Mittwoch, Februar 4, 2026
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Bundesregierung will ÖPNV-Streik nicht kommentieren

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung will den Streik im öffentlichen Personennahverkehr, der am Montag bundesweit für starke Einschränkungen der Mobilität sorgt, nicht kommentieren.

Tarifverhandlungen und damit auch das Mittel von Streiks würden von den Sozialpartnern geführt und seien verfassungsrechtlich vor dem Eingriff des Staates geschützt, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am Montag in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. „Es gibt die Tarifautonomie. Wir greifen da nicht ein, insofern kommentieren wir das auch nicht.“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich in der Vergangenheit mehrfach dafür ausgesprochen, dass in Deutschland insgesamt mehr gearbeitet werden soll. Die Gewerkschaft Verdi fordert dagegen in den aktuellen Tarifverhandlungen eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit und der Schichtzeiten.

Einen Zusammenhang sieht der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer allerdings nicht: „In der Diskussion, die wir führen, geht es ja darum, dass wir insgesamt dazu kommen wollen, das Arbeitsvolumen in Deutschland zu erhöhen.“ Das gelte insgesamt, sei aber völlig unabhängig davon zu sehen, dass man selbstverständlich Respekt davor habe, was Arbeitnehmer tagtäglich leisteten.


Foto: Streik (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

CDU will Vorstoß zur Zuckersteuer nicht aufgreifen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die CDU will den Vorstoß von Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther zur Einführung einer Zuckersteuer in Deutschland nicht aufgreifen. Wie die „Rheinische Post“ (Dienstagsausgabe) berichtet, hat die Antragskommission für den Bundesparteitag am 20. und 21. Februar in Stuttgart einem entsprechenden Antrag des CDU-Landesverbandes Schleswig-Holstein eine „klare Absage“ erteilt.

In der Kommission wurde betont, die CDU lehne Steuererhöhungen ab. Günther hatte vor wenigen Wochen eine Zuckersteuer als „politisch und ökonomisch längst geboten“ bezeichnet, weil zu starker Zuckerkonsum erhebliche gesundheitliche Probleme und damit auch enorme gesellschaftliche Kosten verursache.

In einem Antrag an den Bundesparteitag hatte Günthers Landesverband daher die Einführung einer nationalen Zuckersteuer auf Getränke mit hohem Zuckeranteil gefordert, „insbesondere Soft-Drinks und Energy-Drinks“, so der Landesverband.


Foto: Süßigkeiten (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Mehrere Festnahmen wegen russischer Embargoverstöße

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Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesanwaltschaft hat am Montag fünf Personen wegen mutmaßlicher russischer Embargoverstöße festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, teilte die Behörde mit.

Ein deutsch-ukrainischer, ein deutsch-russischer und zwei deutsche Staatsangehörige wurden von Beamten des Zollkriminalamts in Gewahrsam genommen. Ein weiterer Verdächtiger, ein Deutsch-Russe, wurde ebenfalls vorläufig festgenommen. Die Festnahmen erfolgten in Lübeck und im Kreis Herzogtum Lauenburg. Zeitgleich haben dort sowie in Frankfurt am Main, im Landkreis Nordwestmecklenburg, in Nürnberg und im Kreis Ostholstein Durchsuchungen begonnen. Die Maßnahmen richten sich gegen fünf weitere Beschuldigte, die sich auf freiem Fuß befinden.

Die Festgenommenen seien dringend verdächtig, als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung gewerbs- und bandenmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben, so die Karlsruher Behörde. Sie sollen seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 konspirativ Güter für die russische Industrie beschafft und nach Russland exportiert haben.

Nach bisherigen Ermittlungen sollen die Beschuldigten rund 16.000 Lieferungen nach Russland mit einem Gesamtwert von mindestens 30 Millionen Euro veranlasst haben. Ein Vermögensarrest in dieser Höhe wurde angeordnet. Die festgenommenen Beschuldigten sollen am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Haftbefehle entscheiden wird.


Foto: Generalbundesanwalt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Gaza-Grenzübergang Rafah für Personenverkehr geöffnet

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Gaza (dts Nachrichtenagentur) – Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gazastreifen und Ägypten hat nach fast einem Jahr teilweise wieder den Betrieb aufgenommen. Nach israelischen Angaben wurde der Übergang für die Passage palästinensischer Fußgänger aus dem Gazastreifen geöffnet, nicht jedoch für Hilfstransporte.

Die genaue Anzahl der Palästinenser, die den Übergang bisher passiert haben, ist unklar, jedoch wird erwartet, dass die Zahlen in den ersten Tagen der Öffnung begrenzt bleiben. Alle Palästinenser, die den Gazastreifen betreten oder verlassen möchten, benötigen eine Genehmigung aus Ägypten, die dann zur Überprüfung an den israelischen Inlandsgeheimdienst Shin Bet weitergeleitet wird. Israel überwacht den Ausgang der Palästinenser nach Ägypten aus der Ferne.

Der Eintritt nach Gaza aus Ägypten beinhaltet eine israelische Sicherheitskontrolle. Die Palästinenser passieren nach dem Rafah-Übergang einen Kontrollpunkt der israelischen Streitkräfte, bevor sie in die von der Hamas kontrollierten Gebiete des Gazastreifens weiterreisen dürfen. Ausländischen Journalisten ist die unbeaufsichtigte Einreise nach Gaza weiterhin nicht gestattet.


Foto: Gazastreifen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Bierabsatz sinkt auf historischen Tiefstand

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Der Bierabsatz der deutschen Brauereien und Bierlager ist im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 6,0 Prozent oder 497,1 Millionen Liter auf rund 7,8 Milliarden Liter gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte, war das der stärkste Absatzrückgang seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1993. Erstmals fiel der Bierabsatz unter acht Milliarden Liter. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) eingeführte Bier nicht enthalten.

Bei den monatlichen Bierabsatzzahlen zeigte sich auch 2025 das übliche saisonale Muster: Ebenso deutlich wie der Bierabsatz in den Frühjahrs- und Sommermonaten stieg, ging er im Herbst und Winter wieder zurück. Zudem bestätigte sich der langfristig rückläufige Trend beim Bierabsatz: So setzten die Brauereien und Bierlager im Jahr 2025 insgesamt 18,9 Prozent oder 1,8 Milliarden Liter weniger Bier ab als im Jahr 2015.

82,5 Prozent des gesamten Bierabsatzes waren im Jahr 2025 für den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Der Inlandsabsatz sank im Vergleich zum Vorjahr um 5,8 Prozent auf 6,4 Milliarden Liter. Die restlichen 17,5 Prozent beziehungsweise 1,4 Milliarden Liter wurden steuerfrei (als Exporte und als sogenannter Haustrunk) abgesetzt. Das waren 7,0 Prozent weniger als im Vorjahr. Davon gingen 798,5 Millionen Liter (-1,3 Prozent) in EU-Staaten, 552,8 Millionen Liter (-14,2 Prozent) in Nicht-EU-Staaten und 10,0 Millionen Liter (-7,2 Prozent) unentgeltlich als Haustrunk an die Beschäftigten der Brauereien.

Bei den Biermischungen – Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen – verzeichneten die Brauereien und Bierlager im Jahr 2025 ebenfalls einen Absatzrückgang. Gegenüber 2024 wurden 5,2 Prozent weniger Biermischungen abgesetzt. Sie machten mit 402,0 Millionen Litern 5,2 Prozent des gesamten Bierabsatzes aus.


Foto: Bierflaschen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Rufe nach Konsequenzen nach tödlicher U-Bahn-Attacke in Hamburg

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der tödlichen Attacke in einem Hamburger U-Bahnhof fordern Politiker Konsequenzen. Eine 18-jährige Iranerin war am Donnerstagabend von einem 25-jährigen Südsudanesen vor eine einfahrende U-Bahn gestoßen worden. Beide starben. Täter und Opfer kannten sich nach Angaben der Polizei offenbar nicht.

„Gerade dieser Fall zeigt auf dramatische Weise, dass auch viele traumatisierte Menschen zu uns gekommen sind“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU), dem „Stern“. Und man könne schon aufgrund der schieren Zahl nicht alle angemessen betreuen. „Vor allem aber müssen wir die Menschen im Land schützen. Das hat für mich Priorität.“ Deshalb stelle sich „auch die Frage, ob ein Ort wie Deutschland, weit weg von zu Hause, die richtige Option für die Menschen ist“. Besser sei es, „die Hilfe vor Ort zu stärken“.

Throm verwies zudem darauf, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) humanitäre Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge bereits vor dem Vorfall gestoppt habe. Mit einem solchen Programm war der Südsudanese 2024 nach Deutschland gekommen.

Der innenpolitische Sprecher der CDU Hamburg, Dennis Gladiator, sagte dem Magazin: „Humanität verpflichtet uns, Schutzbedürftigen zu helfen, aber sie darf nicht dazu führen, dass Personen mit schweren Gewaltdelikten faktisch unkontrolliert bleiben.“ Wenn selbst bei klar erkennbarer Gewalt keine wirksamen Maßnahmen griffen, sei dies ein „politisches Problem, das dringend gelöst werden muss“. Hier dürfe keine Seite „politisch blockieren“.

Laut dem innenpolitischen Sprecher der SPD im Bundestag, Sebastian Fiedler, arbeiten „die Sicherheitsbehörden und die Innenministerkonferenz bereits intensiv an dem Problem, um exakt solche Taten nach Möglichkeit zu verhindern“. Viele Länder verfügten bei der Polizei über Methoden, „um potenzielle Gewalttäter frühzeitig zu erkennen und mit unterschiedlichen Maßnahmen Taten zu verhindern“, sagte Fiedler dem „Stern“. „Das Schlimme ist: Dem jungen Opfer hilft das nicht mehr.“

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, sieht präventiven Handlungsbedarf bei der Ausstattung von Bahnhöfen. „Viel zu häufig kommt es bundesweit zu solchen tödlichen Situationen in Bahnhöfen, weil Menschen ins Gleisbett gestoßen werden, stürzen oder aus anderen Gründen ins Gleisbett geraten. Das muss verhindert werden“, sagte sie. „Es braucht dringend Schutzvorrichtungen, damit Stürzen oder Gestoßenwerden ins Gleisbett verhindert wird.“ Andere Länder hätten entsprechende Glastrennwände bereits eingeführt, etwa in London oder Tokio.


Foto: Polizeiabsperrung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Neue Vizepräsidentin will mehr Diversität im Verfassungsgericht

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Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Die neue Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Ann-Katrin Kaufhold hat hervorgehoben, wie wichtig „Diversität“ im Gericht sei. „Ich halte Pluralismus im Gericht für wichtig und glaube, dass alle davon profitieren“, sagte die von der SPD nominierte Staatsrechtslehrerin der FAZ. „Natürlich“ sei „noch mehr Diversität vorstellbar.“ Hierüber nachzudenken und das im Blick zu behalten, sei vor allem Aufgabe derjenigen, die für die Nominierung der Verfassungsrichter zuständig seien.

„Wir brauchen Menschen mit unterschiedlichen Positionen, die sich gegenseitig zuhören und um gemeinsame Lösungen ringen. Das droht in der Gesellschaft zunehmend verloren zu gehen – es ist gut, dass es in Karlsruhe funktioniert“, so Kaufhold. Sie beklagte zudem eine Verzerrung ihrer wissenschaftlichen Äußerungen etwa zur „Systemaufsicht oder zu Vergesellschaftungen.

Zum Thema der Rechtsfähigkeit von Naturgütern, wie etwa Flüssen, sagte die Verfassungsrichterin der FAZ, es sei es sinnvoll, dass sich die Rechtswissenschaft damit auseinandersetze. „Inhaltlich habe ich mich nicht festgelegt: Es gibt gute Gründe dafür und dagegen.“ Sie beklagt, dass „Menschen sich bewusst unredlich und manipulativ mit Aussagen auseinandersetzen, also sie falsch wiedergeben oder Positionen unterstellen, die sich aus den Aussagen in keiner Weise sinnvoll herleiten lassen. Ich habe zum Beispiel erlebt, dass Äußerungen von mir zum Thema Klimaschutz, die einen deskriptiv-analytischen Charakter hatten, in Tweets zu normativen Wertungen und politischen Forderungen umgedeutet wurden.“

Kaufhold fügte hinzu: Ich habe zum Beispiel beschrieben, dass Gerichte heute erheblichen Einfluss darauf haben, ob und wie Klimaschutz betrieben wird. Wer die Rechtsprechung weltweit auswertet, kommt zu dieser Erkenntnis. Wie man diese Entwicklung bewertet, steht auf einem anderen Blatt. In der Verfassungsrechtswissenschaft wird das aus gutem Grund differenziert diskutiert.“ Außer Frage stehe dabei, dass der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen treffen müsse. „Gerichte konkretisieren immer nur Mindestanforderungen. Es wurde wahrheitswidrig behauptet, ich wolle das ändern. Auch meine Habilitationsschrift zur `Systemaufsicht` wurde herangezogen, um mir zu unterstellen, ich wolle die Gewaltenteilung aushebeln. Das ist abwegig. Dafür gibt es in dem Text keine Anhaltspunkte. In meiner Habilitation geht es um Finanzmarktaufsicht.“


Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Rotes Kreuz fordert Selbstschutzunterricht für Kinder

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Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Der NRW-Landesbeauftragte des Deutschen Roten Kreuzes für den Bevölkerungsschutz, Uwe Krischer, warnt davor, dass weite Teile der Bevölkerung trotz der ernsten Sicherheitslage nicht auf Krieg und andere große Krisen vorbereitet seien. Er rät dazu, neben den Erwachsenen auch Kinder und Jugendliche auf den Ernstfall vorzubereiten.

„In Erste-Hilfe-Kursen für den Führerschein und im schulischen Wiederbelebungsunterricht sollte ergänzend auch Selbstschutz gelehrt werden, also Eigenvorsorge mit Vorräten, Notfallgepäck oder auch die Versorgung von Schusswunden- und anderen Kriegsverletzungen“, sagte Krischer der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. Das Thema gehöre schon in die Kitas. „Kita-Kinder können spielerisch lernen, wie man einen Notruf absetzt und eine Wunde verbindet. Alle Kita- und Schulkinder in NRW müssten verpflichtend Selbstschutz lernen.“

Die Bevölkerung würde sich in einer großen Krise vor allem sich selbst helfen müssen. „Viele haben das noch nicht verinnerlicht. Sie meinen, wenn es ihnen schlecht geht, rufen sie die 112, und dann kommt jemand. Aber im Verteidigungsfall kommt womöglich niemand“, sagte Krischer der WAZ.


Foto: Kinder in einer Schule (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Energetische Sanierungsquote fällt auf neuen Tiefpunkt

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die energetische Sanierungsquote im deutschen Gebäudebestand ist im Jahr 2025 weiter gesunken und hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Das geht aus der Sanierungsquote 2025 hervor, die B+L Marktdaten Bonn im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) ermittelte und über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten.

Demnach wurden 2025 lediglich 0,67 Prozent der rund 19,5 Millionen Wohngebäude energetisch saniert. Im Vorjahr 2024 hatte die Quote noch bei 0,69 Prozent gelegen, 2023 bei 0,70 Prozent, 2022 bei 0,88 Prozent. Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, wäre jedoch laut Verband eine jährliche Sanierungsquote von rund zwei Prozent erforderlich.

„Die Sanierungstätigkeit ist in Deutschland auf einem besorgniserregenden Niveau“, sagte Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG, den Funke-Zeitungen. „Mit einem ambitionierten Gebäudeenergiegesetz besteht jedoch die Chance, energetische Sanierungen attraktiver zu machen und damit die Energiekosten für die Bevölkerung langfristig zu senken.“ Private und institutionelle Immobilieneigentümer zögerten jedoch weiterhin bei Investitionen in ihre Gebäude.

Auch bei den etwas mehr als zwei Millionen Nichtwohngebäuden setzt sich laut Analyse der Abwärtstrend fort. Die Sanierungsquote sank hier 2025 auf 0,92 Prozent, nach 0,95 Prozent im Jahr 2024. „Gerade in öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen oder Verwaltungen besteht ein großer Sanierungsstau“, so Hinrichs. „Hier könnte das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für einen Befreiungsschlag sorgen. Deutschland braucht nicht nur einen Bau-Turbo, sondern dringend auch einen Sanierungs-Booster.“

Wie sehr die Sanierungstätigkeit insgesamt ins Stocken geraten ist, zeigt sich nach Einschätzung der Branche selbst bei einfachen Einzelmaßnahmen. „Selbst der vergleichsweise aufwandsarme Bereich des Fenstertauschs bleibt weiterhin auf niedrigem Niveau“, sagte Frank Lange, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade. „Neue Fenster sind häufig der erste Sanierungsschritt – bleibt dieser aus, stockt die gesamte Gebäudemodernisierung. Umso wichtiger sind verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit, sowohl in der Förderung als auch im Gebäudemodernisierungsgesetz.“


Foto: Gerüstbau für Wärmedämmung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Rückkehrprogramm zieht mehr Asylsuchende an

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im vergangenen Jahr sind deutlich mehr Flüchtlinge mit finanzieller Hilfe aus Deutschland in ihr Heimatland zurückgekehrt.

2025 nutzten insgesamt 16.576 Geflüchtete die Möglichkeit, mit einer Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in ihr Herkunftsland oder in ein anderes Land auszureisen, wie eine Sprecherin der Behörde den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte. 2024 waren es noch 10.358 Asylsuchende, die mit Geld vom Bund freiwillig ausreisten. 2023 lag die Zahl mit insgesamt 10.762 Personen auf einem vergleichbaren Niveau.

Seit Januar 2025 bietet das Bundesamt wieder die geförderte freiwillige Ausreise auch nach Syrien an, zuvor war das Programm aufgrund des Bürgerkrieges ausgesetzt. Bis Ende Dezember reichten demnach insgesamt 5.976 Personen einen Antrag für die Ausreise nach Syrien beim Bamf ein, von denen 3.678 Menschen bereits ausgereist sind.

Mit dem sogenannten „REAG-GARP-Programm“ fördert der Bund die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten in ihre Herkunftsländer oder in Drittstaaten. Das Bundesamt übernimmt etwa Flugkosten für die Ausreise und zahlt eine „Starthilfe“ von 1.000 Euro pro erwachsene Person sowie 500 für Kinder und Jugendliche. Gerade mit Blick auf Syrien als Zielland für die geförderte Ausreise stellt das Bundesamt ein „großes Interesse“ fest, wie die Behördensprecherin mitteilte. „Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung der Anträge“, heißt es auf der Webseite des Förderprogramms.

4.432 Personen reisten 2025 im Rahmen von „REAG-GARP“ zudem in die Türkei aus, 1.334 Menschen traten die Ausreise nach Russland an. Von den insgesamt gut 16.000 Asylsuchenden, die 2025 freiwillig aus Deutschland ausgereist waren, hatten 2.787 Menschen eine „befristete Aufenthaltserlaubnis“. 6.394 Personen waren laut Bamf „ausreisepflichtig“. 7.302 Menschen verfügten über eine „Aufenthaltsgestattung“, das ist kein Schutztitel, sondern berechtigt nur den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Asylverfahren.

Die Zahl an Schutzsuchenden, die über Förderprogramme der Bundesländer oder auf eigene Faust in ihr Heimatland zurückgereist sind, erfasst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statistisch nicht.


Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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