ChatGPT macht derzeit weltweit von sich reden: Der KI-basierte Chatbot kann auf Anfrage jede Art von Texten generieren. Eine Möglichkeit, die auch für die Arbeitswelt enormes Potenzial birgt. Doch wie sieht der arbeitsrechtliche Rahmen für den Einsatz des KI-Tools aus? Nils Wigger von der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp weiß, was es zu beachten gilt.
Wie schon im März hat die EZB jegliche Festlegung für die Zukunft vermieden, um die sich laufend verändernden Wirtschaftsdaten in ihre Entscheidungen einbeziehen zu können.
Darmstädter Startup sichert sich im Rahmen des European Innovation Council Accelerator Programs finanzielle Förderung für die Weiterentwicklung seiner KI-gestützten End-to-End Software-Plattform zur roboterbasierten industriellen Inspektion