Mittwoch, Dezember 3, 2025
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Regierungsbericht: Bund unterstützt Länder mit 118 Milliarden Euro

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bund beteiligt sich mit umfangreichen Finanzmitteln an den Aufgaben von Ländern und Kommunen. Im Jahr 2026 wird sich die finanzielle Unterstützung voraussichtlich auf 117,6 Milliarden Euro belaufen, wie aus einem unveröffentlichten Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervorgeht, über den das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) berichtet. Im Jahr 2025 finanzierte der Bund die Länder mit 115,1 Milliarden Euro.

Derzeit verhandeln Bund und Länder, wie sie sich künftig Kosten bei Gesetzesvorhaben aufteilen sollen. Die Länder fordern eine Kompensation vom Bund, etwa wenn es um die Senkung der Umsatzsteuer für Gastronomen oder die Erhöhung der Pendlerpauschale geht. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte dem „Handelsblatt“: „Die größten finanziellen Belastungen in den kommunalen Haushalten entstehen derzeit durch Bundesgesetze.“ Wenn der Bund dann zusätzlich die Mehrwertsteuer in der Gastronomie senken oder die Pendlerpauschale erhöhen wolle, „müssen wir ehrlich sagen, wer das am Ende bezahlt“, sagte Kretschmann.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) sagte der Zeitung: „Die finanzielle Schieflage vieler Kommunen zeigt: Es wurden Aufgaben übertragen oder bestehende Standards erhöht, ohne eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Für die Zukunft muss daher gelten, dass der Bund – wenn er bestellt – auch angemessen bezahlt.“

Laut dem Regierungsbericht unterstützt der Bund die Länder bereits umfangreich. Gegenüber dem Jahr 2005 bekommen die Länder etwa einen zusätzlichen Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 16,8 Milliarden Euro. Für die Kosten der Unterkunft erhalten die Länder demnach 13 Milliarden Euro, an Erstattungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 12,25 Milliarden Euro.


Foto: Bundesfinanzministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

EU-Kommission prüft Absprachen zwischen Deutscher Börse und Nasdaq

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Die Europäische Kommission hat eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung gegen die Deutsche Börse eingeleitet. Man wolle mögliche Absprachen zwischen der Deutschen Börse und der Nasdaq prüfen, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Die Untersuchung betrifft die Bereiche Notierung, Handel und Clearing von Finanzderivaten.

Die Kommission befürchtet, dass die beiden Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen abgestimmt haben könnten, um nicht miteinander zu konkurrieren. Darüber hinaus befürchte man, dass die Unternehmen die Nachfrage aufgeteilt, Preise abgestimmt und sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht haben könnten, hieß es weiter.

Sollten sich die Vermutungen bestätigen, würde das gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten. Solche Praktiken könnten zu einer Marktfragmentierung führen und sich negativ auf Preise und Qualität der angebotenen Dienstleistungen auswirken. Die Kommission will der Prüfung Vorrang einräumen. Das Verfahren werde ergebnisoffen geführt, so die Wettbewerbshüter.


Foto: Nasdaq (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Thüringens Innenminister erneuert Vorwürfe gegen AfD

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Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – Thüringens Innenminister Georg Maier erneuert seine Vorwürfe gegen die AfD und ihre zahlreichen Anfragen im Erfurter Landtag.

Sein Verdacht: Bei der Vielzahl der Anfragen gehe es nicht nur ums Ausforschen: „Was glauben Sie, wie viel Manpower es braucht, um all die Kleinen Anfragen zu beantworten?“, sagte Maier dem Sender ntv. Mehr als 1.000 davon habe die AfD bereits in dieser Legislatur nach gut einem Jahr gestellt. Beim Fragenformulieren könne man sich ja noch von der KI helfen lassen, sagte er, aber beim Antworten müssten die Behörden natürlich gründlich vorgehen, was enorm viele Mitarbeiter binde.

„Wir müssen uns von dem Gedanken verabschieden, dass die AfD ständig Gesetze bricht, um der Demokratie zu schaden“, so Maier. „Die Partei nutzt dafür allzu gern die demokratischen Rechte und Instrumente selbst, um die Demokratie von innen anzugreifen.“ Und auch das fügte er noch hinzu, warum er so besorgt sei: Schon einmal in der deutschen Geschichte sei die Demokratie auf legalem Wege durch die Feinde der Demokratie zerstört worden. Das Grundgesetz verpflichte deshalb zur Wachsamkeit.

Maier gab erneut Beispiele an, die ihm zu denken geben. So habe der AfD-Landtagsabgeordnete Ringo Mühlmann im Juli an einem Tag allein acht Kleine Anfragen zum Thema der Drohnenabwehr im Bundesland gestellt.

Dabei habe dieser nicht nur gefragt, welche technischen Systeme die Polizei zur Abwehr nutzt, sondern beispielsweise auch in welchem Umfang Einsatzkräfte in dem Bereich seit 2023 „geschult, unterwiesen oder sensibilisiert“ worden seien. Oder welche Drohnenabwehrsysteme auch in Kooperation mit den Bundes- oder Landesbehörden noch getestet oder vorgeführt worden sind. Insgesamt würden die Dutzenden Fragen bei Weitem das übersteigen, was ein Abgeordneter verarbeiten kann, so Maier.


Foto: Georg Maier (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Drogenbeauftragter drängt auf Nachbesserungen am Cannabisgesetz

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) warnt vor einer Vermischung von medizinischem Cannabis und Freizeitkonsum und fordert Nachbesserungen am Cannabisgesetz. „Das jetzige Gesetz ist in sich widersprüchlich und muss deshalb nachgebessert werden“, sagte Streeck den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Cannabis bleibe eine Droge, deren Konsum insbesondere bei jungen Menschen unter 25 Jahren „das Risiko schwerer Psychosen deutlich erhöht“.

Ein großes Problem sei, dass Medizinalcannabis in der öffentlichen Debatte häufig mit Freizeitkonsum gleichgesetzt werde. „Das halte ich für gefährlich, denn das sind zwei völlig verschiedene Dinge“, so Streeck. „Viele Substanzen, die wir in der Klinik als Medikamente verschreiben, sind auf der Straße höchst gefährliche Drogen.“ Für medizinische Anwendungen dürften die hohen Anforderungen an Diagnosen und Verschreibungspflicht „niemals aufgeweicht werden“. Andernfalls schwäche dies das Vertrauen in das Gesundheitssystem.

Streeck sprach sich zudem für einen stärkeren Jugendschutz sowie mehr Aufklärung, Prävention und Hilfsangebote aus. Minderjährige, die beim Kiffen auffielen, hätten früher automatisch Zugang zur Suchthilfe gehabt – „dieser Weg ist durch die Teillegalisierung weggefallen, und das ist ein echtes Problem“.

Zugleich mahnte der CDU-Politiker, Konsumierende nicht zu kriminalisieren. „Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig Cannabis. Diese Menschen müssen wir vom Schwarzmarkt wegführen – nicht durch falsche Strenge wieder dorthin zurückdrängen. Es geht um Schutz und Vernunft zugleich.“


Foto: „Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Studie: Bei Umzug droht Überlastung bei Mietzahlungen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Wohnraum gilt als bezahlbar, wenn die Mietbelastung höchstens 30 Prozent des Haushaltseinkommens beträgt. Eine Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund, über die das „Handelsblatt“ berichtet, zeigt, dass dieser Wert nach einem Umzug teils deutlich überschritten wird – vor allem in Großstädten und Ballungsräumen.

Berlin war demnach im Jahr 2024 die teuerste Stadt für einen Wohnungswechsel. Familien müssen hier nach einem Umzug inzwischen mehr als 32 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete zahlen. Alleinlebende müssen 41,9 Prozent ihres Einkommens für die Miete zahlen, wenn sie in der Hauptstadt eine neue Wohnung anmieten. Hohe Mietbelastungsquoten treffen Alleinlebende auch in München mit 41,2 Prozent, in Offenbach am Main mit 40,2 Prozent, in Frankfurt am Main mit 38,2 Prozent und in Freiburg im Breisgau mit 36,3 Prozent.

Im Schnitt mussten Familien mit Kindern Stand 2024 nach einem Umzug 19,4 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden. Bei Alleinlebenden waren es 26,3 Prozent. Diese Angebotsmieten – also die Preise, die bei Neuvermietungen auf den Immobilienportalen aufgerufen werden – stehen Bestandsmieten gegenüber, die in den vergangenen neun Jahren weitgehend stabil geblieben sind. Die Folge ist laut Haus und Grund der „Lock-in-Effekt“: Für viele Haushalte entstehe „ein klarer wirtschaftlicher Anreiz, in der aktuellen Wohnung zu verbleiben, auch wenn ein Umzug aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen eigentlich sinnvoll wäre“. Der Eigentümerverband fordert darum, mehr Wohnungen zu schaffen und auf Mietpreisregulierung wie durch die Mietpreisbremse zu verzichten.


Foto: Modernes Wohnhaus mit Balkonen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen gestiegen

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der stationär in den deutschen Krankenhäusern behandelten Patienten ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent oder 344.300 auf rund 17,5 Millionen gestiegen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte, blieb die Zahl der stationären Behandlungsfälle damit aber weiter deutlich niedriger als vor der Corona-Pandemie: So war die Zahl der Patienten im Jahr 2024 um 9,6 Prozent oder rund 1,9 Millionen geringer als im Vor-Corona-Jahr 2019. Das anhaltend niedrigere Niveau an Behandlungsfällen ist dabei nicht auf einzelne medizinische Fachgebiete zurückzuführen, sondern zeigt sich in allen Bereichen.

Insgesamt waren in den deutschlandweit 1.841 Krankenhäusern im Jahresdurchschnitt 472.900 Betten aufgestellt, darunter 26.000 Intensiv- und 7.700 Intermediate Care-Betten. Das waren 0,9 Prozent weniger Betten als im Vorjahr und 4,3 Prozent weniger als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Die durchschnittliche Bettenauslastung stieg 2024 gegenüber dem Vorjahr zwar um 0,8 Prozentpunkte auf 72,0 Prozent, blieb aber trotz der geringeren Gesamtbettenzahl deutlich unter dem Niveau des Jahres 2019 von 77,2 Prozent.

Den größten Anteil an der stationären Versorgung im Jahr 2024 hatten die Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft. Sie stellten mit ihren 528 Einrichtungen 46,8 Prozent der Krankenhausbetten. Die 575 Krankenhäuser in freigemeinnütziger Trägerschaft stellten 32,3 Prozent der Betten. Mit 738 Einrichtungen befanden sich die meisten Krankenhäuser in privater Trägerschaft. Diese stellten jedoch lediglich 20,9 Prozent der aufgestellten Betten, waren also gemessen an der Bettenzahl im Durchschnitt deutlich kleiner als Krankenhäuser öffentlicher oder freigemeinnütziger Träger.

Ein stationärer Krankenhausaufenthalt dauerte im Jahr 2024 durchschnittlich 7,1 Tage und war damit um 0,1 Tage kürzer als im Vorjahr, so die Statistiker weiter. Damit setzte sich den langfristigen Trend zu kürzeren Verweildauern seit Beginn der Krankenhausstatistik im Jahr 1991 fort. Damals hatte ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt noch 14,0 Tage und damit fast doppelt so lange wie im Jahr 2024 gedauert.

Die Dauer des Aufenthalts variierte auch im Jahr 2024 in den unterschiedlichen Fachabteilungen. So lag die durchschnittliche Verweildauer in den Fachabteilungen Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie, in denen die meisten Fälle behandelt werden, im Jahr 2024 bei nur 5,2 beziehungsweise 5,0 Tagen. Zu den Fachabteilungen mit deutlich längerer Verweildauer gehören die Geriatrie mit 15,1 Tagen und die psychiatrischen Fachabteilungen mit Verweildauern zwischen 24,5 und 46,8 Tagen.

Zum Jahresende 2024 waren in den Krankenhäusern rund 217.700 Personen im ärztlichen Dienst und 1.240.900 Personen im nichtärztlichen Dienst (einschließlich Schüler sowie Auszubildende) direkt bei den Einrichtungen beschäftigt. Im Vergleich zu 2023 stieg die Zahl der Ärzte damit um 2,7 Prozent und die Zahl der Beschäftigten im nichtärztlichen Dienst um 3,3 Prozent. Im Pflegedienst, der zum nichtärztlichen Bereich zählt, waren 553.400 Personen beschäftigt. Damit war der Pflegedienst mit 44,6 Prozent der personalintensivste Bereich im nichtärztlichen Dienst.

Umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte – also unter Berücksichtigung unterschiedlicher Beschäftigungsformen wie Voll- und Teilzeit sowie geringfügige Beschäftigung – überstieg die Zahl der Beschäftigten in Krankenhäusern im Jahr 2024 erstmals seit Beginn der Krankenhausstatistik im Jahr 1991 die Millionengrenze. Von den insgesamt 1.014.800 Millionen Vollzeitäquivalenten entfielen 180.400 auf den ärztlichen Dienst und 834.400 auf den nichtärztlichen Dienst.


Foto: Krankenhaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Woidke fordert Berlins Zustimmung zu den Schutzzöllen auf Stahl

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Potsdam (dts Nachrichtenagentur) – Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke fordert ein schnelles Inkrafttreten der Schutzzölle auf Stahl. „Die bereits vorgelegten Vorschläge der Europäischen Kommission müssen jetzt auch rasch zum Tragen kommen“, sagte Woidke dem Nachrichtenmagazin Politico. „Es geht um unsere Unternehmen und Arbeitsplätze.“

Europa solle als größter Wirtschaftsraum der Welt selbstbewusst für seine Interessen einstehen, so Woidke. „Unsere Stahlindustrie braucht dringend einen wirksamen Schutz vor unfairen Handelspraktiken.“ Die Europäische Kommission plant, Stahlimporte über 16 Millionen Tonnen mit 50 Prozent zu bezollen. Aktuell greift ein geringerer Zollsatz erst bei einer Menge von 34 Millionen Tonnen.

Die Zukunft für grünen Stahl sieht Woidke in der Elektrifizierung – und damit im Lichtbogenofen. „Dort wo heute noch Kohle und Gas Produktionsprozesse antreiben, wird es zukünftig elektrische Energie sein. Bezahl- und planbare Strompreise sind deshalb ein entscheidender Faktor für unsere Unternehmen“, sagte der Regierungschef.

Der geplante Industriestrompreis könne nur eine „Brückenlösung“ sein. „Unsere Energiepolitik muss so aufgestellt sein, dass Regionen mit einem hohen Ausbaustand an günstigen und erneuerbaren Energien diese auch an die Unternehmen weitergeben können und wir insgesamt wettbewerbsfähige Strompreise bekommen.“


Foto: Stahlproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Studie: Flat-Tax-Erbschaftsteuer führt zu hohen Mindereinnahmen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Laut einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) würde eine Flat-Tax-Erbschaftsteuer zu deutlichen Mindereinnahmen für den Staat führen.

Ein Einheitssteuersatz von zehn Prozent würde das Erbschaftsteuer-Aufkommen von derzeit zwölf Milliarden Euro um 4,4 Milliarden Euro oder 36 Prozent schmälern, selbst wenn sämtliche Steuervorteile für Betriebserben wegfallen, heißt es in der DIW-Studie, die von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben wurde und über die das „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe) berichtet.

Angesichts eines bevorstehenden Verfassungsgerichtsurteils diskutiert die Politik seit Monaten über eine Reform der Erbschaftsteuer. Dabei wird von Ökonomen wie Lars Feld oder Ifo-Präsident Clemens Fuest immer wieder eine Flat Tax ins Spiel gebracht. Danach sollen bestehende Steuervorteile für Betriebserben gestrichen und gleichzeitig ein niedriger einheitlicher Steuersatz auf alle Erbschaften in Höhe von maximal zehn Prozent eingeführt werden.

Laut DIW-Studie wäre solch ein Flat-Tax-Tarif aber erst ab einem Steuersatz von 16 Prozent aufkommensneutral. Bei einem pauschalen Steuersatz von 18 Prozent ließen sich Mehreinnahmen von 2,2 Milliarden Euro erzielen, bei einem Steuersatz von 25 Prozent betrügen die Mehreinnahmen 8,3 Milliarden Euro.

„Auf den ersten Blick mag ein einheitlicher Steuersatz einfach wirken“, sagte Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck. Doch eine Flat Tax von zehn Prozent, die zu deutlichen Mindereinnahmen führe und auch noch kleinere Erbschaften stärker besteuere, „kann definitiv keine Lösung sein“, so Beck.

Das DIW schlägt in der Studie vor, die Steuervorteile für Betriebserben zu streichen, die Belastungen aber abzumildern. So sollen Unternehmen ihre Erbschaftsteuer über lange Zeiträume stunden können. Zudem könne die Einziehung der Steuerforderung vom Unternehmenserfolg abhängig gemacht werden.


Foto: Alter Mann und junge Frau (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Google kündigt Großinvestition in Deutschland an

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der US-Technologiekonzern Google will laut eines Zeitungsberichts in der kommenden Woche seinen „bis dato größten Investitionsplan für Deutschland“ verkünden. Geplant ist, die Details des Projekts am 11. November auf einer Pressekonferenz in Berlin bekanntzugeben – gemeinsam mit Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), schreibt das „Handelsblatt“ in seiner Donnerstagausgabe.

In einem Schreiben des Unternehmens heißt es, dass es dabei um den Bau von „Infrastruktur und Rechenzentren“ gehen soll. Auch „innovative Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme“ will Google vorantreiben und seine Standorte in München, Frankfurt und Berlin ausbauen.

In Deutschland hat Google bereits mehrere Rechenzentren im Betrieb oder im Bau. Hessen ist für den Tech-Konzern das wichtigste Bundesland. In Hanau betreibt Google eine Anlage. In den hessischen Orten Erlensee, Dietzenbach und Babenhausen hat sich Google Grundstücke gekauft, auf denen die nächsten Rechenzentren entstehen könnten.

Google hat aber auch schon erhebliche Negativerfahrungen gemacht. Ein vor knapp zehn Jahren mitten in Berlin-Kreuzberg geplanter Startup-Campus wurde nicht realisiert, nachdem es Proteste von Aktivisten gegeben hatte.


Foto: Google-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Zahl der Anbieterwechsel bei Strom und Gas auf Höchststand

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem Rekord bei Anbieterwechseln von Strom- und Gaskunden in 2024 könnte in diesem Jahr schon wieder ein neuer Höchststand erreicht werden. Im ersten Halbjahr 2025 haben schon mehr als 3,7 Millionen Haushaltskunden aktiv den Stromlieferanten gewechselt, wie die Bundesnetzagentur auf Nachfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) mitteilte.

Im Gesamtjahr 2024 hatte die Zahl der Anbieterwechsel bei 7,06 Millionen gelegen. 2023 hatten sich 6 Millionen Stromkunden einen neuen Lieferanten gesucht.

Im Gasbereich sieht es ähnlich aus: Auch da hatte es vergangenes Jahr mit 2,3 Millionen einen neuen Rekord bei der Zahl der Lieferantenwechsel gegeben. „Im ersten Halbjahr 2025 kann dieses Niveau mit 1,1 Millionen Wechseln ungefähr gehalten werden“, teilte die Behörde weiter mit.

Ein Sprecher sagte der „NOZ“: „Unsere Daten zeigen: Wer die Grundversorgung verlässt, kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.“ Und die hohen Zahlen zeigten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher intensiv nach besseren Konditionen suchten. „Das ist ein gutes Zeichen für Wettbewerb und Energiewende.“


Foto: Gas-Anschluss (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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