Sonntag, Januar 25, 2026
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Sozialflügel widerspricht CDU-Wirtschaftsflügel zu Teilzeit-Recht

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Forderung des CDU-Wirtschaftsflügels nach einer Abschaffung des grundsätzlichen Rechts auf Teilzeit ist auf massive Kritik aus der eigenen Partei gestoßen.

„Mit einer solchen Einschränkung zäumen wir das Pferd von der falschen Seite auf“, sagte der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, Dennis Radtke, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). „Ich würde mir auch wünschen, dass mehr Menschen in Teilzeit, die sie oft als Teilzeitfalle empfinden, wieder auf Vollzeit wechseln. Dafür müssen wir aber die Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege verbessern, die dies bislang an manchen Stellen unmöglich machen.“

Laut eines Berichts des „Stern“ will der Wirtschaftsflügel der CDU den grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Teilzeit kippen. Ein entsprechender Antrag solle beim Parteitag Ende Februar beschlossen werden. In dem Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“, fordere die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), dass für den Rechtsanspruch eine „besondere Begründung“ vorliegen müsse. Besondere Gründe könnten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen sein. Freiwillige Teilzeitarbeit ohne Betreuungspflichten hingegen soll nicht mehr möglich sein.

Radtke warnte dringend davor, von der bisherigen Linie der CDU in dieser Frage abzuweichen: Teilzeit auf Pflege und Kinderbetreuung zu begrenzen, hieße auch zu definieren, bis zu welchem Alter und welchem Pflegegrad dies als nötig erachtet werde. „Das kann und soll jede Familie für sich selbst entscheiden. Aus guten Gründen haben wir uns als CDU immer für maximale Wahlfreiheit ausgesprochen.“


Foto: Frau mit Kind (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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