Sonntag, August 10, 2025
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BGH bestätigt Urteil gegen chinesische Schleuserin

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Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer chinesischen Schleuserin durch das Landgericht Meiningen bestätigt. Die Revision der Angeklagten sei verworfen worden, teilte der BGH am Mittwoch mit.

Das Landgericht hatte die Angeklagte unter anderem wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 13 Fällen unter Einbeziehung rechtskräftiger Geldstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 122.880 Euro angeordnet.

Die Frau hatte in China Landsleute angeworben, um in einem von ihr erworbenen ehemaligen Klinikgebäude in Bad Liebenstein Büros und Wohnräume zu mieten oder zu kaufen und dort Firmen zu gründen. Sie unterstützte die Gründung dieser Firmen durch die Vereinbarung von Notarterminen und das Erstellen von Businessplänen. Die Kunden der Angeklagten hatten den Ermittlern zufolge jedoch nie die Absicht, in Deutschland eigene Firmen zu betreiben, sondern wollten lediglich einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik rechtlich absichern.

Die Angeklagte wusste laut Anklage von den falschen Angaben ihrer Kunden bei der Antragstellung für Aufenthaltstitel und unterstützte diese aktiv. Für ihre Leistungen schloss die Angeklagte sogenannte Migrationsverträge ab und erhob regelmäßig Entgelte in Höhe von 12.500 Euro.

Mit ihrer Revision hatte die Angeklagte die Verletzung formellen und sachlichen Rechts gerügt. Dies wurde jetzt aber als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 28. Januar 2025 – 2 StR 474/23).


Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Belohnung nach Dreifachmord im Westerwald ausgesetzt

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Koblenz (dts Nachrichtenagentur) – Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat für Hinweise zur Ergreifung des mutmaßlichen Dreifachmörders vom Westerwald eine Belohnung von 10.000 Euro ausgesetzt. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Der Tatverdächtige war bereits Anfang April im Westerwald gesucht worden, konnte aber trotz internationaler Fahndung bislang nicht gefasst werden. Die Hintergründe der Tat und das Motiv sind laut Staatsanwaltschaft weiterhin unklar. Sowohl die Ermittlungen zur Tat als auch die Fahndung nach dem Verdächtigen laufen parallel weiter. Die Belohnung richtet sich ausdrücklich nur an Privatpersonen, nicht an Beamte.

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Koblenz entgegen. Die Belohnung wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter Ausschluss des Rechtswegs vergeben.


Foto: Polizei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Jeder Achte hat Beziehung schon einmal per Ghosting beendet

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Jeder achte Internetnutzer in Deutschland (12 Prozent) hat eine Beziehung schon einmal durch sogenanntes Ghosting, also einen plötzlichen und vollständigen Kontaktabbruch, beendet. Das ergab eine am Mittwoch veröffentlichte Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom.

Im Normalfall wird mit dem Beziehungsende allerdings etwas sensibler umgegangen: Die meisten beenden eine Partnerschaft nach wie vor im persönlichen Gespräch (66 Prozent) – unter den Jüngeren von 16 bis 29 Jahren ist es allerdings nur noch rund die Hälfte, die überhaupt einmal ein Trennungsgespräch geführt hat (51 Prozent). In dieser Altersgruppe wird stattdessen vermehrt auf Messenger- oder SMS-Nachrichten gesetzt, etwa ein Drittel hat bereits eine Beziehung auf diese Art beendet (31 Prozent) – über alle Altersgruppen hinweg ist der Anteil nur halb so groß (17 Prozent).

Ähnlich sieht es mit dem Schlussmachen über soziale Netzwerke aus: Über alle Altersgruppen hinweg haben sieben Prozent der Internetnutzer schon einmal auf diesem Weg ihrer Beziehung ein Ende gesetzt, unter den 16- bis 29-Jährigen ist der Anteil mit 18 Prozent mehr als doppelt so hoch.

Im Übrigen greift noch ein Fünftel (20 Prozent) der Internetnutzer zum Telefon, um eine Beziehung zu beenden – und selbst vom Brief wird zu diesem Zweck noch von einem Zehntel (10 Prozent) Gebrauch gemacht. Seltener wird zum Schlussmachen allerdings eine E-Mail verschickt (7 Prozent) – und dass die Nachricht von einer anderen Person überbracht wird, kommt zwar vor, ist aber ebenfalls eher die Ausnahme (4 Prozent). Ein Sechstel der Internetnutzer hat hingegen selbst noch nie eine Beziehung beendet (16 Prozent).

Die Erhebung wurde von Bitkom Research durchgeführt. Dabei wurden 1.006 Personen ab 16 Jahren in Deutschland online befragt. Die Befragung fand im Zeitraum von der ersten bis zur dritten Kalenderwoche 2025 statt.


Foto: Liebes-Schlösser (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Ifo: Kürzere Leistungsfristen fördern Jobwechsel

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München (dts Nachrichtenagentur) – Nach Einschätzung des Münchner Ifo-Instituts sollten Höhe und Dauer von Leistungen für Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit gekürzt oder zumindest nicht weiter erhöht werden. Das schreibt das Institut in einer Kurzeinschätzung für die IHK München und Oberbayern, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.

An erster Stelle sehen die Experten die Senkung der Maximalbezugsdauer des Kurzarbeitergelds von aktuell 24 Monaten auf zwölf oder sechs Monate. Damit hätten Beschäftigte, die vom Strukturwandel in ihrer Branche betroffen sind, mehr Anreize für einen schnellen Jobwechsel. Ebenso plädiert das Ifo-Institut für Kürzungen, zumindest jedoch ein Einfrieren der Leistungen beim Bürgergeld. „Höhere Leistungen und längere Fristen hemmen die Betroffenen auf der Suche nach neuer Beschäftigung“, sagte Ifo-Experte Volker Meier.

Die Experten stützen ihre Einschätzung auf aktuelle Studien, die nachgewiesen haben, dass sich bei höheren oder längeren Leistungen der Verbleib in Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit ausweitet. Außerdem weisen sie darauf hin, dass die Umstellung vom Arbeitslosengeld II auf das Bürgergeld zu einer erheblichen Ausdehnung von Leistungen geführt hat. Um das Potenzial zu nutzen, so die Experten, müsste aber für Betroffene Um- oder Nachqualifizierungen ermöglicht werden. Ihrer Meinung nach könnten beschleunigte Qualifizierungsprogramme für Quereinsteiger helfen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zumindest zu verkürzen.


Foto: Jobcenter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Kommunen drängen auf Erstattung von Mehrkosten für Ukrainer

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Städte- und Gemeindebund hat den Bund aufgefordert, angesichts des geplanten Wechsels vom Bürgergeld zu Asylbewerberleistungen für Ukrainer zügig die dadurch entstehenden Mehrkosten aufseiten der Kommunen zu übernehmen.

„Das Signal, den Rechtskreiswechsel für Ukrainer zurückzunehmen, ist grundsätzlich positiv“, sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Wichtig und unabdingbar ist, dass der Bund zu seinem Versprechen steht und den Kommunen alle aus der Rücknahme des Rechtskreiswechsels entstehenden Mehrkosten zeitnah erstattet.“

Ab 1. April eingereiste Ukraine-Flüchtlinge sollen laut Koalitionsvertrag von Union und SPD kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern Asylbewerberleistungen. Die Kosten des Bürgergeldes trägt der Bund, die Asylleistungen werden von Ländern und Kommunen übernommen. Schwarz-Rot plant, die entstehenden Mehrkosten zu übernehmen.

Zudem forderte Berghegger angesichts des andauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine eine grundsätzliche Klärung des Flüchtlingsstatus ihrer Bürger. „Die Massenzustromrichtlinie war für den vorübergehenden Schutz gedacht und nicht für langfristige Flüchtlingsaufnahme, wie wir sie jetzt erleben. Dabei müssen sowohl Fragen des Leistungsbezuges als auch des Arbeitsmarktzugangs geregelt werden“, sagte der Kommunalverbandschef.


Foto: Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Gesundheitsausgaben 2024 wieder gestiegen

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Gesundheitsausgaben in Deutschland dürften im Jahr 2024 wieder gestiegen sein. Das geht aus Schätzungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurden. Demnach ist ein deutlicher Anstieg der Gesundheitsausgaben auf 538,2 Milliarden Euro zu erwarten. Das wären 37,4 Milliarden Euro oder 7,5 Prozent mehr als im Jahr 2023.

Im Jahr 2023 waren die Gesundheitsausgaben gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozent oder 396 Millionen Euro auf 500,8 Milliarden Euro gesunken. Das waren 6.013 Euro je Einwohner. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag 2023 bei 12,0 Prozent und damit 0,7 Prozentpunkte niedriger als 2022. Maßgeblich für den leichten Ausgabenrückgang im Jahr 2023 waren die auslaufenden Corona-Maßnahmen, wodurch sich die Gesundheitsausgaben der öffentlichen Haushalte im Vergleich zu 2022 nahezu halbierten.

Durch die stark rückläufigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sanken die Gesundheitsausgaben im Bereich der öffentlichen Haushalte im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 45,0 Prozent von 51,4 Milliarden Euro auf nun 28,3 Milliarden Euro. Dem Ausgabenrückgang im Vergleich zum Vorjahr von fast 23,2 Milliarden Euro standen jedoch zum Teil deutliche Ausgabensteigerungen der anderen Ausgabenträger (vor allem gesetzliche und private Krankenversicherungen) gegenüber.

In der Summe führte dies zum leichten Rückgang der gesamten Gesundheitsausgaben. Den bisher einzigen Ausgabenrückgang im Vorjahresvergleich hatte es im Jahr 2004 gegeben, als das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) eingeführt wurde. Der Anteil der öffentlichen Haushalte an den Gesundheitsausgaben ging 2023 auf 5,6 Prozent zurück, nachdem er im Jahr 2022 noch bei 10,3 Prozent gelegen hatte.

Mit einem Ausgabenanteil von 55,7 Prozent war die gesetzliche Krankenversicherung auch im Jahr 2023 der größte Ausgabenträger im Gesundheitswesen. Ihre Ausgaben beliefen sich auf 279,1 Milliarden Euro und lagen somit 5,2 Prozent oder 13,7 Milliarden Euro über denen des Jahres 2022.

Die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck bildeten 2023 mit Gesundheitsausgaben in Höhe von 60,3 Milliarden Euro oder 12,0 Prozent den zweitgrößten Ausgabenträger. Im Vorjahresvergleich wiesen sie einen Ausgabenanstieg von 5,8 Prozent oder 3,3 Milliarden Euro auf.

Die soziale Pflegeversicherung hatte 2023 einen Anteil von 11,6 Prozent an den Gesundheitsausgaben. Im Vergleich zu 2022 verzeichnete sie nur einen leichten Anstieg von 0,7 Prozent oder 415 Millionen Euro auf 58,1 Milliarden Euro. Der ansteigende Trend der vergangenen Jahre wurde hier 2023 durch den starken Rückgang der Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie deutlich abgeschwächt. Die Ausgaben der privaten Krankenversicherung stiegen um 6,1 Prozent oder 2,4 Milliarden Euro auf 40,9 Milliarden Euro. Auf sie entfielen 8,2 Prozent der Gesundheitsausgaben.

Gegliedert nach Einrichtungen des Gesundheitswesens entfiel 2023 mit 240,5 Milliarden Euro fast die Hälfte der Gesundheitsausgaben (48,0 Prozent) auf ambulante Einrichtungen, so die Statistiker weiter. Die bedeutsamsten ambulanten Einrichtungen waren die Arztpraxen mit Ausgaben von 67,0 Milliarden Euro (13,4 Prozent), Apotheken mit 66,0 Milliarden Euro (13,2 Prozent) und die ambulante Pflege mit 34,2 Milliarden Euro (6,8 Prozent).

In (teil-)stationären Einrichtungen wurden insgesamt 181,8 Milliarden Euro aufgewendet, das entsprach 36,3 Prozent aller Ausgaben. Zu den (teil-)stationären Einrichtungen gehören Krankenhäuser (24,2 Prozent), Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege (9,6 Prozent) sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (2,5 Prozent).

Auch in den Einrichtungen des Gesundheitswesens waren die auslaufenden Corona-Maßnahmen im Jahr 2023 sichtbar – insbesondere in der Einrichtung Gesundheitsschutz, zu der unter anderem die Gesundheitsämter zählen (-13,9 Milliarden Euro bzw. -60,4 Prozent zum Vorjahr auf 9,1 Milliarden Euro). Aber auch in den Arztpraxen war im Jahr 2023 entgegen dem langjährigen Trend ein Rückgang der Gesundheitsausgaben festzustellen (-755 Millionen Euro bzw. -1,1 Prozent auf 67,0 Milliarden Euro). Ursächlich hierfür waren die stark rückläufigen Corona-Impfungen.

In den Einrichtungen des Gesundheitswesens werden unterschiedlichste Leistungen erbracht. Neben ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen zählen unter anderem auch die Gewährleistung von Zahnersatz, von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie von Unterkunft und Verpflegung zum Leistungsspektrum. 273 Milliarden Euro und damit mehr als die Hälfte der gesamten Gesundheitsausgaben (54,6 Prozent) wurden im Jahr 2023 für ärztliche, therapeutische oder pflegerische Leistungen aufgewendet. Besondere Bedeutung haben daneben die Ausgaben für Arznei- und Hilfsmittel, die 2023 mit 100,1 Milliarden Euro 20,0 Prozent der Gesamtausgaben abdeckten.


Foto: Fahrradergometer für Belastungs-EKG (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Neue Erkenntnisse zum Täter nach tödlicher Messerattacke in Berlin

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Syrer, der am Samstag im Berliner U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz einen Mann erstochen haben soll, ist mehrfach polizeibekannt und vorbestraft gewesen. Der Tatverdächtige wurde bereits im März 2023 vom Landgericht Chemnitz zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt – wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, wie aus Justizunterlagen hervorgeht, über welche die „Welt“ berichtet.

Dem Urteil zufolge hatte der Mann am 7. Februar 2022 seiner Schwester in deren Wohnung in Chemnitz mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen. Auslöser war ein Streit darüber, dass sie ihm keinen Einblick in ihr Handy gewähren wollte. Die Frau erlitt eine acht Zentimeter lange und vier Zentimeter tiefe Schnittwunde. Anschließend versuchte der Bruder, die Blutung zu stillen.

Bei der Festnahme widersetzte sich der Angreifer den Polizeibeamten heftig. Er trat gezielt, schrie lautstark und stieß mit dem Kopf gegen die Hand eines Beamten, der sich dabei einen Mittelhandknochen brach. Zudem beleidigte der Mann die Einsatzkräfte mehrfach. Er saß in dem Verfahren zunächst mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Wegen massiver Drohungen während einer Gerichtsverhandlung im Dezember 2022 wurde der Haftbefehl später erneut vollstreckt. Im März 2023 folgte schließlich das Urteil am Landgericht Chemnitz. Zuletzt stand der Mann unter Bewährungsaufsicht des Landgerichts Berlin. Weil er erneut straffällig geworden war, eine Arbeitsauflage nicht erfüllte und als flüchtig galt, beantragte die Staatsanwaltschaft Chemnitz im März 2025 den Widerruf der Bewährung sowie den Erlass eines Sicherungshaftbefehls.

Der Syrer soll laut Polizei am Samstag einen 29-jährigen Deutschen in einer U-Bahn mit einem Küchenmesser niedergestochen und tödlich verletzt haben. Die Männer sollen zuvor in einem Zug der U12 im Berliner Westen in Streit geraten sein. Das Opfer verließ noch die Bahn auf dem U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz in Charlottenburg, brach auf dem Bahnsteig zusammen und starb trotz Reanimationsversuchen. Der Angreifer wurde wenig später auf der Straße mehrmals von einem Polizisten angeschossen, weil er mit einem Küchenmesser auf mehrere Beamte zugegangen sein soll. Er starb später in einem Krankenhaus.


Foto: Absperrung nach Berliner Messerattacke am 12.04.2025, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Grüne fordern Abschiebe-Stopp in die Türkei

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Grünen-Migrationspolitiker Max Lucks fordert, Abschiebungen in die Türkei grundsätzlich zu stoppen. „Ich erwarte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass sie die Lage von Schutzsuchenden aus der Türkei als besonders bedroht ansieht und ihre Asylanträge ernsthaft prüft“, sagte Lucks dem Nachrichtenmagazin Focus.

„Entscheidungen werden mittlerweile willkürlich und nach dem Zufallsprinzip getroffen, um Abschiebezahlen in die Höhe zu treiben“, kritisierte der Grünen-Politiker. Angesichts der verheerenden Menschenrechtslage in der Türkei seien Abschiebungen nicht mehr vertretbar. Minderheiten wie etwa Kurden würden verfolgt und müssen um ihre Sicherheit fürchten. Aktuell geht Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan zudem rigoros gegen die Opposition vor. Im ganzen Land gibt es Großdemonstrationen gegen den Machthaber.

Nach Informationen des Focus nehmen die Abschiebungen aus Deutschland in die Türkei drastisch zu. Allein im Januar und Februar 2025 wurden schon 638 Personen mit türkischer Staatsbürgerschaft ausgeflogen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch 299. Schob die Bundesregierung 2021 noch 408 türkische Staatsbürger ab, waren es 2022 bereits 657 und 2023 dann 1″‰299. Vergangenes Jahr stiegen die Zahlen nochmals sprunghaft an: 1″‰854 Türken mussten Deutschland wieder verlassen.

„Seit 2016 sind immer mehr türkische Asylbewerber nach Deutschland gekommen, deswegen steigt auch die Zahl der abgelehnten Anträge“, erklärte der Migrationsexperte Hannes Schammann die Entwicklung.


Foto: Istanbul (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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SPD reagiert reserviert auf Rufe nach Ausschuss-Vorsitze für AfD

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die SPD hat reserviert reagiert auf den Vorstoß von Unionsfraktionsvize Jens Spahn und anderen CDU-Abgeordneten, in den Verfahren und in den Ausschüssen mit der AfD so umzugehen wie mit anderen Oppositionsparteien.

„Die AfD ist keine Partei wie jede andere“, sagte Katja Mast, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, dem „Tagespiegel“ (Mittwochausgabe). „Wir werden unsere demokratischen Institutionen – allen voran unser Parlament – mit aller Entschlossenheit schützen.“

Die AfD versuche, „unsere Institutionen zu untergraben“ und werde von vielen Landesämtern für Verfassungsschutz als extremistisch oder als extremistischer Verdachtsfall geführt, sagte Mast. „Dieser Extremismus stößt auf unseren entschiedenen Widerstand.“

Alle Entscheidungen im Bundestag hätten die Geschäftsordnung als Grundlage und unterlägen demokratischen Entscheidungsprozessen, sagte Mast. „Wenn beispielsweise über Ausschussvorsitze entschieden wird, geschieht das auf Grundlage der freien Entscheidung jedes Abgeordneten.“ Das bestätigten Urteile des Bundesverfassungsgerichts. „Die Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten oder Ausschussvorsitzenden sind keine automatische Anspruchsfrage, sondern eine Entscheidung des Parlaments und brauchen eine Mehrheit.“

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß hingegen stellte sich hinter Spahn, der zuvor gegenüber der „Bild“ vorgeschlagen hatte, die AfD bei Abläufen im Parlament, Verfahren in der Geschäftsordnung, in den Ausschüssen und der Berücksichtigung von Minderheits- und Mehrheitsrechten zu behandeln wie jede andere Oppositionspartei. „Wir alle wissen, dass die AfD die CDU vernichten will, kaum jemand hat das persönlich heftiger erlebt als Jens Spahn selbst. Und doch hat Jens Spahn völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass man die AfD nicht mit Geschäftsordnungsdebatten wieder unter 20 Prozent bekommen kann, sondern nur mit inhaltlichen Auseinandersetzungen“, sagte Ploß der Zeitung. „Dazu gehört auch die Bekämpfung der illegalen Migration. Hier wird und muss die neue Bundesregierung liefern“, sagte er. „Dann wird die AfD wieder schwächer werden.“

Die Linken-Bundestagsfraktion schloss eine Wahl von AfD-Abgeordneten in Ämter des Parlamentes generell aus. Von ihnen gebe es keine Stimme für einen Kandidaten der AfD – „sei es im Präsidium, im Parlamentarischen Kontrollgremium oder als Ausschussvorsitz“, sagte ihre Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek der Zeitung. „Das sind Demokratiefeinde, die zumindest in Teilen gesichert rechtsextrem sind. Einer Partei, die die Demokratie von innen heraus zerstören will, werden wir ganz sicher nicht den Teppich ausrollen.“


Foto: Katja Mast (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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CDU verteidigt Zusammenlegung von Bildungs- und Familienressort

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die CDU-Parteivize und familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, hat den geplanten Neuzuschnitt des Familienministeriums, zu dem künftig auch der Bereich Bildung gehören soll, verteidigt.

„Insbesondere die frühkindliche Bildung, der Übergang von Kita in die Schule, gehört in einen Zuständigkeitsbereich“, sagte Breher den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Mittwochausgaben). „Dieser berechtigten Forderung kommen wir nunmehr nach. Wir werden gemeinsam mit den Ländern das Vorhaben umsetzen“, erklärte sie. „Wenn wir die frühkindliche Bildung stärken, legen wir den Grundstein für eine erfolgreiche Bildungsbiografie.“ Breher leitete die Arbeitsgruppe Familie und Frauen für die CDU in den Koalitionsgesprächen, sie wird auch für den Ministerposten im neuen Bildungs- und Familienressort gehandelt.

Der bildungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Jarzombek (CDU), lobte das Vorgehen. „Es ist ein total richtiger Schritt, die ersten zehn Lebensjahre als eine Bildungskette anzusehen“, sagte er. „In den ersten zehn Jahren entscheiden sich Bildungskarrieren. Denn in weiterführenden Schulen können Defizite beim Lesen, Rechnen und Schreiben nicht mehr aufgeholt werden. Entscheidend ist deshalb die frühkindliche Bildung, die wir bundesweit mit der Ausweitung von Sprachkitas und dem Startchancenprogramm für Kitas stärken wollen.“

Die Opposition kritisiert dagegen den neuen Zuschnitt. „Fraglich ist etwa, ob das wichtige Thema Lehrkräfteausbildung, das nun zwischen zwei Ressorts aufgeteilt ist, in diesem neuen Zuschnitt effizient bearbeitet werden kann. Dabei ist der Lehrkräftemangel eine der großen bildungspolitischen Herausforderungen unserer Zeit“, sagte Anja Reinalter, bildungspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag.

Dass Forschung und Lehre getrennt werden sollen, sieht auch der Deutsche Philologenverband skeptisch. „Die Einheit von Forschung und Lehre ist ein Grundpfeiler unseres Bildungs- und Wissenschaftssystems“, sagte Verbandsvorstandsmitglied Thomas Langer. „Universitäten sind traditionell Orte, an denen beide Bereiche eng verzahnt sind. Eine Trennung könnte die Qualität der universitären Bildung gefährden, die Autonomie der Hochschulen schwächen und zu Kompetenzkonflikten führen.“

Besonders problematisch sieht Langer eine Trennung der Verantwortlichkeit von Lehrkräfteausbildung und Schulbildung. „Die Ausbildung von Lehrkräften und deren Begleitung in der Schule, etwa im Referendariat, sollte aus einer Hand kommen.“


Foto: Silvia Breher (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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