Freitag, Januar 30, 2026
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Drogen-Razzia in Hamburger Bundeswehr-Universität

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Hamburg (dts Nachrichtenagentur) – Bundeswehr-interne Ermittlungen haben Mitte Januar zu einer Durchsuchung an der Universität der Bundeswehr Hamburg geführt. Grund war der Verdacht auf unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz, teilte das Verteidigungsministerium am Dienstag mit.

Demnach könnten Betäubungsmittel nicht nur konsumiert, sondern auch von Studierenden vertrieben worden sein. Aktuell wird der Sachverhalt durch die zivilen Strafverfolgungsbehörden und weiterhin bundeswehrintern ermittelt.

Inzwischen seien weitere Verdachtsfälle zum unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln bekannt geworden. Aktuell wird daher von mehreren Beschuldigten ausgegangen, hieß es.

Die Bundeswehr hat auf Grundlage erster Ermittlungserkenntnisse ihrerseits bereits erste „disziplinare Sofortmaßnahmen“ verfügt.

„Jeglicher illegale Umgang mit Betäubungsmitteln hat in der Bundeswehr keinen Platz“, hieß es in der Erklärung des Ministeriums. Abseits einer möglichen straf- und disziplinarrechtlichen Relevanz stehe dieser „in fundamentalem Widerspruch zum Selbstverständnis der Truppe und den in der Bundeswehr gelebten Werten“. Die Bundeswehr verfolge hier „ohne Wenn und Aber eine Null-Toleranz-Linie“ – arbeits-, disziplinar- und strafrechtlich.

Zeitgleich werden auch Hinweise auf in der Vergangenheit liegende, möglicherweise entwürdigende Aufnahmerituale an der Hamburger Bundeswehr-Universität erneut einer Prüfung unterzogen. „Rituale sind vielfältig und können in den Streitkräften zu Integration und Identitätsstiftung beitragen“, hieß es dazu am Dienstag vom Ministerium. Sie seien zulässig, sofern sie die Grenzen der guten Sitten und des Anstandes nicht überschreiten und die Rechte der beteiligten Personen dabei nicht verletzt werden.

„Das bedeutet z. B., dass sie nicht physisch übergriffig, ausgrenzend oder diskriminierend sein dürfen. Verstöße dagegen werden nicht nur dienstrechtlich verfolgt, sondern können auch Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz darstellen. Hinweise auf Fehlverhalten werden stets verfolgt, untersucht und bei Bestätigung konsequent geahndet.“

Weitere Details zu den offensichtlich neuen Hinweisen nannte das Ministerium nicht.

Erst im letzten Jahr hatte es Berichte gegeben, wonach sich Soldaten an der Hamburger Bundeswehr-Universität „sexuell unangemessen verhalten haben“. Unter anderem soll ein junger Offizier seine Hose heruntergelassen haben, als eine amerikanische Soldatin die Gemeinschaftsküche betrat. Auch Pornos sollen dort angesehen worden sein.


Foto: Bundeswehr-Soldat (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Notenbanker zeigen sich besorgt über Unabhängigkeit von US-Fed

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Die Notenbankchefs von Deutschland und Österreich, Joachim Nagel und Martin Kocher, sehen im drohenden Verlust der Unabhängigkeit der US-Notenbank Federal Reserve (Fed) derzeit erhebliche Risiken.

„Die Attacken der US-Regierung auf die Notenbank sind wirklich besorgniserregend“, sagte Nagel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochausgabe). „Wenn man erlebt, wie die Unabhängigkeit der Fed torpediert wird, trifft einen das ins Mark.“ Er halte schließlich Fed-Chef Jerome Powell für einen „hervorragenden Notenbanker“ und einen „grundanständigen Typ“.

Kocher warnte, ein Verlust der Unabhängigkeit der US-Notenbank könnte ähnlich katastrophale Folgen haben wie nach dem Ölpreisschock in den 1970er Jahren, als die Vereinigten Staaten über zehn Jahre Inflationsraten von mehr als fünf Prozent gehabt hätten, weil man „aufgrund von politischem Einfluss auf die Geldpolitik zuerst nicht stark genug reagiert“ habe.

Im Euroraum sehen beide Notenbankchefs die Leitzinsen derzeit auf einem angemessenen Niveau. „EZB-Chefvolkswirt Philip Lane hat gesagt, er sehe gegenwärtig keine guten Argumente für eine Zinsänderung in die eine oder andere Richtung“, sagte Nagel. „Dem kann ich nur zustimmen.“ Kocher ergänzte, er finde „ein bisschen Ruhe“ eigentlich ganz gut. „Das ist keine Langeweile.“

Forderungen aus Deutschland, die Bundesbank solle ihre Goldvorräte aus den Vereinigten Staaten abziehen, erteilte Nagel eine Absage. „Ich zweifele nicht daran, dass unser Gold bei der Fed in New York weiterhin sicher aufbewahrt ist“, sagte Nagel. „Das sind Währungsreserven mit einem besonderen Schutz.“


Foto: Federal Reserve (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Weimer lehnt Investitionszwang für Streaminganbieter ab

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat seine Ablehnung eines gesetzlichen Investitionszwangs für US-Streaminganbieter in Deutschland bekräftigt. „Ein Gesetz würde erhebliche Bürokratie mit sich bringen und Einschränkungen für Unternehmen, die hier produzieren“, sagte Weimer dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).

Der Kulturstaatsminister warnte indirekt auch vor möglichen US-Gegenmaßnahmen. „In der US-Botschaft wird die Diskussion über die Filmförderung, soweit es mir bekannt ist, sehr genau beobachtet“, sagte Weimer.

Das Bundeskanzleramt und das Bundesfinanzministerium streiten seit Wochen über die Filmförderung. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte zusätzliche Mittel für die Filmförderung in Höhe von 120 Millionen Euro im Vorjahr an die Bedingung geknüpft, dass die großen Streaminganbieter wie Netflix und Disney ihre Investitionen in Deutschland erhöhen. Klingbeil will dies den Anbietern gesetzlich vorschreiben. Weimer hingegen lehnt einen solchen Investitionszwang ab und hat mit den Branchengrößen eine Selbstverpflichtung ausgehandelt.

Ein Gesetz könnte wegen des EU-Wettbewerbsrechts nur vorschreiben, dass die Investitionen in Europa stattfinden, warnte Weimer. Er hält zudem Klagen gegen ein Gesetz für möglich. Vertreter öffentlich-rechtlicher Sender hätten bereits darauf hingewiesen, dass sie ein Gesetz als schwer zu rechtfertigenden Eingriff in ihre Programmfreiheit sähen. Ähnliches höre man von ausländischen Streamern, gerade „wenn ein Gesetz mit sehr hohen und detaillierten Vorgaben in ihre unternehmerische Freiheit eingreift, so wie es sich die Produzenten wünschen“, so Weimer.

Es gebe zudem einen „sehr guten Kompromiss, den auch wichtige Vertreterinnen der SPD-Fraktion mittragen“, sagte der Kulturstaatssekretär. „Die freiwilligen Zusagen werden sehr schnell überprüft. Und wenn sich nicht an die Zusagen gehalten wird, gibt es ein Gesetz.“ Er habe aber Vertrauen in die Zusagen von ARD, ZDF, RTL, Pro Sieben und Netflix und Co.


Foto: Guthaben-Karten für Streaming-Dienste (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Landkreistag will Entlastung bei Eingliederungs- und Jugendhilfe

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Achim Brötel, hat sich hinter die Reformempfehlungen der Sozialstaatskommission gestellt, aber zugleich geringere Pflichten für die Kommunen im Sozialbereich gefordert. „Die Landkreise stehen für eine kraftvolle Umsetzung der Empfehlungen bereit“, sagte Brötel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittagausgabe). „Unverändert bleibt allerdings: Eine Lösung der dramatischen kommunalen Finanzlage ist damit noch nicht verbunden“, bemängelte er.

Notwendig seien weitere Reformen, auch dort „wo aktuell die großen Kostentreiber sind“, mahnte der kommunale Spitzenvertreter, der auch Landrat im Neckar-Odenwald-Kreis ist. „In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Eingliederungshilfe, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Hilfe zur Pflege zu nennen.“

Die von der Kommission empfohlene Zusammenführung von Sozialleistungen befürwortete Brötel jedoch. „Ein einheitliches Sozialleistungssystem mit weniger Zuständigkeiten und Schnittstellen bietet einen Mehrwert für alle: Es erleichtert den Menschen den Zugang zu Unterstützung und es entlastet zugleich die Verwaltung“, sagte er. „Gerade die Zusammenführung von Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld und Sozialhilfe wird deutlich mehr Übersicht schaffen und Brüche im Leistungsbezug vermeiden.“

Die Ausgaben der Kommunen für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sind laut Zahlen des Landkreistags im Jahr 2024 um 13,6 Prozent gestiegen, die Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe um 17,1 Prozent. Der Anstieg von Sozialausgaben trug zu dem wachsenden Finanzierungsdefizit der Kommunen bei. Diese dürfte nach verbreiteter Einschätzung im abgelaufenen Jahr auf rund 30 Milliarden Euro gewachsen sein.


Foto: Vier junge Leute auf einer Treppe (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Grüne wollen im Bundestag über Teilzeit-Vorstoß diskutieren

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Grünen haben eine Aktuelle Stunde im Bundestag beantragt, um über den Vorstoß des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, zu diskutieren. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen müssten im Bundestag klar dazu Stellung beziehen, ob sie diesem „Misstrauensantrag der Mittelstandsunion an die Leistungsbereitschaft“ der Arbeitnehmer folgen, sagte Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, zu „T-Online“ am Dienstag.

Mihalic warf der Union „Bevormundungspolitik“ vor, die auch schwere Folgen für die Wirtschaft hätte. „Der implizite Vorwurf an Millionen von Menschen, sie seien faul und nicht engagiert, ist nicht nur eine bodenlose Frechheit, sondern offenbart die Abgehobenheit und Lebensferne der CDU und der Mittelstandsunion“, fügte sie hinzu. Anstatt die realen Probleme von Menschen, die Kinder erzögen, oder die Pflege von Angehörigen organisierten, zu lösen, schlage die CDU ihnen Türen zu und mache ihr Leben noch schwieriger.

Die „Lifestyle-Verunglimpfung der Mittelstandsunion“ sei ein „Schlag ins Gesicht“ von Millionen Arbeitnehmern in Teilzeit, so die Grünen-Politikerin weiter. Arbeit in Teilzeit künftig nur noch von „Gnaden der CDU“ sei völlig lebensfremd und für viele faktisch ein Zwang, in Vollzeit zu arbeiten oder die Berufstätigkeit ganz aufzugeben.

In dem am Wochenende bekannt gewordenen Papier mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) eine Reform des Rechtsanspruchs auf Teilzeit. Dieser solle künftig „nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten“, beispielsweise bei der Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Der Vorstoß stieß auf Kritik – auch in den Reihen der Union.


Foto: Bundestagssitzung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Veggie-Branche erwartet 250 Millionen Euro Kosten bei Namensverbot

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Lobby- und Branchenverband Balpro beziffert die finanziellen Auswirkungen eines drohenden Namensverbots für Fleischalternativen auf einen dreistelligen Millionenbetrag.

„Allein für die Hersteller von Fleisch- und Wurstalternativen sprechen wir über rund 250 Millionen Euro Schaden“, sagte Claudia Hauschild, stellvertretende Vorstandsvorsitzende von Balpro, dem „Spiegel“. Das Bundeslandwirtschaftsministerium schließt nicht aus, dass es tatsächlich zum Verbot kommt.

Für viele Unternehmen machten die betroffenen Produkte mehr als 50 bis teilweise 100 Prozent des Gesamtumsatzes aus. „Ein Bezeichnungsverbot würde damit also nicht nur einzelne Produkte, sondern ganze Geschäftsmodelle gefährden“, sagte Hauschild. Umstellungsphasen von mehreren Monaten würden zusätzlich zu erheblicher Unsicherheit führen und Investitionen sowie Wachstum bremsen, warnt sie.

Kosten entstünden laut Verband unter anderem durch die Umstellung auf neue Produktnamen, neue Verpackungen müssten produziert und alte entsorgt werden. Noch schwerer dürften laut dem Verband entgangene Umsätze wiegen – etwa weil Verbraucher die Produkte nicht mehr sofort erkennen und seltener kaufen. Insbesondere werde es schwerer, neue Kunden zu gewinnen.

„Langfristig bedeutet ein Bezeichnungsverbot daher eine strukturelle Wachstumsbremse bis hin zur Gefährdung der gesamten Kategorie“, sagte Hauschild.

Die Zahlen hat Balpro auch dem Bundeslandwirtschaftsministerium übermittelt. „Die Bundesregierung darf einem EU-Bezeichnungsverbot nicht zustimmen, ohne die realen wirtschaftlichen Folgen zu berücksichtigen“, sagte Hauschild. „Wir erwarten, dass Deutschland in Brüssel rote Linien zieht und sich für Rechtssicherheit, Verbraucherorientierung und eine faktenbasierte Regulierung einsetzt.“

Ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums teilte mit, Deutschland sehe die EU-Pläne zu Namensverboten kritisch. „Anlass unserer Kritik sind zum einen die mit einem Fleischbezeichnungsschutz verbundenen bürokratischen Lasten sowie die hierzulande bereits gut etablierten Leitsätze.“ Bei vielen Mitgliedstaaten der EU stießen die Vorschläge zum Fleischbezeichnungsschutz jedoch grundsätzlich auf Unterstützung. „Inwiefern sich Deutschland mit seiner bürokratiearmen Position durchsetzen kann, bleibt daher abzuwarten“, so der Ministeriumssprecher.

Die Trilogverhandlungen, in denen sich EU-Parlament, Rat und Kommission endgültig einigen müssen, ob das Verbot kommt, sollen in den kommenden Wochen stattfinden.


Foto: Supermarkt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Grüne klagen gegen neue Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Grünen-Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die jüngst eingeführte gesetzliche Befugnis für die Bundesregierung, künftig per Rechtsverordnung sichere Herkunftsstaaten zu benennen.

In der sogenannten Organklage vertritt die Grünenfraktion die Auffassung, dass das Grundgesetz „eine solche Entscheidung allein dem Bundestag und dem Bundesrat zuweist“. Über die 62 Seiten umfassende Klageschrift berichtet der „Spiegel“, sie ging nach Angaben der Grünen bereits in Karlsruhe ein.

Das Kabinett hatte erst diese Woche per Rechtsverordnung beschlossen, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Die neue Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Asylanträge aus diesen Ländern können demnach schneller abgelehnt werden. „Sichere Herkunftsländer“ bezeichnet Staaten, in denen nach Einschätzung des Gesetzgebers grundsätzlich keine staatliche Verfolgung drohe und in denen die Menschenrechte im Wesentlichen gewahrt würden.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, erklärte am Dienstag dem „Spiegel“, man werde diese „grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages“ nicht hinnehmen. In einer Zeit, in der autoritäre Regierungen sich damit brüsteten, zu handeln, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten, „sollten wir den Rechtsstaat mit voller Überzeugung leben, statt ihn zu umgehen“.

Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen sagte dem „Spiegel“, die Konsequenzen der Änderung des Asylgesetzes durch die Regierungsfraktionen lägen auf der Hand. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wolle Marokko, Tunesien und Algerien trotz der Verfolgung politischer Oppositioneller, von Journalisten und queerer Personen zu sicheren Herkunftsstaaten erklären, und das ohne parlamentarische Debatte.


Foto: Flüchtlingslager (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Innenminister betont Verantwortung bei Schutz jüdischen Lebens

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat anlässlich des Holocaust-Gedenktags versichert, Deutschland nehme den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Einrichtungen sehr ernst. Das sei eine deutsche Verantwortung, der man gerecht werde, auch im Kampf gegen importierten Antisemitismus, sagte er am Dienstag dem Nachrichtensender „Welt“ am Rande des von dem gleichnamigen Medienhaus veranstalteten Wirtschaftsgipfels.

„Wir sind ständig dabei, jüdisches Leben zu schützen. Übrigens ist das unsere Aufgabe, nicht nur in Deutschland, sondern auch international. Wir haben da eine sehr, sehr große Verantwortung. Und an einem Tag wie heute sollte man dieser Verantwortung auch nochmal sich deutlich bewusst machen. Dazu gehört, dass wir jüdische Einrichtungen schützen, lageabhängig jüdische Einrichtungen schützen. Wir haben einen klaren Fokus auf den Extremismus in diesem Bereich, Antisemitismus.“

Dabei geht es Dobrindt nicht nur um den rechtsradikalen Antisemitismus, sondern zunehmend auch um einen linksextremen und islamistisch motivierten, oftmals importierten Judenhass: „In den vergangenen Jahren ist der Antisemitismus in Deutschland gewachsen, auch durch einen importierten Antisemitismus, der nach Deutschland gekommen ist. Und wir wenden uns genauso gegen diesen importierten Antisemitismus wie gegen den, der in Deutschland beispielsweise durch Rechtsextremismus oder auch Linksextremismus besteht. Und ich finde, an einem Tag wie heute sollte man auch sich nochmal deutlich bewusst machen, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, sich gegen diesen Antisemitismus zur Wehr zu setzen.“


Foto: Alexander Dobrindt wird von Welt-TV interviewt am 27.01.2026, via dts Nachrichtenagentur

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Bahnchefin will an Konzernspitze 500 Millionen Euro jährlich sparen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die seit Anfang Oktober amtierende Bahn-Vorstandschefin Evelyn Palla macht ernst mit ihrem angekündigten Sanierungskurs.

In der Konzernleitung will sie jährlich 500 Millionen Euro sparen. Das kündigte sie laut eines „Focus“-Berichts bei einem Neujahrsempfang des Unternehmens am Montagabend in Berlin an. Schon vor ein paar Tagen hatte Aufsichtsratschef Werner Gatzer erklärt, dass in der Zentrale etwa jeder dritte Führungsjob wegfallen soll.

Zugleich will die Bahn dieses Jahr mit 50 Millionen Euro ein neues „Sofortprogramm zur Sicherheit und Sauberkeit an den Bahnhöfen“ starten. So hat es Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) gestern in Remagen vorgestellt. Der Pünktlichkeit der Züge dürfte das zunächst nicht helfen. 2026 erhöht sich die Zahl der Baustellen im Bahnnetz erneut – von 24.000 auf 26.000.


Foto: Logo der Deutschen Bahn (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Justizministerin will Schiedsverfahrensrecht modernisieren

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts vorgelegt.

Künftig sollen Videoverhandlungen und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich zulässig sein, teilte das Haus von Ministerin Stefanie Hubig (SPD) am Dienstag mit. Zudem soll es möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. Die Veröffentlichung von schiedsrechtlichen Entscheidungen soll ebenfalls gefördert werden.

Hubig erklärte, Deutschland sei als Standort für schiedsgerichtliche Verfahren bereits gut aufgestellt, doch Gutes könne „immer noch besser“ werden. Man wolle den Justizstandort Deutschland stärken und das deutsche Schiedsverfahrensrecht modernisieren. Besonders wichtig sei es, die Transparenz von Schiedsverfahren zu erhöhen, denn Transparenz schaffe Akzeptanz.


Foto: Stefanie Hubig (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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