Freitag, April 19, 2024
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Queerbeauftragter will Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne) hofft darauf, Teile des Selbstbestimmungsgesetzes noch ändern zu können. Es sei immerhin möglich, „im parlamentarischen Verfahren noch Verbesserungen am Gesetz auszuhandeln“, sagte Lehmann dem „Spiegel“.

„Ich habe Verbesserungen des Entwurfs vorgeschlagen. Das ist auch meine Aufgabe als Queerbeauftragter der Bundesregierung bei allen Gesetzen, um die Perspektive der LSBTIQ-Community einzubringen“, sagte Lehmann. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sollen Personen ihren Geschlechtseintrag durch einen Antrag beim Standesamt ändern können. Dies sei „ein großer Fortschritt für Grund- und Menschenrechte“, erklärte Lehmann.

Kritisch sieht der Grünenpolitiker allerdings, dass diese Änderung erst nach drei Monaten gültig werden soll. „Ich finde das zu lang. Wenn zwei Menschen heiraten, ist die Ehe ja auch nicht erst drei Monate später gültig.“ Auch dass im Gesetzentwurf mit Blick auf den Zugang zu Saunen oder Fitnessstudios vor allem auf das Hausrecht der Betreiber verwiesen wird, hält Lehmann für problematisch.

„Das private Hausrecht bleibt bestehen, darf aber nie willkürlich ausgeübt werden, sondern nur in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbot“, sagte Lehmann. „Wenn Menschen sich übergriffig in Schwimmbad oder Sauna verhalten, darf man sie rausschmeißen.“ Aber man könne niemanden abweisen, nur weil sie oder er trans sei. „Dass neben dem Hausrecht auch immer das Diskriminierungsverbot gilt, könnte aus meiner Sicht noch klarer im Gesetz stehen, damit es da keine Rechtsunsicherheit gibt.“

Die Debatte über den Zugang zu diesen Räumen für transgeschlechtliche Personen sei vor allem interessengeleitet, sagt Lehmann. „Es geht einigen offenbar darum, deutlich zu machen: transgeschlechtliche Personen sind nicht willkommen.“


Foto: Regenbogen-Fahne, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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