Montag, Oktober 27, 2025
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BSW steigert Mitgliederzahl auf 2.600

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat seine Mitgliederzahl nach eigenen Angaben mehr als verdoppelt. 2.600 Mitglieder habe das BSW nun, zum Jahresbeginn seien es noch 1.100 gewesen, berichtet der „Spiegel“.

Man plane ein stetiges Wachstum, heißt es aus der Parteispitze. Lange Zeit war das nicht so: Parteichefin Sahra Wagenknecht hatte den Zugang zu ihrem Bündnis stark kontrolliert, im Wahlkampf fehlte es am Ende auch an helfenden Mitgliedern. Mehrere frisch gegründete Landesverbände zerstritten sich, einzelne Mitglieder warfen der Parteiführung autokratische Züge vor und kritisierten das Gatekeeping.

Wagenknecht selbst hatte versprochen, die Aufnahmepraxis nach der Bundestagswahl deutlich zu lockern. Jüngst wurde verkündet, dass ein Jugendverband gegründet werden solle. Auch eine Umbenennung des ganz auf die Parteichefin zugeschnittenen Bündnisses stand im Raum, die Entscheidung wurde jedoch vorerst vertagt.


Foto: BSW-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Mindestens 124 Abgeordnete würden für AfD-Verbotsverfahren stimmen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Einem Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens würden im Bundestag mindestens 124 Abgeordnete zustimmen. Das hat eine Abfrage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagausgabe) bei allen Bundestagsabgeordneten, die nicht der AfD-Fraktion angehören, ergeben.

13 weitere Abgeordnete zeigten sich unter gewissen Bedingungen offen für ein Verbotsverfahren, etwa, wenn sich der Bundestag hierzu in einer Arbeitsgruppe mit den Ländern abstimmen würde. Von 479 Abgeordneten haben sich 176 zu dem Thema geäußert.

Um ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht über den Bundestag einzuleiten, bräuchte es eine einfache Mehrheit. Bei voller Anwesenheit wären das 316 Stimmen.

Ob diese Mehrheit zu erreichen ist, hängt wie schon in der vergangenen Legislaturperiode vor allem an der Haltung der Unionsfraktion. In den Fraktionen von SPD, Grünen und Linken sprach sich eine deutliche Mehrheit derjenigen Abgeordneten, die sich zu dem Thema äußern wollten, für einen Verbotsantrag aus. In der CDU/CSU-Fraktion war hingegen wenig Zustimmung zu vernehmen: Von 208 Abgeordneten kündigten drei an, die Einleitung eines Verbotsverfahrens zu unterstützen. Die meisten Abgeordneten wollten keine Tendenz mitteilen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), sagte, er strebe in dieser Frage eine gemeinsame Haltung der Fraktion an. „Die Wähler sollen wissen, woran sie sind, wenn sie CDU/CSU wählen“, sagte er der FAZ. „Die überaus große Mehrheit der Unionsfraktion ist sicherlich weiterhin gegen ein Verbotsverfahren.“ Eine Abfrage habe es in der laufenden Legislaturperiode allerdings noch nicht gegeben. Er sehe keinen Anlass dafür, den Abgeordneten die Abstimmung als „Gewissensentscheidung“ freizugeben.

Bilger schloss nicht aus, dass sich die ablehnende Haltung zu einem Verbotsverfahren noch ändern könnte. Die Bewertung des Verfassungsschutzes, der die AfD kürzlich als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, nehme er zur Kenntnis. „Wir erleben, dass die AfD immer extremer wird“, sagte Bilger. „Ich würde nicht für alle Zeiten ausschließen, dass wir zu einer anderen Haltung kommen.“

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.


Foto: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Feine Sahne Fischfilet an Album-Charts-Spitze – Jeremias auf Rang 2

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Baden-Baden (dts Nachrichtenagentur) – Die Politpunkband Feine Sahne Fischfilet stehen mit ihrem neuen Album „Wir kommen in Frieden“ erstmals an der Spitze der offiziellen deutschen Album-Charts. Das teilte die GfK am Freitag mit. Mit ihren vorherigen Alben „Sturm und Dreck“ (2018) und „Alles glänzt“ (2023) hatten sie Platz drei erreicht.

Mit der Indie-Pop-Formation Jeremias („Trust“, zwei) besteigt eine zweite deutsche Band das Podium. Während „Freigeistin“ Sarah Connor Bronze ergattert und Miley Cyrus „Something Beautiful“ auf Rang vier landet, schnellt Taylor Swifts „Reputation“ von Platz 64 auf Platz elf.

In den Single-Charts erreicht Alex Warren mit „Ordinary“ Platz eins. Ihm folgen Neueinsteigerin Nina Chuba („Wenn das Liebe ist“, zwei) sowie Pashanim und Ceren („Shabab(e)s im VIP“, drei) aufs Treppchen.

Die offiziellen deutschen Charts werden von GfK Entertainment im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie ermittelt. Sie decken 90 Prozent aller Musikverkäufe ab.


Foto: Ben Hoffmann und Jeremias Heimbach (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Länder fordern neue Unternehmensform und KI-Urheberrechtsprüfung

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Bad Schandau (dts Nachrichtenagentur) – Die Justizminister der Länder haben sich auf ihrer Konferenz in Bad Schandau für eine neue Rechtsform für Unternehmen starkgemacht.

Die sogenannte `Gesellschaft mit gebundenem Vermögen` soll Gründern mehr Flexibilität bieten und nachhaltige Investitionen fördern, teilte das NRW-Ministerium am Freitag mit. Die Länder fordern damit eine Alternative zu Stiftungen, die einfacher und praxisnäher sein soll.

Nordrhein-Westfalen wird eine Arbeitsgruppe leiten, die urheberrechtliche Fragen bei Künstlicher Intelligenz klären soll. Dabei geht es sowohl um die Nutzung geschützter Inhalte für KI-Training als auch um den Schutz von KI-generierten Werken. Der rasante Fortschritt der Technologie stelle das bestehende Recht vor neue Herausforderungen.

Weitere Themen der Konferenz waren die Reform der Kammern für Handelssachen und die Erleichterung der Gewinnung beruflicher Betreuer. Die Länder wollen künftig auch Angestellten von Betreuern die Registrierung ermöglichen, um den Bedarf zu decken.


Foto: Junge Frau mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Linke kritisiert Nato-Aufrüstung als "dreiste Lüge"

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Linken-Chef Jan van Aken kritisiert die Einigung der Nato-Verteidigungsminister auf neue Fähigkeitsziele mit einer umfassenden Aufrüstung scharf.

„Die Nato-Verteidigungsminister beschließen das größte Aufrüstungsprogramm seit Jahrzehnten und lügen uns dabei dreist ins Gesicht“, sagte er am Freitag. „So sind die 200 Milliarden Euro, die Deutschland zusätzlich ausgeben will, zum großen Teil für Auslandseinsätze gedacht. Es geht gar nicht um Landesverteidigung, sondern um weltweite Einsätze.“

„Die EU will vierte Weltmacht werden und steckt deshalb hunderte Milliarden in neue Waffen“, so van Akens Vorwurf. „Wenn es tatsächlich nur um die EU- und die Landesverteidigung ginge, würden die derzeitigen Verteidigungsetats völlig ausreichen. So geben die europäischen Nato-Staaten jährlich 430 Milliarden Dollar für ihre Armeen aus, während Russland 300 Milliarden Dollar ins Militär steckt.“

„Die Nato-Staaten haben also nicht zu kleine Etats, sondern zu große Ziele. Die EU-Länder sollten alle Rüstungsprojekte streichen, die nichts mit Landesverteidigung zu tun haben, dann wäre mehr als genug Geld da“, fordert der Linken-Chef. Es werde Zeit, dass die EU-Politik ihre „Großmachtträume“ beende und endlich aufwache: „Die zunehmende soziale Spaltung und die marode Infrastruktur sind eine viel größere Bedrohung für Europa als die russische Armee, der mittlerweile sogar die Panzer ausgehen“, sagte van Aken.


Foto: Jan van Aken am 06.06.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Dax am Mittag weiter negativ – Zurückhaltung dominiert

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax ist am Freitag nach einem bereits negativen Start in den Handelstag bis zum Mittag weiter im roten Bereich geblieben. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 24.275 Punkten berechnet, 0,2 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag.

„Die Marktteilnehmer lassen die Handelswoche ruhig ausklingen und zeigen derzeit keine Hektik zum Agieren“, sagte Marktanalyst Andreas Lipkow. „Es machen vereinzelte selektive Kaufaufträge in defensiven Branchen auf und einige Gewinnmitnahmen bei den zyklischen Sektoren.“

Das bevorstehende Wochenende beinhalte die latente Gefahr, dass es wieder zu Verschärfungen im Zollstreit kommen könnte. „Die letzten Handelswochen wurden immer wieder von Verbalattacken des US-Präsidenten über die Wochenenden geprägt.“

„Speziell aktuell, mit dem zunehmenden innenpolitischen Druck in den USA, könnte es zu einer Drastifizierung in der US-Außenhandelspolitik kommen, um von den Querelen mit Elon Musk ablenken zu können. Insbesondere der US-Anleihemarkt hatte sich zuletzt in Anbetracht des hohen Verschuldungsgrads der USA angespannt gezeigt.“

„In der EWU fielen die Einzelhandelsumsätze und das BIP etwas besser aus als es im Vorfeld erwartet wurde. Die Aktienmärkte haben jedoch wenig darauf reagiert“, sagte Lipkow.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Freitagnachmittag schwächer: Ein Euro kostete 1,1418 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8758 Euro zu haben.


Foto: Frankfurter Börse, via dts Nachrichtenagentur

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Justizminister wollen Strafvollzug für Ausreisepflichtige lockern

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Bad Schandau (dts Nachrichtenagentur) – Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Frühjahrskonferenz in Bad Schandau eine Reform des Strafvollzugs für ausländische Verurteilte beschlossen.

Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken teilte am Freitag mit, künftig solle auf die Vollstreckung von Haftstrafen verzichtet werden können, wenn sich Ausreisepflichtige freiwillig zur Ausreise bereit erklären. Bisher galt dies nur bei bereits angeordneter Abschiebung.

Die Konferenz sprach sich zudem für einen bundesweiten Pakt zur Stärkung des Rechtsstaats aus. Von der Decken forderte mindestens 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte sowie mehr Mittel für die Digitalisierung der Justiz. Auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Strafverfahren soll geprüft werden.

Ein weiterer Beschluss sieht vor, die Strafprozessordnung zu modernisieren. Dabei geht es unter anderem um den Aufbau einer zentralen Beweismittelcloud. Die Minister sagten, damit wolle man Verfahren beschleunigen und die Justiz entlasten.


Foto: Festnahme mit Handschellen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Polizeibeauftragter will von Dobrindt Rechtssicherheit an Grenze

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch fordert von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Rechtssicherheit für die angeordneten Zurückweisungen an der Grenze.

„Ich appelliere eindringlich an Bundesinnenminister Dobrindt, schnell für Rechtssicherheit zu sorgen“, sagte er dem Nachrichtenmagazin „Focus“. „Zum einen haben unsere Bundespolizeibeschäftigten dies verdient und zum anderen ist alles andere eines Rechtsstaats unwürdig“, so Grötsch weiter. Für die Einsatzkräfte der Bundespolizei an den Kontrollstellen sei eine unklare Rechtslage ein „problematischer Zustand“. Dies sei ihm von vielen Beamten zuletzt „klar zum Ausdruck“ gebracht worden.

Am Montag hatte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren die am 7. Mai 2025 angeordneten Zurückweisungen an der Grenze in drei Fällen für rechtswidrig erklärt. Bundesinnenminister Dobrindt hält seitdem dennoch an der Maßnahme fest. Dies könnte allerdings dazu führen, dass künftig Grenzpolizisten für ihr Handeln belangt werden.

Der Verwaltungsrechtler Michael Else hält das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts für rechtlich bindend. Dass es sich dabei nur um ein Eilverfahren handelte, spiele keine Rolle. „In dieser Art Verfahren wird im Grunde genauso geprüft wie in einer normalen Klage. Dies nennt sich Vorwegnahme der Hauptsache“, sagte Else dem „Focus“.

Sollte künftig also gegen die Zurückweisungen erneut geklagt werden, könnten Bundespolizisten rechtliche Konsequenzen erfahren. „Es besteht die latente Gefahr, dass Beamte in irgendeiner Weise belangt werden können – sei es auch nur durch Strafanzeigen durch Dritte“, so der Anwalt.

Allerdings gelte das Urteil unmittelbar zunächst nur für das Zuständigkeitsgebiet des Verwaltungsgerichts. „Zurückweisung an der Grenze in anderen Teilen der Bundesrepublik, wie etwa in Passau oder in Offenburg, würde jeweils den Zuständigkeitsbereich eines anderen Verwaltungsgerichts betreffen“, so Else weiter. Faktisch seien daher die Zurückweisungen auf gleicher Grundlage nur im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Verwaltungsgerichts derzeit rechtswidrig. „Es ist aber zu erwarten, dass andere Verwaltungsgerichte ähnlich entscheiden werden.“

Um keine Schuld auf sich zu laden, seien Bundespolizisten nun dazu angehalten, gegen die Anweisung der Zurückweisungen zu remonstrieren, also Einspruch zu erheben. „Aber selbst wenn ein Beamter zwei Mal erfolglos remonstriert hat und folglich die Anweisung ausführen muss, kann er dennoch strafrechtlich belangt werden. Das wurde im Beamtenrecht als Lehre aus dem Nationalsozialismus bewusst verankert“, erklärt Else. „Dobrindt bringt damit die Polizisten in eine Zwickmühle. Zum einen müssen sie Gehorsam leisten und die Zurückweisungen ausführen, da sie sonst disziplinarrechtlich belangt werden könnten, gleichzeitig könnten sie sich dadurch strafbar machen.“

Wie die Bundespolizei auf „Focus“-Anfrage mitteilte, hat bislang noch kein Bundespolizist gegen die Anweisung remonstriert.


Foto: Alexander Dobrindt am 06.06.2025, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Landgericht Frankfurt stärkt Urheberrecht für Smartphone-Videos

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Frankfurt am Main (dts Nachrichtenagentur) – Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Smartphone-Aufnahmen von aktuellen Ereignissen wie Naturkatastrophen urheberrechtlich geschützt sind.

Das teilte das Gericht am Freitag mit. Im konkreten Fall ging es um ein Video eines Hochwassers in Baden-Württemberg, das eine Privatperson aufgenommen und exklusiv an eine Nachrichtenagentur lizenziert hatte.

Ein anderes Medienunternehmen hatte Standbilder aus dem Video ohne Erlaubnis verbreitet. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts gab der Klage der berechtigten Nachrichtenagentur statt. Das Gericht sagte, dass auch einfache Aufnahmen ohne künstlerischen Anspruch unter den urheberrechtlichen Schutz von Laufbildern fielen.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Smartphoneaufnahme als Laufbild urheberrechtlichen Schutz genießt, auch wenn sie keinen Filmcharakter hat. Das Gericht stellte fest, dass der Ersteller des Videos dem Kläger die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt hatte. Daher könne der Kläger von dem Medienunternehmen verlangen, die Verbreitung der Standbildaufnahmen zu unterlassen und Schadensersatz zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Foto: Frau mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Männer verbringen mehr Freizeit als Frauen

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Im Schnitt verbringen Personen ab zehn Jahren an Wochenenden und Feiertagen 7 Stunden und 45 Minuten am Tag mit Freizeitaktivitäten.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag nach revidierten Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2022 mitteilte, sind das fast 2,5 Stunden mehr als unter der Woche (5 Stunden und 26 Minuten montags bis freitags). Zu den Freizeitaktivitäten zählen unter anderem die Mediennutzung (etwa Fernsehen oder Lesen), Sport, Hobbys sowie die Pflege sozialer Kontakte. Bei den Zeitangaben ist zu berücksichtigen, dass es sich um Durchschnittswerte beispielsweise über Jung und Alt, Männer und Frauen, Erwerbstätige und Nichterwerbstätige handelt.

Männer und Jungen ab zehn Jahren verbringen an Wochenenden und Feiertagen im Schnitt 8 Stunden und 5 Minuten mit Freizeitaktivitäten. Frauen und Mädchen ab zehn Jahren wenden hingegen mit 7 Stunden und 23 Minuten weniger Zeit dafür auf. Auch unter der Woche verbringen Männer und Jungen mit 5 Stunden und 38 Minuten durchschnittlich mehr Zeit mit Freizeitaktivitäten als Frauen und Mädchen mit 5 Stunden und 17 Minuten. Der Unterschied ist unter der Woche mit durchschnittlich 21 Minuten jedoch deutlich geringer als an Wochenenden und Feiertagen mit 42 Minuten.

Betrachtet man sowohl Werktage als auch Wochenend- und Feiertage zusammen, verbringen Personen ab zehn Jahren im Schnitt 6 Stunden und 9 Minuten am Tag mit Freizeitaktivitäten. Dabei wird rund ein Drittel dieser Zeit (2 Stunden und 7 Minuten) mit Fernsehen und Streaming verbracht. Für soziale Kontakte und Geselligkeit wie Gespräche und Telefonate einschließlich der Nutzung Sozialer Medien, Besuch empfangen, private Treffen oder Ausgehen in Cafés wird im Schnitt 1 Stunde und 15 Minuten pro Tag aufgewendet. Mit kulturellen Tätigkeiten wie Lesen, Musik hören, Kino oder Ausflüge werden im Schnitt 53 Minuten pro Tag verbracht. Jeweils gut eine halbe Stunde wird für Sport sowie die Nutzung von Computern und Smartphones (ohne Kommunikation) aufgewendet, so Destatis.


Foto: Thekenfahrrad (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts