Donnerstag, November 13, 2025
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Crumbach kündigt Rückzug von Brandenburger BSW-Vorsitz an

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Potsdam (dts Nachrichtenagentur) – Brandenburgs Finanzminister Robert Crumbach hat seinen Rückzug als BSW-Landesvorsitzender angekündigt. „Ich verstehe den Wunsch, die Verantwortung in der Partei auf eine breitere Basis zu stellen und Minister- und Parteiamt zu trennen“, sagte der stellvertretende Brandenburger Ministerpräsident der „Welt“ (Donnerstagausgabe). „Ich selbst werde voraussichtlich auf einem Parteitag im Spätsommer oder Herbst mein Amt als Landesvorsitzender in Brandenburg zur Verfügung stellen. Natürlich mit einem lachenden und einem weinenden Auge.“

Crumbach verwies auf große Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Ministeramt und Parteiaufbau. „Es ist nicht nur wahnsinnig herausfordernd, sondern auch sehr schön und erfüllend, Landesvorsitzender in unserer Partei sein zu dürfen“, sagte er. „Beide Aufgaben fordern vollen Einsatz.“

Die Ankündigung Crumbachs fällt in eine Phase des Konflikts um die Zukunft der Thüringer BSW-Landesspitze. Katja Wolf, stellvertretende Thüringer Ministerpräsidentin und Finanzministerin, sowie der Infrastrukturminister Steffen Schütz sind Landesvorsitzende des Thüringer Landesverbands des „Bündnis Sahra Wagenknecht“. Beim Landesparteitag Ende April treten sie erneut an. Ihre Gegenkandidatin Anke Wirsing wurde öffentlich von BSW-Generalsekretär Christian Leye unterstützt.

Crumbach lobte seine Thüringer Kollegen. „Steffen Schütz und Katja Wolf schätze ich als Parteivorsitzende und Ministerkollegen sehr“, sagte er. „Sie leisten Herausragendes für die Partei und Thüringen.“

Co-Parteichefin Amira Mohamed Ali sagte zur Zukunft des Thüringer BSW-Landesvorstands, eine Trennung von Ministeramt und Parteiamt sei „üblich und auch sinnvoll“. Es brauche einen kritischen Austausch zwischen Regierung und Partei. „Das ist nicht möglich, wenn die Ämter in Personalunion ausgeübt werden“, so Mohamed Ali.


Foto: Robert Crumbach (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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AfD will im Streit um Fraktionssaal rechtliche Schritte prüfen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im Streit um die Verteilung der Fraktionssäle droht die AfD mit einer Klage. „Wir prüfen rechtliche Schritte“, sagte Bernd Baumann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, der „Bild“ (Donnerstagausgabe). „Wenn es dabei bleibt, ist das eine weitere massive Beschneidung von Rechten der AfD-Abgeordneten.“

Die SPD will den Otto-Wels-Saal im Südwesten des Reichstagsgebäudes behalten, doch auch die AfD, die erstmals mit mehr Abgeordneten als die SPD in den Bundestag eingezogen ist, erhebt Ansprüche. Für die Sozialdemokraten hat der Raum eine große symbolische Bedeutung, da Otto Wels ab 1919 und während der Zeit des Exils von 1933 bis zu seinem Tod 1939 SPD-Vorsitzender war. Er hielt unter anderem die letzte freie Rede vor dem Reichstag, bevor das sogenannte „Ermächtigungsgesetz“ der Nationalsozialisten in Kraft trat. Bekannt ist daraus insbesondere der Satz: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“

Die AfD pocht als zweitstärkste Fraktion im Bundestag auf den zweitgrößten Sitzungssaal. „Ich will hierzu baldmöglichst eine offizielle Entscheidung und habe deshalb dazu die Bundestagspräsidentin angeschrieben“, so Baumann. Laut „Bild“ soll ihm auf führender Mitarbeiterebene der Fraktionen mitgeteilt worden sein, dass die AfD in den Saal der ehemaligen FDP-Fraktion ziehen soll.


Foto: Fraktionssitzungssaal der SPD (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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CDU hat im März 140 Mitglieder verloren

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die CDU hat im März netto 140 Mitglieder verloren. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf Parteiangaben.

Demnach hatte die Partei im März 364.752 Mitglieder. Zu Beginn des Jahres war die CDU noch gewachsen, sie hatte nach Angaben der Partei Stand März noch immer 550 Mitglieder mehr als im Dezember. Im dritten Monat des Jahres kehrte sich der Trend jedoch um.

In den vergangenen zwölf Monaten sind demnach mehr als 24.000 Menschen in die CDU eingetreten. Durch Austritte und Todesfälle verliert die Partei zugleich Mitglieder. Sie hat im vergangenen Jahr die SPD als mitgliederstärkste Partei Deutschlands überholt.

Der Austritt von mehr als einem Dutzend Mitgliedern in der Stadt Kühlungsborn nahe Rostock in Mecklenburg-Vorpommern hatte Spekulationen aufkommen lassen, ob auf die Partei nach der finanzpolitischen Kehrtwende ihres Vorsitzenden Friedrich Merz eine Austrittswelle zukommt. Die CDU führt den leichten Rückgang bei ihren Mitgliedern unter anderem auf eine eingeschränkte Kommunikation über den Verlauf der Koalitionsverhandlungen zurück.


Foto: CDU-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ukrainischer Botschafter hofft auf Taurus-Zusage der Merz-Regierung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der ukrainische Botschafter in Deutschland Oleksij Makejew hofft, dass unter der neuen Regierung um den wahrscheinlichen neuen Kanzler Friedrich Merz schnell eine Zusage für die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern kommt.

„Taurus ist ein tolles System, weit überlegen den russischen Systemen“, sagte er dem Fernsehsender „Welt“. „Und unsere Militärs werden bestimmt eine gute Anwendung dafür finden.“ Die Signale, die Merz vor und nach der Bundestagswahl in Richtung Kiew gesendet hat, geben Makejew Hoffnung.

„Waffen sind wichtig, Solidarität ist wichtig. Und Friedrich Merz hat auch klare Kante gezeigt in der Wahlkampagne und auch nach den Wahlergebnissen, dass die Ukraine weitgehend weiter unterstützt wird. Und wir hoffen, dass die neue Bundesregierung noch einen weiteren Schritt macht in dieser Unterstützung.“

Es sei im gemeinsamen europäischen Interesse, auch in Betracht nehmend, was in den Vereinigten Staaten passiere, dass Europa selbst viel mehr für eigene Sicherheit mache. Und die Ukraine sei auch Europa. „Und wir können dafür sorgen, dass wir auch militärisch Russland zur Verhandlung zwingen.“


Foto: Taurus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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BGH bestätigt Urteil gegen chinesische Schleuserin

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Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer chinesischen Schleuserin durch das Landgericht Meiningen bestätigt. Die Revision der Angeklagten sei verworfen worden, teilte der BGH am Mittwoch mit.

Das Landgericht hatte die Angeklagte unter anderem wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 13 Fällen unter Einbeziehung rechtskräftiger Geldstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 122.880 Euro angeordnet.

Die Frau hatte in China Landsleute angeworben, um in einem von ihr erworbenen ehemaligen Klinikgebäude in Bad Liebenstein Büros und Wohnräume zu mieten oder zu kaufen und dort Firmen zu gründen. Sie unterstützte die Gründung dieser Firmen durch die Vereinbarung von Notarterminen und das Erstellen von Businessplänen. Die Kunden der Angeklagten hatten den Ermittlern zufolge jedoch nie die Absicht, in Deutschland eigene Firmen zu betreiben, sondern wollten lediglich einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik rechtlich absichern.

Die Angeklagte wusste laut Anklage von den falschen Angaben ihrer Kunden bei der Antragstellung für Aufenthaltstitel und unterstützte diese aktiv. Für ihre Leistungen schloss die Angeklagte sogenannte Migrationsverträge ab und erhob regelmäßig Entgelte in Höhe von 12.500 Euro.

Mit ihrer Revision hatte die Angeklagte die Verletzung formellen und sachlichen Rechts gerügt. Dies wurde jetzt aber als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 28. Januar 2025 – 2 StR 474/23).


Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Belohnung nach Dreifachmord im Westerwald ausgesetzt

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Koblenz (dts Nachrichtenagentur) – Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat für Hinweise zur Ergreifung des mutmaßlichen Dreifachmörders vom Westerwald eine Belohnung von 10.000 Euro ausgesetzt. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Der Tatverdächtige war bereits Anfang April im Westerwald gesucht worden, konnte aber trotz internationaler Fahndung bislang nicht gefasst werden. Die Hintergründe der Tat und das Motiv sind laut Staatsanwaltschaft weiterhin unklar. Sowohl die Ermittlungen zur Tat als auch die Fahndung nach dem Verdächtigen laufen parallel weiter. Die Belohnung richtet sich ausdrücklich nur an Privatpersonen, nicht an Beamte.

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Koblenz entgegen. Die Belohnung wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter Ausschluss des Rechtswegs vergeben.


Foto: Polizei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Jeder Achte hat Beziehung schon einmal per Ghosting beendet

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Jeder achte Internetnutzer in Deutschland (12 Prozent) hat eine Beziehung schon einmal durch sogenanntes Ghosting, also einen plötzlichen und vollständigen Kontaktabbruch, beendet. Das ergab eine am Mittwoch veröffentlichte Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom.

Im Normalfall wird mit dem Beziehungsende allerdings etwas sensibler umgegangen: Die meisten beenden eine Partnerschaft nach wie vor im persönlichen Gespräch (66 Prozent) – unter den Jüngeren von 16 bis 29 Jahren ist es allerdings nur noch rund die Hälfte, die überhaupt einmal ein Trennungsgespräch geführt hat (51 Prozent). In dieser Altersgruppe wird stattdessen vermehrt auf Messenger- oder SMS-Nachrichten gesetzt, etwa ein Drittel hat bereits eine Beziehung auf diese Art beendet (31 Prozent) – über alle Altersgruppen hinweg ist der Anteil nur halb so groß (17 Prozent).

Ähnlich sieht es mit dem Schlussmachen über soziale Netzwerke aus: Über alle Altersgruppen hinweg haben sieben Prozent der Internetnutzer schon einmal auf diesem Weg ihrer Beziehung ein Ende gesetzt, unter den 16- bis 29-Jährigen ist der Anteil mit 18 Prozent mehr als doppelt so hoch.

Im Übrigen greift noch ein Fünftel (20 Prozent) der Internetnutzer zum Telefon, um eine Beziehung zu beenden – und selbst vom Brief wird zu diesem Zweck noch von einem Zehntel (10 Prozent) Gebrauch gemacht. Seltener wird zum Schlussmachen allerdings eine E-Mail verschickt (7 Prozent) – und dass die Nachricht von einer anderen Person überbracht wird, kommt zwar vor, ist aber ebenfalls eher die Ausnahme (4 Prozent). Ein Sechstel der Internetnutzer hat hingegen selbst noch nie eine Beziehung beendet (16 Prozent).

Die Erhebung wurde von Bitkom Research durchgeführt. Dabei wurden 1.006 Personen ab 16 Jahren in Deutschland online befragt. Die Befragung fand im Zeitraum von der ersten bis zur dritten Kalenderwoche 2025 statt.


Foto: Liebes-Schlösser (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ifo: Kürzere Leistungsfristen fördern Jobwechsel

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München (dts Nachrichtenagentur) – Nach Einschätzung des Münchner Ifo-Instituts sollten Höhe und Dauer von Leistungen für Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit gekürzt oder zumindest nicht weiter erhöht werden. Das schreibt das Institut in einer Kurzeinschätzung für die IHK München und Oberbayern, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.

An erster Stelle sehen die Experten die Senkung der Maximalbezugsdauer des Kurzarbeitergelds von aktuell 24 Monaten auf zwölf oder sechs Monate. Damit hätten Beschäftigte, die vom Strukturwandel in ihrer Branche betroffen sind, mehr Anreize für einen schnellen Jobwechsel. Ebenso plädiert das Ifo-Institut für Kürzungen, zumindest jedoch ein Einfrieren der Leistungen beim Bürgergeld. „Höhere Leistungen und längere Fristen hemmen die Betroffenen auf der Suche nach neuer Beschäftigung“, sagte Ifo-Experte Volker Meier.

Die Experten stützen ihre Einschätzung auf aktuelle Studien, die nachgewiesen haben, dass sich bei höheren oder längeren Leistungen der Verbleib in Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit ausweitet. Außerdem weisen sie darauf hin, dass die Umstellung vom Arbeitslosengeld II auf das Bürgergeld zu einer erheblichen Ausdehnung von Leistungen geführt hat. Um das Potenzial zu nutzen, so die Experten, müsste aber für Betroffene Um- oder Nachqualifizierungen ermöglicht werden. Ihrer Meinung nach könnten beschleunigte Qualifizierungsprogramme für Quereinsteiger helfen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zumindest zu verkürzen.


Foto: Jobcenter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Kommunen drängen auf Erstattung von Mehrkosten für Ukrainer

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Städte- und Gemeindebund hat den Bund aufgefordert, angesichts des geplanten Wechsels vom Bürgergeld zu Asylbewerberleistungen für Ukrainer zügig die dadurch entstehenden Mehrkosten aufseiten der Kommunen zu übernehmen.

„Das Signal, den Rechtskreiswechsel für Ukrainer zurückzunehmen, ist grundsätzlich positiv“, sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Wichtig und unabdingbar ist, dass der Bund zu seinem Versprechen steht und den Kommunen alle aus der Rücknahme des Rechtskreiswechsels entstehenden Mehrkosten zeitnah erstattet.“

Ab 1. April eingereiste Ukraine-Flüchtlinge sollen laut Koalitionsvertrag von Union und SPD kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern Asylbewerberleistungen. Die Kosten des Bürgergeldes trägt der Bund, die Asylleistungen werden von Ländern und Kommunen übernommen. Schwarz-Rot plant, die entstehenden Mehrkosten zu übernehmen.

Zudem forderte Berghegger angesichts des andauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine eine grundsätzliche Klärung des Flüchtlingsstatus ihrer Bürger. „Die Massenzustromrichtlinie war für den vorübergehenden Schutz gedacht und nicht für langfristige Flüchtlingsaufnahme, wie wir sie jetzt erleben. Dabei müssen sowohl Fragen des Leistungsbezuges als auch des Arbeitsmarktzugangs geregelt werden“, sagte der Kommunalverbandschef.


Foto: Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Gesundheitsausgaben 2024 wieder gestiegen

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Gesundheitsausgaben in Deutschland dürften im Jahr 2024 wieder gestiegen sein. Das geht aus Schätzungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurden. Demnach ist ein deutlicher Anstieg der Gesundheitsausgaben auf 538,2 Milliarden Euro zu erwarten. Das wären 37,4 Milliarden Euro oder 7,5 Prozent mehr als im Jahr 2023.

Im Jahr 2023 waren die Gesundheitsausgaben gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozent oder 396 Millionen Euro auf 500,8 Milliarden Euro gesunken. Das waren 6.013 Euro je Einwohner. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag 2023 bei 12,0 Prozent und damit 0,7 Prozentpunkte niedriger als 2022. Maßgeblich für den leichten Ausgabenrückgang im Jahr 2023 waren die auslaufenden Corona-Maßnahmen, wodurch sich die Gesundheitsausgaben der öffentlichen Haushalte im Vergleich zu 2022 nahezu halbierten.

Durch die stark rückläufigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sanken die Gesundheitsausgaben im Bereich der öffentlichen Haushalte im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 45,0 Prozent von 51,4 Milliarden Euro auf nun 28,3 Milliarden Euro. Dem Ausgabenrückgang im Vergleich zum Vorjahr von fast 23,2 Milliarden Euro standen jedoch zum Teil deutliche Ausgabensteigerungen der anderen Ausgabenträger (vor allem gesetzliche und private Krankenversicherungen) gegenüber.

In der Summe führte dies zum leichten Rückgang der gesamten Gesundheitsausgaben. Den bisher einzigen Ausgabenrückgang im Vorjahresvergleich hatte es im Jahr 2004 gegeben, als das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) eingeführt wurde. Der Anteil der öffentlichen Haushalte an den Gesundheitsausgaben ging 2023 auf 5,6 Prozent zurück, nachdem er im Jahr 2022 noch bei 10,3 Prozent gelegen hatte.

Mit einem Ausgabenanteil von 55,7 Prozent war die gesetzliche Krankenversicherung auch im Jahr 2023 der größte Ausgabenträger im Gesundheitswesen. Ihre Ausgaben beliefen sich auf 279,1 Milliarden Euro und lagen somit 5,2 Prozent oder 13,7 Milliarden Euro über denen des Jahres 2022.

Die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bildeten 2023 mit Gesundheitsausgaben in Höhe von 60,3 Milliarden Euro oder 12,0 Prozent den zweitgrößten Ausgabenträger. Im Vorjahresvergleich wiesen sie einen Ausgabenanstieg von 5,8 Prozent oder 3,3 Milliarden Euro auf.

Die soziale Pflegeversicherung hatte 2023 einen Anteil von 11,6 Prozent an den Gesundheitsausgaben. Im Vergleich zu 2022 verzeichnete sie nur einen leichten Anstieg von 0,7 Prozent oder 415 Millionen Euro auf 58,1 Milliarden Euro. Der ansteigende Trend der vergangenen Jahre wurde hier 2023 durch den starken Rückgang der Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie deutlich abgeschwächt. Die Ausgaben der privaten Krankenversicherung stiegen um 6,1 Prozent oder 2,4 Milliarden Euro auf 40,9 Milliarden Euro. Auf sie entfielen 8,2 Prozent der Gesundheitsausgaben.

Gegliedert nach Einrichtungen des Gesundheitswesens entfiel 2023 mit 240,5 Milliarden Euro fast die Hälfte der Gesundheitsausgaben (48,0 Prozent) auf ambulante Einrichtungen, so die Statistiker weiter. Die bedeutsamsten ambulanten Einrichtungen waren die Arztpraxen mit Ausgaben von 67,0 Milliarden Euro (13,4 Prozent), Apotheken mit 66,0 Milliarden Euro (13,2 Prozent) und die ambulante Pflege mit 34,2 Milliarden Euro (6,8 Prozent).

In (teil-)stationären Einrichtungen wurden insgesamt 181,8 Milliarden Euro aufgewendet, das entsprach 36,3 Prozent aller Ausgaben. Zu den (teil-)stationären Einrichtungen gehören Krankenhäuser (24,2 Prozent), Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege (9,6 Prozent) sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (2,5 Prozent).

Auch in den Einrichtungen des Gesundheitswesens waren die auslaufenden Corona-Maßnahmen im Jahr 2023 sichtbar – insbesondere in der Einrichtung Gesundheitsschutz, zu der unter anderem die Gesundheitsämter zählen (-13,9 Milliarden Euro bzw. -60,4 Prozent zum Vorjahr auf 9,1 Milliarden Euro). Aber auch in den Arztpraxen war im Jahr 2023 entgegen dem langjährigen Trend ein Rückgang der Gesundheitsausgaben festzustellen (-755 Millionen Euro bzw. -1,1 Prozent auf 67,0 Milliarden Euro). Ursächlich hierfür waren die stark rückläufigen Corona-Impfungen.

In den Einrichtungen des Gesundheitswesens werden unterschiedlichste Leistungen erbracht. Neben ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen zählen unter anderem auch die Gewährleistung von Zahnersatz, von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie von Unterkunft und Verpflegung zum Leistungsspektrum. 273 Milliarden Euro und damit mehr als die Hälfte der gesamten Gesundheitsausgaben (54,6 Prozent) wurden im Jahr 2023 für ärztliche, therapeutische oder pflegerische Leistungen aufgewendet. Besondere Bedeutung haben daneben die Ausgaben für Arznei- und Hilfsmittel, die 2023 mit 100,1 Milliarden Euro 20,0 Prozent der Gesamtausgaben abdeckten.


Foto: Fahrradergometer für Belastungs-EKG (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts