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JUGEND GRÜNDET 2024: Kleine Gründer mit großen Ideen bei Pitch Events

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JUGEND GRÜNDET 2024

Schülerinnen und Schüler begeistern mit echten Zukunftsvisionen und handfesten Businessplänen

Ein Sonar-Sonarstirnband für Sehbehinderte, ein sensorgestütztes Fußball-Trainingssystem und KI-Modelle für Mikroskopieanalysen, das sind die Gewinnerideen der JUGEND GRÜNDET Pitch Events 2024. In München, Münster und Berlin präsentierten die besten Teams der Businessplan-Phase ihre selbst entwickelten, innovativen Geschäftsideen. Die Jugendlichen beeindruckten die Jury mit starken Auftritten, echten Zukunftsvisionen und jede Menge Gründerqualitäten.

Insgesamt 100 Schülerinnen und Schüler reisten im März zu den JUGEND GRÜNDET Pich Events nach München, Münster oder Berlin. Eingeladen waren die Teams, die in der ersten Phase des bundesweiten Schülerwettbewerbs für mehr Gründungsgeist (Businessplan-Phase) die besten Businesspläne eingereicht hatten.

Drei Minuten, um zu überzeugen

Bei den Pitch Events durften die Jugendlichen ihre Geschäftsideen live vor einer hochkarätigen Jury präsentieren. Jedes der 33 Teams hatte drei Minuten, um mit seinem Pitch (Kurzpräsentation) die Expertinnen und Experten zu überzeugen. Dafür brauchen die Schülerinnen und Schüler nicht nur innovative Ideen, sondern auch perfektes Timing und Präsentationstalent. Weitere drei Minuten galt es, die Juryfragen zu beantworten. Das Fazit der Expertinnen und Experten: Die Jugendlichen präsentierten bei den JUGEND GRÜNDET Pitch Events nicht nur vielversprechende Geschäftsideen, sondern vor allem auch echte Zukunftsvisionen und jede Menge Gründerqualitäten.

Platz 1 für Sonar-Sehhilfe, sensorgestütztes Fußball-Training und KI-Diagnostik

Platz 1 beim ersten Pitch Event in München belegten Dominik Schuler, Ferdinand Horn und Julian Schenker vom Ev. Lichtenstern-Gymnasium in Sachsenheim (BW). Ihre Geschäftsidee „Blind Sonar“ ist ein Stirnband, das sehbehinderten Personen eine haptische Wahrnehmung ihrer Umgebung und damit eine verbesserte Orientierung und mehr Sicherheit im Alltag bietet. Ein funktionierender Prototyp veranschaulichte das durchdachte Hightech-Produkt, darüber hinaus überzeugte das Trio mit einem wunderbaren Teamzusammenspiel.

Nicht weniger smart ist die Geschäftsidee des Gewinnerteams beim zweiten Pitch Event in Münster. Balint Bettner, Brad Melvin Timo Fokou, Lorenz Herp, Paul Würz und Viola Kraut von der Internatsschule Schloss Hansenberg in Geisenheim (HE) haben sich „Conez“ ausgedacht. Das hocheffiziente Trainingssystem mit Vibrationsweste und Trainer-App soll Fußballern individuelles Echtzeitfeedback und Korrekturmaßnahmen zur Umsetzung der taktischen Vorgaben im Training ermöglichen. Das Fazit der Jury: Eine tolle Idee, die einen wirklich neuartigen und sehr smarten Trainingsansatz biete, der auch auf andere Sportarten ausweitbar sei. Darüber hinaus punktete das Team mit einem kreativen Pitch.

Beim dritten und letzten Pitch Event in Berlin konnte sich Lorenz Rutkevich aus Leer (NI) an die Spitze setzen. Der Schüler des Teletta-Groß-Gymnasiums will fortschrittliche Diagnostik für alle erreichbar machen: „SeesDisease“ bietet KI-Modelle, die Mikroskopieanalysen automatisieren und so schnellere und präzisere Diagnosen ermöglichen. Lorenz überzeugte die Jury auf der ganzen Linie: Die Idee sei von hoher Relevanz und KI-unterstützte Diagnostik ein absolutes Zukunftsthema. Der Schüler habe eine beeindruckende Kompetenz für sein Thema an den Tag gelegt und toll präsentiert.

Jugendliche begeistern mit Professionalität, Kreativität und Enthusiasmus

Die Expertinnen und Experten in der Jury zeigten sich bei allen drei Pitch Events begeistert von den Schülerteams, die ihre Geschäftsideen mit erstaunlicher Professionalität, viel Kreativität und großem Enthusiasmus für ihre Themen präsentierten. Die Ideen der Jugendlichen waren so vielfältig wie die Persönlichkeiten, die bei den Pitch Events antraten. Allen gemein ist, dass sie die Welt ein bisschen besser machen wollen – im Großen oder im Kleinen.

Auf den jeweils zweiten Plätzen landeten Schutzhüllen für Stethoskope („clEARy GmbH“), eine Marketing-Plattform für die Gastronomie („Gainback“) und eine App, die Senioren den Einstieg in die digitale Welt erleichtert („GenConnect“). Auf den dritten Plätzen schafften es ein Pflanzsystem zur Begrünung von Balkon PV-Anlagen („Solar Tendril“), ein digitales Bestellsystem für Schulmensen („EasySnacks“) und eine 3D-Duck-Plattform für das kreative Heimwerken („MakerRent“).

Vorgestellt wurden auch Ideen für eine Demokratie-App, eine neuartige Verhütungslösung für den Mann („SperMe“), eine Sport-Talente-Plattform („Skill Spotter“), nachhaltige Periodenunterwäsche mit Heizsystem („CozyFlow“), ein Fahrradnavigationssystem für die Dunkelheit („LighTheWay“), Biogas aus Mikroalgen („Aqua Gas Green“), ein nachhaltiges Fischernetz auf Seetang-Basis („SustainNet“) uvm.

Die Pitch Event Teams kamen aus acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein) und besuchen überwiegend das Gymnasium oder die Berufsschule. Ein Team kam von einer deutschen Auslandsschule und reiste eigens aus Spanien an.

Die besten von über 1.000 Businessplänen

Die Pitch Events sind auch eine Anerkennung für die herausragende Leistung der Teams in der JUGEND GRÜNDET Businessplan-Phase. Von September bis Januar hatten die Jugendlichen Zeit, um eigene innovative Geschäftsideen zu entwickeln und in einem Businessplan auszuarbeiten. Im Wettbewerbsjahr 2023/24 wurden erstmalig über 1.000 Businesspläne eingereicht. Noch nie war es so schwer, sich für ein Pitch Event zu qualifizieren. Neben ausführlichem Expertenfeedback von der Jury erwartet die Teams vor Ort auch ein buntes Rahmenprogramm mit Einblicken in die Stadt, die lokale und überregionale Gründungsszene sowie wertvolle Netzwerkmöglichkeiten für ihre berufliche Zukunft.

Finale mit den besten zehn Teams des Wettbewerbsjahres

Die drei erstplatzierten Teams sicherten sich mit ihren Pitches direkt einen Startplatz im JUGEND GRÜNDET Bundesfinale am 11. & 12. Juni 2024 in Stuttgart. Beim Finale dürfen die besten zehn Teams des Wettbewerbsjahres ihre Geschäftsideen auf der „Zukunftsideenmesse“ präsentieren im Wettstreit um den Bundessieg und den Hauptpreis, eine geführte Reise ins Silicon Valley/USA.

Welche Teams noch im Finale antreten dürfen, entscheidet sich zum Ende der zweiten Wettbewerbsphase von JUGEND GRÜNDET Anfang Mai: In der Planspiel-Phase führen die Schülerinnen und Schüler virtuell ein Unternehmen und müssen sich gegen die Konkurrenz durchsetzen und sich in Krisen bewähren. Wer im Online-Planspiel „Start-up Simulator“ kräftig Punkte sammeln möchte, muss Management-Qualitäten beweisen und möglichst kluge und nachhaltige Entscheidungen treffen. Stichtag der Planspiel-Phase ist der 2. Mai 2024.

Mit Ideen die Zukunft gestalten

Aus Problemen Lösungen entwickeln und mit innovativen Ideen die Zukunft gestalten, das ist der Kerngedanke von JUGEND GRÜNDET. Der Schülerwettbewerb will Jugendli-che fürs Gründen begeistern und die Gründungskompetenzen von Schülerinnen und Schülern stärken. „Wer gründet, kann eigene Ideen umsetzen und die Welt verändern. Dafür braucht es Mut, Kreativität und Gestaltungswillen: All das zeigen Schülerinnen und Schüler jedes Jahr bei JUGEND GRÜNDET!“, so die Projektleitung Franziska Metzbaur.

Alle Informationen zum Bundeswettbewerb JUGEND GRÜNDET auf www.jugend-gruendet.de.

Bildunterschrift
Bei den JUGEND GRÜNDET Pitch Events 2024 in München, Münster und Berlin präsentieren die Schülerteams mit den besten Businessplänen ihre innovativen Geschäftsideen vor einer hochkarätigen Jury

Quelle JUGEND GRÜNDET

Teilniederlage für Mercedes-Benz in Diesel-Musterverfahren

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Mercedes-Stern (Archiv), via dts NachrichtenagenturStuttgart (dts Nachrichtenagentur) – In einem Musterverfahren gegen Mercedes-Benz im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Klägern teilweise recht gegeben. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Demnach enthielten die streitgegenständlichen Euro-6- und Euro-5-Fahrzeuge jeweils „unzulässige Abschalteinrichtungen“. Zudem hätten Mitarbeiter des beklagten Fahrzeugherstellers in Bezug auf Euro-6-Fahrzeuge „bedingt vorsätzlich“ gehandelt.

Konkret habe der zuständige Senat in Übereinstimmung mit den Rückrufbescheiden des KBA festgestellt, dass in den streitgegenständlichen Euro-6-Fahrzeugen zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe der Fahrzeuge eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt einer sogenannten „Strategie A in vergleichbarer Ausprägung“ enthalten sei, welche auch als „Bit 13“ bezeichnet werde.

In den Fahrzeugen der Euro-5-Modelle sei zudem – so auch das KBA in seinen Rückrufbescheiden – zum Zeitpunkt deren Inverkehrgabe nach den Feststellungen des Senats eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt einer sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) enthalten.

Der Senat habe außerdem festgestellt, dass Mitarbeiter des beklagten Fahrzeugherstellers es bis zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe der streitgegenständlichen Euro-6-Fahrzeuge „zumindest billigend in Kauf genommen“ hätten, dass es sich bei der „Strategie A in vergleichbarer Ausprägung“ um eine „unzulässige Abschalteinrichtung“ handele, so das OLG. Soweit die Klage darüber hinaus auf weitere Feststellungen zu einem vorsätzlichen Handeln der Musterbeklagten gerichtet war, wies der Senat die Klage ab.

Gleichfalls abgewiesen wurde die Klage, soweit der Musterkläger die Feststellung begehrte, Mitglieder des Vorstandes von Mercedes-Benz hätten den Einsatz der festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen angeordnet oder gebilligt. Der klagende Verband habe „keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorgetragen“, hieß es. Der Senat habe die Behauptung daher als „Vortrag ins Blaue hinein“ nicht berücksichtigt.

Kläger in dem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Er begehrte im Rahmen der Musterfeststellungsklage Feststellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von ihm als unzulässig behaupteter Abschalteinrichtungen in einigen Fahrzeugen.

Eine Musterfeststellungsklage dient als erste Stufe der Durchsetzung von individuellen Ansprüchen von Verbrauchern, die sich einer solchen Klage anschließen. In dem Verfahren vor dem OLG, welches bereits im Juli 2022 begann, hatten sich bis Anfang Januar 2022 insgesamt 2.476 Verbraucher im Klageregister angemeldet. In dem Verfahren zum Abgasskandal ging es um tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche von Verbrauchern, die eines der betroffenen Fahrzeug-Modelle erworben haben. Das Musterfeststellungsurteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Beiden Parteien steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, die innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen ist.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssten die betroffenen Verbraucher im nächsten Schritt ihr Recht auf Schadenersatz noch selbst durchsetzen.


Foto: Mercedes-Stern (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Frühlingserwachen: JOILS‘ Tipps für Wohlbefinden und Lebenslust

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Frühlingserwachen

Frühlingserwachen: JOILS präsentiert inspirierende Tipps für Wohlbefinden und Lebenslust in der jungen Jahreszeit

Der Frühling ist da und mit ihm die perfekte Gelegenheit, frische Energie zu tanken und sich vitalisiert zu fühlen. Bei der Duftmanufaktur JOILS aus dem Schwarzwald glaubt man fest daran; dass der Wechsel der Jahreszeiten nicht nur eine Veränderung der Natur, sondern auch eine Einladung zu persönlichem Wachstum und Wohlbefinden ist. Und so kommen hier taufrische Tipps, zusammengestellt, wie Sie sich auf die kommende Jahreszeit einstellen und belebt und vital mit ihr starten können.

#1: Frühlingserwachen im Freien

Nutzen Sie die wärmeren Temperaturen, um Zeit im Freien zu verbringen. Gehen Sie spazieren, machen Sie Picknicks im Park oder beginnen Sie mit dem Gartenanbau. Die frische Luft und das Sonnenlicht werden Ihren Geist beleben und Ihre Stimmung aufhellen.

#2: Ernährungsumstellung auf Frisches

Frühling ist die perfekte Zeit, um Ihre Ernährung auf frische, saisonale Lebensmittel umzustellen. Fügen Sie mehr Obst und Gemüse in Ihren Speiseplan ein und probieren Sie leichte Salate und Smoothies. Diese Nahrungsmittel sind nicht nur reich an wichtigen Nährstoffen, sondern können auch dazu beitragen, dass Sie sich leichter und vitaler fühlen.

#3: Olfaktorisch Urlaub nehmen

Für eine zusätzliche Portion Frühlingsstimmung verwenden Sie unsere exklusiven Wellnessmischungen von JOILS. Die Duftöl-Mischungen bestehen zu 100% aus naturreinen Ölen, können sowohl in Duftlampen als auch in Aromatherapie-Diffusoren verwendet werden und machen Lust auf Urlaub!

Unsere drei Lieblinge für den Frühling / Frühsommer:

Provence: Die Duftöl-Mischung PROVENCE entführt Sie mit ihrem mediterranen Duft nach Lavendel, Melisse, Orange, Thymian und Wacholderholz direkt in die sonnenverwöhnte Landschaft der Provence. Lassen Sie sich von diesem belebenden Aroma inspirieren und genießen Sie die beruhigende Wirkung auf Körper und Geist.

Toskana: Die Duftöl-Mischung TOSKANA versprüht den Charme der italienischen Landschaft mit ihren Noten von Zypresse, Nelke, Orange und Rosmarin. Tauchen Sie ein in die warmen Düfte der Toskana und lassen Sie sich von ihrem belebenden Effekt verzaubern.

Sansibar: Die Duftöl-Mischung SANSIBAR entführt Sie auf eine exotische Reise mit ihren aromatischen Noten von Koriander, Mandarine, Minze, Lemongrass und Tangerine. Lassen Sie sich von dieser einzigartigen Mischung inspirieren und schaffen Sie eine Atmosphäre der Entspannung und Erholung in Ihrem Zuhause.

#4: Frühlingsputz für Körper und Geist

Nutzen Sie die Energien des Frühlings, um auch in Ihrem Zuhause und in Ihrem Geist aufzuräumen. Reinigen Sie Ihr Zuhause gründlich, um Platz für Neues zu schaffen, und nehmen Sie sich Zeit für Entspannung und Meditation, um Ihren Geist zu klären und zu erfrischen.

#5: Aktive Bewegung

Starten Sie eine neue Sportart oder nehmen Sie an Outdoor-Aktivitäten teil. Ob Joggen, Radfahren oder Yoga im Freien – Bewegung hilft nicht nur dabei, fit zu bleiben, sondern kann auch Ihre Stimmung verbessern und Ihnen ein Gefühl von Leichtigkeit vermitteln.

#6: Farbenfrohe Kleidung

Frühling ist die Zeit, um sich von den dunklen Winterkleidern zu verabschieden und fröhliche, leuchtende Farben in Ihre Garderobe zu integrieren. Tragen Sie Kleidung in Pastellfarben oder mit blumigen Mustern, um sich von der Frühlingsstimmung inspirieren zu lassen.

Quelle SPApress

Expertengruppe legt Ergebnis zu THC-Grenzwert im Straßenverkehr vor

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Feierabendverkehr (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte unabhängige Expertengruppe empfiehlt, dass der THC-Grenzwert im Straßenverkehr künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum liegen soll. Das teilte das Ministerium am Donnerstag mit.

Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes sei nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges „nicht fernliegend“, aber „deutlich unterhalb der Schwelle“, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginne, hieß es. Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, werde zudem empfohlen, für Cannabis-Konsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer vorzusehen.

Zusätzlich seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich, so die Experten weiter. Es werde empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.

Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen „konservativen Ansatz“, der vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille sei.

Da THC im Blutserum bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar ist, wollen die Experten mit ihrem Vorschlag erreichen, dass – anders als bei dem derzeit geltenden Grenzwert von 1 ng/ml THC – nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem „gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs“ erfolgt ist und eine „verkehrssicherheitsrelevante Wirkung“ beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich ist.

Bei den Vorschlägen der Expertenkommission handelt es sich lediglich um Empfehlungen – der Gesetzgeber muss am Ende die Entscheidung über den genauen Grenzwert treffen.


Foto: Feierabendverkehr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Konjunkturelle Flaute macht sich weiter am Arbeitsmarkt bemerkbar

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Bundesagentur für Arbeit (Archiv), via dts NachrichtenagenturNürnberg (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im März 2024 um 176.000 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Gegenüber dem Vormonat sank sie um 45.000 auf 2,769 Millionen Arbeitssuchende, teilte die Bundesagentur für Arbeit am Donnerstag mit. Saisonbereinigt stieg die Zahl der Arbeitslosen im März gegenüber dem Vormonat um 4.000. Die Arbeitslosenquote ging um 0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent zurück.

„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen im März zwar ab, allerdings weniger als sonst in diesem Monat“, sagte BA-Chefin Andrea Nahles in Nürnberg. Die konjunkturelle Flaute mache sich also nach wie vor am Arbeitsmarkt bemerkbar. „Insgesamt behauptet er sich aber weiter relativ gut.“

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, stieg saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 Personen: Sie lag im März bei 3,606 Millionen Personen, dies waren 143.000 mehr als vor einem Jahr.

Im dritten Monat des Jahres waren 707.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 70.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im März um einen Punkt auf 113 Zähler. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von elf Punkten.

Von Oktober 2023 bis März 2024 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 317.000 Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 6.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 190.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 438.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 13.000 weniger als vor einem Jahr. 281.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt sei im März aber noch stark in Bewegung, so die BA. Deshalb erlaubten diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

907.000 Personen erhielten im März 2024 Arbeitslosengeld, 105.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag bei 3,995 Millionen. Gegenüber März 2023 war dies ein Anstieg um 56.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.


Foto: Bundesagentur für Arbeit (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Haus & Grund will völlige Neuordnung der Grundsteuer in NRW

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Häuser (Archiv), via dts NachrichtenagenturDüsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Der Immobilienbesitzerverband Haus & Grund fordert eine völlige Neuordnung der Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen (NRW) und kritisiert NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU). „Es wäre besser, wenn Herr Optendrenk seine Energie auf ein sinnvolleres Grundsteuermodell richten würde“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke dem „Spiegel“.

Im größten Bundesland drohen Hausbesitzern in einzelnen Gemeinden massive Erhöhungen bei der Reform der Grundsteuer. Weil dort die Steuersätze zwischen Gewerbeimmobilien und Wohnhäusern weit auseinanderlaufen, die Reform aber unveränderte Gesamteinnahmen für die Kommunen generieren soll, müssen viele private Immobilieneigentümer von 2025 an mit einer deutlich höheren Steuerlast rechnen.

Laut Städte- und Gemeindebund gibt es Konstellationen, in denen Lager- oder Fabrikhallen um 50 Prozent entlastet würden, während für Ein- oder Zweifamilienhäuser 20 Prozent mehr gezahlt werden müssten. Vorige Woche nun warb Minister Marcus Optendrenk im Landtag für seinen Lösungsvorschlag: Das Bundesmodell der Grundsteuer, das grundsätzlich in elf Bundesländern gilt, solle so geändert werden, dass die Kommunen unterschiedliche Hebesätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien festlegen dürfen, um solche Schieflagen geradezurücken.

„Das Problem, das NRW mit dem neuen Vorschlag angehen will, hat seine Wurzel in den Bodenrichtwerten“, sagte aber Warnecke. Er kritisiert seit Langem, dass das Bundesmodell auf die Bodenrichtwerte setze. Die seien für die Bürger intransparent und würden von den rund 900 Gutachterausschüssen in ganz Deutschland höchst unterschiedlich ermittelt.


Foto: Häuser (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Geschäftsklima im Einzelhandel vor Ostern deutlich verbessert

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Menschen in einer Fußgängerzone (Archiv), via dts NachrichtenagenturMünchen (dts Nachrichtenagentur) – Das Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im März spürbar aufgehellt. In einer am Donnerstag veröffentlichten Erhebung des Ifo-Instituts kletterte der Indikator zur Bewertung der aktuellen Geschäftslage auf -7,3 Punkte, nach -18,1 Zählern im Februar. Auch die Geschäftserwartungen verbesserten sich deutlich. „Der zuletzt vorherrschende Pessimismus geht damit zurück. Das Ostergeschäft ist für viele Einzelhändler offenbar ein Lichtblick gewesen“, sagte Ifo-Experte Patrick Höppner.

Bau- und Heimwerkermärkte, Fahrradhändler und der Bekleidungseinzelhandel schätzen die Geschäftslage positiver ein als im Vormonat. Auch bei den Lebensmitteleinzelhändlern ging es bergauf. „Insbesondere bei Süßwaren können Händler auf das Ostergeschäft bauen“, so Höppner. Leichte Verschlechterungen der Geschäftslage gab es im Einzelhandel mit Computern und Software sowie bei Autohändlern.

Preiserhöhungen planen in den nächsten Monaten unterm Strich nur noch so wenige Einzelhändler wie zuletzt vor drei Jahren. Rückläufig war auch der Anteil der Einzelhändler, die von Lieferengpässen betroffen sind. Im März betraf dies 29,1 Prozent der Händler, nach 32,6 Prozent im Februar. „Die Unsicherheiten für den Seehandel aufgrund der Krise im Roten Meer haben daher für viele Einzelhandelslieferketten weiterhin eine eher untergeordnete Bedeutung“, sagte Höppner.


Foto: Menschen in einer Fußgängerzone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ex-EKD-Ratschef Huber beklagt zunehmende Judenfeindlichkeit

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Mahnwache vor der Synagoge (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der frühere EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber beklagt eine zunehmende Judenfeindlichkeit im deutschen Kulturbetrieb und bei Muslimen. „Wir erleben leider auch einen zunehmenden Antisemitismus von Muslimen, von Linksextremen und vermeintlich Liberalen, zum Beispiel im Kulturbetrieb“, sagte Huber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagsausgaben). „Ich will mit Blick auf Deutschland nichts relativieren. Der Antisemitismus ist jedoch kein ausschließlich deutsches Phänomen und auch nicht nur eines von Rechtsextremen.“

Huber sagte, er habe Pro-Palästina-Kundgebungen nach dem Überfall der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2022 mit 1.200 Toten als „beschämend und gleichzeitig beunruhigend“ empfunden. „Denn dieses entsetzliche Massaker war pure Menschenverachtung, und manche propalästinensischen Demonstrationen vertauschten auf absurde Weise die Rolle von Tätern und Opfern.“ Leider trete eine Zweistaatenlösung durch solche Terrorakte immer weiter in den Hintergrund. Der Altbischof von Berlin-Brandenburg sagte: „Vielen Hetzern würde die Spitze gebrochen, wenn es gelänge, dass das Existenzrecht Israels nicht infrage gestellt würde und es zu einer dauerhaften Koexistenz mit den Palästinensern käme.“


Foto: Mahnwache vor der Synagoge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EKD für Ausschluss von AfD-Anhängern aus Kirchenämtern

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Evangelische Kirche (Archiv), via dts NachrichtenagenturHannover (dts Nachrichtenagentur) – Die amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, hat sich für eine rechtliche Prüfung der Vereinbarkeit von Kirchenämtern und dem Engagement für die AfD ausgesprochen. Sie verteidigte die Entscheidung in dem Fall aus Quendlinburg in Sachsen-Anhalt, wo ein Pfarrer wegen seiner Ratskandidatur für die AfD seine Stelle verlor. „Die Landeskirche hat hier eine klare Linie vertreten: Wenn jemand, wie in diesem Fall zwar parteilos, aber öffentlich das Gedankengut der AfD vertritt, ist das nicht mit einem herausgehobenen Amt in der Kirche vereinbar“, sagte die EKD-Ratsvorsitzende der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).

Der Mitarbeiter sei von der Landeskirche von seinem Dienst abberufen worden, das könne eine Konsequenz sein. „Wie sich das grundsätzlich im Kirchendienst verhält, damit werden wir uns auch eingehend rechtlich beschäftigen müssen, das ist juristisch nicht ganz einfach“, so die Bischöfin.

Völkisch-nationale Gesinnungen seien eindeutig nicht mit dem christlichen Verständnis von Nächstenliebe und Barmherzigkeit und deshalb nicht mit Kirchenämtern vereinbar. Vergleichbar habe sich auch die EKD-Synode im Dezember positioniert.


Foto: Evangelische Kirche (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ampel und Union planen Schutz des Verfassungsgerichs im Grundgesetz

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Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht soll nun doch durch eine Änderung des Grundgesetzes besser vor extremen Kräften geschützt werden. Die Ampelkoalition und die Union haben sich auf einen ersten Gesetzentwurf verständigt, wie die „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) berichtet. Darin heißt es, die Neuregelung solle „dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen wollen“.

Demnach ist geplant, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsgesetz in die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes aufzunehmen. Grundgesetzlich festgeschrieben werden soll dadurch die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Neu aufgenommen werden soll der Passus: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“

In dem zwölfseitigen Entwurf des Bundesjustizministeriums heißt es zudem, diese Regelungen seien „damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen“. Mittlerweile erscheine es angemessen, „die den Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan prägenden Elemente im Grundgesetz selbst deutlicher sichtbar werden zu lassen – wie dies bei Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung bereits der Fall ist“.

Die Debatte um einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts hatte vor allem nach dem Bericht von „Correctiv“ Fahrt aufgenommen. Den Recherchen zufolge sollen sich AfD-Politiker und Mitglieder von CDU und „Werteunion“ in Potsdam mit Aktivisten der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ getroffen haben. Staatsrechtler, darunter auch ehemalige Mitglieder des Verfassungsgerichts, hatten sich für die Hochstufung der einfachgesetzlichen Regelungen zum Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Verwiesen wurde in der Debatte häufig auf Polen, wo die Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des höchsten Gerichts untergraben hatte.

Im Februar hatte Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) der „Rheinischen Post“ gesagt, ihre Fraktion sehe „derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern“. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), hatte der Ampel-Regierung in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe „Alarmismus“ vorgeworfen.


Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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