Dienstag, Januar 20, 2026
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Chrupalla will erneut mit Weidel für AfD-Vorsitz kandidieren

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Tino Chrupalla will beim kommenden Bundesparteitag erneut mit Alice Weidel als Doppelspitze antreten.

„Alice Weidel und ich haben die Partei weiter professionalisiert und noch erfolgreicher gemacht“, sagte Co-Parteichef Tino Chrupalla der „Welt am Sonntag“. „Diesen Kurs würde ich gerne gemeinsam fortsetzen und werde daher erneut kandidieren. Unsere Doppelspitze hat sich absolut bewährt, unsere Zusammenarbeit ist sehr vertrauensvoll.“

Der AfD-Bundesparteitag soll am 4. und 5. Juli in Erfurt stattfinden. Dort soll der Bundesvorstand neu gewählt werden.


Foto: Alice Weidel und Tino Chrupalla (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Hubig rechtfertigt geplanten Wahlrechtsentzug bei Volksverhetzung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung gerechtfertigt. „Es geht um den Schutz und die Stärkung der Demokratie“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagsausgabe). „Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt.“

Strafbare Volksverhetzung habe in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen. Es gehe um Angriffe auf die Menschenwürde, Aufstachelung zum Hass gegen Juden und Migranten, Holocaust-Leugnung und Aufforderungen zu Gewalt. „Dem müssen wir stärker Einhalt gebieten“, sagte die Ministerin.

Hubig reagierte auf Vorwürfe, mit ihrem Ende Dezember vorgelegten Gesetzentwurf solle die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. „Es geht um die gravierenden Fälle von Volksverhetzung: Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wird, kann ein Gericht entscheiden, ob es dann auch das passive Wahlrecht entzieht“, so die Ministerin.

„Wir ändern das Recht hier punktuell: Denn unser Strafgesetzbuch kennt den Entzug des passiven Wahlrechts schon heute“, erklärte Hubig. „Wichtig ist außerdem: Der Entzug des passiven Wahlrechts ist zeitlich begrenzt auf fünf Jahre. Und er ist bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung lediglich eine Option. Die Entscheidung trifft ein unabhängiges Gericht.“

Auf die Frage, ob sich das geplante Gesetz gegen die AfD und deren Thüringen-Chef Björn Höcke richte, sagte Hubig: „Nein. Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen. Die Gerichte sollen die Möglichkeit bekommen, bei besonders schweren Fällen, angemessen reagieren zu können, egal, aus welcher Richtung gehetzt wird.“ Mit Blick auf die AfD-Kritik ergänzte sie: „Wenn sich bestimmte Parteien nun besonders angesprochen fühlen, dann nehme ich das interessiert zur Kenntnis.“


Foto: Wahllokal (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Union sieht Sicherheitsrisiken bei BYD-Bussen der Deutschen Bahn

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Union hat die Entscheidung der Deutschen Bahn, im Rahmen einer Großbestellung auch Elektrobusse des chinesischen Herstellers BYD zu beschaffen, scharf kritisiert. Die Beschaffung sei „aus industriepolitischer Sicht, aber auch mit Blick auf mögliche Risiken durch softwarebasierte Fernzugriffe“ sehr „kritisch“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Björn Simon (CDU), der „Welt am Sonntag“.

Er erwarte, dass sich eine solche Beauftragung nicht wiederhole. „Das habe ich auch persönlich gegenüber der Bahnchefin, Frau Evelyn Palla, bereits deutlich gemacht“, erklärt der CDU-Politiker.

Die Deutsche Bahn hatte im Dezember angekündigt, über Rahmenverträge mehr als 3.000 neue Elektro- und Hybridbusse zu beschaffen, rund 200 davon von BYD. Sicherheitsexperten und mehrere Politiker warnen vor möglichen Risiken digital vernetzter Fahrzeuge, etwa durch Over-the-Air-Updates. Die Bahn und das Bundesverkehrsministerium verweisen darauf, dass alle Fahrzeuge die geltenden Zulassungs- und Sicherheitsanforderungen erfüllten.


Foto: Logo der Deutschen Bahn (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Post zweifelt an Beschwerdestatistik der Netzagentur

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Bonn (dts Nachrichtenagentur) – DHL-Konzernchef Tobias Meyer kritisiert die Arbeit der Bundesnetzagentur bei dem Thema Beschwerden.

Die Bundesbehörde veröffentlicht regelmäßig Beschwerdezahlen über die Zustellarbeit der Deutschen Post, die zum DHL-Konzern gehört. Zuletzt nannte die Behörde die Zahl von rund 23.000 Eingaben für das erste Halbjahr 2025, was einem neuen Höchststand entspricht.

Die Statistik sei nicht aussagekräftig, sagte Meyer der „Welt am Sonntag“. Ihm zufolge bekomme die Post nur einen Bruchteil der Beschwerden weitergeleitet und kenne daher die Beschwerdegründe nicht. „Eine Vielzahl der Einwände scheint gar nicht unsere Leistungen im Postversand zu betreffen, die wir nach dem Postgesetz erfüllen müssen – ansonsten müsste man diese doch weitergeben“, sagte Meyer. Er halte es ordnungspolitisch für bedenklich, dass die Post nur in etwa fünf Prozent der Beschwerdefälle Einblick erhalte.

„Am Ende führt diese Art der Kommunikation nicht zu Verbesserungen, sondern nur dazu, dass die Bürger denken, es funktioniere gar nichts mehr in Deutschland. Und das schadet der Gesellschaft“, so Meyer.

Allerdings räumte der DHL-Chef ein, dass die Post zuletzt Mängel in der Zustellarbeit hatte. „Es stimmt, dass wir im Sommer unerwartet hohe Sendungsmengen und Probleme mit der Qualität der Postzustellung hatten“, sagte Meyer. Diese Schwierigkeiten seien nun behoben. Generell stehe die Briefzustellung durch die Digitalisierung und den Wegfall von Sendungsmengen vor Herausforderungen. „Auf diesen Strukturwandel reagieren wir etwa mit der Verbundzustellung, bei der Briefe und Pakete gemeinsam ausgefahren werden“, sagte Meyer.

Zu einem anderen Problem in der Zustellarbeit, nämlich der Arbeitsbelastung der Zusteller durch das teilweise hohe Gewicht der Pakete, nahm Meyer erstmals persönlich Stellung. Derzeit liegt die gesetzlich festgelegte Gewichtsgrenze für Pakete im Versand bei 31,5 Kilogramm. Die Gewerkschaft Verdi fordert eine Änderung auf maximal 20 Kilogramm.

„Wir sprechen uns klar für eine Absenkung der Gewichtsgrenze aus“, sagte Meyer. Die Politik müsse sich möglichst zeitnah zu einer Gesetzesänderung durchringen. Jedoch gebe es in der Bundesregierung keine einheitliche Haltung dazu. „Offensichtlich haben einige unserer Wettbewerber, die eine Absenkung der Gewichtsgrenze nicht wollen, hinreichend Einfluss auf einen Teil der Regierungsparteien“, sagte Meyer.


Foto: Postbotin (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Hubig warnt vor taktischem Verzicht auf AfD-Verbotsprüfung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat vor einem taktischen Verzicht auf ein AfD-Verbotsverfahren gewarnt. „Wir dürfen ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen vom Tisch nehmen“, sagte Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagsausgabe). „Wir müssen ernsthaft prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, die das Grundgesetz zum Schutz unserer Demokratie aufstellt. Und dann gegebenenfalls auch diesen Schritt gehen.“

Nächste Etappe könne das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ werden. Für die Dauer des Verfahrens setzt der Verfassungsschutz die Einstufung aus. „Bewegung kommt sicher in die Diskussion, wenn die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem gehalten wird“, so Hubig. Einen Termin für das Urteil gibt es bisher nicht.

Warnungen, ein Scheitern eines etwaigen Verbotsverfahrens könne zum Triumph für die „Alternative für Deutschland“ werden, wies die Justizministerin zurück. „Das wird oft so behauptet. Mich überzeugt das nicht“, sagte sie. „Wenn alle Beteiligten gemeinsam zu dem Befund kommen, dass die hohen Voraussetzungen für ein Verbot gegeben sind, die das Grundgesetz auch an dieser Stelle richtigerweise vorsieht, dann müssen wir, wie gesagt, auch den nächsten Schritt gehen“, so Hubig. „Und um das auch ganz klar zu sagen: Ob diese Voraussetzungen vorliegen oder nicht, hat allein die AfD zu verantworten.“

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.


Foto: Protest für AfD-Verbot (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Spahn will Beleidigungsparagrafen zum Schutz von Politikern streichen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens sanktioniert, wieder abzuschaffen.

„Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte der CDU-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe). „Entstanden ist aber der Eindruck: Die `Mächtigen` haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen.

„Dieser Paragraf könnte abgeschafft werden. Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung“, so Spahn. „Der gilt für alle.“

Auf die Frage, ob er den Paragrafen selbst schon genutzt habe, sagte Spahn: „Ja. Ich erstatte keine Anzeige, wenn mich jemand Blödmann oder Vollidiot nennt, bei der Kategorie `schwuler Kinderficker` aber schon.“ Das gehe aber auch auf Basis des normalen Beleidigungsparagrafen.


Foto: Jens Spahn am 15.01.2026, via dts Nachrichtenagentur

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Bundesliga: Werder dreht Spiel gegen Frankfurt in der Schlussphase

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Bremen (dts Nachrichtenagentur) – Der SV Werder Bremen und Eintracht Frankfurt haben sich am Freitagabend im Weserstadion nach einer turbulenten Schlussphase 3:3 getrennt. Die Bremer hatten eine späte Führung bereits in den Händen, mussten diese jedoch in der Nachspielzeit noch aus der Hand geben.

Frankfurt erwischte am 18. Spieltag den besseren Start und ging bereits in der 1. Minute durch Arnaud Kalimuendo in Führung. Die Bremer zeigten sich davon jedoch unbeeindruckt, übernahmen mit zunehmender Spielzeit die Kontrolle und wurden in der 29. Minute belohnt, als Justin Njinmah zum 1:1 ausglich.

Auch nach dem Seitenwechsel bestimmten zunächst die Gastgeber das Geschehen, dennoch erzielte Eintracht Frankfurt in der 56. Minute erneut die Führung, als Nnamdi Collins traf. Werder reagierte offensiv, erhöhte den Druck und belohnte sich spät: In der 78. Minute glich Jens Stage per Kopf aus, ehe der eingewechselte Jovan Milosevic die Partie in der 80. Minute scheinbar zugunsten der Bremer drehte.

Doch die Begegnung hielt noch eine dramatische Wendung bereit. In der vierten Minute der Nachspielzeit traf Ansgar Knauff nach einer Hereingabe von Ayoube Amaimouni-Echghouyab zum vermeintlichen Ausgleich. Zunächst wurde der Treffer wegen eines angeblichen Torausballs aberkannt, nach VAR-Überprüfung zählte das Tor jedoch – der Ball hatte die Grundlinie nicht vollständig überschritten. So rettete Frankfurt doch noch das 3:3. Werder verpasste damit einen wichtigen Heimsieg, während die Eintracht dank des späten Ausgleichs zumindest einen Punkt aus Bremen entführte.


Foto: Ansgar Knauff (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Brandenburg: CDU und SPD beschließen Koalitionsverhandlungen

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Potsdam (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem Bruch der Koalition mit dem BSW hat der SPD-Landesvorstand in Brandenburg den Weg für offizielle Koalitionsverhandlungen mit der CDU freigemacht – ein entsprechender Beschluss fiel gleichzeitig auch bei der CDU.

Es sei beschlossen worden, ab der kommenden Woche mit den Gesprächen zu beginnen, hieß es am Freitagabend nach den getrennten Beratungen der Parteien. Gleichzeitig wurde das Verhandlungsteam zusammengestellt.

„Nach den ersten guten und produktiven Gesprächen mit der CDU Brandenburg in dieser Woche ist dieser Schritt nur folgerichtig“, sagte SPD-Generalsekretär Kurt Fischer. „SPD und CDU eint der gemeinsame Wille, unser Brandenburg nach vorne zu bringen und die großen Herausforderungen für unser Bundesland ambitioniert anzugehen. In diesem Sinne wollen wir in den kommenden Wochen einen guten Koalitionsvertrag als Grundlage zukünftiger Zusammenarbeit erarbeiten.“

Der CDU-Landesvorsitzende Jan Redmann sagte: „Unser Auftrag ist klar: Vertrauen zurückgewinnen – durch gute Arbeit. Eine neue Koalition hat nur dann Berechtigung, wenn sie erfolgreich für Brandenburg arbeitet. Es kann dabei nicht um partikulare Interessen einzelner Parteien gehen.“


Foto: Sitzung des Brandenburger Landtags (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

2. Bundesliga: Magdeburg schlägt Braunschweig – Düsseldorf siegt

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Braunschweig/Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Der 1. FC Magdeburg hat am 18. Spieltag das Kellerduell bei Eintracht Braunschweig klar mit 3:0 gewonnen, während Fortuna Düsseldorf im Heimspiel gegen Arminia Bielefeld dank eines späten Treffers einen 1:0-Erfolg gefeiert hat.

In Braunschweig erwischten die Gäste aus Sachsen-Anhalt den besseren Start und belohnten sich kurz vor der Pause: Mateusz Zukowski traf in der 41. Minute zur Führung für den FCM. Nach dem Seitenwechsel blieb Magdeburg spielbestimmend und baute den Vorsprung in der 79. Minute aus, als Baris Atik auf 2:0 stellte. In der Nachspielzeit sorgte Maximilian Breunig mit seinem Treffer in der 90. Minute für den Endstand von 3:0. Die Eintracht fand über die gesamte Spielzeit kaum Mittel gegen die kompakte Defensive der Gäste.

Deutlich ausgeglichener verlief das Duell in der Düsseldorfer Merkur Spiel-Arena. Lange Zeit neutralisierten sich Fortuna Düsseldorf und Arminia Bielefeld, echte Torchancen blieben Mangelware. Erst in der Schlussphase fiel die Entscheidung: Cedric Itten köpfte in der 86. Minute nach einer Ecke das entscheidende 1:0 für die Rheinländer. Bielefeld warf in der Nachspielzeit noch einmal alles nach vorne, konnte den Ausgleich aber nicht mehr erzwingen.


Foto: Mateusz Zukowski (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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CDU-Landeschefs warnen vor Kontrolle journalistischer Produkte

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die CDU-Vorsitzenden von Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben vor einer zu engen Kontrolle journalistischer Produkte gewarnt.

„Bei einer Verschärfung der Qualitätskontrolle journalistischer Inhalte wäre ich sehr vorsichtig“, sagte Niedersachsens CDU-Landesvorsitzender Sebastian Lechner der „Welt“. „Volksverhetzung und andere Straftaten sind auch heute schon im Netz nicht erlaubt und unter Strafe gestellt. Bei weitergehenden Kontrollen geriete man schnell in einen Graubereich. Wer sollte den kontrollieren? Der Staat darf das auf keinen Fall. Sonst droht Zensur.“

Der Bremer CDU-Chef Heiko Strohmann erklärte, dass Qualitätssicherung Aufgabe der Redaktionen und nicht des Staates sei. „Pressefreiheit ist Voraussetzung und Grundlage unserer Demokratie“, sagte er der Zeitung. „Strafbare Inhalte sind bereits heute verboten und verfolgbar. Staatliche Inhaltskontrolle darf es nicht geben. Sie wäre der Einstieg in politische Einflussnahme und Zensur.“

Auch der Vorsitzende der Christdemokraten in Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, sieht keinen Anlass für mehr Kontrolle gegenüber digitalen Medien. „Die Menschen haben ein Recht auf Boulevard, auf Meinungen und auch auf Journalismus, der mit der Streitaxt arbeitet und nicht mit dem Skalpell“, sagte er. „Das mediale Angebot ist groß, jeder kann sich aussuchen, was er gern anschauen möchte und was nicht.“

Anlass der Debatte ist ein Zusammenschnitt der Sendung „Markus Lanz“. Im ZDF sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am 7. Januar, dass die Bevölkerung durch Social Media und Tech-Konzernen, die es „nicht gut mit der Demokratie“ meinten, „infiltriert“ würden. Er warb für ein Social-Media-Verbot für Jugendliche, eine Regulierung von Tech-Konzernen und eine Digitalabgabe, um traditionelle Medien in Deutschland zu stützen.

Dann kritisierte er Portale wie „Nius“. Parteien sollten an einem Strang ziehen, damit man bestimmten Medien nicht immer Steilvorlagen gibt, so Günther. Lanz fragte daraufhin: „Also was sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen jetzt notfalls zensieren und in Extremfall sogar verbieten?“ Günther antwortete: „Ja. Darüber reden wir, wir reden darüber, also Social Media darf Bis-16-Jährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden und da brauchen wir der Zusammenarbeit und Unterstützung auch mit diesen Unternehmen, ähnlich wie Australien das gemacht hat, um unsere Jugend zu schützen vor Desinformation, vor sexuellen Übergriffen.“ Günther regte an, dass es in den Medien eine Diskussion darüber geben müsse, welche Qualitätskriterien eingehalten werden müssten.

Ein Zusammenschnitt, der online verbreitet wurde, ist so geschnitten, dass die Antwort Günthers auf die Frage von Lanz nach Zensur und Verboten direkt auf den Teil folgt, in dem er Portale wie Nius kritisiert. Dass es dazwischen um die Zusammenarbeit von Parteien ging, wurde ebenso geschnitten wie die Konkretisierung, dass Günthers Antwort sich auf ein mögliches Social-Media-Verbot bezieht.


Foto: Sebastian Lechner (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts