Am 1. Juli 2024 tritt in Deutschland eine bedeutende Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) in Kraft, die es Vermietern untersagt, Kabel-TV-Gebühren auf Mieter umzulegen, auch bekannt als Nebenkostenprivileg.
Hamburg (dts Nachrichtenagentur) - Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hofft, dass von der Sonder-Innenministerkonferenz zu den jüngsten Angriffen auf Wahlkämpfer ein deutliches Signal ausgehen wird....
Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) - Der hessische Regierungschef Boris Rhein (CDU) mahnt angesichts der Parteitagsabsage von Altkanzlerin Angela Merkel einen besseren Zusammenhalt der Parteiflügel an."Die...