Arbeitnehmerdatenschutz muss praxistauglich und rechtsklar sein
Von Redaktion | 31. August 2010 | Kategorie: Wirtschaft & Soziales | Keine Kommentare »
Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Arbeitnehmerdatenschutz durch das Bundeskabinett erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:
Der Arbeitnehmerdatenschutz ist ein wichtiges Anliegen auch der Arbeitgeber – genauso wie der Schutz von Unternehmensdaten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bedarf jedoch erheblicher Nachbesserungen, um den Arbeitnehmerdatenschutz rechtsklar und praxistauglich zu gestalten.























