Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Rund 6,3 Millionen Jobs zählten im April 2025 zum Niedriglohnsektor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, lag der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland wie im Vorjahr unverändert bei 16 Prozent.
Zuvor sank die Niedriglohnquote innerhalb von zehn Jahren von 21 Prozent im April 2014 auf 16 Prozent im April 2024, wobei der stärkste Rückgang zwischen April 2022 und April 2023 erfolgte. In diesem Zeitraum sank der Anteil der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle an allen Beschäftigungsverhältnissen um drei Prozentpunkte von 19 Prozent auf 16 Prozent. Eine Erklärung ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Zeitraum von 9,82 Euro auf 12,00 Euro.
Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen entlohnt werden. Diese sogenannte Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro. 2024 hatte sie bei 13,79 Euro gelegen.
Gut die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse (51 Prozent) im Gastgewerbe lag im April 2025 im Niedriglohnsektor. Weit überdurchschnittlich war der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten auch in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (45 Prozent) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 Prozent). In der öffentlichen Verwaltung (2 Prozent), im Sektor für Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6 Prozent), im Bereich Erziehung und Unterricht (6 Prozent) und in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 Prozent) waren die Anteile dagegen am niedrigsten.
Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert.
Die Lohnspreizung ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 Prozent der Lohnskala) und Besserverdienenden (obere 10 Prozent) gemessen. Konkret wird der Bruttostundenverdienst des 9. Dezils, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt (2025: 39,65 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst des 1. Dezils, bis zu dem eine Person als geringverdienend gilt (2025: 13,46 Euro).
Besserverdienende erzielten 2025 das 2,95-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Zwischen April 2024 und April 2025 war der Anstieg des 1. Dezils mit +3,5 Prozent und der Anstieg des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) mit +3,9 Prozent allerdings höher als der Zuwachs beim 9. Dezil mit +1,5 Prozent. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn stieg in diesem Zeitraum um 3,3 Prozent, so Destatis.
Foto: Bedienung in einem Café (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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