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Faeser zeigt sich zurückhaltend zu möglichem AfD-Verbotsverfahren

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Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich zurückhaltend dazu geäußert, dass der Bundestag noch vor der Bundestagswahl erstmals über ein AfD-Verbotsverfahren debattieren wird. „Im Moment, vor einer Bundestagswahl, ist es wichtig, zu sagen, was will diese Partei eigentlich“, sagte Faeser der Sendung „Frühstart“ RTL und ntv am Mittwoch.

Die AfD wolle unter anderem Frauenrechte zurückfahren, aus der EU austreten und für einen späteren Rentenbeginn sorgen. „Das halte ich für brandgefährlich und darüber müssen wir dieser Tage reden“, sagte die SPD-Politikerin.

Einen schnellen Beschluss des Bundestages zur Aufnahme eines Verbotsverfahrens befürwortet die Ministerin offenkundig nicht. Bislang sei die AfD lediglich als „rechtsextremer Verdachtsfall“ eingestuft. Die Einstufung als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz fehle. „Das ist aus meiner Sicht noch mal nötig.“ Generell hält Faeser ein Verbot der Partei für möglich. „Klar gibt es irgendwann den Punkt, wo man diese rechtsstaatlichen Instrumente auch benutzen sollte“, so die Innenministerin.

Ursprünglich wollte der Verfassungsschutz bis Ende vergangenen Jahres über eine Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ entscheiden. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen gab es allerdings Bedenken wegen des Mäßigungsgebots für Beamte. Die dem Bundesinnenministerium unterstellte Bundesoberbehörde hat bislang kein neues Gutachten zur AfD veröffentlicht. Das Medienhaus „Correctiv“ will nun vor dem Verwaltungsgericht Köln per Eilantrag eine Offenlegung der Bewertung durch den Verfassungsschutz erreichen.


Foto: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundesverfassungsgericht erlaubt kommunale Verpackungssteuern

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Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts NachrichtenagenturKarlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer zurückgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Damit kann Tübingen weiterhin von Letztverkäufern die Erhebung einer Steuer auf den Verbrauch von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck verlangen, sofern Speisen und Getränke darin für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares Take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden.

Bei der Verpackungssteuer handle es sich auch insoweit um eine „örtliche“ Verbrauchsteuer als der Verbrauch von Einwegartikeln beim Verkauf von „mitnehmbaren take-away-Gerichten oder -Getränken“ besteuert wird, argumentierten die Richter. Es sei zwar nicht ausgeschlossen, dass Speisen und Getränke auch außerhalb des Gemeindegebiets verzehrt werden. Das stelle jedoch nicht in Frage, dass mit der Satzung der typische Fall des örtlichen Verbrauchs erfasst ist.

Der mit der Steuer bezweckte Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen widerspreche auch keiner maßgeblichen Konzeption des bundesrechtlichen Abfallrechts, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Die Verpackungssteuer sei im Übrigen mit grundgesetzlich geschützten Berufsausübungsfreiheit der Endverkäufer vereinbar.


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Berichte: Borussia Dortmund trennt sich von Trainer Sahin

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Nuri Sahin (Archiv), via dts NachrichtenagenturDortmund (dts Nachrichtenagentur) – Nach der 1:2-Niederlage gegen den FC Bologna in der Champions League hat sich Borussia Dortmund offenbar von Trainer Nuri Sahin getrennt. Das berichten die „Sport-Bild“ und der Sender „Sky Sport“ übereinstimmend.

Diese Entscheidung sollen BVB-Geschäftsführer Lars Ricken und Sportdirektor Sebastian Kehl unverzüglich getroffen haben, hieß es. Noch in der Nacht im Hotel sollen Mannschaft und Trainer über die Entscheidung informiert worden sein.

Dortmund hatte zuletzt die Partien gegen Bayer 04 Leverkusen, Holstein Kiel, Eintracht Frankfurt und Bologna verloren. In der Bundesliga ist die Mannschaft auf den 10. Platz zurückgefallen.


Foto: Nuri Sahin (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Statistisches Bundesamt startet Mikrozensus 2025

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Statistisches Bundesamt (Archiv), via dts NachrichtenagenturWiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Der Mikrozensus 2025 hat begonnen. Von Januar bis Dezember 2025 soll insgesamt ein Prozent der Bevölkerung in privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt und befragt werden, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit.

Der Mikrozensus stellt – anders als der Zensus, der in der Regel alle zehn Jahre durchgeführt wird (zuletzt 2022) – jährlich aktuelle Daten zur Struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bevölkerung bereit. Die Ergebnisse des Mikrozensus sollen eine Grundlage für politische Entscheidungen bilden, die das Leben der Menschen in Deutschland betreffen. Sie fließen regelmäßig unter anderem in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung und der Länder ein sowie in den Kinder- und Jugendbericht, den Familienbericht, den Bildungsbericht, den Migrationsbericht und den Integrationsbericht der Bundesregierung.

Des Weiteren sind im Mikrozensus Fragen der europaweit durchgeführten Statistiken zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung integriert. Die international vergleichbaren Ergebnisse seien bedeutsam für Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Europäischen Union (EU), zum Beispiel durch die Verteilung finanzieller Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU, so das Statistische Bundesamt.

Haushalte, die nach einem statistischen Zufallsverfahren für den Mikrozensus ausgewählt wurden, werden von ihrem Statistischen Landesamt angeschrieben und sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet, erklärte die Behörde. Die Befragten können den Mikrozensus-Fragebogen online ausfüllen. Einige Statistische Landesämter setzen für die Befragungen Interviewer ein. Die Befragung kann dann persönlich bei den Befragten zu Hause oder telefonisch durchgeführt werden. Werden keine Erhebungsbeauftragten eingesetzt, können die Befragten ein telefonisches Interview mit Mitarbeitenden des Statistischen Landesamtes vereinbaren. Für alle Haushalte besteht zudem die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen in Papierform auszufüllen.


Foto: Statistisches Bundesamt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Menschenrechtsinstitut pocht auf AfD-Verbotsverfahren

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AfD-Logo (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach Ansicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte liegen die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD eindeutig vor. „Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen solchen Grad erreicht, dass sie gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte“, erklärte das Institut am Mittwoch anlässlich der Initiative im Bundestag für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das Institut habe bereits im Juni 2023 Programme und Äußerungen von Führungspersonen und Mandatsträgern untersucht und anhand des rechtlichen Maßstabs für ein Parteiverbot bewertet. „Die Partei hat sich seitdem weiter radikalisiert. Wir stellen allerdings fest, dass die Gefahr, die von der AfD ausgeht, von Politik und Medien häufig nicht ausreichend klar in der Öffentlichkeit herausgestellt wird“, erklärte das Institut, das vor allem der Bundestag finanziert.

„Die AfD will die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. Es handelt sich um eine Partei, deren rechtsextreme Ausrichtung bereits in ihren Programmen erkennbar ist“, so das Menschenrechtsinstitut. „Sie zielt auf die Abschaffung der in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verbrieften Garantie der Menschenwürde.“ Außerdem habe sich innerhalb der AfD zunehmend der maßgeblich von Björn Höcke vorangetriebene Kurs durchgesetzt, erklärte die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. „Dieser Kurs läuft auf eine Gewaltherrschaft hinaus, die sich in Zielen und Methoden am Nationalsozialismus orientiert.“

Das Instrument des Verbotsverfahrens einer Partei sei aus historischer Erfahrung für eine Situation wie die jetzige geschaffen worden. „Die Partei hat sich seit ihrer Gründung 2013 kontinuierlich radikalisiert, gleichzeitig haben ihre Zustimmungswerte zugenommen. Bei den Kommunalwahlen im Sommer und zuletzt bei den Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg konnte die AfD erhebliche Machtzuwächse verzeichnen“, so das Institut.

Über ein Verbot einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Es kann allerdings nur tätig werden, wenn der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung einen Verbotsantrag stellen. „Es wäre das gebotene starke Signal, wenn nicht nur der Bundestag die gegenwärtige Initiative für ein Verbotsverfahren aufgreifen würde, sondern Bundesrat und Bundesregierung ebenfalls tätig werden würden, sodass alle Antragsberechtigten ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anstreben“, erklärte das Menschenrechtsinstitut. „Auf das Instrument des Verbotsverfahrens zum Schutz der freiheitlichen rechtsstaatlichen Demokratie sollte angesichts der Gefahr, die von der AfD ausgeht, nicht verzichtet werden.“


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Ex-SPD-Chef Schulz: Mehrheit in Europa will "keinen Trumpismus"

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Martin Schulz am 10.12.2015, via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Ex-SPD-Chef Martin Schulz will einen engen Schulterschluss in Europa gegen US-Präsident Donald Trump und seine Politik zusammenzuschließen. „Die überwältigende Mehrheit der Menschen in Europa will keinen Trumpismus“, sagte der Vorsitzende der Friedrich-Ebert-Stiftung dem Nachrichtenmagazin Politico (Mittwochausgabe).

Es gebe in Europa zwar starke Parteien, die Trump unterstützten. „Schauen Sie sich Österreich an: Kickl hat knapp 30 Prozent. 70 Prozent der Menschen sind kategorisch gegen diese Linie.“ Anlässlich des heutigen Besuchs von Olaf Scholz bei Emmanuel Macron forderte er engere Partnerschaft von Deutschland und Frankreich. „Diese beiden Staaten repräsentieren 50 Prozent der Wirtschaftskraft der Eurozone. Wenn alleine Deutschland und Frankreich eine gemeinsame Linie haben, dann ist schon mal ganz viel gewonnen“, so Schulz.

Er nannte Scholz` politische Position vorbildlich: „Scholz hat eine klare Haltung, sowohl im Verhältnis zu Trump, als auch im Verhältnis zu Putin, als auch im Verhältnis zur Ukraine.“ Weiter kritisierte Schulz CDU/CSU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz: „Da ist die klare Haltung von Olaf Scholz vorbildlich, jedenfalls besser als handgeschriebene Briefe des Herrn Merz mit wackeligem Inhalt. Das erwarte ich nicht von einem deutschen Kanzler.“


Foto: Martin Schulz am 10.12.2015, via dts Nachrichtenagentur

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Trump begnadigt Silk-Road-Gründer Ross Ulbricht

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Donald Trump (Archiv), via dts NachrichtenagenturWashington (dts Nachrichtenagentur) – US-Präsident Donald Trump hat den Silk-Road-Gründer Ross Ulbricht begnadigt. Der heute 40-jährige Ulbricht war 2013 in einer öffentlichen Bibliothek in San Francisco verhaftet und 2015 zu einer zweifachen lebenslangen Haftstrafe plus 40 Jahre ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung verurteilt worden.

Nun gab es aber doch eine Möglichkeit. Ulbricht soll mindestens von 2011 bis 2013 den im Darknet existierenden Online-Schwarzmarkt „Silk Road“ betrieben haben, über den vor allem illegale Drogen, aber auch Waffen gehandelt wurden.

„Ich habe gerade die Mutter von Ross William Ulbricht angerufen, um sie wissen zu lassen, dass es mir zu Ehren ihrer und der libertären Bewegung, die mich so stark unterstützt hat, eine Freude war, gerade eine vollständige und bedingungslose Begnadigung ihres Sohnes Ross zu unterzeichnen“, schrieb Trump in einer Mitteilung. „Der Abschaum, der an seiner Verurteilung arbeitete, das waren einige der gleichen Verrückten, die an der modernen Instrumentalisierung der Regierung gegen mich beteiligt waren. Er erhielt zweimal lebenslänglich plus 40 Jahre Haft. Lächerlich!“, so Trump weiter.

Was oder wer ihn zu letzterer Einschätzung gebracht hat, sagte Trump nicht. Immerhin war er von 2017 bis 2021 auch schon US-Präsident, da saß Ulbricht bereits seit Jahren im Gefängnis.


Foto: Donald Trump (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Autoindustrie wirft EU Fahrlässigkeit vor

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Straßenverkehr (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat der EU Fahrlässigkeit vorgeworfen. „Bisher verweigert sich auch die neue EU-Kommission, auf die neue ökonomische und weltpolitische Lage angemessen zu reagieren“, sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe).

Vor dem Start des sogenannten Strategischen Dialogs der EU-Kommission mit der Autowirtschaft am 30. Januar kritisierte die Managerin: „Das ist fahrlässig und potenziell folgenreich für die europäische Industrie.“

Von Brüssel erwartet Müller, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Standortpolitik zu „Top-Prioritäten“ zu machen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen werde in den kommenden Jahren eine „strategische und entschlossene Wirtschafts- und Industriepolitik mit den Klimaschutzambitionen verbinden müssen.“ Nur so könne wirkungsvoller Klimaschutz funktionieren.

Ein strategischer Dialog mit Vertretern der Autoindustrie sei daher „im Grundsatz richtig – ob er auch zielführend sein kann, wird sich zeigen“, so Müller. Der VDA-Chefin zufolge wird es für die Autoindustrie immer schwieriger, die Klimaziele der EU zu erreichen. Da gelte insbesondere für die Flottengrenzwerte.

„Den ambitionierten Zielverschärfungen stehen nur unzureichende Rahmenbedingungen und entsprechende Anreize gegenüber“, beklagte Müller. Nun müsse das Treffen in Brüssel bei der Kommission zu einem raschen Umdenken führen. Zudem forderte die Autolobbyisten einen entschlossenen Ausbau der Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur in allen europäischen Städten.


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DIHK warnt vor US-Zöllen auf kanadische und mexikanische Waren

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Mexikanischer Peso (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat vor Schäden für die deutsche Wirtschaft durch die von US-Präsident Donald Trump geplanten Einfuhrzölle auf mexikanische und kanadische Waren gewarnt. „Die Zölle auf Waren aus Kanada und Mexiko würden auch deutsche Unternehmen treffen“, sagte die DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).

„Viele von ihnen sind eng in die Lieferketten Nordamerikas eingebunden Die zusätzlichen Kosten könnten vor allem die Produktionspreise in der Automobil- und Zulieferindustrie in die Höhe treiben“, so Melnikov.

Trump hatte nach seiner Amtseinführung davon gesprochen, Importzölle für Waren aus Kanada und Mexiko erheben zu wollen und als Starttermin dafür den 1. Februar genannt. Im Wahlkampf hatte Trump zudem Zölle von mindestens zehn Prozent auf alle ausländischen Produkte und eine Erhöhung der bestehen Zölle auf chinesische Importe angekündigt.

Für die EU-Handelspolitik regte Melnikov an, im Dialog mit den USA gemeinsame Interessen auszuloten, die Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks zugutekommen. „Dazu gehören Lösungen bei technischen Standards und resilienten Lieferketten. Bei Verhandlungen über Handelshemmnisse sind immer auch Flexibilität und Kreativität gefragt“, so die DIHK-Chefin weiter.

Auswirkungen auf Europa sieht die Wirtschaftsvertreterin auch durch die Ankündigung Trumps, die auf internationaler Ebene vereinbarten OECD-Besteuerungsregelungen, den Global Tax Deal, nicht umzusetzen. Darüber hinaus plant er noch Schutzmaßnahmen einzuleiten, wenn US-Unternehmen auf dieser Grundlage im Ausland zusätzlich besteuert werden.

„Das schwächt die internationale Zusammenarbeit bei Besteuerungsfragen und könnte zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen zulasten europäische Firmen führen“, sagte Melnikov. Europa müsse nun geschlossen handeln, mahnte sie an. „Der Ausbau von Partnerschaften mit aufstrebenden Märkten wie Indien und Indonesien sowie die zügige Ratifizierung des EU-Mercosur-Abkommens sind entscheidende Schritte, um neue Märkte zu erschließen und die Resilienz der europäischen Wirtschaft zu stärken“, so Melnikov. Gleichzeitig aber bleibe ein stabiler und fairer Zugang zum US-Markt unverzichtbar, um im globalen Wettbewerb zu bestehen.


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Grünen-Chef: "Wir sind die Letzten, die beim Klimaschutz stehen"

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Felix Banaszak (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Beim Klimaschutz sieht der Co-Vorsitzende der Grünen, Felix Banaszak, seine Partei als einzige gut aufgestellt. „Wir sind die Letzten, die beim Klimaschutz wirklich stehen“, sagte er dem „Stern“.

„Vor der Europawahl 2019 haben alle Parteien so getan, als sei Klimaschutz für sie ein wichtiges Thema.“ Jetzt werde deutlich, dass besonders bei CDU und CSU nichts dahinterstecke. „Sie wollen die komplette Rolle rückwärts“, so Banaszak.

Das Thema habe an Dringlichkeit nicht verloren. „Obwohl sich die Klimakrise zuspitzt, gibt es in den letzten Jahren eine zunehmend starke Gegenbewegung“, so der Grünen-Chef . „Darum ist unsere Botschaft, beim Klimaschutz Kurs zu halten, extrem wichtig.“ Sein Vorwurf richte sich dabei an die Mitbewerber, die sagten: „Vielleicht geht dieser Spuk an uns vorbei.“ – „Das wird nicht passieren.“

Aus der für die Grünen misslungenen Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz hätten die Grünen Lehren gezogen: „Wir haben gelernt, dass Klimapolitik, die das direkte Lebensumfeld der Menschen betrifft, sozial gerecht und praktikabel sein muss“, sagte der Parteichef. Trotzdem setzen die Grünen weiter auf die Bereitschaft der Bürger: „Die Menschen sind zu Veränderungen bereit, aber sie haben zu Recht die Erwartung, dass der Staat ihnen den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen so leicht wie möglich macht.“


Foto: Felix Banaszak (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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