Montag, Mai 6, 2024
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Sonnenschutzmittel könnten Quelle für verbotenen Weichmacher sein

Dessau-Roßlau (dts Nachrichtenagentur) – Das Umweltbundesamt sieht einen Zusammenhang zwischen dem im Urin zahlreicher Menschen gefundenen Abbauprodukt eines verbotenen Weichmachers und dem Gebrauch von kosmetischen Produkten. „Unser erster und vorläufiger Verdacht fällt auf Sonnenschutzmittel“, sagte Marike Kolossa, Toxikologin beim Umweltbundesamt, dem „Spiegel“.

In zwei Untersuchungen waren kürzlich stark erhöhte Werte von Mono-n-hexyl-Phthalat in Hunderten Urinproben gefunden worden, darunter auch bei Kindergartenkindern. Bei dem Stoff handelt es sich vermutlich um das Abbauprodukt eines Phthalats namens Di-n-hexyl-Phthalat, welches als Weichmacher verwendet wird. Sein Einsatz ist in der EU weitgehend verboten, weil er die menschliche Fruchtbarkeit schädigen kann.

Auf den Zusammenhang zwischen Sonnenschutzmitteln und der Belastung mit dem Stoff stieß Kolossa mit ihrem Team bei einer vorläufigen Auswertung der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit. Bei dieser Studie geben Teilnehmer nicht nur eine Urinprobe ab, sondern werden auch zu Konsumgewohnheiten gefragt.

Noch sei es zu früh, spezifische Aussagen zu betroffenen Sonnenschutz-Produkten zu machen, sagte Kolossa. Sie warnte zudem davor, wegen des Verdachtsfalls vorläufig auf Sonnenschutzmittel zu verzichten. „Sonnencreme schützt die Haut“, sagte sie. „Ein Verzicht ist schädlich.“

Das Umweltbundesamt arbeitet für weitere Untersuchungen in einem europaweiten Forschungsverbund mit anderen Instituten zusammen. Verdächtige Produkte sollen nun gezielt untersucht werden. „Wir müssen diese Belastung schleunigst abstellen“, sagte Kolossa.


Foto: Sonnenbaden (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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