aufgepasst: Kostet die Ware weniger als 40 Euro und wird auch sofort bezahlt und mitgenommen, so ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Findet eine Kaffeefahrt ins Ausland statt, so ist zu berücksichtigen, dass für den Kauf damit auch prinzipiell das ausländische Recht Anwendung findet. Ein möglicher Widerruf gegen den Kauf beurteilt sich dann ausschließlich nach dem jeweiligen ausländischen Recht. Dies soll aber für den Fall nicht gelten, wenn der Verkäufer den Verbraucher bereits in Deutschland zu der Reise ins Ausland animiert hat, um ihn dort zum Kauf zu bewegen oder wenn der Verbraucher eine Pauschalreise ins Ausland gebucht hat und der deutsche Reiseveranstalter im Urlaubsland die Teilnahme an der Verkaufsfahrt selbst organisiert hat. In diesen Fällen bleibt auch ein im Ausland geschlossener Vertrag nach deutschem Recht widerrufbar.</p>
<p><strong>+ Unwirksamer Kaufvertrag +</strong><br />
Beim Verkauf von „Wundermitteln“ etwa gegen Krebs oder Rheuma kann der Vertrag zudem unwirksam sein. Wer bei Kaffeefahrten Produkte wie Heilmittel, Magnetmatten oder Rheumadecken unter Hinweis auf deren heilende Wirkung verkauft, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz. Der Käufer muss allerdings im Streitfall die Werbeaussagen des Verkäufers nachweisen können.</p>
<p><strong>+ Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen! +</strong><br />
Auch versprochene Gewinne können nach § 661a BGB eingefordert und rechtlich geltend gemacht werden, so die ARAG Experten. Wird nämlich der Eindruck eines tatsächlichen Gewinns erweckt, so muss der versprochene Gewinn auch geleistet werden. Aber auch hier gilt: Da es sich bei den versprochenen Leistungen in den meisten Fällen um Ramschprodukte handelt, dürfte sich der Aufwand meistens nicht lohnen. Zudem kann sich der Veranstalter im Einzelfall strafbar nach § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) machen. Dies wird angenommen, wenn Verbraucher in größeren Anzahlen mit bewusst unwahren und irreführenden Versprechen angelockt werden und so der Eindruck erweckt wird, sie würden besondere Vorteile erlangen.</p>
<p>Wer sich von diesen Informationen nicht abschrecken lässt und dennoch an einer solchen Fahrt teilnehmen möchte, der sollte folgende Verhaltensregeln der ARAG Experten beherzigen:</p>
<p>•	Lassen Sie sich im Rahmen der Verkaufsveranstaltung nicht zu einem Vertragsschluss drängen.</p>
<p>•	Sollten Sie einen Vertrag geschlossen haben, lassen Sie sich eine Kopie aushändigen und prüfen Sie genau die Angaben zum Namen und Sitz des Verkäufers. Vorsicht bei reinen Postfachangaben!</p>
<p>•	Zahlen Sie gekaufte Ware nicht bar an. Bei einem späteren Widerruf des Vertrages muss in der Regel auf Rückzahlung der Anzahlung geklagt werden. In den wenigsten Fällen wird der Betrag freiwillig vom Veranstalter erstattet.</p>
<p>Quelle: ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bahn Ein Fall von fahrlässiger Körperverletzung</title>
		<link>http://www.unitednetworker.com/2010/07/15/bahn-ein-fall-von-fahrlassiger-korperverletzung/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 16:51:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Bahn]]></category>
		<category><![CDATA[fahrlässiger Körperverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Strafanzeige]]></category>

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		<description><![CDATA[15.07.2010 - Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und des Fahrgastverbandes Pro Bahn könnten die defekten Klimaanlagen bei der Deutschen Bahn ein Fall von "fahrlässiger Körperverletzung" sein. Wenn Meldungen stimmen, wonach die Klimaanlagen der ICEs nur bis 32 Grad ausgelegt sind und die Bahn dies wusste, ist dies ein Skandal und gegebenenfalls ein strafrechtlicher Tatbestand. Der vzbv prüft die Möglichkeit einer Strafanzeige gegen die Deutsche Bahn.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>vzbv und Pro Bahn fordern konsequente Aufarbeitung &#8211; vzbv prüft Strafanzeige<br />
</strong><br />
15.07.2010 &#8211; Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und des Fahrgastverbandes Pro Bahn könnten die defekten Klimaanlagen bei der Deutschen Bahn ein Fall von &#8220;fahrlässiger Körperverletzung&#8221; sein. Wenn Meldungen stimmen, wonach die Klimaanlagen der ICEs nur bis 32 Grad ausgelegt sind und die Bahn dies wusste, ist dies ein Skandal und gegebenenfalls ein strafrechtlicher Tatbestand. Der vzbv prüft die Möglichkeit einer Strafanzeige gegen die Deutsche Bahn.</p>
<div id="attachment_70538" class="wp-caption alignright" style="width: 310px"><a href="http://www.unitednetworker.com/wp-content/uploads/2010/06/gerd-billen-vzbv.jpg"><img class="size-full wp-image-70538" title="gerd-billen-vzbv" src="http://www.unitednetworker.com/wp-content/uploads/2010/06/gerd-billen-vzbv.jpg" alt="" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Gerd Billen vor &quot;Pillbox&quot; - Sitz des vzbv</p></div>
<p>Demnach hätte die Bahn in den zurückliegenden Tagen ihre Kunden sehenden Auges in Gefahr gebracht und keine ausreichenden Vorsorgemaßnahmen getroffen. &#8220;Der Fall muss konsequent aufgearbeitet, Ursachen geklärt werden&#8221;, fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Bahn hätte die Kunden aktiv im Vorfeld warnen müssen, statt deren Gesundheit verantwortungslos aufs Spiel zu setzen. Billen: &#8220;Wenn die Klimaanlagen wirklich nur bis zu einer gewissen Temperatur ausgelegt sind und darüber nicht informiert wurde, ist dies ein Beleg, wie sehr die Bahn auf dem Zahnfleisch fährt und auf Profit getrimmt ist.&#8221;</p>
<p>Pro Bahn und vzbv fordern von der Politik, allen voran von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, die Bahn in puncto Sicherheit und Qualität wieder aufs Gleis zu bringen. Vor diesem Hintergrund gehörten auch die Investitionen der Bahn als auch die abzuführenden Gewinne auf den Prüfstand.</p>
<p>Medienberichten zu Folge seien Zugchefs und Zugbegleiter zudem angewiesen worden, &#8220;bei zu erwartenden Außentemperaturen von mehr als 32 Grad bereits vorausschauend die Sollwertgeber für Raumtemperatur in Stellung &#8216;warm&#8217; gestellt werden müssen.&#8221; &#8220;Das ist ‘Ohne Worte‘ &#8220;, sagt Karl-Peter Naumann, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes PRO BAHN e.V. &#8220;In vielen Punkten ist die Bahn nach wie vor ein regelfreier Raum. Es wird endlich Zeit, dass die Funktion von Klimaanlagen, aber auch die Funktionstüchtigkeit von Toiletten nach klaren Vorgaben sichergestellt wird.&#8221;</p>
<p>Quelle Bild und Text :Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – vzbv</p>
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