Samstag, Oktober 4, 2025
spot_img
StartNachrichtenStaatsrechtler: Bundeswehr-Drohnenabwehr braucht keine GG-Änderung

Staatsrechtler: Bundeswehr-Drohnenabwehr braucht keine GG-Änderung

Speyer (dts Nachrichtenagentur) – Nach Einschätzung des Speyrer Staatsrechtlers Joachim Wieland ist für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Drohnenabwehr keine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Er verweist auf die im Grundgesetz-Artikel 87 bereits verankerte Verteidigungsbefugnis.

„Die Abwehr von Drohnen, die Sprengstoff transportieren können, gehört ebenso zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr wie die Abwehr ausländischer Militärflugzeuge, die in den deutschen Luftraum eindringen“, sagte Wieland dem „Handelsblatt“.

Zu deren Abwehr würden sofort Kampfflugzeuge der Bundesluftwaffe aufsteigen. „Vergleichbar darf die Bundeswehr Drohnen bekämpfen, die nicht eindeutig als harmlos identifiziert werden.“ Entsprechend sei es ausreichend, das Luftsicherheitsgesetz in diesem Sinne zu ändern.


Foto: Anti-Drohnen-Gewehr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

UNITEDNETWORKER
UNITEDNETWORKER
Der UNITEDNETWORKER akribisch recherchierte Informationen über Gründer und Startups. Neben Porträts junger Unternehmer und erfolgreicher Startups und deren Erfahrungen liegt der Fokus auf KnowHow von A bis Z sowohl für Gründer, Startups und Interessierte. Wir begleiten, Startups von der Gründungsphase bis zum erfolgreichen Exit.

UNITEDNETWORKER NEWSLETTER

ABONNIERE jetzt unseren kostenlosen Newsletter und erhalte Regelmäßig die wichtigsten Tipps für deine Karriere bequem per eMail in dein Postfach!

spot_img
spot_img
spot_img
spot_img
spot_img

Neueste Beiträge

Das könnte dir auch gefallen!