Sonntag, Dezember 7, 2025
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Deutschland schickt Jets für Nato-Patrouillenflüge nach Polen

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Deutschland will künftig einen stärkeren Beitrag zur Luftraumüberwachung an der Ostflanke der Nato leisten. Man werde an der Ostflanke in Polen ein weiteres Eurofighter-Kontingent stationieren, teilte die Bundesregierung am Mittwoch mit.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte am Rande eines Treffens der Nato-Verteidigungsminister in Brüssel, dass man mit Patrouillenflügen zum Schutz der Ostflanke „beitragen“ werde. Zuletzt hatte Deutschland bereits die Zahl seiner Eurofighter-Kampfjets für die Überwachung des Luftraums im Rahmen einer Nato-Initiative am Fliegerhorst Rostock-Laage erhöht.

Bereits vom 5. August bis zum 3. September sicherten zudem fünf Eurofighter und rund 150 Soldaten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 „Boelcke“ im Rahmen des „enhanced Air Policing“ den Luftraum über Polen.


Foto: Eurofighter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Keine einheitliche Linie zu Volksabstimmungen im Petitionsausschuss

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Unter den Mitgliedern des Petitionsausschusses im Bundestag gibt es beim Thema Volksabstimmungen keine einheitliche Linie.

Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Andreas Mattfeldt, sagte am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur, dass es im Ausschuss „natürlich keine einheitliche Meinung“ dazu gebe, die Union bei Volksabstimmungen aber „sehr restriktiv“ sei und diese nicht befürworte. Daniela Rump, Obfrau der SPD, ergänzte, dass das Thema derzeit in der täglichen Arbeit „keine Rolle“ im Petitionsausschuss spiele.

Der Obmann der AfD, Manfred Schiller, sagte auf dts-Anfrage, dass seine Partei zu Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild stehe. Das sei die DNA der Partei. „Allerdings ist es nicht unbedingt Aufgabe des Petitionsausschusses“, so Schiller.

Corinna Rüffer, Obfrau der Grünen, sagte unterdessen, dass Volksabstimmungen eine Möglichkeit seien, Bürgerbeteiligung wirksamer zu gestalten. Im Ausschuss gehe es aber eher darum, darüber nachzudenken, wie man gerade das Instrument der Petitionen so formen könne, dass es tatsächlich noch stärker zu einem wirksamen Beteiligungsinstrument werden könne. Eine Brücke könnte etwa sein, das Petitionswesen im Petitionsausschuss mit Bürgerräten zu verschränken, so Rüffer.

Auch Sören Pellmann, Obmann der Linksfraktion und Linksfraktionschef, verwies auf die Bürgerräte: In der Politik müsse man mit diesen viel hellhöriger umgehen, sagte er. „Ich glaube, wir wären besser beraten, wenn wir nicht nur die Meinung hören und aufnehmen, sondern in konkretes politisches Handeln übertragen. Dann wären wir ein ganzes Stück weiter, auch was Demokratie- und Politikverdrossenheit betrifft, dem entgegenzuwirken.“


Foto: Jahresbericht 2024 des Petitionsausschusses am 15.10.2025, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Bundeskabinett beschließt Warkens GKV-Sparplan

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg gebracht, mit dem ein Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2026 vermieden werden soll. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für die Pläne.

Unter anderem sollen demnach die Vergütungsanstiege im Krankenhausbereich auf die reale Kostenentwicklung sowie die Verwaltungskosten der Krankenkassen im Jahr 2026 begrenzt sowie das Fördervolumen des Innovationsfonds reduziert werden. Insgesamt werde die Umsetzung dieser Maßnahmen das Finanzdefizit in der GKV decken, hieß es.

„Die Bundesregierung hat ihr Wort gehalten: Das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung wird geschlossen“, sagte Warken. „Damit halten wir unser politisches Versprechen an Beitragszahler sowie die Unternehmen und durchbrechen die zur Gewohnheit gewordene Routine der Erhöhung der Zusatzbeiträge zum Jahresende.“ Im Ergebnis dürfte der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitrag damit auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden. „Im Krankenhausbereich werden die Vergütungsanstiege auf die reale Kostenentwicklung begrenzt, tatsächliche Kostensteigerungen werden auch weiterhin refinanziert.“

„Da die bisher zur Verfügung stehenden Mittel des Innovationsfonds nicht in vollem Umfang abgeflossen sind, werden trotz der Reduzierung des Fördervolumens ausreichend Mittel für Projekte im kommenden Jahr zur Verfügung stehen“, fügte die Ministerin hinzu. Auch in der sozialen Pflegeversicherung werde man die Beiträge stabil halten. „Die Bundesregierung wird dazu rechtzeitig Vorsorge treffen. Im Ergebnis ein guter Tag für die Bevölkerung und unsere Wirtschaft.“


Foto: Nina Warken am 15.10.2025, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Kabinett beschließt Aktivrente

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat die geplante neue Aktivrente auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für den Gesetzentwurf, wie das Finanzministerium mitteilte.

Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Belohnt werden soll, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet. Konkret ist dann eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu 2.000 Euro im Monat vorgesehen. Damit werden laut Ministerium Rentner mit bis zu 890 Millionen Euro jährlich entlastet.

Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamte) ab dem Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug ggf. aufschiebt. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben.

„Wir setzen weitere Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Dafür brauche die Wirtschaft gerade auch die älteren und erfahrenen Arbeits- und Fachkräfte. Sie könnten ihr Wissen weitergeben und weiter mit anpacken. „Wer freiwillig länger arbeitet, profitiert deshalb künftig von der Aktivrente.“

Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Gesetzentwurf befassen.


Foto: Sitzung des Bundeskabinetts am 15.10.2025, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Warken verspricht stabilen Pflegebeitrag

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will auch den Beitrag der Pflegeversicherung stabil halten.

„Da ist das klare Bekenntnis der Bundesregierung, dass wir auch noch mal verfestigen heute, dass auch da der Beitrag nicht steigen soll und auch nicht steigen wird“, sagte sie den Sendern RTL und ntv. „Da ist noch ein Moment mehr Zeit. Bei der Kasse ging es jetzt auch darum, den Schätzerkreis, der heute tagt, zu erreichen“, fügte sie hinzu.

Während der Zusatzbeitrag bis zum 1. November bekannt gegeben wird, habe man bei der Pflege noch etwas mehr Luft. „Deswegen sind wir da noch in guten Gesprächen, auch die verbleibende Lücke dort, es sind 1,7 Milliarden, die wir dort einplanen, zu schließen. Und das wollen wir in den nächsten Tagen dann auch tun“, kündigte die CDU-Politikerin an.


Foto: Nina Warken (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Warken: GKV-Sparpaket hat keine "direkten Auswirkungen" auf Bürger

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sichert mit ihrem Sparpaket einen stabilen Zusatzbeitrag zu.

„Wir treffen heute tatsächlich Maßnahmen, um die Lücke, die Finanzierungslücke in der Krankenkasse zu schließen“, sagte sie den Sendern RTL und ntv. Und damit sorge man dafür, dass man einen Zusatzbeitrag empfehlen könne, der bei 2,9 Prozent liege, also stabil bleibe. Allerdings gab sie zu bedenken, dass die einzelnen Kassen am Ende für die Höhe des Zusatzbeitrags verantwortlich sind. „Aber wir schließen die Lücke, die da ist, und sorgen für Stabilität“, so die CDU-Politikerin.

Die Maßnahmen des Sparpakets nehmen laut der Ministerin keinen Einfluss auf das Leben der Menschen. Konkret werde der einzelne Bürger wenig merken.“ Der Innovationsfonds stellt zum Beispiel Mittel zur Verfügung, um innovative Versorgungsformen zu testen. In diesem Fonds haben wir aber auch ausreichend weitere Mittel, um die Projekte weiter zu finanzieren“, erklärte sie. Bei den Krankenversicherungen gehe es um steigende Verwaltungsausgaben, die nur bis zu einem gewissen Prozentpunkt refinanziert werden.

Als Beispiele nennt die Ministerin Werbungskosten oder Immobilienporto. „Und bei den Krankenhäusern geht es schlicht darum, zwar die Vergütungsanstiege auch auszugleichen, aber eben nur die reellen Kostenanstiege auszugleichen, wieder zu vergüten und eben nicht darüber hinaus.“ Auch da gebe es demnach keine „direkte Auswirkung“ auf Bürger.


Foto: Nina Warken (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Öffentliche Schulden im zweiten Quartal um 1,2 Prozent gestiegen

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Der öffentliche Gesamthaushalt ist beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des zweiten Quartals 2025 mit 2.554,0 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen am Mittwoch mitteilte, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem Vorquartal um 1,2 Prozent oder 30,6 Milliarden Euro.

Zum öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Die Schulden des Bundes stiegen zum Ende des zweiten Quartals 2025 gegenüber dem Vorquartal um 30,9 Milliarden Euro (1,8 Prozent). Unter anderem hat das „Sondervermögen Bundeswehr“ seine Verschuldung um 9,2 Prozent oder 2,4 Milliarden Euro auf 28,3 Milliarden Euro erhöht.

Die Länder waren zum Ende des zweiten Quartals 2025 mit 609,8 Milliarden Euro verschuldet, dies entspricht einem Rückgang um 5,7 Milliarden Euro (-0,9 Prozent) gegenüber dem Vorquartal. Prozentual am stärksten gegenüber dem Vorquartal sanken die Schulden in Sachsen-Anhalt (-3,7 Prozent), in Baden-Württemberg und Niedersachsen (jeweils -2,6 Prozent).

Der stärkste Schuldenanstieg gegenüber dem Vorquartal wurde für Mecklenburg-Vorpommern mit +5,5 Prozent ermittelt. Auch in Schleswig-Holstein (+2,8 Prozent) und Hessen (+2,5 Prozent) stiegen die Schulden vergleichsweise stark. Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des zweiten Quartals 2025 gegenüber dem Vorquartal zu. Sie stieg um 5,4 Milliarden Euro (+3,1 Prozent) auf 179,8 Milliarden Euro.

Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Vorquartal wiesen dabei die Gemeinden und Gemeindeverbände in Brandenburg (+5,7 Prozent) auf, gefolgt von Rheinland-Pfalz (+5,1 Prozent) und Schleswig-Holstein (+4,2 Prozent). Einen Rückgang der Verschuldung gab es wie schon im ersten Quartal 2025 lediglich in Thüringen (-0,6 Prozent).

Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im zweiten Quartal 2025 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Millionen Euro (-1,7 Prozent) auf 9,7 Millionen Euro.


Foto: Schuldenuhr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Ex-Bundessozialrichter hält Bürgergeld-Reform für verfassungsgemäß

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Kassel (dts Nachrichtenagentur) – Der frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hält die verschärften Sanktionen in der neuen Grundsicherung für verfassungsgemäß.

In einem Gutachten, über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, kommt er zu dem Schluss, dass auch Totalsanktionen – also die vollständige Streichung der Leistungen – mit dem Grundgesetz vereinbar sein können, insbesondere bei Alleinstehenden. Geschrieben hat Schlegel es im Auftrag der arbeitgeberfinanzierten Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Die Jusos, die Grünen und die Linkspartei halten die Pläne von Schwarz-Rot für verfassungswidrig.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 hatte die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, stark eingeschränkt. Doch Schlegel schreibt nun: „Der Gesetzgeber darf sich nicht hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecken.“ Karlsruhe habe zwar hohe Hürden für Sanktionen aufgestellt, diese seien aber überwindbar.

Entscheidend dafür sind laut Schlegel verhältnismäßig gestaltete Härtefallregeln. Ohne solche Ausnahmen könnten vollständige Leistungskürzungen zu unzumutbaren Folgen führen, insbesondere für Partner und Kinder. Bei Alleinstehenden plädiert er für eine strengere Auslegung der Härtefälle, beispielsweise nur bei konkret drohender Obdachlosigkeit.

Schlegel war Berater von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der mit SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas die Reform des Bürgergelds verhandelt hatte. Schlegels Argumente gelten daher als politisch einflussreich.

Totalsanktionen sind bisher schon möglich, werden aber wegen zu hoher Hürden in der Praxis nahezu nie verhängt. Die Beweispflicht ist streng. Schlegel will diese Hürden stark senken. Jobcenter könnten schon dann alle Leistungen streichen, wenn sie lediglich vermuten, dass ein Betroffener nicht mitwirken will, ohne ihm das nachweisen zu müssen.

Arbeitsministerin Bas will darüber hinaus Totalsanktionen verhängen, wenn Menschen gar nicht mehr zu Terminen im Jobcenter erscheinen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird nach den Beschlüssen im Koalitionsausschuss vorige Woche erarbeitet. Laut Bas soll er im November in den Bundestag eingebracht werden.


Foto: Werbung für das Bürgergeld (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Schleswig-Holsteins Innenministerin rät zu Selbstvorsorge für Krisen

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Kiel (dts Nachrichtenagentur) – Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hat die Menschen dazu aufgerufen, sich selbst auf Krisen- und Konfliktfälle vorzubereiten. In Zeiten, in denen man nicht im Krieg, aber auch nicht mehr im Frieden lebe, sei jeder dazu aufgerufen, selbst vorzusorgen, sagte Sütterlin-Waack der FAZ (Mittwochsausgabe).

„Die Behörden sind beim Bevölkerungsschutz sehr aktiv. Aber wir können als Staat im Ernstfall nicht die gesamte Bevölkerung evakuieren und versorgen. Die Menschen müssen im Notfall mit dem auskommen, was sie zu Hause haben“, so die Landesinnenministerin. Jeder sei dazu aufgerufen, selbst einige Lebensmittel, Wasser, ein paar Kerzen oder Taschenlampen, einen Campingkocher und vielleicht auch ein Notstromaggregat vorrätig zu haben, um ein paar Tage allein klarzukommen. „Wir leben in einer anderen Zeit als noch vor fünf Jahren. Aber ich habe immer noch den Eindruck, dass viele Menschen in Deutschland sagen, das ist alles so weit weg“, so Sütterlin-Waack.

Der Norden Deutschlands ist in den Fokus gerückt bei Fragen möglicher hybrider Bedrohungen. Doch dienen die jüngsten Drohnenüberflüge aus Sicht der Landesinnenministerin eher der Verunsicherung als der Ausspähung. „Das sind die kleinen Nadelstiche, die immer wieder gesetzt werden“, so Sütterlin-Waack.

Sütterlin-Waack widersprach in der FAZ der Kritik, dass die Behörden ähnlich wie bei Drohnenüberflügen im Sommer 2024 in Schleswig-Holstein offenbar weiterhin nicht in der Lage sind, Drohnen zu detektieren, geschweige denn vom Himmel zu holen. Schleswig-Holstein habe seitdem ein Drohnenkonzept entwickelt. „Es geht auch darum, solch eine Drohne, wenn nötig, über dem freien Feld abschießen zu können“, sagte Sütterlin-Waack der FAZ. Trotz knapper Haushaltslage seien dafür zehn neue Stellen bei Landespolizei und Verfassungsschutz entstanden. „Wir wappnen uns, damit Verwaltung und Regierung im Fall des Falles weiterfunktionieren kann und die Versorgung der Bevölkerung gesichert ist.“


Foto: Wasserflaschen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Krach um Wehrdienst-Gesetz: Stegner kritisiert Beratungsverfahren

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem Koalitionskrach um die Pläne zu einem neuen Wehrdienst kommt aus der SPD-Fraktion Kritik an dem Beratungsverfahren.

Der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben), das normale Verfahren wäre es, im Parlament nach der ersten Lesung und Anhörungen über Änderungen am Gesetzentwurf der Regierung zu beraten. Die Union hatte dagegen darauf gedrängt, in der Koalition eine Verständigung über Änderungen am Gesetzentwurf der Regierung zu erzielen, noch bevor sich der Bundestag in erster Lesung damit befasst.

„Solche Vorab-Lösungen, wie sie die Unionsfraktion schon vor der ersten Lesung verhandeln wollte, können leicht problematisch werden“, sagte Stegner.


Foto: Ralf Stegner (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts