Montag, Mai 12, 2025
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Magdeburg-Anschlag: Buschmann drängt auf bessere Behörden-Vernetzung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – FDP-Generalsekretär Marco Buschmann drängt nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt auf einen besseren Datenaustausch zwischen Bund und Ländern.

„Der Flaschenhals war die fehlende Vernetzung der Behörden“, sagte Buschmann dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Deshalb braucht es eine gesetzliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen Bund und Ländern in gemeinsamen Zentren wie dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum.“ Es habe schließlich rund 80 Hinweise auf die Gefährlichkeit des Täters gegeben.

Buschmann forderte auch eine Analyse zum Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarkts. Es müsse aufgearbeitet werden, warum dieses „offenbar nicht umgesetzt wurde“, sagte er. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, müsse schnell geklärt werden, wer dafür verantwortlich sei. „Darüber kann man nicht hinweggehen“, sagte Buschmann.

In Magdeburg war kurz vor Weihnachten ein Mann offenbar absichtlich mit dem Auto über den Weihnachtsmarkt gerast und hatte dabei fünf Menschen getötet und mehrere Hundert verletzt.


Foto: Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Merz will Weitergabe von Geheimdienst-Daten an Ausländerbehörden

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Kanzlerkandidat der Unionsparteien, Friedrich Merz (CDU), hat nach dem tödlichen Anschlag von Magdeburg Lockerungen beim Datenschutz gefordert. „Die Erkenntnisse der Polizeibehörden und der Nachrichtendienste müssen auch den Ausländerbehörden zugänglich sein“, sagte Merz der „Welt am Sonntag“. „Mein Eindruck ist, dass wir auf der datenschutzrechtlichen Seite wieder einige Probleme hatten, die wir nicht haben müssten.“

Merz fordert einen engeren Datenaustausch der Sicherheitsbehörden. „Sowohl die Verfassungsschutzbehörden als auch die Polizei, die Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müssen sich über diese Fälle ein komplettes Bild machen können, sodass sie das Mosaik im Fall einer Bedrohung nicht erst stückchenweise und auch nicht erst nach einer schweren Straftat, so wie jetzt wieder im Fall von Magdeburg, zusammenzusetzen müssen“, sagte Merz. „Und um Anschläge oder weitere Straftaten zu vermeiden, müssen ausländische Straftäter spätestens nach der zweiten Straftat ausgewiesen werden.“

Für den Fall eines Wahlsiegs der Unionsparteien nach der Bundestagswahl am 23. Februar kündigte der Kanzlerkandidat und CDU-Vorsitzende außerdem eine grundsätzliche Korrektur der bisherigen Migrationspolitik an. Nötig seien verstärkte Zurückweisungen bei der versuchten Einreise und erleichterte Ausweisungen bei Straffälligkeit.

„Wir sehen immer deutlicher, dass wir mit der großen Zahl der zu uns kommenden, oftmals gar nicht schutzbedürftigen Menschen in Deutschland einfach nicht mehr zurechtkommen. Daran muss sich etwas sehr Grundsätzliches ändern“, so Merz. In den ersten elf Monaten des Jahres 2024 wurden 45,3 Prozent der Asylanträge positiv entschieden, weil eine Schutzbedürftigkeit anerkannt wurde. Zudem erhalten Asylbewerber für kürzere Zeiträume Duldungen, weil beispielsweise eine Abschiebung aufgrund von humanitären oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

Der Kanzlerkandidat der Union will auch das derzeit angewandte Verfahren bei der Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft ändern. Eine doppelte Staatsangehörigkeit „sollte immer eine begründungspflichtige Ausnahme bleiben und nicht zum dauerhaften Regelfall werden“, sagte Merz. „Die Einbürgerung muss auch am Ende eines Integrationsprozesses stehen und nicht am Anfang, in der Hoffnung, dass die Einbürgerung selbst erst danach einen größeren Integrationsbeitrag leistet“, sagte der CDU-Politiker. „Die von der Ampel beschlossene Kombination von schneller Einbürgerung und doppelter Staatsangehörigkeit schafft einfach zu viele Probleme in Deutschland, und deshalb müssen wir das sehr schnell wieder ändern.“


Foto: Friedrich Merz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Ex-Lindner-Berater kritisiert rückblickend den Tankrabatt

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Lars Feld, der ehemalige Wirtschaftsberater von Christian Lindner, hält den Tankrabatt rückblickend für einen politischen Fehler. „Der Tankrabatt vom Sommer 2022 entsprach nicht meinen Vorstellungen eines marktorientierten Klimaschutzes“, sagte er der „Welt am Sonntag“.

Verhindern habe er die von Lindner durchgesetzte Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe aber nicht können. „Dies lag nicht in meiner Kompetenz“, sagte Feld. Immerhin sei der Preisnachlass an den Zapfsäulen befristet und nicht so teuer gewesen. „Rückblickend kann man sagen, der Tankrabatt hat der FDP zwar politisch geschadet, aber weder war er ökonomisch noch für den Klimaschutz wirklich schädlich.“

Zum Bruch der Ampel-Koalition hätten laut Feld auch die von der SPD vorangetriebenen Rentenpläne führen können. „Am Rentenpaket hätte die Koalition als nächstes zerbrechen können“, sagte Feld. In der Abfolge der Gesetzgebungsvorhaben habe der Bundeshaushalt 2025 jedoch davor gelegen.

Viele Entscheidungen der Ampel-Regierung seien überstürzt zustande gekommen. „Ich habe während der Ampel-Zeit immer wieder Gesetzentwürfe gesehen, die das notwendige Niveau vermissen ließen“, sagte er. An Fachleuten in den Ministerien mangele es nicht, es sei jedoch „hier und da zu viel Ideologie im Spiel“ gewesen.


Foto: Shell-Tankstelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Handelsstreit: Weber droht Trump mit Gegenmaßnahmen

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Der Partei- und Fraktionschef der europäischen Christdemokraten, Manfred Weber (CSU), hat dem designierten US-Präsidenten Donald Trump damit gedroht, US-Digitalkonzerne in Europa stärker zu besteuern. „Auch wir sind zu Gegenmaßnahmen fähig“, sagte Weber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

„Wir müssen davon ausgehen, dass Trump genau das umsetzt, was er angekündigt hat: 20 Prozent Zölle auf europäische Produkte werden sehr bald möglich sein.“ Darauf müsse sich Europa selbstbewusst vorbereiten, sagte der EVP-Chef. Die US-Digital-Konzerne verdienten viel Geld in der EU und zahlten kaum Steuern. „Da könnte man sicher ansetzen.“

Für den designierten US-Präsidenten sei Politik „eine Art Armdrücken“, so Weber. „Trump wird vor Europa nur Respekt haben, wenn es selbstbewusst und geschlossen auftritt. Bei Zoll-Fragen ist allein die EU zuständig – da gibt es kein nationales Veto, das macht uns stark.“

Europa wolle allerdings keinen Handelskrieg. „Das würde den Westen insgesamt nur schwächen, beispielsweise gegenüber China“, schränkte der CSU-Politiker ein. „Wir brauchen vielmehr eine Wirtschafts-Nato. Wir sollten Trump anbieten, gemeinsam gegenüber China aufzutreten.“

Weber richtete eine eindringliche Mahnung an die Europäer. „Am 20. Januar wird eine neue Zeitrechnung beginnen. Das hat nicht nur Trumps Wahlkampf, sondern auch die ein oder andere Personalentscheidung bei der Bildung der neuen Administration gezeigt“, sagte der CSU-Politiker. „Wir müssen uns ernsthaft auf Trump vorbereiten.“


Foto: Manfred Weber (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Ex-Justizminister hält CSU-Asylforderung für rechtlich bedenklich

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – FDP-Generalsekretär Marco Buschmann hat rechtliche Bedenken gegen die CSU-Forderung nach Zurückweisungen von Flüchtlingen an der deutschen Grenze geltend gemacht. „Politisch befürworte ich die Zurückweisung auch von Menschen, die an der deutschen Grenze um Asyl bitten, wenn sie aus einem anderen EU-Staat kommen, denn dort sind sie sicher“, sagte Buschmann dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). „Rechtlich haben deutsche Gerichte aber seit 2019 immer wieder entschieden, dass das nicht zulässig sei.“

Das sei in der Wissenschaft ebenfalls umstritten, sagte der ehemalige Justizminister. „Daher halte ich eine völker- und europarechtliche Änderung der Rechtslage für zwingend.“ Als Justizminister der Ampelkoalition hatte Buschmann vorgeschlagen, die von der Union geforderten Zurückweisungen zunächst an einem eingeschränkten Grenzabschnitt zu prüfen, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.

Irritiert zeigte sich Buschmann über die Forderung von CDU-Chef und Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz nach Abschiebungen nach zwei Straftaten. „Das hat mich etwas verwundert. Denn das geltende Recht ermöglicht schon jetzt Abschiebungen in vielen Fällen bereits nach der ersten Straftat“, sagte Buschmann. Über eine Ausweitung dieser Regelung könne man aber sprechen.


Foto: Flüchtlinge in einer „Zeltstadt“ (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Strafverkündung gegen Trump für 10. Januar geplant

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New York (dts Nachrichtenagentur) – Das Urteil gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump im New Yorker Strafprozess über die Fälschung von Geschäftsunterlagen und Verstöße gegen das Wahlgesetz soll am 10. Januar fallen. Das teilte der New Yorker Richter Juan Merchan am Freitag (Ortszeit) mit.

Zugleich deutete der Richter an, dass Trump wohl nicht ins Gefängnis muss. Er verwies unter anderem auf die Immunitäts-Entscheidung des von Republikanern dominierten Obersten Gerichtshofs. Eine bedingungslose Entlassung scheine „die praktikabelste Lösung zu sein“, um die Endgültigkeit des Urteils zu gewährleisten und dem Beklagten die Möglichkeit zu geben, seine Berufungsmöglichkeiten zu nutzen, argumentierte Merchan.

Trump war in allen 34 Anklagepunkten für schuldig befunden worden. Es war das erste Mal, dass ein Ex-Präsident in einem Strafprozess schuldig gesprochen wurde. Das Urteil gegen Trump steht in Verbindung mit Schweigegeldzahlungen an Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar. Trump war nicht für die Zahlung an sich angeklagt, diese ist in den USA legal. Er soll dem Urteil zufolge jedoch die Zahlungen, die sein früherer Anwalt Michael Cohen für ihn tätigte, als gewöhnliche Rechtskosten getarnt haben.

In New York ist Unterlagenfälschung lediglich ein Vergehen – außer sie hat das Ziel, ein anderes Verbrechen zu verschleiern. Die Staatsanwaltschaft witterte bei der verschleierten Zahlung eine Verschwörung zur Unterstützung einer politischen Kampagne mit „ungesetzlichen Mitteln“. Sie warf Trump damit vor, während der Präsidentschaftskampagne 2016 gegen das Wahlgesetz verstoßen zu haben.

Sein früherer Anwalt belastete den damaligen Präsidentschaftsbewerber in dem Prozess: Trump soll ihn beauftragt haben, Berichte über seine Affären zu stoppen. Der inzwischen wiedergewählte Ex-Präsident selbst sagte in dem Prozess nicht aus. Seine Verteidigung versuchte, Cohen als Lügner darzustellen.


Foto: Donald-Trump-T-Shirts (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Börsen legen zu – Tech-Werte sehr gefragt

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New York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben am Freitag zugelegt. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 42.732 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,8 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag.

Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 5.935 Punkten 1,1 Prozent im Plus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 21.326 Punkten 1,7 Prozent im Plus.

Nachdem am Vortag ein Kursrutsch der Aktien des Elektroautobauers Tesla den Tech-Sektor mit sich heruntergezogen hatte, konnte Tesla am Freitag einige Anleger beruhigen. Zwar blieben die Verkaufszahlen 2024 unter dem Vorjahreswert. Doch das Geschäft in China legte weiter zu.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Freitagabend stärker: Ein Euro kostete 1,0306 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,9703 Euro zu haben.

Der Goldpreis zeigte sich schwächer, am Abend wurden für eine Feinunze 2.638 US-Dollar gezahlt (-0,8 Prozent). Das entspricht einem Preis von 82,30 Euro pro Gramm.

Der Ölpreis stieg hingegen: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Freitagabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 76,56 US-Dollar, das waren 63 Cent oder 0,8 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Wallstreet in New York, via dts Nachrichtenagentur

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Johnson scheitert im ersten Wahlgang im US-Repräsentantenhaus

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Washington (dts Nachrichtenagentur) – In der konstituierenden Sitzung des neu gewählten US-Kongresses am Freitag hat das Repräsentantenhaus Mike Johnson bei der Wahl zum Sprecher durchfallen lassen. Von den 434 anwesenden Abgeordneten haben 216 für den Republikaner gestimmt, 214 Abgeordnete stimmten für den Kandidaten der Demokraten, Hakeem Jeffries. Je ein Republikaner stimmte für Jim Jordan, Byron Donalds und Tom Emmer.

Nötig war eine Mehrheit von 218 Abgeordneten, sodass Johnson auf die Unterstützung von fast allen 219 Republikanern im Repräsentantenhaus angewiesen war. Matt Gaetz, der für den ersten Distrikt des Bundesstaats Florida eigentlich als 220. Republikaner in die Parlamentskammer eingezogen wäre, war von seinem Amt zurückgetreten, weil der designierte US-Präsident Donald Trump ihn als Justizminister erwogen hatte. Sein Parlamentssitz ist derzeit vakant. Die Demokraten sind mit 215 Abgeordneten in das Repräsentantenhaus eingezogen.

Donald Trump hatte sich im Vorfeld öffentlich für Johnson ausgesprochen. Der Abgeordnete aus Louisiana gilt Schlüsselfigur im Kongress bei den gescheiterten Bemühungen, zugunsten von Trump die Wahl 2020 zu kippen. So gehörte er zu den Mitgliedern des Repräsentantenhauses, die bei der Auszählung der Wahlmännerstimmen bei der Präsidentschaftswahl für die Anfechtung des Wahlergebnisses stimmten.

Die Wahl eines Sprechers wird in der Regel als eine Formalität angesehen, die normalerweise zügig abgewickelt wird. 2023 benötigte der Republikaner Kevin McCarthy allerdings 15 Wahlgänge, um in das Amt gewählt zu werden. Sollte sich der Prozess auch dieses Mal länger dauern, könnte sich die für Montag geplante Bestätigung von Donald Trumps Wahlsieg durch die Parlamentskammer verzögern. Denn solange kein Sprecher gewählt ist, können auch andere parlamentarische Abläufe, wie etwa die Vereidigung der Abgeordneten, nicht durchgeführt werden.


Foto: Kapitol (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Johnson zum Sprecher des US-Repräsentantenhauses wiedergewählt

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Washington (dts Nachrichtenagentur) – In der konstituierenden Sitzung des neu gewählten US-Kongresses am Freitag hat das Repräsentantenhaus Mike Johnson zum Sprecher wiedergewählt. Von den 434 anwesenden Abgeordneten stimmten 218 für den Republikaner, die 215 Demokraten stimmten für Hakeem Jeffries. Ein Republikaner gab seine Stimme Tom Emmer.

Ursprünglich hatte Johnson die Unterstützung von nur 216 der 219 Republikaner. Nötig war eine Mehrheit von 218 Abgeordneten. Statt – wie üblich – den Wahlgang zu beenden und einen weiteren Wahlgang anzusetzen, wartete die Sitzungsleitung allerdings nahezu eine Stunde, bis sich schließlich zwei Republikaner für Johnson umentschieden.

Der designierte US-Präsident Donald Trump hatte sich im Vorfeld öffentlich für Johnson ausgesprochen. Der Abgeordnete aus Louisiana gilt Schlüsselfigur im Kongress bei den gescheiterten Bemühungen, zugunsten von Trump die Wahl 2020 zu kippen. So gehörte er zu den Mitgliedern des Repräsentantenhauses, die bei der Auszählung der Wahlmännerstimmen bei der Präsidentschaftswahl für die Anfechtung des Wahlergebnisses stimmten.

Matt Gaetz, der für den ersten Distrikt des Bundesstaats Florida eigentlich als 220. Republikaner in die Parlamentskammer eingezogen wäre, war von seinem Amt zurückgetreten, weil Trump ihn als Justizminister erwogen hatte. Sein Parlamentssitz ist derzeit vakant.

Die Wahl eines Sprechers wird in der Regel als eine Formalität angesehen, die normalerweise zügig abgewickelt wird. 2023 benötigte der Republikaner Kevin McCarthy allerdings 15 Wahlgänge, um in das Amt gewählt zu werden. Eine ähnliche Verzögerung hätte dieses Mal den Zeitplan für die für Montag geplante Bestätigung von Donald Trumps Wahlsieg durch die Parlamentskammer gefährdet. Denn solange kein Sprecher gewählt ist, können auch andere parlamentarische Abläufe, wie etwa die Vereidigung der Abgeordneten, nicht durchgeführt werden.


Foto: Kapitol (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

IW Köln will "Demografie-Check" für alle neuen Gesetze

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Köln (dts Nachrichtenagentur) – Um den Problemen am Arbeitsmarkt zu begegnen, fordert der Arbeitsmarktexperte Holger Schäfer vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln (IW) einen „Demografie-Check“ für alle neuen Gesetze. „Jedes Gesetz, das die Regierung neu auf den Weg bringt, sollte einem Demografie-Check unterzogen werden“, sagte Schäfer dem „Stern“ anlässlich der Veröffentlichung der neuen Arbeitsmarktzahlen.

„Das heißt, es sollte untersucht werden, ob das Vorhaben negative Effekte auf das Arbeitskräfteangebot hat.“ Wenn dem so sei, solle man „nochmal sehr genau überlegen, ob man diese Leistung tatsächlich so einführen will“, so Schäfer.

Der Ökonom des arbeitgebernahen Instituts fordert die Politik dazu auf, damit aufzuhören, „ständig neue Leistungen zu erfinden“, die es finanziell belohnten, von der Arbeit wegzubleiben. Als Beispiel nannte Schäfer die Forderung nach einer sogenannten „Familienstartzeit“. Diese war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen und findet sich nun auch im Wahlprogramm der SPD. Dadurch sollen Väter nach der Geburt zwei Wochen bezahlt zu Hause bleiben können. Auch eine EU-Richtlinie schreibt eine zehntägige bezahlte Auszeit des zweiten Elternteils rund um die Geburt des Kindes vor. Arbeitslose hätten den Plänen zufolge keinen Anspruch auf die Leistung.

„Das mag im Einzelnen auch schön sein, aber letztendlich ist es ein weiterer Baustein in einem Geflecht, das es finanziell attraktiv macht, nicht zur Arbeit zu gehen“, sagte Schäfer. „Das ist etwas, von dem wir uns jetzt verabschieden müssen.“

Es sei nicht kleinzureden, dass die Arbeitslosigkeit steige, sagte Schäfer. Trotz dieser Zahlen sei das grundlegende Problem aber der Mangel an Arbeitskräften. Um dem zu begegnen, brauche es neben Zuwanderung und besserer Möglichkeiten der Kinderbetreuung „vor allem auch ein Umdenken in der Politik, das Anerkennen der Lage, dass die Situation ernst ist“.


Foto: Institut der deutschen Wirtschaft (IW) (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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