Business Angels können auf bessere Förderung bei Start-up Finanzierungen hoffen
„Mit dem am Mittwoch, d. 16.09.2015 verabschiedeten Eckpunktepapier Wagniskapital hat die Bundesregierung die Tür zu einer strukturierten und systematischen Förderung der Finanzierung von innovativen Start-ups durch Business Angels aufgestoßen“ sagt Roland Kirchhof, Vorstand von Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND). Er begrüßt insbesondere, dass der bisherige 20%ige INVEST – Zuschuss für Wagniskapital, der für Finanzierungen in innovative Start-ups gewährt wird, künftig Ausgangspunkt einer auch im EU Ländervergleich respektablen Förderung von Angel Investitionen werden soll.
Folgende Verbesserungen sieht das Maßnahmenpaket eines Eckpunktepapiers Wagniskapital der Bundesregierung vom 16.09.2015 hierzu vor:
• Verdoppelung der zuschussfähigen Investition von 250.000 Euro auf 500.000 Euro
• Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne, die mit INVEST geförderten Finanzierungen gemacht wurden
• Förderzuschuss für den Ausgleich von Verlusten aus mit INVEST geförderten Finanzierungen.
Auch wenn wichtige Details, insbesondere, ob die Steuererstattung in voller Höhe erfolgt und der Ausgleich von Verlusten die gesamte geförderte Investition betrifft, noch offen sind, begrüßt der Verband der Business Angels das Eckpunktepapier. Dies gelte insbesondere dafür, dass erstmals Veräußerungsgewinne auch bei privaten Angels steuerfrei bleiben sollen und Verluste in Form eines Zuschusses berücksichtigt werden. Dadurch werde sehr viel zusätzliches Kapital für die Start-ups freigemacht. Die gewählte Form der Erstattung bzw. des Zuschusses erscheine zwar umständlich, habe aber den Vorteil, dass sie durch einfache Änderung der INVEST Richtlinien umgesetzt werden könne.
BAND habe bereits mehrfach hervorgehoben, dass das EU Beihilferecht,entgegen der unzutreffenden Darstellung in der Begründung des Diskussionsentwurfs eines Investmentsteuerreformgesetzes, ausdrücklich eine solche wirksame und strukturierte Förderung von privat zur Verfügung gestelltem Risikokapital ermögliche. Dies werde jetzt offenkundig in dem Eckpunktepapier ebenso gesehen.
Nicht verkannt werden solle, so der BAND Sprecher, die Kehrseite der Medaille. Investitionen in Start-ups, die nicht INVEST zuschussfähig sind, werden auch nicht von den vorgesehenen Verbesserungen erfasst. Das gilt z.B. für Wandeldarlehen und vor allem für Poolingstrukturen wie die GbR, die GmbH & Co. KG, Treuhandgestaltungen oder auch GmbH Konstruktionen, die nicht den Vorgaben des INVEST Programms entsprechen. Hier müsse im weiteren Verlauf geprüft werden, inwieweit Poolingstrukturen, also gemeinschaftliche Investments von Business Angels doch einbezogen werden können, da sie ein Weg sind, die Finanzausstattung der Start-ups noch einmal deutlich zu verbessern.
Einen dicken Wermutstropfen stelle auch dar, dass die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz nun doch kommen solle. Allerdings sichere die Bundesregierung zu, „auf jeden Fall sicherzustellen,dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen.“ Im Unterschied zur jetzigen Rechtslage sollen aber nur Veräußerungsgewinne bei innovativen Unternehmen begünstigt werden. Wenn hierfür der INVEST Katalog der innovativen Unternehmen als Basis gelten solle, seien z.B. E-Commerce Geschäftsmodelle ausgeschlossen. EU beihilferechtlich sei diese Einschränkung nicht erforderlich, wie auch die britische Regelung zeige.Sie sollte daher überdacht werden, um auch außerhalb von INVEST Finanzierungsanreize in Start-ups geben zu können.
Aus Angel Sicht sehr zu begrüßen sei, dass der European Angel Fund auf nahezu 300 Mio. Euro aufgestockt wird. BAND hatte bei der Vorbereitung dieses Fonds, der 2012 an den Start gegangen ist, „Geburtshilfe“ geleistet und den EIF bei seinen Überlegungen gestärkt, die Investitionsentscheidung in die Start-ups den Angels zu überlassen und stattdessen eine sorgfältige Auswahl der Partner Angels vorzunehmen. Der große Erfolg des EAF bestätige jetzt die damaligen Grundentscheidungen, die einem Paradigmenwechsel gleichkamen.
Einen weiteren Punkt, der für alle Partner in der Finanzierungskette grundlegend wichtig sei, wolle die Bundesregierung jetzt neu aufgreifen: den Erhalt von Verlustvorträgen beim Anteilswechsel und bei Kapitalerhöhungen.Damit würde endlich eines der Hauptprobleme bei Folgefinanzierungen beseitigt. Die Erfolgsaussichten von Start-ups würden wesentlich verbessert. BAND werde aufmerksam verfolgen, welchen Verlauf die von der Bundesregierung apostrophierten Gespräche mit der Europäischen Kommission nehmen, „um eine beihilferechtlich akzeptierte Lösung zu finden“.
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Quelle Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND)