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Buschmann plant Gesetz für neuen Gebäudetyp

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Hausfassade (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Investoren ermöglichen, einfacher und damit kostengünstiger bauen zu können. „Bauen in Deutschland ist zu teuer“, sagte der FDP-Politiker dem „Handelsblatt“.

„Das liegt auch an unseren hohen Baustandards.“ Natürlich dürfe es bei Brandschutz, Standsicherheit und Gesundheitsschutz keine Nachlässigkeit geben, „aber bei den Komfortstandards können Abstriche durchaus sinnvoll sein“.

Buschmann zufolge wird zusammen mit dem Bauministerium gerade ein Gesetzentwurf vorbereitet. Ein Schlagwort in diesem Zusammenhang sei der „Gebäudetyp E“. Das stehe „für einfaches beziehungsweise experimentelles Bauen“. Buschmann erklärte: „Ich bin überzeugt: Weniger Kompliziertheit und mehr Flexibilität würde uns in Deutschland guttun – gerade auch, wenn es ums Bauen geht.“

Die Bau- und Wohnungsbaubranche wartet seit langem auf vereinfachte Regelungen, ein Konzept für die neue Gebäudeklasse ist überfällig. Leitlinien sollten ursprünglich bis Ende 2023 vorliegen. Das hatte die Bundesregierung im September bei ihrem Wohngipfel im Kanzleramt angekündigt. Entsprechende Änderungen sollten in die Musterbauordnung und in die Landesbauordnungen übernommen werden.


Foto: Hausfassade (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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NRW-FDP zweifelt an Ampel als Regierungsmodell

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FDP-Europaparteitag (Archiv), via dts NachrichtenagenturDüsseldorf/Kiel (dts Nachrichtenagentur) – Aus den FDP-Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kommen Forderungen nach einem Kurswechsel im Ampel-Regierungsbündnis und nach einer stärkeren Abgrenzung von den Grünen vor der Bundestagswahl 2025.

„Ich würde meiner Partei strategisch raten, dass wir im Bundestagswahlkampf nicht auf die Fortsetzung dieser Ampel abzielen, sondern Optionen aufzeigen, wie man ohne die Grünen eine Regierung bilden kann; das kann zum Beispiel eine Deutschland-Koalition mit CDU und SPD sein“, sagte NRW-Parteichef Henning Höne der „Welt“. Die Arbeit in der Ampel zeige, „dass die FDP in wesentlichen Fragen diametral zu den Grünen steht, gerade in Krisenzeiten.“

Mit Blick auf den FDP-Bundesparteitag Ende April in Berlin sagte Höne: „Das Ziel dieses Parteitags muss sein, eine Kursveränderung in der Wirtschaftspolitik für dieses Land zu erreichen. Industrie und Mittelstand brauchen den Befreiungsschlag und neue Wachstumsperspektiven. Wir müssen inhaltlich die Agenda-Politik von Gerhard Schröder in den Schatten stellen.“

Höne sagte, dass er bisher gegen den Ausstieg aus der Ampel-Koalition gewesen sei. „Aber ein Festhalten an der Ampel um jeden Preis kann keine Option sein.“ Es gebe aus guten historischen Gründen hohe Hürden für Neuwahlen in Deutschland, „aber man muss zu jedem Zeitpunkt in einer Koalition in der Lage sein, aufzustehen und aus inhaltlichen Gründen zu sagen: bis hierhin und nicht weiter“, so Höne. Das müsse die Spitze der Partei „aus einem Moment der Stärke heraus entscheiden und nicht als Getriebene“. Solche inhaltlichen Gründe könnten „zu jedem Zeitpunkt vor den Bundestagswahlen im Herbst 2025 vorliegen“.

Zudem warnt Höne die FDP: Es wäre „ein Fehler zu glauben, dass die CDU nur auf die FDP wartet, um endlich gemeinsam marktwirtschaftliche Politik zu machen und mutig für Reformen zu streiten“. Die Ministerpräsidenten von NRW und Schleswig-Holstein, Hendrik Wüst und Daniel Günther, versuchten in der CDU, „eine schwarz-grüne Machtoption im Bund zu etablieren“. Höne geht zwar davon aus, dass CDU-Chef Friedrich Merz Kanzlerkandidat werde. Es sei aber „noch nicht klar, welche CDU es 2025 geben wird“.

Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef Christopher Vogt sagte der „Welt“: „Die FDP sollte klare Schwerpunkte setzen: wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstandssicherung, Wehrhaftigkeit, Steuerung der Migration. Das sind die Themen, die die Menschen wirklich bewegen. Dass sich die FDP darum kümmert, das muss deutlicher wahrnehmbar sein.“ Dazu müsse auch der anstehende Bundesparteitag beitragen. „Dieser Parteitag ist unsere Chance, die Schwerpunktsetzung der Koalition vor der Bundestagswahl noch einmal neu zu justieren.“

Kritik übte Vogt an den Grünen und explizit an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Ziel der Grünen sei es, „das Land in ihrem Sinne umzukrempeln“. Die FDP wolle sich dagegen „auf die Stärken unseres Landes besinnen und es von dort aus modernisieren“, so Vogt. „Das geht nicht, wenn man so vorgeht wie der amtierende Bundeswirtschaftsminister. So wie Habeck momentan drauf ist, habe ich wenig Hoffnung, dass man da erneut eine gemeinsame Regierung hinbekommt.“ Ausdrückliches Ziel der Freien Demokraten für die kommende Bundestagswahl müsse es deshalb sein, „eine Regierung ohne die Grünen hinzubekommen“.

Vogt plädiert dafür, die Union weniger als Partner und mehr als politischen Gegner wahrzunehmen. „Wir müssen als FDP realistischer, emotionsloser mit der Union umgehen. Die CDU sieht uns vor allem als Mitbewerber und wird im Zweifel versuchen wollen, die FDP aus dem Parlament zu drängen.“


Foto: FDP-Europaparteitag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Cannabis: GdP kritisiert fehlende Ausstattung für Kontrollen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Teillegalisierung von Cannabis beklagt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mangelnde Rechtssicherheit und fehlende Ausstattung zur Durchführung der Cannabis-Kontrollen. „Klar ist, dass das Durchwinken des Gesetzes durch den Bundesrat die Vorbereitungszeit extrem verkürzt hat, die Folge ist nun mangelnde Handlungssicherheit auf allen Seiten“, sagte der GdP-Vizevorsitzende Alexander Poitz der „Rheinischen Post“.

Vor allem für die Polizisten sei das ein „sehr unangenehmer Zustand“. Eine Grundvoraussetzung für gute Polizeiarbeit sei Rechtssicherheit. „Wackelige Rechtsbegriffe wie `Sichtweite` zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie ungeklärte Zuständigkeiten sind praxisfern und rufen Konfliktpotenzial hervor. Die notwendigen Kontrollen stehen auf keinem festen rechtlichen Boden“, kritisiert Poitz.

Mit Blick auf die konkrete Kontrollpraxis sagte er: „Weiterhin fehlen Feinwaagen zur Kontrolle der mitgeführten Menge und moderne Analyseinstrumente, um den THC-Gehalt zu bestimmen. Konflikte zwischen Bürgern und Polizei erscheinen vor diesem Hintergrund als zwangsläufig.“

Das gelte auch für den Straßenverkehr. „Zwar liegt eine Expertenempfehlung für einen modifizierten THC-Gehalt im Blut für motorisierte Verkehrsteilnehmer vor, noch gilt jedoch der bisherige, der quasi 0,0 Promille Alkohol gleichkommt. Auch dort wird es Unsicherheiten aufseiten der Kontrollierten geben und wahrscheinlich Konfliktpotenzial“, so der Polizeigewerkschafter.

Die Polizeibeamten hätten einen „hohen Fortbildungs- und Ausstattungsbedarf“ angemahnt, bereits vor dem 1. April. „Der muss jetzt vor Ort umgesetzt werden. In der nötigen Eile ist das aber nicht zu stemmen.“ Der Bund habe durch seinen „unausgegorenen Gesetzentwurf“ die Last der Umsetzung auf die Länder, die Polizeibehörden und am Ende auf die Schultern der Beamten auf der Straße gelegt. „Dennoch: Der Bund hat bestellt, der Bund muss zahlen. Und das so schnell wie möglich“, so Poitz weiter.

Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung sieht unterdessen dringenden Handlungsbedarf bei der Prävention. „Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Suchtprävention werden bei engen finanziellen Mitteln nicht ausreichen, um die breite Masse an Jugendlichen und vor allem die vulnerablen Hochrisikogruppen zu erreichen“, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende Anke Pielsticker der „Rheinischen Post“.

Mit Blick auf die Altersgrenze von 18 Jahren fordert sie: „Es sollte zudem weiter geprüft werden, ob hier nicht eine Beschränkung auf das 21. Lebensjahr zielführender ist, zumal das Erstkonsumalter als kritisch für mögliche Hirnschädigungen angesehen werden kann.“

Pielsticker warnt: „Ein früher, langjähriger und regelmäßiger Konsum erhöht das Risiko für Angststörungen, Depressivität, Suizidgedanken, bipolare Störungen und psychotische Störungen. Das Einstiegsalter und die Konsumintensität spielen hierbei eine große Rolle.“ Sie fügte hinzu: „Insgesamt erscheint der Jugendschutz noch zu wenig durchdacht.“


Foto: „Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor am 31.03.2024, via dts Nachrichtenagentur

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Handyverträge: 5G für Verbraucher meist nicht entscheidend

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Frau mit Telefon (Archiv), via dts NachrichtenagenturMünchen (dts Nachrichtenagentur) – Bei Abschluss eines Handyvertrages spielt die fünfte Mobilfunkgeneration 5G für Verbraucher noch keine große Rolle. Das geht aus einer Erhebung des Vergleichsportals Check24 hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.

Demnach habe im vergangenen Jahr nur knapp jeder Sechste (15,8 Prozent) einen Handyvertrag mit 5G gebucht. Das zeigten alle Sim-Only-Tarife, die 2023 über Check24 abgeschlossen wurden. Zwar steige der Anteil, heißt es, viele wählten aber weiterhin die zumeist günstigeren Handytarife mit einem Mobilfunkstandard der älteren Generation.

5G sei im vergangenen Jahr nur langsam relevanter geworden, sagte Manuel Siekmann, Geschäftsführer Mobilfunk bei Check24. Für viele Kunden scheine der Mobilfunkstandard der neuesten Generation bei der Buchung nicht entscheidend zu sein. „Dennoch sind in den vergangenen Monaten viele günstige Angebote im 5G-Netz dazugekommen, sodass der Anteil sukzessive steigen wird“, prognostiziert er.

Die Technologie ist in den Stadtstaaten demnach beliebter als in ländlichen Regionen. 17,3 Prozent der Kunden in Berlin buchten eine 5G-Variante, in Hamburg waren es 17,2 Prozent. Am seltensten (12,9 Prozent) wurde sie in Mecklenburg-Vorpommern gebucht.


Foto: Frau mit Telefon (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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FDP fürchtet deutlich höhere Kosten durch Kindergrundsicherung

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Kinder hinter einem Gitter (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Sozialpolitiker Jens Teutrine (FDP) fürchtet, dass die derzeit debattierten 500 Millionen Euro Verwaltungsmehrkosten pro Jahr für die Kindergrundsicherung zu niedrig angesetzt sind. Das sagte er dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe) mit Blick auf die Idee einer „Frontoffice-Lösung“, bei der Familien nicht zwischen Jobcenter und Familienservice hin- und hergeschickt werden, sondern nur eine Anlaufstelle haben.

„Bei diesen neuen Plänen, welche die Familienministerin nun auf den Tisch gelegt hat, wären die Personalkosten sogar noch höher. Man bräuchte nochmal mehr Personal, müsste die Leute höher eingruppieren und damit besser bezahlen, wenn sie sich mit unterschiedlichen Sozialleistungen auskennen müssen“, sagte Teutrine. „Dann reden wir von mehr als 750 Millionen Euro Verwaltungsmehrausgaben pro Jahr oder sogar noch mehr. Das wäre ein Drittel der Gesamtkosten der Kindergrundsicherung für mehr Bürokratie. Absurd.“

Die derzeitigen Pläne seien für die FDP „nicht zustimmungsfähig“. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wolle „mit dem Kopf durch die Wand“, stoße damit aber bei der FDP auf Beton. „Wir können es uns nicht leisten, jährlich 500 Millionen Euro in Verwaltungskosten zu pumpen, statt zum Beispiel direkt in Kitas und Bildung. Es gibt große Lücken in der Betreuungsinfrastruktur. Jeder einzelne Euro wäre dort besser investiert als in diesen Bürokratie-Irrsinn.“

Auch weist Teutrine das Argument zurück, die Kommunen würden durch die Pläne entlastet. „Es ist absurd zu glauben, man baue mit immer mehr Stellen Bürokratie ab. Auch der Landkreistag sagt klar, dass die Kommunen keineswegs entlastet werden. Es ist gefährlich, diese Fachexpertise nicht zu hören und mit solchen falschen Behauptungen die Öffentlichkeit zu täuschen.“

Da künftig der Staat aktiv auf Anspruchsberechtigte zugehen soll, rechnet das Familienministerium mit einer deutlich höheren Zahl an Anträgen. Hierfür sollen 5.000 Stellen geschaffen werden. Familienministerin Lisa Paus und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich 2023 auf 2,4 Milliarden Euro jährlich für die Leistung geeinigt. Ursprünglich hatte die Grünen-Politikerin 12 Milliarden Euro gefordert, um die Leistungen zu erhöhen – deutlich weniger, als Sozialverbände für eine armutsfeste Absicherung veranschlagen. Nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands lebt in Deutschland jedes fünfte Kind in Armut.


Foto: Kinder hinter einem Gitter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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THC: Polizeibeauftragter sieht Klärungsbedarf bei Verkehrskontrollen

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Uli Grötsch (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der neue Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch (SPD), sieht die Innenminister der Länder in der Pflicht, schnell Klarheit bei den Cannabis-Kontrollen im Straßenverkehr zu schaffen. „Während ein Atemalkoholtest durch die Polizei einfach und grundrechtsschonend durchgeführt werden kann, verhält es sich bislang bei Cannabis-Konsum deutlich komplizierter“, sagte Grötsch der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).

Er höre aus den Polizeien vor allem Klärungsbedarf hinsichtlich der Kontrollierbarkeit des Cannabis-Konsums im Straßenverkehr. „Hier sind die Innenministerien der Länder gefordert, schnellstmöglich adäquate Lösungen zu finden, die Polizei und Verkehrsteilnehmern Sicherheit geben“, so Grötsch.


Foto: Uli Grötsch (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Richterbund kritisiert Arbeitslast durch Cannabis-Aufarbeitung

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Justizzentrum (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Teillegalisierung von Cannabis rechnet der Deutsche Richterbund (DRB) damit, dass die rückwirkende Ausarbeitung alter Cannabis-Delikte die Strafjustiz über Wochen von anderen Aufgaben abhalten wird. „Nach Auskünften der Justizverwaltungen der Länder auf eine Umfrage der Deutschen Richterzeitung müssen jetzt infolge der Amnestie-Regelung des Cannabis-Gesetzes bundesweit mehr als 200.000 Strafakten überprüft werden“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Das wird die Strafjustiz über Wochen zunächst für andere Aufgaben blockieren.“

Alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz seien händisch daraufhin auszuwerten, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären. „Das lässt sich leider nicht per Knopfdruck aus dem Bundeszentralregisterauszug herauslesen, denn darin sind die genaue Tathandlung und die Art des Betäubungsmittels in der Regel nicht notiert“, erklärte Rebehn. Er hob zudem das Problem der sogenannten Gesamtstrafen hervor. „Sofern ein Täter wegen Cannabis-Besitzes und anderer Straftaten verurteilt worden ist, muss das Gericht den Fall neu bewerten und entscheiden, wie hoch die Strafe ohne das wegfallende Cannabisdelikt festzusetzen ist“, so der DRB-Geschäftsführer.

„Es ist kein Ruhmesblatt der Regierungskunst, dass die Ampel die gravierenden fachlichen Einwände der Ärzteschaft, der Polizei und der Justiz sowie die Bedenken auch aus den eigenen Reihen weitgehend vom Tisch gewischt hat und das Cannabis-Gesetz jetzt mit der Brechstange ins Gesetzblatt gedrückt hat“, kritisierte Rebehn.

Das Cannabis-Gesetz sei gespickt mit zahlreichen Auflagen für den Anbau von Cannabis sowie mit aufwendig zu kontrollierenden Abstandsregeln, Konsumverbotszonen oder Konsumverbotszeiten. „Es sieht Dutzende Ordnungswidrigkeiten vor, die nach Einsprüchen Betroffener vielfach vor den Gerichten landen werden. Die Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichte dürften mit einer Flut von Zweifels- und Streitfragen konfrontiert werden“, so Rebehn weiter.


Foto: Justizzentrum (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Buschmann plant keine Deckelung von Indexmieten

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Licht in Wohnungen (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Eine Deckelung von Indexmieten durch die Ampel-Koalition ist für diese Legislaturperiode offenbar vom Tisch. „Derzeit wird nicht an einem Gesetzentwurf im Sinne der Fragestellung gearbeitet“, heißt es in einer Antwort des für Mietrecht zuständigen Bundesjustizministeriums unter Leitung von Marco Buschmann (FDP) auf eine Anfrage der Linken im Bundestag, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe) berichtet.

Die Linke hatte gefragt, ob das FDP-geführte Ministerium an einem Gesetzentwurf arbeite, „der eine Begrenzung von Indexmieten beinhaltet“. SPD und Grüne haben sich mit entsprechenden Forderungen allem Anschein nach nicht gegen den liberalen Justizminister Marco Buschmann durchsetzen können.

„Den diversen Äußerungen und Pressemitteilungen von Bundesbauministerin Geywitz zu Indexmieten folgt schlicht und ergreifend: nichts“, sagte die wohnungspolitische Sprecherin der Linken, Caren Lay, der Zeitung. „Wer sich in Zeiten der Wohnungsnot gezwungen sah, einen Indexmietvertrag zu akzeptieren, um überhaupt eine Wohnung zu finden, darf nicht extremen Mietsteigerungen ausgesetzt werden. Mietverträge dürfen keine Abofallen sein“.

Deshalb setze sich ihre Partei für ein Verbot neuer Indexmietverträge ein, bereits bestehende Verträge sollten in reguläre Mietverträge umgewandelt werden. Die Indexmiete ist eine Miete, die an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt ist.

Auch der Deutsche Mieterbund hatte angesichts explodierender Mietpreise vor gut einem Jahr ein Verbot von neuen Indexmietverträgen und eine Kappung der Mieterhöhung im Bestand gefordert. Entsprechend empört ist man dort über die Bundesregierung. „Nicht einmal die mietrechtlichen Minimalvereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag von 2021 sind bislang auch nur ansatzweise umgesetzt“, sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, der NOZ.

„Über ein Drittel aller Mieterhaushalte ist mit den Wohnkosten überlastet. Und der für das Mietrecht zuständige Minister duckt sich einfach weg“, kritisierte Siebenkotten. „Der Bundesjustizminister hat in Sachen Mietrecht bislang nur enttäuscht, ich hoffe, dass sich das in den verbleibenden anderthalb Jahren bis zur nächsten Bundestagswahl noch ändern wird“.


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Grüne Jugend nennt Festhalten an 40-Stunden-Woche "unfeministisch"

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Katharina Stolla (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Für die Chefin der Grünen Jugend, Katharina Stolla, ist die Forderung nach einer Vier-Tage-Woche auch ein feministisches Projekt, um eine gleichberechtigte Gesellschaft zu erreichen. „Es ist unfeministisch, an der 40-Stunden-Woche festzuhalten“, sagte sie dem „Stern“.

Man könne nicht so viel arbeiten und sich gleichzeitig um Kinder und Haushalt kümmern, sagte Stolla. „Solange wir das nicht ändern, arbeitet meistens der Mann Vollzeit. Und die Frau tritt kürzer und verdient weniger Geld oder leidet unter massiver Doppelbelastung.“ Möglichkeiten wie Arbeitszeitkonten oder Teilzeit reichten nicht aus: „Das ist doch etwas ganz anderes, von Beginn an zu sagen: Wir haben eine Vier-Tage-Woche, durch die man Familie und Arbeit unter einen Hut bringen kann“, sagte Stolla. „Diese Hürde auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Gesellschaft sollten wir aus dem Weg räumen.“

Stolla forderte, dass eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich „zum Standard“ für alle Beschäftigten wird. „30 Stunden pro Woche fände ich zum Beispiel gut“, sagte sie. „In den letzten Jahrzehnten gab es einen enormen Anstieg der Produktivität, deshalb sollten wir uns die Vier-Tage-Woche leisten.“


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US-Börsen lassen kräftig nach – Öl deutlich teurer

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Wallstreet in New York, via dts NachrichtenagenturNew York (dts Nachrichtenagentur) – Die US-Börsen haben am Donnerstag kräftig nachgelassen. Zu Handelsende in New York wurde der Dow mit 38.597 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 1,4 Prozent im Vergleich zum vorherigen Handelstag. Wenige Minuten zuvor war der breiter gefasste S&P 500 mit rund 5.147 Punkten 1,2 Prozent im Minus die Technologiebörse Nasdaq berechnete den Nasdaq 100 zu diesem Zeitpunkt mit rund 16.049 Punkten 1,4 Prozent schwächer.

Am Mittwoch noch hatte der Chef der US-Zentralbank Federal Reserve, Jerome Powell, die Märkte beruhigt, indem er wiederholt hatte, dass er im Laufe des Jahres Leitzinssenkungen erwarte. Doch in dieser Position scheint die Fed nicht geeint zu sein. Nachdem ein Mitglied der Führungsriege am Donnerstag ein bislang noch unzureichendes Vertrauen in einen für Zinssenkungen ausreichenden Rückgang der Inflation gezeigt hatte, breiteten sich unter Anlegern erneut Zinsängste aus.

Auch die derzeitige Situation im Nahostkonflikt besorgt die Marktteilnehmer. So stieg der Ölpreis deutlich: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Donnerstagabend gegen 22 Uhr deutscher Zeit 90,75 US-Dollar, das waren 1,6 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags.

Unterdessen tendierte die europäische Gemeinschaftswährung etwas stärker. Ein Euro kostete am Donnerstagabend 1,0835 US-Dollar (+0,02 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9229 Euro zu haben. Der Goldpreis zeigte sich kaum verändert, am Abend wurden für eine Feinunze 2.286,13 US-Dollar gezahlt (-0,59 Prozent). Das entspricht einem Preis von 67,90 Euro pro Gramm.


Foto: Wallstreet in New York, via dts Nachrichtenagentur

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