Donnerstag, August 7, 2025
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BGH will bald über Maskenprozesse entscheiden

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Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesgerichtshof (BGH) will noch im Laufe dieses Jahres über sechs von sieben anhängigen Verfahren zur Maskenbeschaffung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in der Coronakrise entscheiden. Das sagte ein Sprecher des BGH dem Nachrichtenportal T-Online. Bei diesen sechs Verfahren handelt es sich um sogenannte Nichtzulassungsbeschwerden – also Verfahren, bei denen die Vorinstanz eine Revision ursprünglich nicht vorgesehen hat, das Bundesministerium oder die Gegenseite aber eine solche durchsetzen wollen.

Kläger sind jeweils Lieferanten von Atemschutzmasken, die 2020 Auftragszuschläge im Open-House-Verfahren des Bundesministeriums erhielten, das vom damaligen Minister Jens Spahn (CDU) initiiert wurde. Seit mehreren Jahren weigert sich das Ministerium in vielen Fällen, entsprechende Rechnungen zu begleichen. Als Gründe werden verzögerte Lieferungen, mangelhafte Ware oder zuletzt überhöhte Preise angeführt. Eines der Verfahren bezieht sich auf Forderungen in Höhe von 85,6 Millionen Euro, die sich mit Zinsen mittlerweile auf weit über 120 Millionen Euro belaufen.

Erst, wenn die Revision zugelassen werden sollte, würde der Bundesgerichtshof die in der Vorinstanz ergangenen Urteile jeweils auf Rechtsfehler prüfen. Im siebten Fall, der bereits vom Oberlandesgericht Köln als Sonderfall gewertet wurde, geschieht das bereits. In diesem Fall klagt ein Unternehmen auf Schadensersatz, obwohl es keinen Auftragszuschlag erhielt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur zugelassenen beiderseitigen Revision wird laut Gericht im ersten Quartal 2026 erwartet.


Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Studie: Zustimmung zur Bundeswehr auf sehr hohem Niveau

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München (dts Nachrichtenagentur) – Die Unterstützung für Aufrüstung und Truppenaufbau in Deutschland hat deutlich zugenommen. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Ifo-Instituts.

Die Forscher werteten Umfragedaten aus verschiedenen Quellen zur Wahrnehmung der Sicherheit und Zustimmung zur Armee aus. „Große Krisen wie 9/11 und der russische Angriff auf die Ukraine haben die Bedrohungswahrnehmung und die Zustimmung zur Bundeswehr deutlich verändert“, sagte Niklas Potrafke, Leiter des Ifo-Zentrums für öffentliche Finanzen und politische Ökonomie.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 nahm die gefühlte Bedrohung in der Gesellschaft stark zu. Auch die Krim-Krise 2014 löste eine Phase wachsender Unsicherheit aus. Als weitere Folge der Krise wandelte sich das Stimmungsbild unter den Befragten im Hinblick auf Verteidigungsfragen deutlich und anhaltend. Sie befürworteten nun höhere Ausgaben und eine Vergrößerung der Truppe. Diese Entwicklung blieb bis zum Ende des Datensatzes 2020 relativ konstant.

„Die Bundeswehr wird demnächst neue Umfragezahlen für das Jahr 2024 veröffentlichen“, sagte Potrafke. Er rechne damit, dass der Zuspruch weiter gewachsen sei – und dass inzwischen auch viele Anhänger von SPD und Grünen die Bundeswehr stärker unterstützen als noch in der Vergangenheit.

Angesichts der veränderten Sicherheitslage in Deutschland und Europa sind die Ergebnisse der Studie auch politisch ein Signal. Die Bundesregierung will die Bundeswehr stark ausbauen, braucht dafür aber nicht nur Personal und Geld, sondern auch den Rückhalt der Bevölkerung. „Ohne gesellschaftliche Akzeptanz sind Ziele wie die langfristige Aufstockung auf 500.000 Soldaten schwer umsetzbar“, sagte Emil Scholten, Co-Autor der Studie. „Die Bundeswehr braucht Rückendeckung in Politik und Gesellschaft und eine klare Kommunikation über ihre Ziele und Einsätze.“


Foto: Bundeswehr-Soldaten (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Deutlich mehr E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, ist zuletzt weiter gestiegen.

Im Jahr 2024 registrierte die Polizei in Deutschland 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – das waren 26,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor (9.425 Unfälle): Dabei kamen insgesamt 27 Menschen ums Leben, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte. Die Zahl der Todesopfer ist damit gegenüber 2023 ebenfalls gestiegen, damals starben 22 Menschen bei E-Scooter-Unfällen. 1.513 Menschen wurden im Jahr 2024 bei solchen Unfällen schwer verletzt und 11.433 leicht.

10.886 oder 83,9 Prozent der Verunglückten waren selbst mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch alle 27 Todesopfer. Zudem waren 508 oder 4,7 Prozent der Verunglückten, die selbst auf einem E-Scooter unterwegs waren, Mitfahrer. Im Jahr 2023 waren noch 328 oder 3,9 Prozent der Verunglückten auf E-Scootern Mitfahrer. Laut Straßenverkehrsordnung sind E-Scooter nur für eine Person vorgesehen, das Mitfahren weiterer Personen ist nicht erlaubt.

Insgesamt spielen E-Scooter im Unfallgeschehen eine vergleichsweise geringe Rolle: 2024 registrierte die Polizei insgesamt 290.701 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, lediglich an 4,1 Prozent war ein E-Scooter-Fahrer beteiligt. Gegenüber 2023 mit damals 3,2 Prozent ist der Anteil allerdings gestiegen.

Deutlich wird der Unterschied im Vergleich zu Fahrradunfällen: Im Jahr 2024 hat die Polizei deutschlandweit rund 93.279 Unfälle mit Personenschaden registriert, an denen Fahrradfahrer beteiligt waren, das waren 32,1 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden. 445 Menschen, die mit einem Fahrrad unterwegs waren, kamen dabei ums Leben, 13.919 wurden schwer verletzt, 79.242 leicht.

Besonders junge Menschen sind in E-Scooter-Unfälle verwickelt. 48,6 Prozent der im Jahr 2024 verunglückten E-Scooter-Fahrer waren jünger als 25 Jahre, 82,0 Prozent waren jünger als 45 Jahre. Dagegen gehörten nur 3,3 Prozent zur Altersgruppe 65plus. Zum Vergleich: Bei den Unfallopfern, die mit dem Fahrrad oder Pedelec unterwegs waren, war der Anteil der unter 25-Jährigen mit 21,4 Prozent deutlich niedriger. Gleichzeitig waren nur 48,3 Prozent von ihnen jünger als 45 Jahre. Dagegen war ein deutlich größerer Teil (20,5 Prozent) 65 Jahre oder älter. Ein Grund für die Unterschiede dürfte sein, dass jüngere Menschen im Allgemeinen mehr mit E-Scootern unterwegs sind als ältere.

Unfälle können nicht immer auf einen einzigen Grund zurückgeführt werden. Häufig registriert die Polizei mehrere Fehlverhalten. Das häufigste Fehlverhalten der E-Scooter-Fahrer mit einem Anteil von 21,2 Prozent war die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Die E-Scooter-Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, das Fahren auf Gehwegen ist verboten.

Vergleichsweise häufig legte die Polizei den E-Scooter-Fahrern das Fahren unter Alkoholeinfluss zur Last (12,4 Prozent). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrern 7,8 Prozent und bei zulassungsfreien Krafträdern wie Mofas, S-Pedelecs und Kleinkrafträdern 5,9 Prozent. Nicht angepasste Geschwindigkeit war das dritthäufigste Fehlverhalten, das die Polizei bei E-Scooter-Fahrern feststellte (8,0 Prozent), danach folgte die Missachtung der Vorfahrt (6,2 Prozent).

Von den 11.944 E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2024 waren 31,4 Prozent Alleinunfälle – das heißt, es gab keine Unfallgegnerin beziehungsweise keinen Unfallgegner, so die Statistiker weiter. 14 der 27 tödlich Verunglückten auf E-Scootern kamen bei Alleinunfällen ums Leben. Von den Verletzten verunglückten 35,3 Prozent bei Alleinunfällen.

An 7.948 (66,5 Prozent) E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden war ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt, meist war dies ein Autofahrer (5.302 Unfälle). Bei solchen Zusammenstößen mit Autos verletzten sich 50,5 Prozent der verunglückten E-Scooter-Nutzer, sieben starben. Zum Vergleich: An 1.140 (14,3 Prozent) E-Scooter-Unfällen waren Radfahrer beteiligt, bei diesen Zusammenstößen verletzten sich aber nur 4,7 Prozent der verunglückten E-Scooter-Fahrer.

Bei Unfällen mit zwei Beteiligten trug zu 47,6 Prozent der E-Scooter-Fahrer die Hauptschuld am Unfall. Betrachtet man, wer der Unfallgegner war, gibt es durchaus Unterschiede: Bei Zusammenstößen mit einem Pkw (5.302 Unfälle) waren die E-Scooter-Fahrer nur in 35,2 Prozent der Fälle die Hauptverursacher. Bei Unfällen mit Fahrradfahrern (1.140 Unfälle) waren es 72,7 Prozent und bei Unfällen mit einem Fußgänger (869 Unfälle) waren es sogar 87,7 Prozent der Unfälle, an denen die E-Scooter-Fahrer die Hauptschuld trugen.

Unfälle mit E-Scootern geschehen besonders häufig in Großstädten. Im Jahr 2024 wurden 53,7 Prozent der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern registriert. Bei Unfällen mit Pedelecs (29,6 Prozent) oder Fahrrädern ohne Hilfsmotor (45,1 Prozent) war der Anteil deutlich geringer. 30,9 Prozent der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden spielten sich in Städten mit mindestens einer halben Million Einwohner ab. Bei Unfällen mit Pedelecs waren es dagegen 12,2 Prozent, bei Fahrrädern ohne Motor 26,7 Prozent.


Foto: E-Tretroller (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Landkreistag: Sozialleistungen müssen gekürzt werden

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Aus den kommunalen Spitzenverbänden wird die Bundesregierung dafür kritisiert, zu wenig gegen das wachsende Defizit der Kommunen zu tun. „Diese Koalition stimmt die Bevölkerung in keiner Weise auf einen notwendigen Politikwechsel ein“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Hans-Günter Henneke (CDU), der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). „Der müsste in Leistungseinschränkungen bestehen.“

Der Landkreistag habe den Koalitionsparteien dazu zahlreiche Vorschläge unterbreitet. Keiner davon sei im Koalitionsvertrag berücksichtigt worden, sagte Henneke. Zu den Vorschlägen gehöre auch die von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ins Spiel gebrachte Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Henneke zeigte sich auch enttäuscht über den Haushaltsentwurf Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). „Auch darin ist von den Erwartungen, die zum Jahreswechsel im Wahlkampf geweckt wurden, nichts mehr übriggeblieben. Jetzt noch umsteuern, das wird ungeheuer schwierig.“ Er warf Klingbeil mangelnden Willen zur Konsolidierung vor. „Konsolidierung heißt Rückführung von vorhandenen, und nicht Abwehr von zusätzlichen Ausgaben.“


Foto: Jobcenter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Über 150 Kulturschaffende fordern Stopp von Waffenexporten an Israel

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Über 150 Kulturschaffende haben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit einem Brief aufgefordert, gegen das Leid in Gaza konkrete Schritte zu unternehmen. Der Brief ist mit „Lassen Sie Gaza nicht sterben, Herr Merz“ überschrieben, berichtet der „Spiegel“. Konkret werden drei Punkte genannt: ein Stopp aller deutschen Waffenexporte an Israel, ein Aussetzen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel sowie die Forderung nach einem sofortigen Waffenstillstand und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe.

Unterschrieben haben unter anderem die Moderatoren Joko Winterscheidt, Klaas Heufer-Umlauf und Giovanni Zarrella, Comedian Teddy Teclebrhan, Musikerinnen Shirin David und Ebow, Musiker Ski Aggu und Zartmann, die Schauspieler und Schauspielerinnen Jessica Schwarz, Christiane Paul, Benno Fürmann, Anna Thalbach, Meret Becker und Jürgen Vogel.

„Sie haben in den letzten Tagen Stellung bezogen und die israelische Regierung kritisiert“, schreiben die Unterzeichner an Merz. „Wir würdigen das, doch eines ist klar: Worte alleine retten keine Leben.“ Die mehr als 150 Unterzeichner appellieren in dem Brief an die Menschlichkeit und erinnern an das Elend. „Mütter. Väter. Kinder. Kinder, die nicht Teil dieses Krieges sind – und doch seine ganze Last tragen.“ Die Kulturschaffenden formulieren deshalb die „dringliche Bitte, Ihren Worten nun auch Taten folgen zu lassen“.

Die Unterzeichner verurteilen „die grauenvollen Verbrechen der Hamas aufs Schärfste“. Jedoch legitimiere kein Verbrechen, Millionen von unschuldigen Menschen kollektiv zu bestrafen. Deshalb erwarten sie von Bundeskanzler Merz Handeln ohne politisches Kalkül. „Herr Merz – Sie sind einer der Wenigen, der Israel dazu bewegen kann, doch noch den Kurs zu ändern“, schreiben die Kulturschaffenden.


Foto: Ski Aggu und Zartmann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Union will Rückkehr zur Wehrpflicht im neuen Wehrdienst verankern

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Union will die Rückkehr zur alten Wehrpflicht bereits jetzt gesetzlich vorbereiten. „Deswegen werben ich und meine Fraktion, die CDU und die CSU, dafür, dass wir schon jetzt die Rückkehr zur alten Wehrpflicht in das Gesetz aufnehmen“, sagte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Thomas Röwekamp (CDU), dem Podcast „Berlin Playbook“ (Donnerstagausgabe) des „Politico“.

Röwekamp äußerte Zweifel, dass der geplante freiwillige Wehrdienst von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ausreiche, um bis 2031 die Bundeswehr um rund 80.000 zusätzliche Soldaten sowie eine Reserve von 260.000 aufzubauen. „Ich habe erhebliche Zweifel, dass das in so kurzer Zeit gelingt.“

Der Gesetzentwurf, der Ende August ins Kabinett soll, müsse aus Sicht der Union überarbeitet werden. „Kein Gesetz verlässt den Deutschen Bundestag so, wie es ihn erreicht. Und das gilt für das Kabinett auch“, sagte Röwekamp. Ziel sei, „dass die der Nato zugesagten Fähigkeitsziele auch personell umsetzbar sind“. Die Pläne müssten deshalb „noch angepasst werden“.

Scheitere der Aufbau über Freiwillige, müsse der Staat kurzfristig reagieren können. „Wenn wir nach ein oder zwei Jahren feststellen, dass wir nicht ausreichend junge Menschen gewinnen, dann muss es auch schnell und unbürokratisch und ohne erneute Beteiligung des Bundestages möglich sein, die alte Wehrpflicht wieder in Kraft zu setzen.“

Dafür brauche es eine gesetzliche Ermächtigung, so Röwekamp. Die Bundesregierung müsse die Wehrpflicht „unverzüglich wieder in Kraft setzen“ können – etwa bei verschärfter Sicherheitslage oder wenn der Personalaufwuchs nicht gelingt. Den aktuellen Entwurf hält Röwekamp für „zeitlich unterambitioniert“ und ungeeignet, „das Ziel der Verteidigungsfähigkeit der Nato am Ende zu erreichen“.


Foto: Thomas Röwekamp (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Palantir-Debatte: Bitkom drängt auf europäische Polizei-Software

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Debatte um eine mögliche flächendeckende Nutzung von Analysesoftware des US-Konzerns Palantir bei der deutschen Polizei hat der Digitalverband Bitkom auf eine Lösung aus Deutschland und Europa gedrängt. „Gerade in Fragen der Sicherheit und anderer Kernbereiche staatlichen Handelns sollte dabei ein Höchstmaß digitaler und technologischer Souveränität angestrebt werden“, sagte der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Bernhard Rohleder, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).

Rohleder unterstrich den Nutzen einer solchen Software für die Polizei. „Unsere Strafverfolgungsbehörden müssen moderne digitale Technologien nutzen, um klassische Verbrechen, Cyberkriminalität und Terrorismus wirkungsvoll bekämpfen zu können und Straftaten möglichst zu verhindern, bevor jemand zu Schaden kommt“, erklärte er. Dabei müsse jedoch bedacht werden, dass das in Deutschland geltende Recht dem Einsatz neuer Technologien Schranken setze. „Jede Software und Technologie muss darauf geprüft und im Bedarfsfall entsprechend angepasst werden“, forderte Rohleder.

Das Bundesinnenministerium prüft derzeit, ob eine solche Analysesoftware bundesweit eingeführt werden kann. Bislang verwenden lediglich die Polizeien in einzelnen Bundesländern das Programm von Palantir.

Auch die außerparlamentarische FDP sprach sich für einen Einsatz solcher Software aus, pochte jedoch ebenfalls auf Hoheit über die Daten. „Hinsichtlich der Datenverarbeitung und -sicherheit dürfen die Systeme für unsere Behörden keine Black Box sein, nicht-deutschen Behörden Zugriff auf die Daten geben und uns bei diesen Schlüsseltechnologien in Abhängigkeiten bringen“, sagte die FDP-Generalsekretärin Nicole Büttner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).

Moderne Technologie könne zweifelsohne die Arbeit von Polizisten erleichtern und sie im Dienst schützen. „Den Möglichkeiten dürfen wir uns nicht kategorisch verweigern. Aber wir müssen sicherstellen, dass digitale Werkzeuge auf rechtsstaatlichem Fundament und in klarem gesetzlichem Rahmen eingesetzt werden“, sagte sie weiter.


Foto: Bundespolizei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Verbraucherzentralen kritisieren Ausbleiben von Stromkostensenkung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Verbraucherzentralen-Bundesverband (VZBV) hat den Haushaltsentwurf für 2026 scharf kritisiert. Dass auch im Haushalt für das kommende Jahr und in der weiteren Finanzplanung keine Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten vorgesehen ist, sei „eine herbe Enttäuschung und eine falsche Weichenstellung“, sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe).

Dass die Regierung beim Strompreis bremse, aber die Pendlerpauschale erhöhe und die Mütterrente ausweite, zeige, dass sie „einzelne Interessengruppen bedient“, aber nicht alle Verbraucher im Blick habe. „Das ist einfach nicht akzeptabel.“

Die Lebenshaltungskosten der Menschen stiegen seit Jahren, schon daher wäre eine Erleichterung dringend geboten, sagte Pop. „Es ist nun am Bundestag, bei der Haushaltsaufstellung für diese Korrektur zu sorgen. Auch, um das Vertrauen in die Politik endlich zu verbessern und den Menschen zu zeigen: Wir haben verstanden.“

Die Regierung sei gewählt worden, um für alle eine gute Politik zu machen und Zukunftsfragen anzugehen, sagte die VZBV-Chefin. Sie müsse sich zudem zu den Klimazielen verhalten. „Wenn die Menschen mit Wärmepumpen statt fossil heizen und sich E-Autos statt Verbrenner kaufen sollen, dann muss doch gerade Strom bezahlbar sein“, sagte Pop. „Mit hohen Stromkosten behindert sie aber die weitere Elektrifizierung. Ein Hemmnis für die, die in nachhaltige Heizung oder Mobilität investieren wollen.“


Foto: Hochspannungsleitung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Caritas kritisiert Kürzungen im Entwicklungsetat

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Freiburg (dts Nachrichtenagentur) – Das katholische Hilfswerk Caritas international hat die Haushaltskürzungen bei Entwicklungsprojekten und humanitärer Hilfe scharf kritisiert. „Drei Mal in Folge wurden die Mittel gekürzt, obwohl die Bedarfe durch kriegerische Konflikte und Naturkatastrophen, die auch durch die Klimakrise begünstigt werden, zunehmen“, sagte der Leiter von Caritas international, Oliver Müller, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe) mit Blick auf die Haushaltspläne der Bundesregierung.

„Damit entfernt sich Deutschland immer mehr von dem Ziel, 0,7 Prozent der Wirtschaftsleistung für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zur Verfügung zu stellen“, so Müller. „Dagegen soll für die Verteidigung in den Folgejahren der Beitrag auf fünf Prozent der Wirtschaftsleistung ansteigen.“

Caritas international spüre die Auswirkungen dieser Streichungen bereits jetzt, erklärte Müller. „So wurden beispielsweise im Kongo und im Grenzgebiet von Thailand und Myanmar Hilfsprojekte eingestellt. Die Menschen dort können nicht mehr medizinisch versorgt werden, die Verteilung von sauberem Trinkwasser musste beendet werden. Auch die Helfenden selbst sind betroffen: Mehr als 5.000 von ihnen verloren aufgrund der fehlenden Mittel ihre Arbeit“, sagte er.

„Die Folgen für die hilfesuchenden Menschen, die nicht mehr versorgt werden können, sind schon jetzt gravierend und werden sich weiter verschlimmern. Caritas international fordert daher, diese so dringend notwendigen Gelder nicht weiter zu reduzieren“, so Müller. „Es geht um den Bewusstseinswandel, dass das Engagement in der Entwicklungspolitik und der humanitären Nothilfe auch der globalen Sicherheit und dem Klimaschutz dient, was letztlich auch uns in Deutschland hilft.“

Der Haushalt des Entwicklungsministeriums ist in den vergangenen Jahren immer weiter gekürzt worden. Standen dem Ministerium 2022 noch rund 12,4 Milliarden Euro zur Verfügung, sollen es 2026 nur noch 9,9 Milliarden Euro sein. Bis 2029 sollen die Mittel weiter auf rund 9,3 Milliarden Euro sinken. Damit droht Deutschland die sogenannte „ODA-Quote“ für öffentliche Entwicklungsleistungen zu verpassen. Diese besagt, dass die entwickelten Länder 0,7 Prozent ihres Bruttosozialprodukts für Entwicklungsleistungen zur Verfügung stellen sollen. Darauf hatte sich 1970 die UN-Generalversammlung geeinigt. 2015 wurde die Vorgabe auch in den UN-Entwicklungszielen verankert.

Die internationale Entwicklungszusammenarbeit steckt insbesondere nach der Einstellung der Arbeit der US-Entwicklungsbehörde USAID in der Krise. Laut einer in der Fachzeitschrift „The Lancet“ veröffentlichten Studie werden bis 2030 zusätzlich über 14 Millionen Menschen sterben, darunter 4,5 Millionen Kinder, wenn die durch die Schließung von USAID entstandene Finanzierungslücke nicht geschlossen wird.


Foto: Entwicklungsministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Börsen nach Zins-Entscheid uneinheitlich – Ölpreis gestiegen

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New York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben sich am Mittwoch uneinheitlich gezeigt. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 44.461 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,4 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag.

Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 6.363 Punkten 0,1 Prozent im Minus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 23.345 Punkten 0,2 Prozent im Minus.

Trotz des Drucks von US-Präsident Donald Trump, den Leitzins zu senken, hat die US-Zentralbank Federal Reserve am Mittwoch die im Januar begonnene Zinspause verlängert. Wie auch bei den vergangenen Sitzungen nach Trumps Zollankündigung verwiesen die Notenbanker auf die derzeitige hohe Unsicherheit, auf die weiterhin etwas erhöhte Inflation und die zugleich resiliente Wirtschaft.

Doch erstmals in über drei Jahrzehnten stimmten zwei Mitglieder des Offenmarktausschusses nicht mit ihren Kollegen: Christopher Waller und Michelle Bowman sprachen sich für eine Leitzinssenkung von 25 Basispunkten aus. Damit dürfte ihre Gunst beim US-Präsidenten gestiegen sein, der für die Ernennung des Nachfolgers für Fed-Chef Jerome Powell nach dessen Ausscheiden im Mai 2026 zuständig ist.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Mittwochabend deutlich schwächer: Ein Euro kostete 1,1424 US-Dollar (-1,07 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,8754 Euro zu haben.

Der Goldpreis ließ deutlich nach, am Abend wurden für eine Feinunze 3.270 US-Dollar gezahlt (-1,6 Prozent). Das entspricht einem Preis von 92,04 Euro pro Gramm.

Der Ölpreis stieg hingegen deutlich: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Mittwochabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 73,63 US-Dollar, das waren 1,5 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Wallstreet in New York, via dts Nachrichtenagentur

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