Montag, September 15, 2025
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Internationale Haftbefehle gegen Taliban-Führer erlassen

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Den Haag (dts Nachrichtenagentur) – Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen Haibatullah Akhundzada, den obersten Führer der Taliban, und Abdul Hakim Haqqani, den obersten Richter der Taliban, erlassen.

Das teilte der IStGH am Dienstag in Den Haag mit. Die Haftbefehle stehen im Zusammenhang mit der Situation in Afghanistan, wo die beiden seit dem 15. August 2021 de facto die Macht ausübten. Es gibt nach Ansicht der Vorverfahrenskammer II des IStGH „hinreichende Gründe zu der Annahme“, dass Akhundzada und Haqqani Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, indem sie Verfolgungen aus geschlechtsspezifischen Gründen angeordnet, angestiftet oder gefördert haben.

Die Kammer stellte fest, dass die Taliban eine Regierungspolitik umgesetzt haben, die zu schweren Verletzungen der Grundrechte und Freiheiten der Zivilbevölkerung in Afghanistan führte. Insbesondere Mädchen und Frauen wurden aufgrund ihres Geschlechts gezielt ihrer fundamentalen Rechte beraubt. Dies umfasste unter anderem das Recht auf Bildung, Privatsphäre und Familienleben sowie die Freiheiten der Bewegung, Meinungsäußerung, des Denkens, des Gewissens und der Religion. Auch Personen, deren sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität „nicht mit der Taliban-Politik übereinstimmten“, wurden verfolgt.

Die Haftbefehle bleiben vorerst unter Verschluss, um Opfer und Zeugen zu schützen und die Verfahren zu sichern. Dennoch hielt die Kammer es für gerechtfertigt, die Existenz der Haftbefehle öffentlich bekannt zu machen, um die weitere Begehung dieser Verbrechen zu erschweren.


Foto: Internationaler Strafgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Immobilienskandal: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 13 Personen

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Mannheim (dts Nachrichtenagentur) – Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen 13 Personen im Zusammenhang mit mutmaßlich betrügerischen Immobiliengeschäften, die von der Volksbank Konstanz finanziert wurden.

Der Verdacht lautet unter anderem auf Betrug und Urkundenfälschung, wie eine Behörden-Sprecherin dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) bestätigte. Auslöser war eine Strafanzeige der Bank, die sich selbst als Opfer sieht.

Im Fokus steht ein externer Kreditvermittler, der sowohl die Bank als auch Kunden mit gefälschten Eigenkapital- und Bonitätsnachweisen getäuscht haben soll. Der Vermittler soll auch im Netzwerk eines Finanzinfluencers tätig gewesen sein. Dessen Anwalt stellte klar, dass gegen seinen Mandanten nicht ermittelt wird.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte den Fall an die Wirtschaftsstraf-Spezialisten in Mannheim abgegeben. Die Ermittlungen dauern an.


Foto: Justizzentrum (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Polizei schießt auf sich selbst verletzenden Mann in Berlin-Wedding

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In Berlin-Wedding hat die Polizei in der Nacht zu Dienstag auf einen Mann geschossen, der sich mit einem Messer selbst verletzt haben soll. Ein Zeuge hatte die Beamten zu einem Mehrfamilienhaus gerufen, wo der 40-Jährige gegen 23:45 Uhr mit einem Messer hantiert haben soll, wie die Behörden mitteilten.

Als die Einsatzkräfte eintrafen, hielt der Mann das Messer laut Polizeiangaben weiter in der Hand und fügte sich damit Verletzungen zu. Nach mehrmaliger Aufforderung, das Messer zu fallen lassen, und nach Androhung des Schusswaffengebrauchs schossen die Beamten mehrfach auf die Beine des Mannes.

Der Verletzte wurde mit lebensbedrohlichen Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht, wo er intensivmedizinisch behandelt wird. Die Ermittlungen hat eine Mordkommission übernommen, wie es bei Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte üblich ist.


Foto: Polizist (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

NRW will 5.000 Hektar Wildnisgebiete ausweisen

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Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Das Land Nordrhein-Westfalen wird bis Mitte 2026 rund 5.000 Hektar Wildnisgebiete ausweisen, um die heimischen Wälder und die Artenvielfalt zu stärken.

Das kündigen das NRW-Umweltministerium sowie das NRW-Landwirtschaftsministerium in einem Bericht an die Mitglieder des Umweltausschusses im Landtag an, über den die „Neue Westfälische“ berichtet. Die Waldbereiche sollen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Aktuell gibt es in NRW rund 100 Wildnisentwicklungsgebiete auf rund 7.800 Hektar.

Bei den neuen Wildnisentwicklungsgebieten werde es sich ausschließlich um Flächen „im Eigentum des Landes“ handeln, heißt es in dem Bericht weiter. Sukzessive werde in den verschiedenen Regionen das bestehende Netz aus Schutzgebieten für Wälder mit natürlicher Entwicklung erweitert. „Den Start macht das Land mit Landesflächen im Rhein-Sieg-Kreis und in den Kreisen Coesfeld und Unna zur besseren Vernetzung der bestehenden Wildnisentwicklungsgebiete und Naturwaldzellen und mit einer nördlich des Nationalparks Eifel gelegenen Fläche“, schreibt die Landesregierung. Pläne für einen zweiten Nationalpark in NRW waren im vergangenen Jahr gescheitert.


Foto: Wald (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Thyssenkrupp schließt Grünstahl-Kostensteigerung nicht aus

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Duisburg (dts Nachrichtenagentur) – Der Stahlkonzern Thyssenkrupp Steel hält Kostensteigerungen beim Bau der Grünstahl-Anlage in Duisburg für möglich. „Bei Projekten dieser Größenordnung lässt sich dies nicht vollkommen ausschließen“, sagte Ulrich Greiner Pachter, der Generalbevollmächtigte und Projektleiter von Thyssenkrupp Steel für den Bau der Direktreduktionsanlage in Duisburg, der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe). „Das ist allen Beteiligten bewusst.“

Mit Blick auf den Stahlkonzern und den beauftragten Anlagenbauer SMS Group aus Mönchengladbach sagte Greiner Pachter: „Die Bautätigkeit hat – in Kombination von Thyssenkrupp und SMS – ein Auftragsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro.“ Es liege in der Natur der Sache, dass nicht an jedem Tag auf der Baustelle alles glatt laufe. Das Unternehmen plane mit einem „Risikopuffer“, in dem mögliche Mehrkosten enthalten seien.

Hinzu kämen potenzielle Kostensteigerungen bei den Betriebskosten. „Die größten Herausforderungen sehe ich vor allem bei den Betriebskosten der DRI-Anlage und weniger beim Bau an sich“, sagte Greiner Pachter der WAZ. „Da geht es insbesondere um die Energiekosten und die Frage, ob und wann genug grüner Wasserstoff zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung steht.“ Für den Bau der DRI-Anlage haben die Bundesregierung und das Land NRW dem Unternehmen bis zu zwei Milliarden Euro aus der Staatskasse zugesagt. Thyssenkrupp hatte erklärt, eine Milliarde Euro als Eigenanteil beisteuern zu wollen.


Foto: Stahlproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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OECD-Chef glaubt an Einigung im Zollstreit zwischen USA und EU

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Generalsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Mathias Cormann, hält eine zeitnahe Einigung im Zollstreit zwischen der EU und den USA für möglich.

„Ich weiß, dass die europäische Seite da aktuell durchaus positiv draufschaut und die Gespräche konstruktiv voranschreiten“, sagte Cormann dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). Auch die USA hätten ein Interesse daran, zu einer Lösung zu kommen: „Handelsschranken schaden am Ende allen.“

US-Präsident Donald Trump hatte am Montag neue Zölle gegen mehrere Länder angekündigt. Die EU erhielt hingegen keine entsprechende Information. Man befinde sich weiter in Verhandlungen und hoffe noch auf einen Durchbruch bis Dienstag oder Mittwoch, hieß es in Brüssel. Die USA erheben bereits 25 Prozent zusätzlich auf Fahrzeuge und Autoteile und 50 Prozent auf Stahl- und Aluminiumprodukte. Trump hatte zudem generelle Einfuhrzölle in Höhe von 50 Prozent angedroht.


Foto: Mathias Cormann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Gericht: Bundesregierung muss afghanischer Familie Visa erteilen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung muss einer afghanischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, denen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan Aufnahmezusagen gegeben wurden, Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen. Das entschied das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren.

Die Antragsteller sind afghanische Staatsangehörige, die sich derzeit in Pakistan aufhalten. Das im Oktober 2022 gestartete Bundesaufnahmeprogramm der Bundesregierung für Afghanistan sollte besonders gefährdeten Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht stellen, wobei die Anzahl der vorgesehenen Aufnahmen begrenzt ist.

Aufgrund dieses Programms erteilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antragstellern im Oktober 2023 sogenannte Aufnahmezusagen. Daraufhin beantragten die Antragsteller bei der deutschen Botschaft in Islamabad, ihnen Visa für die Einreise ins Bundesgebiet zu erteilen. Dazu kam es bisher nicht. Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag machen die Antragsteller geltend, sie hätten einen Anspruch auf Visumserteilung und könnten nicht länger in Pakistan bleiben. Ihnen drohe dort die Abschiebung nach Afghanistan, wo sie um Leib und Leben fürchten müssten.

Die 8. Kammer des Gerichts gab dem Eilantrag statt. Die Bundesrepublik müsse den Antragstellern die Visa erteilen. Zwar könne die Bundesrepublik bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beenden oder fortführen wolle. Sie könne während dieses Entscheidungsprozesses insbesondere von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Sie habe sich jedoch durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden, so das Gericht.

Von dieser freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindung könne sich die Bundesrepublik Deutschland nicht lösen. Auf diese rechtliche Bindung könnten sich die Antragsteller berufen. Zudem erfüllten die Antragsteller die weiteren Voraussetzungen für die Visumserteilung. Es seien keine Sicherheitsbedenken ersichtlich und ihre Identität sei geklärt. Schließlich hätten die Antragsteller glaubhaft gemacht, dass ihnen eine Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan drohe, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben bevorstehe.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden (Beschluss der 8. Kammer vom 7. Juli 2025 – VG 8 L 290/25 V).


Foto: Justicia (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Norwegischer Staatsfonds prüft Investitionen in deutsche Stromnetze

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Oslo (dts Nachrichtenagentur) – Der größte Staatsfonds der Welt prüft offenbar Milliardeninvestitionen in das deutsche Stromnetz. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf eigene Informationen.

Norges Bank Investment Management, die Sparte der norwegischen Zentralbank, die den staatlichen Ölfonds GPFG verwaltet, gehöre zu einer Gruppe von Investoren, die ihr Interesse an einer Kapitalerhöhung des Übertragungsnetzbetreibers Tennet Deutschland bekundet haben, schreibt die Zeitung unter Berufung auf mehrere mit den Vorgängen vertraute Personen. Weder Tennet noch Norges wollten sich demnach auf Anfrage zu einem möglichen Einstieg äußern.

Eine Entscheidung darüber, auf welchem Weg Tennet Deutschland das frische Geld einsammelt, will die niederländische Regierung als Eigner von Tennet im September treffen. Bei einer Kapitalerhöhung über die Börse gilt Norges Finanzkreisen zufolge als Kandidat für eine Rolle als Ankeraktionär beim Börsengang. Bei einer Privatplatzierung könnte Norges gemeinsam mit dem niederländischen Pensionsfonds APG einen Minderheitsanteil übernehmen. Auch der Branchendienst Infralogic hat über ein entsprechendes Interesse des Konsortiums Norges und APG berichtet.


Foto: Strommast (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Mehr untergebrachte wohnungslose Personen in Deutschland

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Zum Stichtag 31. Januar 2025 sind in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 474.700 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht gewesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilte, hat sich damit die Zahl gegenüber dem Vorjahr um acht Prozent erhöht (2024: 439.500). Der Anstieg ist demnach vermutlich auf Verbesserungen der Datenmeldungen im vierten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2025 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird.

Schutzsuchende aus der Ukraine stellen zwar nach wie vor die größte Gruppe (29 Prozent) innerhalb der Statistik dar, jedoch fiel der Anstieg nicht so stark aus wie in den vergangenen Jahren. Zum Stichtag 31. Januar 2025 wurden 137.800 geflüchtete Ukrainer in der Statistik erfasst (2024: 136.900). Insgesamt wurden 409.000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet (2024: 377.900), ihr Anteil an allen untergebrachten wohnungslosen Personen liegt wie im Vorjahr bei 86 Prozent (2024: 86 Prozent). Der Anteil von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit liegt mit 65 700 Personen (2024: 61.500) weiterhin bei rund 14 Prozent.

41 Prozent der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2024: 40 Prozent). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit rund fünf Prozent unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2025 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 56 Prozent der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und rund 42 Prozent Frauen (2024: 55 Prozent Männer und 43 Prozent Frauen). Für zwei Prozent der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben.

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht, so die Statistiker weiter. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten mit 163.400 Personen (gut 34 Prozent) die größte Gruppe. Fast ebenso viele Personen (159.800 oder knapp 34 Prozent) waren alleinstehend, knapp 17 Prozent oder 79.000 Personen waren in Alleinerziehenden-Haushalten, sieben Prozent oder 33.400 Personen in sonstigen Mehrpersonenhaushalten und vier Prozent beziehungsweise 17.300 Personen in Paarhaushalten ohne Kinder untergebracht. Bei 21.800 Personen (vier Prozent) war der Haushaltstyp unbekannt.

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 117.900 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 94.600 Personen und Berlin mit 53.600 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden in Thüringen (3.000), Sachsen-Anhalt (1.200) und Mecklenburg-Vorpommern (700 Personen) gemeldet.


Foto: Prekariat (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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VdK pocht weiter auf Reform der Schuldenbremse

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, warnt vor einer unzureichenden Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung.

„Die geplante Unterstützung der Kranken- und Pflegeversicherung durch zu niedrige Darlehen anstelle von ausreichenden und verbindlichen Bundeszuschüssen verstärkt den Eindruck einer bloßen Notlösung im Haushalt“, sagte Bentele dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Dabei sei eine faire und verlässliche Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Ausgaben durch den Bund die Voraussetzung für Strukturreformen, die nicht einseitig zulasten der Versicherten gehen dürften.

Die VdK-Präsidentin kritisierte zudem, dass es in der Etatplanung keine Maßnahmen wie das Klimageld oder „Social Leasing“ zur sozial-ökologischen Transformation gebe. „Trotz des Sondervermögens muss die Schuldenbremse immer noch reformiert werden, um langfristige Investitionen in den Sozialstaat zu ermöglichen“, forderte Bentele.


Foto: Schuldenuhr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts