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Union will Rückbau von Atommeilern stoppen

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Atomkraftwerk (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Kurz vor dem Jahrestag der Abschaltung der letzten drei Atommeiler in Deutschland fordert die Union den Stopp des Rückbaus. „Der Rückbau der drei abgestellten Kernkraftwerke muss umgehend gestoppt werden“, sagte der Parlamentsgeschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Daher fordern wir ein Moratorium.“

Die Union werde im Falle einer Regierungsbeteiligung „ergebnisoffen und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen entscheiden, ob es zu einer Rückkehr zur Kernenergie kommt“, so Frei. Die Union wolle auch Forschungsmittel im Bereich der Kernkraft insbesondere für die Kernfusion einsetzen.

Die Abschaltung der drei verbliebenen Meiler sei ein großer Fehler gewesen. „Der Energiemangel ist verschärft worden und anschließend hat sich die Ampel gewundert, dass die Preise gestiegen sind“, sagte Frei. Nach Daten des Vergleichsportals Verivox sind seit dem 15. April 2023, an dem die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet worden sind, die Strompreise für Neukunden um knapp ein Viertel gesunken.


Foto: Atomkraftwerk (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Gaß erwartet Scheitern der Krankhausreform

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Gerald Gaß am 11.04.2024, via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, sieht die umstrittene Krankenhausreform von Karl Lauterbach (SPD) vor dem Aus. „Die große Strukturreform wurde von Seiten des Ministeriums so schlecht gemanagt, dass sie vor dem Scheitern steht“, sagte Gaß der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Wir haben noch immer keinen abgestimmten Referentenentwurf.“ Der Minister will eigentlich, dass das Bundeskabinett am 24. April die Reform beschließt.

„Wir haben eine Vorhaltefinanzierung, die nachweislich ihre Wirkung verfehlt, eine Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen, die die Länder faktisch entmachtet, sowie einen Transformationsfonds, den im Wesentlichen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen finanzieren“, kritisierte Gaß. „Die aktuellen wirtschaftlichen Probleme der Krankenhäuser bleiben weiterhin ungelöst, der kalte Strukturwandel geht also weiter.“

Auch der Klinik-Atlas, der eigentlich am 1. Mai starten und Patienten über die Qualität der Häuser aufklären soll, verzögert sich. „Die praktische Umsetzung des Transparenzverzeichnisses ist völlig unklar. Gegenwärtig ist offen, wann das Verzeichnis veröffentlicht und welche Daten dieses enthalten wird“, sagte der DKG-Chef weiter. Den Kliniken würden mit dem Transparenzgesetz neue Übermittlungspflichten auferlegt. „Diese betreffen insbesondere viele kleinteilige Meldungen im Bereich des Personals, die keinen Mehrwert bieten. Den Krankenhäusern fehlt aktuell zudem für viele Datenmeldungen (für ärztliches Personal und Hebammen) das im Gesetz vorgesehene digitale Meldeverfahren“, so Gaß.


Foto: Gerald Gaß am 11.04.2024, via dts Nachrichtenagentur

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Ethikrat-Mitglied gegen Reform des Abtreibungsrechts

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Krankenhaus (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Berliner Theologe und Mitglied des Deutschen Ethikrates, Andreas Lob-Huedepohl, hat die deutsche Politik vor einem Aufschnüren der aktuellen Abtreibungsgesetzgebung gewarnt. „Wenn mühsam gefundene politische und gesellschaftliche Kompromisse in dieser Frage aufgekündigt werden, wird darunter nicht nur das ungeborene Leben zu leiden haben, sondern am Ende auch Frauen selbst“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe).

Fragen der menschlichen Fortpflanzung seien in der Geschichte immer wieder dazu missbraucht worden, Frauen bestimmte Rollen zuzuweisen. Die bisherige Regelung in Deutschland, dass Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen zwar illegal, aber straffrei sind, sei ein „sinnvoller Ausgleich zwischen dem Lebensrecht des Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau, der nicht zunichte gemacht werden“ sollte, so der katholische Theologe.

Eine Expertenkommission der Bundesregierung soll am Montag eine Stellungnahme zum Strafrechtsparagraphen 218 vorlegen, der Abtreibungen verbietet. Laut Medienberichten will sich das Gremium dafür aussprechen, dass Abtreibung nur dann strafbar sein soll, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig wäre. Vollständig legal soll der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen sein.

„In der Gesellschaft sind die Grundannahmen der bisherigen Kompromissregelung brüchig geworden“, sagte Theologe Lob-Huedepohl. „Wer Embryonen nur für einen Zellverband hält, der kann kein Verständnis dafür haben, dass das Recht des Embryos auf Schutz moralisch genauso schwer wiegen könnte wie das Recht der Frau auf Selbstbestimmung. Der kann kein moralisches Dilemma sehen.“

Aber auch in den modernen Humanwissenschaften gebe es immer lautere Stimmen, die den Beginn menschlichen Lebens nicht bereits für die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ansetzten, sondern erst zu einen deutlich späteren Zeitpunkt oder wenn der Embryo auch außerhalb des Mutterleibs lebensfähig sei. „Das ist übrigens auch weltweit eine weit verbreitete Meinung“, sagte Lob-Huedepohl. „Selbst in den großen Weltreligionen gibt es unterschiedliche Auffassungen. Und auch die UN-Kinderrechtskonvention kennt keine pränatalen Kinderrechte.“


Foto: Krankenhaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Queer-Beauftragter wirbt für Selbstbestimmungsgesetz

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Queer-Beauftragter (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, hat vor der Abstimmung über das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ am Freitag im Bundestag für Zustimmung geworben. „Das Gesetz wird das Leben von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen spürbar erleichtern und verbessern“, sagte der Grünen-Politiker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). „Es ist erklärtes Ziel des Gesetzes, das Recht jedes Menschen auf die eigene Persönlichkeit und eine respektvolle Behandlung in Bezug auf die verfassungsrechtlich geschützte Geschlechtsidentität zu verwirklichen.“

Mit dem Gesetz behandele der Staat „transgeschlechtliche Menschen als mündige Menschen“, fügte Lehmann hinzu und kritisierte die bisher gültige Gesetzgebung. „Nach Transsexuellengesetz werden Menschen, die ihren falschen Geschlechtseintrag korrigieren möchten, vom Staat heute noch so behandelt, als wären sie krank.“

Sie müssten sich einem Gerichtsverfahren und zwei psychiatrischen Begutachtungen unterziehen, mit teils sehr intimen, entwürdigenden Fragen, ergänzte Lehmann. „Selbst bezahlen müssen die Betroffenen diese Gutachten auch noch. Diese staatlich verordnete Bevormundung und Fremdbestimmung wollen wir mit dem Selbstbestimmungsgesetz endlich beenden.“

Nach dem Selbstbestimmungsgesetz sollen Geschlechtseinträge und Vornamen bereits durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden können. Dies muss drei Monate im Voraus angemeldet werden und kann höchstens einmal jährlich durchgeführt werden. Für Unter-14-Jährige soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können, und auch Über-14-Jährige benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Stimmt dieser nicht zu, soll das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können. Termine beim Standesamt sollen ab dem 1. August möglich sein.

Wer in schädigender Absicht gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt, soll mit Bußgeldern geahndet werden können. Nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen sollen auf Wunsch für Reisen ins Ausland aus Sicherheitsgründen auch binäre Geschlechtseinträge im Reisepass erhalten können. Anders als im vorherigen Gesetzesentwurf wurde eine automatisierte Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden gestrichen.

Von Trans-Organisationen wird kritisiert, dass auch im Selbstbestimmungsgesetz auf das Hausrecht verwiesen wird. Auch die Regelung, dass künftig transgeschlechtliche Frauen im Verteidigungsfall unter Umständen eingezogen werden sollen, stößt auf Kritik.


Foto: Queer-Beauftragter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Europa League: Leverkusen schlägt West Ham

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Jonas Hofmann (Bayer Leverkusen) (Archiv), via dts NachrichtenagenturLeverkusen (dts Nachrichtenagentur) – Im Viertelfinale der Europa League hat Bayer Leverkusen das Hinspiel gegen West Ham 2:0 gewonnen.

Die Werkself dominierte die Partie klar und hatte deutlich mehr Torschüsse zu verzeichnen. Dabei kamen sie allerdings lange kaum gegen die starke Defensive von West Ham an. Erst in der 83. Minute traf Jonas Hofmann für Bayer, Victor Boniface erhöhte in der ersten Minute der Nachspielzeit.

Die weiteren Ergebnisse: AC Mailand – AS Rom 0:1; Liverpool FC – Atalanta 0:3; SL Benefica – Olympique Marseille 2:1. Die Rückrunde ist für den 18. April angesetzt.


Foto: Jonas Hofmann (Bayer Leverkusen) (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Börsen uneinheitlich – Deutliche Erholung bei Tech-Riesen

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Wallstreet in New York, via dts NachrichtenagenturNew York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben sich am Donnerstag uneinheitlich gezeigt. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 38.459 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von wenigen Punkten im Vergleich zum vorherigen Handelstag. Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 5.199 Punkten 0,7 Prozent im Plus, die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 16.442 Punkten 1,7 Prozent fester.

Nach den kräftigen Verlusten am Vortag angesichts eines Anstiegs des US-Verbraucherpreisindexes konnten sich am Donnerstag insbesondere die Aktien großer Tech-Konzerne erholen. Die US-Erzeugerpreise stiegen neuen Daten zufolge im März mit 3,5 Prozent im Jahresvergleich (Februar: 3,2 Prozent) weniger stark als erwartet.

Aus der Führungsriege der US-Zentralbank Federal Reserve sind derweil Beschwichtigungen zu hören, dass der Leitzins noch in diesem Jahr gesenkt werde. Anleger hatten sich verunsichert gezeigt, weil im am Mittwoch veröffentlichten Sitzungsprotokoll der Notenbank nicht alle Währungshüter dieser Einschätzung zustimmen wollten.

Unterdessen tendierte die europäische Gemeinschaftswährung etwas schwächer. Ein Euro kostete am Donnerstagabend 1,0728 US-Dollar (-0,14 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9321 Euro zu haben.

Der Goldpreis zeigte sich deutlich stärker, am Abend wurden für eine Feinunze 2.374,29 US-Dollar gezahlt (+1,76 Prozent). Das entspricht einem Preis von 71,05 Euro pro Gramm.

Der Ölpreis sank hingegen: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Donnerstagabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 90,22 US-Dollar, das waren 26 Cent oder 0,3 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Wallstreet in New York, via dts Nachrichtenagentur

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Höcke und Voigt liefern sich hitziges TV-Duell

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TV-Duell Höcke/Voigt am 11.04.2024, Martin Lengemann/WELT via dts NachrichtenagenturErfurt (dts Nachrichtenagentur) – Thüringens AfD-Chef Björn Höcke und CDU-Landeschef Mario Voigt haben sich am Donnerstag das seit Wochen diskutierte TV-Duell geliefert – und es wurde hitzig. Themen waren unter anderem die Zukunft der Europäischen Union, die allgemeine Wirtschaftslage und dann vor allem die Migration.

Die von Höcke immer wieder vorgetragene Forderung „Diese EU muss sterben“ und eine auf sozialen Medien mit Voigt ausgetragene Debatte darüber war ursprünglicher Auslöser für das TV-Duell, das der Sender Welt-TV aus seinem Berliner Studio live sendete. In der Sendung sagte Höcke, Bürokratie und Gängelung in der EU seien „unerträglich“ geworden. Voigt räumte ein, dass die Europäische Union nicht perfekt sei und Dinge wie das Verbrennerverbot auch ihn nerven würden, die Stabilität durch die EU sei aber unverzichtbar. Höcke warf Voigt vor, dass die CDU das Verbrennerverbot selber im Europawahlprogramm stehen habe – dort steht der Satz „Wir wollen das Verbrennerverbot wieder abschaffen“.

Beim Thema Migration sprach Voigt von einem Zustand, den man „nicht weiter akzeptieren“ könne. Dass in manchen Kitas Deutsche keinen Platz bekämen, weil der für Ausländer reserviert sei, sei nicht der richtige Weg. Auch der einzige deutsche AfD-Landrat in Thüringen tue diesbezüglich aber nichts, auch eine Bezahlkarte für Asylbewerber sei dort noch nicht eingeführt. Höcke warf Voigt vor, dass Angela Merkel und die CDU die aktuelle Migrationslage überhaupt erst verursacht hätten.

In Bezug auf den allgemeinen Fachkräftemangel sagte Höcke, es gebe drei Millionen junge Leute ohne Berufsabschluss, die müssten zuerst ausgebildet werden, bevor man Fachkräfte aus dem Ausland hole. Außerdem müsse es wieder Anreize zum Kinderkriegen geben.

Auch Höckes öffentlicher Ausspruch „Alles für Deutschland“, wegen dem er in der kommenden Woche in Halle (Saale) vor Gericht steht, wurde Thema. Er habe nicht gewusst, dass es sich um eine verbotene SA-Parole gehandelt habe, so der frühere Geschichtslehrer. Gleichzeitig kritisierte er, die Meinungsfreiheit in Deutschland sei zu sehr eingeschränkt. „Bitte weinen Sie hier nicht“, blaffte Voigt ihn dafür an.

Um das TV-Duell hatte es seit Wochen eine aufgeregte Debatte gegeben, noch am Sendetag hatten sich Politiker zu Wort gemeldet und die Durchführung kritisiert, vor allem aus Reihen von SPD und Grünen. Thüringens CDU-Landeschef Mario Voigt hatte seine Teilnahme rechtfertigt. „10 Jahre lang ist man dieser Diskussion aus dem Weg gegangen. Gebracht hat es nichts. Heute steht die AfD bei 29 Prozent in Thüringen“, schrieb Voigt auf Twitter/X.

Am 1. September sind in Thüringen Landtagswahlen, Voigt und Höcke treten jeweils als Spitzenkandidaten für ihre Parteien an und wollen beide Ministerpräsident werden. Die CDU-Thüringen liegt mit 20 Prozent in der letzten Infratest-Umfrage auf Platz zwei, die Linke des amtierenden Ministerpräsidenten Bodo Ramelow ist mit 16 Prozent auf Platz drei.


Foto: TV-Duell Höcke/Voigt am 11.04.2024, Martin Lengemann/WELT via dts Nachrichtenagentur

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SPD-Fraktion kritisiert TV-Duell mit Höcke scharf

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SPD-Logo (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der stellvertretende Vorsitzende der SPD im Bundestag, Dirk Wiese, hat das TV-Duell zwischen Thüringens CDU-Landeschef Mario Voigt und dem AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke scharf kritisiert. „Björn Höcke ist ein Faschist, das muss man immer wieder deutlich sagen, er ist kein Demokrat“, sagte Wiese der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).

„Ihm und seiner AfD die Möglichkeit zu geben, sich als realistische Alternative für Thüringen zu präsentieren, ist fatal. Die CDU in Thüringen macht Björn Höcke damit salonfähig. Dabei agiert er gegen die Interessen Deutschlands, er vertritt die Interessen Russlands“, sagte der SPD-Politiker.

„Ich werde mir das Duell nicht ansehen. Höcke ist ein Rechtsextremist und Nazi und wird sicherlich heute Abend versuchen, wie der Wolf im Schafspelz aufzutreten“, so Wiese. „Auf die Vorstellung kann ich verzichten.“


Foto: SPD-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Wissing pocht auf Novelle des Klimaschutzgesetzes

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Volker Wissing am 10.04.2024, via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) pocht auf eine zügige Verabschiedung des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes. „Der Kabinettsbeschluss zur Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes liegt nun bereits mehr als 9 Monate zurück, seit der ersten Lesung am 22. September 2023 befindet sich das KSG im parlamentarischen Verfahren“, schreibt Wissing in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Koalition, über den die „Bild“ (Freitagausgabe) berichtet.

Dass die Novelle nach wie vor nicht in Kraft sei, führe zu erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Unsicherheiten, die weder dem Klima noch dem Ansehen der Bundesregierung dienten, so Wissing. „Sofern das novellierte KSG nicht vor dem 15. Juli 2024 in Kraft tritt, ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach den geltenden Bestimmungen des KSG verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors Verkehr in den kommenden Jahren bis 2030 sicherstellt.“ Eine entsprechende Reduzierung der Verkehrsleistung ist nach Ansicht des FDP-Politikers „nur durch restriktive und der Bevölkerung kaum vermittelbare Maßnahmen wie flächendeckende und unbefristete Fahrverbote an Samstagen und Sonntagen möglich“.

Die Bundesregierung hat 2021, 2022 und 2023 gegen die CO2-Minderungsziele im Verkehrssektor gerissen. Zuletzt sind die Treibhausgasemissionen in dem Sektor sogar weiter gestiegen. Für jeden Verstoß hätte die Bundesregierung dem Gesetz zufolge ein Sofortprogramm auflegen müssen, um die überschüssigen Emissionen einzusparen. Ob Verpflichtungen durch das Gesetz rückwirkend durch die Novelle ignoriert werden dürfen, ist fraglich. Derzeit liegt ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in der Sache nach einer Revision der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht.

Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes soll die Einhaltung von Sektorzielen nicht mehr überprüft werden. Stattdessen sollen Defizite in manchen Sektoren mit Fortschritten in anderen Sektoren verrechnet werden. Darüber hinaus sollen die Überprüfungen seltener und nur noch in der Vorausschau stattfinden. Kritiker bezweifeln, dass dies den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Es hatte 2020 argumentiert, in allen Lebensbereichen müssten „Entwicklungen einsetzen, die ermöglichen, dass von grundrechtlicher Freiheit auch später noch, dann auf der Grundlage CO2-freier Verhaltensalternativen, gehaltvoll Gebrauch gemacht werden kann“. Der Gesetzgeber sei „verfassungsrechtlich verpflichtet“, grundlegende „Voraussetzungen und Anreize dafür zu schaffen, dass diese Entwicklungen einsetzen“.


Foto: Volker Wissing am 10.04.2024, via dts Nachrichtenagentur

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BLUU Seafood eröffnet in Hamburg neuen Hauptsitz mit erster Pilotanlage für kultivierten Fisch in Europa und bereitet sich auf den Markteintritt vor

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Umzug des Unternehmens von Lübeck nach Hamburg.
Modernste Zell- und Molekularbiologielabore, Prozessentwicklungsräume sowie Testküche für Lebensmittelanwendungen auf rund 2.000 Quadratmetern.

BLUU Seafood, führendes europäisches Food-Biotech in der Herstellung von kultiviertem Fisch, hat heute offiziell die erste Pilotanlage in Europa in Betrieb genommen. Mit dem Umzug von Lübeck an den neuen Standort in der Marzipanfabrik in Hamburg-Altona verlässt das Start-up den Labormaßstab. Das Unternehmen entwickelt und produziert auf rund 2.000 Quadratmetern echte, schmackhafte Fischprodukte – ganz ohne Tierleid und Umweltzerstörung. In den neuen Fermentern mit einer derzeitigen Gesamtkapazität von 65 Litern und einem Ausbaupotenzial auf bis zu 2.000 Liter ist BLUU Seafood in der Lage, Muskel-, Fett- und Bindegewebszellen von Atlantischem Lachs und Regenbogenforelle in deutlich größeren Mengen als bisher zu züchten. Bei optimaler Temperatur sowie der entsprechenden Sauerstoff- und Nährstoffversorgung wachsen und teilen sich die tierischen Zellen genauso, wie sie es im lebenden Fisch auch tun. Die aus der Zellmasse entstehenden Fischprodukte wie beispielsweise Fischstäbchen oder Fischbällchen sind gentechnikfrei und im Gegensatz zu vielen wild gefangenen Fischen frei von Schwermetallen und Mikroplastik. Sie gleichen konventionellen Produkten sowohl in Geschmack und Nährstoffgehalt als auch im Kochverhalten.

Mit der neuen Anlage und der damit einhergehenden Skalierung geht BLUU Seafood den nächsten Schritt in Richtung industrielle Produktion. Dr. Sebastian Rakers, Gründer und Geschäftsführer, erklärt: „Mit den Möglichkeiten an unserem neuen Standort können wir die Entwicklung unserer Produkte weiter vorantreiben und den künftigen Markteintritt mit kultiviertem Fisch intensiv vorbereiten. Damit legen wir den Grundstein für die Belieferung erster Märkte. In Hamburg haben wir ideale Bedingungen, weiter zu wachsen und die Herstellungskosten kontinuierlich zu senken.“ Momentan liegen die Kosten für die Produktion von kultiviertem Fisch zwar noch über dem Durchschnittspreis von Wild- und Zuchtfisch, doch mit wachsenden Kapazitäten wird sich das nach und nach ändern. „Wir werden nur dann einen echten Wandel zu mehr Nachhaltigkeit in unserer Ernährung erreichen, wenn Produkte auf Basis alternativer Proteine in größerer Stückzahl verfügbar und zugleich auch bezahlbar sind. Daran arbeiten wir bei BLUU“, betont Rakers. „Wenn die Skalierungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen stimmen, werden wir schon in drei Jahren in der Lage sein, kultivierten Fisch zu Preisen des Fischgroßhandels anzubieten. In dieser Entwicklung ist der neue Standort ein wichtiger Baustein.“

Obwohl sich kultivierter Fisch auf der Zellebene nicht von Wildfang oder Zuchtfisch unterscheidet, gilt er als neues Lebensmittel und wird in allen Märkten vor der Zulassung gründlich geprüft. So wird die Nahrungsmittelsicherheit gewährleistet. In Singapur, in den USA und in Israel gibt es bereits erste Zulassungen für kultiviertes Hühnchen, Wachtelfleisch und Rindfleisch. Auch die Zulassungsbedingungen für kultivierten Fisch sind durch die zuständigen Behörden bereits definiert. Aus diesem Grund rechnet BLUU Seafood Anfang 2025 mit einer ersten Zulassung in Singapur. Die USA sowie die Europäische Union sollen folgen.

Bild:Schmackhafte Suppe mit kultivierten Fischbällchen von BLUU Seafood / copyright BLUU GmbH / Foto: Anna Brauns

Quelle:BLUU Seafood