Mittwoch, Dezember 17, 2025
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Kühnert wirft Union bei Wärmewende "populistischen Klamauk" vor

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert kritisiert den Stil der Unionsparteien in der Debatte um die Heizungsgesetze. Es sei per se nichts daran auszusetzen, dass politische Aussagen politischen Motiven folgten, sagte Kühnert den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).

„Aber gerade in Zeiten großer Verunsicherung sollten Politiker wahrhaftig argumentieren und auf eine schrille Emotionalisierung der Debatte verzichten“, sagte er weiter. „Die Art, wie wir Sprache verwenden, prägt gesellschaftliche Debatten, wer etwa des kurzfristigen politischen Vorteils wegen von einer ‚Energie-Stasi‘ spricht, um damit die seit Jahren von allen Seiten geforderte kommunale Wärmeplanung zu diskreditieren, der wechselt von der sachpolitischen Diskussion zum populistischen Klamauk.“ Die Formulierung von der „Energie-Stasi“ hatte Thüringens CDU-Chef Mario Voigt verwendet im Hinblick auf das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. „Das schadet am Ende gleichermaßen der Gerechtigkeit, dem Klima und unserer Demokratie“, sagte Kühnert dazu. „Und es spielt nur denen in die Hände, deren Geschäftsmodell die Vergiftung unserer politischen Debatte ist.“ Der SPD-Politiker sagte, dass den Sozialdemokraten eine soziale Ausgestaltung der geplanten Heizungsgesetze wichtig sei. „Die Akzeptanz für die Wärmewende hängt maßgeblich davon ab, ob diese gerecht und mit Augenmaß gestaltet wird“, so Kühnert. Deswegen trete die SPD für eine „an den individuellen Möglichkeiten orientierte“ Förderung, für „lebenspraktische“ Ausnahme- und Härtefallregelungen sowie „ausreichende Übergangsfristen“ ein.

„Alles andere widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen und wäre auch nicht im Sinne einer verantwortlichen Haushaltspolitik.“ Er drang zudem auf eine „zeitnahe Umsetzung“ beim Gebäudeenergiegesetz: „Wir haben klare Vereinbarungen in der Ampel-Koalition getroffen, zu denen steht die SPD“, so Kühnert. Die Menschen würden Klarheit und Planungssicherheit erwarten. Die Ampel-Koalition diskutiert derzeit über das Gebäudeenergiegesetz aus den Häusern von Robert Habeck (Grüne) und Klara Geywitz (SPD).

SPD und Grüne wollen eine Verabschiedung vor der Sommerpause, die FDP hatte eine parlamentarische Befassung aber zuletzt blockiert.


Foto: Kevin Kühnert, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

FDP-Fraktionschef wirft Jens Spahn "söderhaftes" Verhalten vor

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – FDP-Fraktionschef Christian Dürr hat sich irritiert über die Forderung von Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) gezeigt, die Rente mit 63 abzuschaffen. „Was ist eigentlich mit der CDU in Deutschland los“, sagte Dürr der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

Die Union habe die Rente mit 63 selbst eingeführt und seinerzeit gefeiert. Jetzt stelle Spahn fest, was seine Partei gestern gemacht habe, sei heute nicht mehr richtig. „Das hat schon etwas Söderhaftes, und das ist nicht ernst zu nehmen.“ Zugleich hofft Dürr, Spahns Vorstoß bringe Bewegung in die Rentendebatte. Die FDP habe schon bei der Einführung der Rente mit 63 vor neuen starren Renteneintrittsgrenzen gewarnt. „Ich bin nach wie vor für eine Flexibilisierung des Renteneintrittsalters und würde mich freuen, wenn wir dazu kommen“, sagte Dürr. Allerdings arbeite die Ampel – anders als die CDU-geführte Vorgängerregierung – bereits daran, die Rente zu modernisieren, etwa durch den Aufbau eines Kapitalstocks. „Auch durch gezielte Fachkräftezuwanderung stabilisieren wir die Rente.“


Foto: Christian Dürr, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Immobilienverband bei Wärmeplanung gegen umfangreiche Datenabfrage

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Beim Gesetzesvorhaben zur kommunalen Wärmeplanung warnt der Immobilienverband Deutschland (IVD) vor einer langwierigen Datenerhebung. „Um die Wärmeplanung ohne Verzögerung zu ermöglichen, sollte auf eine umfangreiche Datenabfrage bei den Immobilieneigentümern verzichtet werden, eine gebäudescharfe Datenerhebung im Vorfeld der kommunalen Wärmeplanung, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, wäre insbesondere für die Besitzer von Einfamilienhäusern und Kleinvermieter kaum handhabbar“, sagte IVD-Bundesgeschäftsführerin Carolin Hegenbarth den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).

Die Bundesregierung müsse eine „sachgerechte und zügige Beratung“ des Wärmeplanungsgesetzes vornehmen. „Immobilieneigentümer brauchen die Wärmeplanung als Orientierung, bevor sie entscheiden, welche Technik zur Wärmeversorgung sie wählen, um die im Gebäudeenergiegesetz festgelegten Pflichten zu erfüllen“, mahnte Hegenbarth.


Foto: Wärmepumpe, über dts Nachrichtenagentur

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SPD erwartet Bundestagsbeschluss zu Heizungsgesetz vor Sommerpause

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast ist nach den jüngsten Ampel-Gesprächen zum umstrittenen Heizungsgesetz zuversichtlich für einen Bundestagsbeschluss vor der Sommerpause. „Der SPD-Fraktion ist wichtig, Klarheit zu schaffen und das Gesetz vor der Sommerpause zu beschließen“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).

„Die Menschen wollen wissen, wie es mit ihren Heizungen weitergeht und mit welcher Förderung sie rechnen können.“ Mit gutem Willen sei das zu schaffen. „Die Gespräche in dieser Woche auf Ebene der stellvertretenden Vorsitzenden verlaufen sehr vertraulich und konstruktiv, das stimmt mich positiv“, so die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin. „Wir arbeiten jetzt gemeinsam an der Verbesserung des Gesetzes.“

Für die SPD-Fraktion stünden Fragen der „Bezahlbarkeit, ein breiter Technologiemix und lebensnahe Fristen und Übergangsregelungen im Vordergrund“, so Mast.


Foto: Heizung, über dts Nachrichtenagentur

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Amtsärzte fordern Beibehaltung der Corona-Warn-App

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Zum vorläufigen Ende der Corona-Warn-App, die am 1. Juni in einen Ruhemodus versetzt wird, hat der Chef der deutschen Amtsärzte sich dafür ausgesprochen, die App auch weiterhin beizubehalten. „Bei der Bewältigung von besonderen Krisenereignissen, zu denen Epidemien und Pandemien gehören, ist die Nutzung digitaler Tools wie die Corona-Warn-App nicht mehr wegzudenken“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Johannes Nießen, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).

Durch solche Tools gelinge es, die Bürger zeitnah, qualifiziert und zuverlässig zu informieren. „Von daher sollte die App unbedingt auch beibehalten und auf andere Infektionsgeschehen ausgeweitet werden“, fügte er hinzu. Insgesamt sei die Corona-Warn-App ein modernes und wichtiges Tool im Management der Pandemie gewesen, so der Amtsärzte-Chef. Auch wenn sich nicht benennen lasse, wie viele Erkrankungs- und Todesfälle tatsächlich durch die App verhindert worden sein, habe sie in jedem Fall zu einer verstärkten Testbereitschaft und einem umsichtigeren Verhalten gegenüber gefährdeten Personen geführt.


Foto: Corona-Warn-App mit Risikobegegnung, über dts Nachrichtenagentur

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Roth fordert konkrete Schritte in EU-Beitrittsprozessen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Vor dem Gipfel der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) mit 50 Staats- und Regierungschefs an diesem Donnerstag in Moldau warnt der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Michael Roth (SPD), vor reinen Solidaritätsbekundungen für an Russland grenzende EU-Beitrittskandidaten. „Seit Jahren besteht in der EU kein breiter Konsens mehr über das Thema Erweiterung, das bislang erfolgreichste Instrument der EU zur Befriedung, Stabilisierung und Demokratisierung Europas“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).

Nachdem die Ukraine und Moldau den Beitrittskandidatenstatus bekommen hätten, müssten nun schnell weitere Schritte folgen. Und auch der Beitrittsprozess von Georgien müsse perspektivisch mit Leben gefüllt werden. „Abstrakte Bekundungen der Solidarität reichen längst nicht mehr aus“, so Roth. Der CDU-Außenexperte Norbert Röttgen sagte dem RND: „Die Solidarität Europas ist für Moldau überlebenswichtig, kurzfristig und in der Perspektive als EU-Mitglied. Das zeigt, dass die EPG schon heute ein Instrument ist, das neben der EU etwas bewirken kann.“ Die EU stehe vor einem „Trilemma“: „Ihre Erweiterung ist geopolitisch unverzichtbar, die Beitrittsfähigkeit der Bewerberländer aber so schwierig wie die Aufnahmefähigkeit der EU. Wenn die EPG substanziell aufgewertet wird, kann sie ganz wichtige Funktionen wahrnehmen.“


Foto: Michael Roth, über dts Nachrichtenagentur

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US-Börsen lassen nach – Wachstumsaussichten trüben sich ein

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New York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben am Mittwoch nachgelassen. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 32.908 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,4 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag.

Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 4.180 Punkten 0,6 Prozent im Minus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 14.254 Punkten 0,7 Prozent schwächer. Entgegen dem Trend konnte kurz vor Handelsschluss die Aktie von Intel größere Zuwächse verzeichnen. Unterdessen werden die Anleger wohl auf das Repräsentantenhaus schauen, wo am Mittwoch nach Handelsschluss über den Kompromiss im Schuldenstreit abgestimmt wird. Zuvor hatte die Fed verschlechterte Wachstumsaussichten veröffentlicht, die wohl an den Märkten nicht gut ankamen.

Die europäische Gemeinschaftswährung tendierte am Mittwochabend schwächer. Ein Euro kostete 1,0686 US-Dollar (-0,43 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9358 Euro zu haben. Der Ölpreis sank unterdessen deutlich: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Mittwochabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 72,66 US-Dollar, das waren 88 Cent oder 1,2 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Wallstreet in New York, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Lina E. vorerst auf freiem Fuß

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Dresden (dts Nachrichtenagentur) – Die am Mittwoch vom Oberlandesgericht Dresden zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Lina E. kommt vorerst auf freien Fuß. Mit Blick auf die verstrichene Zeit der Untersuchungshaft von über zwei Jahren und die nunmehr verhängte Freiheitsstrafe, auf die diese anzurechnen sein werde, wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, teilte das Gericht am Mittwochabend mit.

Die mutmaßliche Linksextremistin war am Vormittag unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß für E. beträgt fünf Jahre und drei Monate, sie befand sich seit dem 5. November 2020 in Untersuchungshaft. In dem Prozess ging es seit September 2021 um eine Reihe von Überfällen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 mehrere Angriffe auf Neonazis begangen zu haben.

Die Taten ereigneten sich in Wurzen, Leipzig-Connewitz sowie im thüringischen Eisenach. Lina E. soll sich den Ermittlern zufolge spätestens im August 2018 der in und um Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung angeschlossen haben. Ausschlaggebend für diese war laut Bundesanwaltschaft eine von allen Mitgliedern geteilte „militante linksextremistische Ideologie“, die eine Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols beinhalte. Vor diesem Hintergrund soll die auch überregional vernetzte Vereinigung gewaltsame Angriffe gegen Personen durchgeführt haben, die aus ihrer Sicht der „rechten Szene“ angehörten.

Die Aktionen wurden meistens intensiv vorbereitet. Sie schlossen nach Einschätzung der Behörden etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein. Lina E. soll seit Anbeginn ihrer Mitgliedschaft eine „herausgehobene Stellung“ innerhalb der Vereinigung eingenommen haben. Unter anderem soll sie bei körperlichen Übergriffen das Kommando übernommen, deren Ausführung vorbereitet und ihr Kraftfahrzeug als Fluchtmittel zur Verfügung gestellt haben.

Die übrigen Angeschuldigten befanden sich bisher auf freiem Fuß. Der Prozess im extra gesicherten Hochsicherheitssaal des OLG Dresden hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da es sich um die schwersten Vorwürfe gegen die linksradikale Szene seit Jahren handelte. Das Verfahren basierte vor allem auf Indizien, die Anklage stützte sich zudem auf Aussagen eines Kronzeugen. Aus der linken Szene wurden immer wieder Vorwürfe eines „politisch motivierten Verfahrens“ erhoben, die Bundesanwaltschaft sprach im Prozess wiederum von einem „außergewöhnlichen Maß an krimineller Energie“.

Kritiker des Urteils hatten eine zu dünne Beweislage beklagt.


Foto: Gefängnis, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

FDP irritiert über Nachbesserungs-Forderung von Queerbeauftragtem

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die FDP hat irritiert auf die Forderung des Queerbeauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), reagiert, das Selbstbestimmungsgesetz noch einmal nachzubessern. „Dass Sven Lehmann als Teil der Bundesregierung im Rahmen der Ressortabstimmung scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf übt, den er selbst mit ausgehandelt hat, verwundert mich sehr“, sagte der queerpolitische Sprecher Jürgen Lenders (FDP) der „Welt“.

„Das Gesetz wird das Leben für trans- und intergeschlechtliche Menschen deutlich verbessern und die geschlechtliche Vielfalt und Selbstbestimmung anerkennen, für die wir Freie Demokraten stehen.“ Am Hausrecht sowie am Diskriminierungsschutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ändere sich nichts, das stelle der Entwurf klar. „Für das parlamentarische Verfahren wünsche ich mir eine sachliche Diskussion und dass wir mehr aus der Sicht der Betroffenen denken.“ Lehmann hatte in seiner Stellungnahme zum Selbstbestimmungsrecht an mehreren Passagen Überarbeitungsbedarf angemeldet, die „unnötigerweise den Geist des Misstrauens“ atmeten. So mahnte er die Streichung des Paragrafen 6 Absatz 2 des Gesetzes an, in dem ausgeführt wird, dass für den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie für die Teilnahme an Veranstaltungen das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers unberührt bleibt – etwa in Frauensaunen oder Frauenfitnessstudios. Der entsprechende Paragraf löse bei den Betroffenen „massive Ängste vor neuen Ausschlüssen aus, auch angesichts transfeindlicher Entwicklungen überall auf der Welt“, so Lehmann. Kritisch sieht Lehmann auch, dass nahe Angehörige von dem geplanten Offenbarungsverbot, also dem Verbot des Zwangs-Outings von Transpersonen, ausgenommen werden sollen. Die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Vogeler, schloss sich Lehmanns Kritik an.

„In Betroffenenkreisen wird der Referentenentwurf aus dem Hause Buschmann bereits `Misstrauensgesetz` statt Selbstbestimmungsgesetz genannt“, sagte sie der „Welt“. Diese Kritik sei mehr als berechtigt, Lehmanns Änderungsvorstoß „gut begründet und nachvollziehbar“. Ausgerechnet Familienangehörige vom Offenbarungsverbot auszunehmen, sei ein „Schlag ins Gesicht derjenigen, die aufgrund ihrer Transition von ihren Angehörigen psychisch unter Druck gesetzt werden“, so Vogler. Die Passage zum Hausrecht lese sie ebenfalls als Erlaubnis zu ungerechtfertigter Diskriminierung.

„Es ist absolut unüblich, in einem Gesetz oder einer Gesetzesbegründung anzugeben, dass andere Gesetze davon nicht berührt werden. Die Betroffenen lesen hier zu Recht heraus, dass sie weiter Diskriminierung ausgesetzt werden sollen, ohne sich dagegen wehren zu können.“ Für Günter Krings (CDU), rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, legt Lehmanns Kritik „die ganze Widersprüchlichkeit offen, an denen das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz der Ampel leidet“. Einerseits solle die „Geschlechterzuordnung weitgehend beliebig“ erfolgen; andererseits werde beim Zugang zu Saunen, Fitnessstudios oder Umkleidekabinen dann doch wieder in bestimmten Fällen anhand des „biologischen Geschlechts“ differenziert – im Widerspruch zum AGG. Der Entwurf sei daher „nicht mehr zu retten“, so Krings.

„Anders als die Bundesregierung stehen wir als Union für eine Politik, die nicht ausschließlich auf die Empfindungen von Transgender-Personen, sondern auch auf die Empfindungen anderer Menschen Rücksicht nimmt.“ Dazu gehörten etwa auch Frauen, die eine Sauna oder eine Sportumkleide nutzten. „Das ist für uns nicht so sehr eine Frage von Missbrauchsgefahren, sondern eine Frage des respektvollen Umgangs miteinander.“ Die AfD-Fraktion lehnt das Gesetz in Gänze ab.

„Das Selbstbestimmungsgesetz ist zutiefst frauenverachtend und leugnet biologische Tatsachen“, sagte der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Martin Reichardt. Lehmann schieße die „berechtigte Sorge“ von Frauen, die in ihren „ureigenen Schutzräumen“ nicht mit einem „biologischen Mann konfrontiert“ werden möchten, in den Wind. Ein „biologischer Mann“ bleibe „ein Mann“, auch wenn er sich zur Frau „erklärt“ habe. Die Rechte und die Sicherheit von Frauen gerieten dabei immer mehr „ins Abseits“, so der AfD-Politiker.


Foto: Sven Lehmann, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Lottozahlen vom Mittwoch (31.05.2023)

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Saarbrücken (dts Nachrichtenagentur) – In der Mittwochs-Ausspielung von „6 aus 49“ des Deutschen Lotto- und Totoblocks wurden am Abend die Lottozahlen gezogen. Sie lauten 22, 30, 35, 39, 41, 45, die Superzahl ist die 6. Der Gewinnzahlenblock im „Spiel77“ lautet 8096322. Im Spiel „Super 6“ wurde der Zahlenblock 957259 gezogen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Der Deutsche Lotto- und Totoblock teilte mit, dass die Chance, sechs Richtige und die Superzahl zu tippen, bei etwa 1 zu 140 Millionen liege und warnte davor, dass Glücksspiel süchtig machen könne. In Deutschland wird etwa die Hälfte der Lotto-Umsätze als Gewinn an die Spieler ausgeschüttet. Durchschnittlich 7,5 Prozent gehen als Provision an die Annahmestellen, die Länder erhalten über die Lotteriesteuer 16,67 Prozent der Einnahmen.

Weitere 23 Prozent sind für die Förderung von Kultur, Sport, Umwelt und Jugend zweckgebunden.


Foto: Lotto-Spieler, über dts Nachrichtenagentur

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