Samstag, November 8, 2025
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Reichstes Zehntel besitzt nur noch 54 Prozent des Gesamtvermögens

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Ungleichheit der Vermögen in Deutschland hat in den vergangenen Jahren abgenommen. Dennoch sind die Vermögen in Deutschland weiterhin sehr ungleich verteilt, wie aus dem Entwurf für den neuen Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung hervorgeht, über den die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet.

Zu Beginn der Zehnerjahre verfügten die reichsten zehn Prozent der Deutschen demnach noch über 59 Prozent des gesamten Nettovermögens hierzulande. Bis 2023 nahm ihr Anteil am Gesamtvermögen schrittweise auf 54 Prozent ab. Zugleich hat sich der Anteil der Haushalte mit negativem Nettovermögen – also mit Schulden, die höher sind als Hab und Gut – von neun auf sechs Prozent verringert.

Mit dem Bericht liefert die Regierung alle vier Jahre ein breites Spektrum an Daten und Analysen zu sozialpolitisch interessierenden Fragen. Die neue Ausgabe, deren Entwurf 683 Seiten umfasst, ist die siebte in der einst von der rot-grünen Regierungskoalition eröffneten Reihe. Die Daten zur Vermögensverteilung im neuen Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) stammen aus Erhebungen der Bundesbank.

Das Durchschnittsvermögen je Privathaushalt belief sich demnach 2023 auf 325.000 Euro. Das waren nominal, also nicht preisbereinigt, 130.000 Euro oder zwei Drittel mehr als zu Beginn der Zehnerjahre.

Die Ergebnisse der Bundesbank-Erhebung zeigten, „dass die Vermögensbestände zwischen 2010/11 und 2023 auf breiter Basis zugenommen haben“, heißt es in dem federführend vom Bundesarbeitsministerium erstellten Berichtsentwurf. „Insbesondere auch bei Haushalten mit geringem Vermögen gab es relativ zu den vorhandenen Beständen starke Zuwächse.“

Allerdings sei das Vermögen dennoch „insgesamt sehr ungleich verteilt“. Der Anteil der unteren Hälfte der Bevölkerung am Gesamtvermögen stagnierte über die Jahre bei drei Prozent, obwohl auch dort die Höhe der Vermögen kräftig wuchs. Dass der Anteil des reichsten Zehntels gesunken ist, liegt der Darstellung zufolge vor allem daran, dass die obere Mittelschicht im Verhältnis zu den Reichsten aufholen konnten.

Der sogenannte Gini-Koeffizient, ein statistisches Maß für Vermögensungleichheit, sank im betrachteten Zeitraum von 0,76 auf 0,72. Ein Wert von eins würde extreme Ungleichheit anzeigen, bei einem Wert von null hätten alle Haushalte gleich viel.

Allerdings weicht die öffentliche Wahrnehmung von Armut und Reichtum hierzulande stark von der statistisch gemessenen Wirklichkeit ab. Dies zeigt ein Berichtskapitel, das die Einkommensverteilung untersucht. Kurz gesagt: Die Bürger halten viel mehr Menschen im Land für arm, als es die Statistik hergibt. Zugleich überschätzen sie die Zahl und den Wohlstand reicher Menschen sehr stark.

In einem weiteren Abschnitt bescheinigt der neue Bericht indes, dass die Ampelkoalition mit der kräftigen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und ihrer Wohngeldreform sozialpolitisch erfolgreich gewesen sei. Hierzu wird gezeigt, wie sich die Einkommen von Haushalten in drei ausgewählten Erwerbskonstellationen in den Jahren 2021 bis 2024 entwickelt haben. Ergebnis: Die Nettoeinkommen von Mindestlohnbeziehern stiegen etwas stärker als die von Arbeitslosen.


Foto: Euroscheine (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Schätzerkreis rechnet für 2026 mit stabilem GKV-Zusatzbeitrag

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll im kommenden Jahr weiterhin 2,9 Prozent betragen, um die Ausgaben zu decken. Dies ist das Ergebnis der Beratungen des Schätzerkreises, wie das Nachrichtenmagazin Politico am Mittwoch unter Berufung auf Regierungs- und Kassenkreise berichtet.

Dem Gremium gehören Fachleute aus Bundesgesundheitsministerium, Bundesamt für Soziale Sicherung und dem GKV-Spitzenverband an. Gesundheitsminister Nina Warken (CDU) hatte am Mittwoch bereits eine Erhöhung der Beiträge ausgeschlossen.

Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse individuell fest, ihn zahlen anteilig Arbeitgeber und -nehmer zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Zuletzt hatten zahlreiche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht, um ihre Rücklagen aufzufüllen, sodass der Wert in diesem Jahr von 2,5 auf 2,94 Prozent gestiegen war.


Foto: Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Deutschland schickt Jets für Nato-Patrouillenflüge nach Polen

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Deutschland will künftig einen stärkeren Beitrag zur Luftraumüberwachung an der Ostflanke der Nato leisten. Man werde an der Ostflanke in Polen ein weiteres Eurofighter-Kontingent stationieren, teilte die Bundesregierung am Mittwoch mit.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte am Rande eines Treffens der Nato-Verteidigungsminister in Brüssel, dass man mit Patrouillenflügen zum Schutz der Ostflanke „beitragen“ werde. Zuletzt hatte Deutschland bereits die Zahl seiner Eurofighter-Kampfjets für die Überwachung des Luftraums im Rahmen einer Nato-Initiative am Fliegerhorst Rostock-Laage erhöht.

Bereits vom 5. August bis zum 3. September sicherten zudem fünf Eurofighter und rund 150 Soldaten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“ im Rahmen des „enhanced Air Policing“ den Luftraum über Polen.


Foto: Eurofighter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Keine einheitliche Linie zu Volksabstimmungen im Petitionsausschuss

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Unter den Mitgliedern des Petitionsausschusses im Bundestag gibt es beim Thema Volksabstimmungen keine einheitliche Linie.

Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Andreas Mattfeldt, sagte am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur, dass es im Ausschuss „natürlich keine einheitliche Meinung“ dazu gebe, die Union bei Volksabstimmungen aber „sehr restriktiv“ sei und diese nicht befürworte. Daniela Rump, Obfrau der SPD, ergänzte, dass das Thema derzeit in der täglichen Arbeit „keine Rolle“ im Petitionsausschuss spiele.

Der Obmann der AfD, Manfred Schiller, sagte auf dts-Anfrage, dass seine Partei zu Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild stehe. Das sei die DNA der Partei. „Allerdings ist es nicht unbedingt Aufgabe des Petitionsausschusses“, so Schiller.

Corinna Rüffer, Obfrau der Grünen, sagte unterdessen, dass Volksabstimmungen eine Möglichkeit seien, Bürgerbeteiligung wirksamer zu gestalten. Im Ausschuss gehe es aber eher darum, darüber nachzudenken, wie man gerade das Instrument der Petitionen so formen könne, dass es tatsächlich noch stärker zu einem wirksamen Beteiligungsinstrument werden könne. Eine Brücke könnte etwa sein, das Petitionswesen im Petitionsausschuss mit Bürgerräten zu verschränken, so Rüffer.

Auch Sören Pellmann, Obmann der Linksfraktion und Linksfraktionschef, verwies auf die Bürgerräte: In der Politik müsse man mit diesen viel hellhöriger umgehen, sagte er. „Ich glaube, wir wären besser beraten, wenn wir nicht nur die Meinung hören und aufnehmen, sondern in konkretes politisches Handeln übertragen. Dann wären wir ein ganzes Stück weiter, auch was Demokratie- und Politikverdrossenheit betrifft, dem entgegenzuwirken.“


Foto: Jahresbericht 2024 des Petitionsausschusses am 15.10.2025, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Bundeskabinett beschließt Warkens GKV-Sparplan

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg gebracht, mit dem ein Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2026 vermieden werden soll. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für die Pläne.

Unter anderem sollen demnach die Vergütungsanstiege im Krankenhausbereich auf die reale Kostenentwicklung sowie die Verwaltungskosten der Krankenkassen im Jahr 2026 begrenzt sowie das Fördervolumen des Innovationsfonds reduziert werden. Insgesamt werde die Umsetzung dieser Maßnahmen das Finanzdefizit in der GKV decken, hieß es.

„Die Bundesregierung hat ihr Wort gehalten: Das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung wird geschlossen“, sagte Warken. „Damit halten wir unser politisches Versprechen an Beitragszahler sowie die Unternehmen und durchbrechen die zur Gewohnheit gewordene Routine der Erhöhung der Zusatzbeiträge zum Jahresende.“ Im Ergebnis dürfte der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitrag damit auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden. „Im Krankenhausbereich werden die Vergütungsanstiege auf die reale Kostenentwicklung begrenzt, tatsächliche Kostensteigerungen werden auch weiterhin refinanziert.“

„Da die bisher zur Verfügung stehenden Mittel des Innovationsfonds nicht in vollem Umfang abgeflossen sind, werden trotz der Reduzierung des Fördervolumens ausreichend Mittel für Projekte im kommenden Jahr zur Verfügung stehen“, fügte die Ministerin hinzu. Auch in der sozialen Pflegeversicherung werde man die Beiträge stabil halten. „Die Bundesregierung wird dazu rechtzeitig Vorsorge treffen. Im Ergebnis ein guter Tag für die Bevölkerung und unsere Wirtschaft.“


Foto: Nina Warken am 15.10.2025, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Kabinett beschließt Aktivrente

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat die geplante neue Aktivrente auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für den Gesetzentwurf, wie das Finanzministerium mitteilte.

Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Belohnt werden soll, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet. Konkret ist dann eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat vorgesehen. Damit werden laut Ministerium Rentner mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet.

Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamte) ab dem Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug ggf. aufschiebt. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben.

„Wir setzen weitere Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Dafür brauche die Wirtschaft gerade auch die älteren und erfahrenen Arbeits- und Fachkräfte. Sie könnten ihr Wissen weitergeben und weiter mit anpacken. „Wer freiwillig länger arbeitet, profitiert deshalb künftig von der Aktivrente.“

Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Gesetzentwurf befassen.


Foto: Sitzung des Bundeskabinetts am 15.10.2025, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Warken verspricht stabilen Pflegebeitrag

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will auch den Beitrag der Pflegeversicherung stabil halten.

„Da ist das klare Bekenntnis der Bundesregierung, dass wir auch noch mal verfestigen heute, dass auch da der Beitrag nicht steigen soll und auch nicht steigen wird“, sagte sie den Sendern RTL und ntv. „Da ist noch ein Moment mehr Zeit. Bei der Kasse ging es jetzt auch darum, den Schätzerkreis, der heute tagt, zu erreichen“, fügte sie hinzu.

Während der Zusatzbeitrag bis zum 1. November bekannt gegeben wird, habe man bei der Pflege noch etwas mehr Luft. „Deswegen sind wir da noch in guten Gesprächen, auch die verbleibende Lücke dort, es sind 1,7 Milliarden, die wir dort einplanen, zu schließen. Und das wollen wir in den nächsten Tagen dann auch tun“, kündigte die CDU-Politikerin an.


Foto: Nina Warken (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Warken: GKV-Sparpaket hat keine "direkten Auswirkungen" auf Bürger

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sichert mit ihrem Sparpaket einen stabilen Zusatzbeitrag zu.

„Wir treffen heute tatsächlich Maßnahmen, um die Lücke, die Finanzierungslücke in der Krankenkasse zu schließen“, sagte sie den Sendern RTL und ntv. Und damit sorge man dafür, dass man einen Zusatzbeitrag empfehlen könne, der bei 2,9 Prozent liege, also stabil bleibe. Allerdings gab sie zu bedenken, dass die einzelnen Kassen am Ende für die Höhe des Zusatzbeitrags verantwortlich sind. „Aber wir schließen die Lücke, die da ist, und sorgen für Stabilität“, so die CDU-Politikerin.

Die Maßnahmen des Sparpakets nehmen laut der Ministerin keinen Einfluss auf das Leben der Menschen. Konkret werde der einzelne Bürger wenig merken.“ Der Innovationsfonds stellt zum Beispiel Mittel zur Verfügung, um innovative Versorgungsformen zu testen. In diesem Fonds haben wir aber auch ausreichend weitere Mittel, um die Projekte weiter zu finanzieren“, erklärte sie. Bei den Krankenversicherungen gehe es um steigende Verwaltungsausgaben, die nur bis zu einem gewissen Prozentpunkt refinanziert werden.

Als Beispiele nennt die Ministerin Werbungskosten oder Immobilienporto. „Und bei den Krankenhäusern geht es schlicht darum, zwar die Vergütungsanstiege auch auszugleichen, aber eben nur die reellen Kostenanstiege auszugleichen, wieder zu vergüten und eben nicht darüber hinaus.“ Auch da gebe es demnach keine „direkte Auswirkung“ auf Bürger.


Foto: Nina Warken (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Öffentliche Schulden im zweiten Quartal um 1,2 Prozent gestiegen

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Der öffentliche Gesamthaushalt ist beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des zweiten Quartals 2025 mit 2.554,0 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen am Mittwoch mitteilte, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem Vorquartal um 1,2 Prozent oder 30,6 Milliarden Euro.

Zum öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Die Schulden des Bundes stiegen zum Ende des zweiten Quartals 2025 gegenüber dem Vorquartal um 30,9 Milliarden Euro (1,8 Prozent). Unter anderem hat das „Sondervermögen Bundeswehr“ seine Verschuldung um 9,2 Prozent oder 2,4 Milliarden Euro auf 28,3 Milliarden Euro erhöht.

Die Länder waren zum Ende des zweiten Quartals 2025 mit 609,8 Milliarden Euro verschuldet, dies entspricht einem Rückgang um 5,7 Milliarden Euro (-0,9 Prozent) gegenüber dem Vorquartal. Prozentual am stärksten gegenüber dem Vorquartal sanken die Schulden in Sachsen-Anhalt (-3,7 Prozent), in Baden-Württemberg und Niedersachsen (jeweils -2,6 Prozent).

Der stärkste Schuldenanstieg gegenüber dem Vorquartal wurde für Mecklenburg-Vorpommern mit +5,5 Prozent ermittelt. Auch in Schleswig-Holstein (+2,8 Prozent) und Hessen (+2,5 Prozent) stiegen die Schulden vergleichsweise stark. Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des zweiten Quartals 2025 gegenüber dem Vorquartal zu. Sie stieg um 5,4 Milliarden Euro (+3,1 Prozent) auf 179,8 Milliarden Euro.

Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Vorquartal wiesen dabei die Gemeinden und Gemeindeverbände in Brandenburg (+5,7 Prozent) auf, gefolgt von Rheinland-Pfalz (+5,1 Prozent) und Schleswig-Holstein (+4,2 Prozent). Einen Rückgang der Verschuldung gab es wie schon im ersten Quartal 2025 lediglich in Thüringen (-0,6 Prozent).

Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im zweiten Quartal 2025 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Millionen Euro (-1,7 Prozent) auf 9,7 Millionen Euro.


Foto: Schuldenuhr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ex-Bundessozialrichter hält Bürgergeld-Reform für verfassungsgemäß

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Kassel (dts Nachrichtenagentur) – Der frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hält die verschärften Sanktionen in der neuen Grundsicherung für verfassungsgemäß.

In einem Gutachten, über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, kommt er zu dem Schluss, dass auch Totalsanktionen – also die vollständige Streichung der Leistungen – mit dem Grundgesetz vereinbar sein können, insbesondere bei Alleinstehenden. Geschrieben hat Schlegel es im Auftrag der arbeitgeberfinanzierten Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Die Jusos, die Grünen und die Linkspartei halten die Pläne von Schwarz-Rot für verfassungswidrig.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 hatte die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, stark eingeschränkt. Doch Schlegel schreibt nun: „Der Gesetzgeber darf sich nicht hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecken.“ Karlsruhe habe zwar hohe Hürden für Sanktionen aufgestellt, diese seien aber überwindbar.

Entscheidend dafür sind laut Schlegel verhältnismäßig gestaltete Härtefallregeln. Ohne solche Ausnahmen könnten vollständige Leistungskürzungen zu unzumutbaren Folgen führen, insbesondere für Partner und Kinder. Bei Alleinstehenden plädiert er für eine strengere Auslegung der Härtefälle, beispielsweise nur bei konkret drohender Obdachlosigkeit.

Schlegel war Berater von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der mit SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas die Reform des Bürgergelds verhandelt hatte. Schlegels Argumente gelten daher als politisch einflussreich.

Totalsanktionen sind bisher schon möglich, werden aber wegen zu hoher Hürden in der Praxis nahezu nie verhängt. Die Beweispflicht ist streng. Schlegel will diese Hürden stark senken. Jobcenter könnten schon dann alle Leistungen streichen, wenn sie lediglich vermuten, dass ein Betroffener nicht mitwirken will, ohne ihm das nachweisen zu müssen.

Arbeitsministerin Bas will darüber hinaus Totalsanktionen verhängen, wenn Menschen gar nicht mehr zu Terminen im Jobcenter erscheinen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird nach den Beschlüssen im Koalitionsausschuss vorige Woche erarbeitet. Laut Bas soll er im November in den Bundestag eingebracht werden.


Foto: Werbung für das Bürgergeld (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts