Montag, Oktober 27, 2025
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Polizeibeauftragter will von Dobrindt Rechtssicherheit an Grenze

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch fordert von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Rechtssicherheit für die angeordneten Zurückweisungen an der Grenze.

„Ich appelliere eindringlich an Bundesinnenminister Dobrindt, schnell für Rechtssicherheit zu sorgen“, sagte er dem Nachrichtenmagazin „Focus“. „Zum einen haben unsere Bundespolizeibeschäftigten dies verdient und zum anderen ist alles andere eines Rechtsstaats unwürdig“, so Grötsch weiter. Für die Einsatzkräfte der Bundespolizei an den Kontrollstellen sei eine unklare Rechtslage ein „problematischer Zustand“. Dies sei ihm von vielen Beamten zuletzt „klar zum Ausdruck“ gebracht worden.

Am Montag hatte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren die am 7. Mai 2025 angeordneten Zurückweisungen an der Grenze in drei Fällen für rechtswidrig erklärt. Bundesinnenminister Dobrindt hält seitdem dennoch an der Maßnahme fest. Dies könnte allerdings dazu führen, dass künftig Grenzpolizisten für ihr Handeln belangt werden.

Der Verwaltungsrechtler Michael Else hält das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts für rechtlich bindend. Dass es sich dabei nur um ein Eilverfahren handelte, spiele keine Rolle. „In dieser Art Verfahren wird im Grunde genauso geprüft wie in einer normalen Klage. Dies nennt sich Vorwegnahme der Hauptsache“, sagte Else dem „Focus“.

Sollte künftig also gegen die Zurückweisungen erneut geklagt werden, könnten Bundespolizisten rechtliche Konsequenzen erfahren. „Es besteht die latente Gefahr, dass Beamte in irgendeiner Weise belangt werden können – sei es auch nur durch Strafanzeigen durch Dritte“, so der Anwalt.

Allerdings gelte das Urteil unmittelbar zunächst nur für das Zuständigkeitsgebiet des Verwaltungsgerichts. „Zurückweisung an der Grenze in anderen Teilen der Bundesrepublik, wie etwa in Passau oder in Offenburg, würde jeweils den Zuständigkeitsbereich eines anderen Verwaltungsgerichts betreffen“, so Else weiter. Faktisch seien daher die Zurückweisungen auf gleicher Grundlage nur im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Verwaltungsgerichts derzeit rechtswidrig. „Es ist aber zu erwarten, dass andere Verwaltungsgerichte ähnlich entscheiden werden.“

Um keine Schuld auf sich zu laden, seien Bundespolizisten nun dazu angehalten, gegen die Anweisung der Zurückweisungen zu remonstrieren, also Einspruch zu erheben. „Aber selbst wenn ein Beamter zwei Mal erfolglos remonstriert hat und folglich die Anweisung ausführen muss, kann er dennoch strafrechtlich belangt werden. Das wurde im Beamtenrecht als Lehre aus dem Nationalsozialismus bewusst verankert“, erklärt Else. „Dobrindt bringt damit die Polizisten in eine Zwickmühle. Zum einen müssen sie Gehorsam leisten und die Zurückweisungen ausführen, da sie sonst disziplinarrechtlich belangt werden könnten, gleichzeitig könnten sie sich dadurch strafbar machen.“

Wie die Bundespolizei auf „Focus“-Anfrage mitteilte, hat bislang noch kein Bundespolizist gegen die Anweisung remonstriert.


Foto: Alexander Dobrindt am 06.06.2025, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Landgericht Frankfurt stärkt Urheberrecht für Smartphone-Videos

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Frankfurt am Main (dts Nachrichtenagentur) – Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Smartphone-Aufnahmen von aktuellen Ereignissen wie Naturkatastrophen urheberrechtlich geschützt sind.

Das teilte das Gericht am Freitag mit. Im konkreten Fall ging es um ein Video eines Hochwassers in Baden-Württemberg, das eine Privatperson aufgenommen und exklusiv an eine Nachrichtenagentur lizenziert hatte.

Ein anderes Medienunternehmen hatte Standbilder aus dem Video ohne Erlaubnis verbreitet. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts gab der Klage der berechtigten Nachrichtenagentur statt. Das Gericht sagte, dass auch einfache Aufnahmen ohne künstlerischen Anspruch unter den urheberrechtlichen Schutz von Laufbildern fielen.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Smartphoneaufnahme als Laufbild urheberrechtlichen Schutz genießt, auch wenn sie keinen Filmcharakter hat. Das Gericht stellte fest, dass der Ersteller des Videos dem Kläger die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt hatte. Daher könne der Kläger von dem Medienunternehmen verlangen, die Verbreitung der Standbildaufnahmen zu unterlassen und Schadensersatz zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Foto: Frau mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Männer verbringen mehr Freizeit als Frauen

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Im Schnitt verbringen Personen ab zehn Jahren an Wochenenden und Feiertagen 7 Stunden und 45 Minuten am Tag mit Freizeitaktivitäten.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag nach revidierten Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2022 mitteilte, sind das fast 2,5 Stunden mehr als unter der Woche (5 Stunden und 26 Minuten montags bis freitags). Zu den Freizeitaktivitäten zählen unter anderem die Mediennutzung (etwa Fernsehen oder Lesen), Sport, Hobbys sowie die Pflege sozialer Kontakte. Bei den Zeitangaben ist zu berücksichtigen, dass es sich um Durchschnittswerte beispielsweise über Jung und Alt, Männer und Frauen, Erwerbstätige und Nichterwerbstätige handelt.

Männer und Jungen ab zehn Jahren verbringen an Wochenenden und Feiertagen im Schnitt 8 Stunden und 5 Minuten mit Freizeitaktivitäten. Frauen und Mädchen ab zehn Jahren wenden hingegen mit 7 Stunden und 23 Minuten weniger Zeit dafür auf. Auch unter der Woche verbringen Männer und Jungen mit 5 Stunden und 38 Minuten durchschnittlich mehr Zeit mit Freizeitaktivitäten als Frauen und Mädchen mit 5 Stunden und 17 Minuten. Der Unterschied ist unter der Woche mit durchschnittlich 21 Minuten jedoch deutlich geringer als an Wochenenden und Feiertagen mit 42 Minuten.

Betrachtet man sowohl Werktage als auch Wochenend- und Feiertage zusammen, verbringen Personen ab zehn Jahren im Schnitt 6 Stunden und 9 Minuten am Tag mit Freizeitaktivitäten. Dabei wird rund ein Drittel dieser Zeit (2 Stunden und 7 Minuten) mit Fernsehen und Streaming verbracht. Für soziale Kontakte und Geselligkeit wie Gespräche und Telefonate einschließlich der Nutzung Sozialer Medien, Besuch empfangen, private Treffen oder Ausgehen in Cafés wird im Schnitt 1 Stunde und 15 Minuten pro Tag aufgewendet. Mit kulturellen Tätigkeiten wie Lesen, Musik hören, Kino oder Ausflüge werden im Schnitt 53 Minuten pro Tag verbracht. Jeweils gut eine halbe Stunde wird für Sport sowie die Nutzung von Computern und Smartphones (ohne Kommunikation) aufgewendet, so Destatis.


Foto: Thekenfahrrad (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ifo: Geschäftsklima im Wohnungsbau verbessert sich

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München (dts Nachrichtenagentur) – Die Stimmung im Wohnungsbau hat sich im Mai weiter aufgehellt. Das Ifo-Geschäftsklima stieg von -37,2 auf -31,5 Punkte, wie das Münchener Institut am Freitag mitteilte.

Sowohl die aktuelle Lage als auch die Erwartungen der Unternehmen verbesserten sich spürbar. „Die Unternehmen im Wohnungsbau schöpfen vorsichtig Hoffnung“, sagte Klaus Wohlrabe, Leiter der Ifo-Umfragen. „Zwar hellt sich die Stimmung auf – doch der Weg zurück zur Normalität ist noch lang.“

Die Auftragslage bleibt jedoch angespannt: 51 Prozent der Firmen berichteten von einem Auftragsmangel – nur minimal weniger als im Vormonat (51,2 Prozent). Positiv ist dagegen die Entwicklung bei den Stornierungen: Nur noch 8,6 Prozent der Unternehmen meldeten im Mai abgesagte Projekte, nach 10,4 Prozent im April. „Die gestiegene Zahl an Baugenehmigungen im ersten Quartal ist ein kleiner Hoffnungsschimmer“, sagte Wohlrabe. „Ob die Trendwende gelingt, hängt davon ab, ob der angekündigte Wohnungsbau-Turbo der neuen Bundesregierung auch umgesetzt wird und zündet.“


Foto: Baustelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Gericht blockiert Visabann für internationale Harvard-Studenten

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Cambridge (dts Nachrichtenagentur) – Eine US-Bundesrichterin hat die jüngste Anordnung von US-Präsident Donald Trump gestoppt, die internationale Studenten daran hindern sollte, an die Harvard University zu kommen.

Die einstweilige Verfügung von US-Bezirksrichterin Allison Burroughs wurde erlassen, nachdem die Universität die Richterin gebeten hatte, die Proklamation Trumps zu blockieren, die internationale Visa für neue Studenten an der ältesten und wohlhabendsten Universität des Landes aussetzt. Ausländische Studenten machen etwa ein Viertel der Studentenschaft der Schule aus.

Burroughs erklärte, dass die Universität ohne ihr Eingreifen sofortigen und irreparablen Schaden erleiden würde, bevor alle Parteien die Möglichkeit hätten, ihre Argumente gegen Trumps Erlass vorzubringen. Die Anordnung der Richterin bleibt in Kraft, bis das Gericht eine weitere Entscheidung trifft. Eine Anhörung zur dauerhaften Blockierung von Trumps Proklamation wurde für Mitte Juni angesetzt.

Harvard hatte die Blockierung von Trumps Verbot im Rahmen einer bestehenden Klage beantragt, die sich gegen die Entscheidung der Regierung richtete, Harvards Fähigkeit zur Einschreibung internationaler Studenten zu beenden. Die geänderte Klage sagte, Trumps Proklamation verletze den ersten Verfassungszusatz, indem sie den Eintritt fast aller neuen internationalen Harvard-Studenten unter den Visa, die sie normalerweise für das Studium an US-Universitäten oder für akademische Austauschprogramme nutzen, vorübergehend blockiere.


Foto: Weißes Haus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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VW-Tochter Everllence sieht sich gut gerüstet für Eigenständigkeit

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Augsburg (dts Nachrichtenagentur) – Der Vorstandschef des VW-Tochterkonzerns Everllence, Uwe Lauber, sieht sein Unternehmen gut gerüstet für eine eigenständige Aufstellung. „Wir können aus einer Situation der finanziellen Stärke in die Zukunft blicken“, sagte Lauber der in Essen erscheinenden „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe). „Mittlerweile sind wir fünf Jahre in Folge massiv gewachsen – und unsere Perspektiven sind positiv.“

Lauber bejahte die Frage, ob Everllence (ehemals MAN Energy Solutions) ohne finanzielle Rückendeckung des VW-Konzerns auch in einer eigenständigen Aufstellung bestehen könne. „Die Basis legen wir durch profitable Geschäfte. Unser Ziel ist eine Minimum-Rendite von neun Prozent“, sagte er. „Wir sind auf einem guten Weg.“ Man sei „schon jetzt ein Exot im VW-Konzern“.

Der Anlagenbauer Everllence beschäftigt eigenen Angaben zufolge an mehr als 140 Standorten weltweit rund 15.000 Mitarbeiter.


Foto: VW-Werk (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Merz schenkte Trump auch noch einen Golfschläger

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Washington (dts Nachrichtenagentur) – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat dem US-Präsidenten neben der Geburtsurkunde von Großvater Trump auch noch einen offensichtlich besonders hochwertigen Golfschläger mitgebracht.

Nachdem die Pressebegegnung am Donnerstagmittag (Ortszeit) vorbei war, überreichte der Bundeskanzler das weitere Gastgeschenk, das bislang nicht öffentlich bekannt war. Der US-Präsident probierte den „Putter“ umgehend im Oval Office aus.

Donald Trump ist leidenschaftlicher Golfspieler und besitzt mehrere Golfclubs. Er behauptet ein Handicap von 2,8 zu haben, Experten verorten es mitunter eher im Bereich zwischen 7 und 10. Merz spielt ebenfalls Golf, wollte sein Handicap aber bislang nicht verraten. Dieser Wert sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sagte der heutige Kanzler im April in einem Interview.


Foto: Friedrich Merz und Donald Trump am 05.06.2025, Kugler, Steffen/BPA via dts Nachrichtenagentur

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Wüstenrot will Milliarden-Förderung für Wohneigentumsbildung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Chef des Verbands der Privaten Bausparkassen, Bernd Hertweck, hat von der Bundesregierung umfangreiche Finanzmittel gefordert, um mehr Familien die Wohneigentumsbildung zu ermöglichen. „Beim Baukindergeld, als die Zinsen niedrig waren, hat der Bund mit 8 bis 12 Milliarden Euro pro Jahr gefördert“, sagte Hertweck den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). „Heute bräuchte man etwas mehr.“

Das Baukindergeld konnte von September 2018 bis Ende 2022 beantragt werden. Für jedes Kind bekam eine Familie, die eine selbst genutzte Immobilien baute oder kaufte, zehn Jahre lang einen Zuschuss von 1.200 Euro – also insgesamt 12.000 Euro je Kind. Hertweck zufolge erhielten die Förderung insgesamt mehr als 175.000 Familien. Durchschnittlich seien 20.000 Euro Förderung gezahlt worden.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD auf mit der „Starthilfe Wohneigentum“ auf eine neue Hilfe verständigt, um mehr Familien Wohneigentum zu ermöglichen. Genannt wurden dabei steuerliche Maßnahmen, Unterstützung bei fehlendem Eigenkapital. Auch die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken soll geprüft werden.

Hertweck, der auch Chef der Bausparkasse Wüstenrot ist, forderte darüber hinaus von den Bundesländern, auf die Grunderwerbssteuer bei Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie zu verzichten. „In den Nebenkosten sind wir Weltmeister. Das Wegfallen der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb bis zu 500.000 Euro wäre längst überfällig. Aber die Bundesländer wollen nicht auf ihre Steuereinnahmen verzichten“, sagte er.

Derzeit sei es eher so, dass das Festhalten an der Grunderwerbsteuer Geld kostet – anstatt den Ländern Steuereinnahmen zu bringen. „Denn die Grunderwerbsteuer geht zurück, weil so wenig gebaut wird. Würde man sie für den Ersterwerb abschaffen, käme die Bauwirtschaft wieder in Schwung und man könnte in Summe mehr Steuereinnahmen generieren“, erklärte Hertweck.


Foto: Baukräne (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bausparverband will mehr Angebote für altersgerechtes Wohnen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Vorsitzende des Verbands der Privaten Bausparkassen und Chef der Bausparkasse Wüstenrot, Bernd Hertweck, hat die Bundesregierung mit Blick auf den Heizungstausch in alten Immobilien zu mehr Engagement beim altersgerechten Wohnen aufgefordert. „In so alten unsanierten Häusern wohnen häufig ältere Menschen, die hohe Investitionen nicht mehr stemmen können und keinen Kredit mehr erhalten“, sagte Hertweck den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). „Oft wohnen sie aber auf zu großem Raum, könnten besser in einer kleineren Wohnung leben. Hier bräuchte es aber Impulse.“

Zuletzt sei in dieser Hinsicht Hertweck zufolge zu wenig passiert. „Wir brauchen mehr altersgerechte Angebote. Wir haben zuletzt zu wenig für diese Zielgruppe gebaut. Und dann wundern wir uns, dass die Wohnfläche pro Kopf wächst. Das liegt nicht am Luxus, wie manche behaupten. Sondern daran, dass der Wohnungsmarkt erstarrt ist“, erklärte er.

Weil alte Menschen allein in zu großen Häusern und Wohnungen blieben, stiege die Wohnfläche pro Kopf, was wiederum die Wohnungsnot in vielen Städten verschärfe, ergänzte Hertweck. „Zu 85 Prozent wohnen die Menschen hierzulande nicht altersgerecht“, sagte der Wüstenrot-Chef.

Beim Bausparen werde laut Hertweck der Großteil der Verträge für Arbeiten an bestehenden Immobilien genutzt. „Viele kaufen ein altes Gebäude und modernisieren es nach und nach. 60 Prozent des Neugeschäfts sind reine Sanierungen und Modernisierungen“, sagte er. Das habe auch Einfluss auf die perspektivisch zu erzielenden Immobilienpreise. „Gerade die Energiekrise hat dazu geführt, dass sanierte Häuser massiv im Preis gestiegen sind. Bausparen für die Sanierung zu nutzen ist also attraktiv“, ergänzte Hertweck.


Foto: Seniorin schaut von einem Balkon (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bevölkerungsschutz will Tiefgaragen zu Schutzräumen ertüchtigen

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Bonn (dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) kündigt den raschen Ausbau von Schutzräumen in Deutschland an. „Neue Bunkeranlagen mit einem sehr hohen Schutzanspruch kosten viel Geld und Zeit“, sagte Ralph Tiesler der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagausgaben). „Wir benötigen eine schnellere Lösung. Daher wollen wir Tunnel, U-Bahnhöfe, Tiefgaragen und Keller öffentlicher Gebäude zu Schutzräumen ertüchtigen. Wir werden so schnell eine Million Schutzplätze schaffen.“

Die Pläne der Bevölkerungsschützer sehen vor, dass Menschen in diesen öffentlichen Räumen notfalls auch über Nacht bleiben können. Es soll Nahrung, Toiletten, vielleicht auch Feldbetten geben. „Wichtig ist, dass die Menschen schnell erfahren, wo sie Schutz finden“, sagte Tiesler weiter. Darauf sollten künftig Apps und Schilder hinweisen. „Im Sommer werden wir ein Schutzraumkonzept vorstellen“, kündigte der BBK-Präsident an.

Hintergrund der Pläne sind die wachsenden Sorgen, Russland könne in einigen Jahren Nato-Gebiet angreifen. „Lange war in Deutschland der Glaube weit verbreitet, dass Krieg kein Szenario ist, auf das wir uns vorbereiten müssen“, sagte Tiesler. „Das hat sich geändert. Uns treibt das Risiko eines großen Angriffskriegs in Europa um.“

Der BBK-Präsident rechnet angesichts des geplanten Ausbaus und weiterer Pläne wie der Modernisierung des Alarmsystems mit Milliardenkosten „Die Aufgaben im Zivilschutz sind enorm“, stellte Tiesler klar. „Wir brauchen in den nächsten vier Jahren mindestens zehn Milliarden Euro. In der nächsten Dekade liegt der Bedarf sogar bei mindestens 30 Milliarden Euro.“


Foto: Ausfahrt Tiefgarage (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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