Sonntag, Mai 11, 2025
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Weidel lädt Klöckner erneut zum Besuch der AfD-Frakion ein

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nachdem die neue Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) nicht wie geplant eine Fraktionssitzung der AfD besucht hatte, lädt die Partei Klöckner nun erneut ein.

„Unsere Einladung zu einem Austausch in unserer Fraktion steht“, sagte die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel dem „Tagesspiegel“. „Wir freuen uns, wenn Frau Klöckner es einrichten kann, in eine unserer nächsten Sitzungen zu kommen.“

Weidel fügte hinzu: „Das Thema des Umgangs mit der AfD als zweitstärkste Kraft im Deutschen Bundestag ist aus unserer Sicht ein dringendes.“ Die AfD-Chefin erklärte: „Wir mussten erleben, dass die Fraktion, die von einem Fünftel der Wähler – mehr als zehn Millionen – gewählt wurde, elementare parlamentarische Rechte vorenthalten werden: das Recht der Mitwirkung im Präsidium und die Möglichkeit, Plenarsitzungen gleichberechtigt zu gestalten.“


Foto: AfD-Spitze gratuliert Julia Klöckner am 25.03.2025, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

FDP-Politiker scheitern mit Verfassungsbeschwerde gegen Soli

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Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern gegen den Solidaritätszuschlag zurückgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Zur Begründung hieß es, dass eine solche Ergänzungsabgabe einen aufgabenbezogenen finanziellen Mehrbedarf des Bundes voraussetze, dieser durch den Gesetzgeber allerdings nur in seinen Grundzügen zu umreißen sei. Im Fall des Solidaritätszuschlags sei dies der wiedervereinigungsbedingte finanzielle Mehrbedarf des Bundes.

Weiter führte das Gericht aus, dass ein evidenter Wegfall des Mehrbedarfs eine Verpflichtung des Gesetzgebers begründe, die Abgabe aufzuheben oder ihre Voraussetzungen anzupassen. Insoweit treffe den Bundesgesetzgeber – bei einer länger andauernden Erhebung einer Ergänzungsabgabe – eine „Beobachtungsobliegenheit“. Ein offensichtlicher Wegfall des Mehrbedarfs des Bundes könne auch heute noch nicht festgestellt werden, so die Karlsruher Richter. „Eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020 bestand und besteht folglich nicht.“

Der Solidaritätszuschlag diente ursprünglich vor allem zur Bewältigung der Kosten für die Wiedervereinigung. Seit 2021 zahlen ihn aber nur noch Gutverdiener und Unternehmen. Die Beschwerdeführer hatten in ihrer Klage vorgebracht, dass die Weitererhebung des ursprünglich mit den Kosten der Wiedervereinigung begründeten Solidaritätszuschlags mit Auslaufen des sogenannten Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 verfassungswidrig geworden sei. Daneben rügten sie eine durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 bewirkte Ungleichbehandlung von verschiedenen Einkommensbeziehern. Das Gericht folgte dieser Argumentation aber nicht.


Foto: Solidaritätszuschlag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Dax startet leicht im Minus – Zoll-Ungewissheit weiter groß

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax ist am Mittwoch kaum verändert in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 23.095 Punkten berechnet, damit lag er 0,1 Prozent unter dem Vortagsniveau. Am stärksten zulegen konnten zunächst Rheinmetall, Siemens Energy und Heidelberg Materials, die größten Einbußen erlitten Sartorius, Symrise und Zalando.

„So wenige Dax-Aktien wie gestern wurden zuletzt vor fünf Wochen gehandelt“, sagte Thomas Altmann von QC Partners. Das zeige, dass die Mehrheit der Anleger aktuell eher abwarte. „Die Ungewissheit vor der Verkündung der neuen US-Zölle ist vielen zu hoch, um jetzt in den Markt einzusteigen.“ Gerade Zölle gegen Autos könnten viele Dax-Unternehmen empfindlich treffen, so Altmann.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Mittwochmorgen kaum verändert: Ein Euro kostete 1,0789 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,9269 Euro zu haben.

Der Ölpreis stieg unterdessen leicht: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete gegen 9 Uhr deutscher Zeit 73,15 US-Dollar; das waren 13 Cent oder 0,2 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Frankfurter Börse, via dts Nachrichtenagentur

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Schuldenberg der öffentlichen Haushalte wächst weiter an

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Der öffentliche Gesamthaushalt ist beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2024 mit 2.509,0 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem Jahresende 2023 um 2,6 Prozent oder 63,9 Milliarden Euro.

Gegenüber dem dritten Quartal 2024 stieg die Verschuldung um 0,8 Prozent oder 20,5 Milliarden Euro. Zum Öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Die Schulden des Bundes waren zum Ende des vierten Quartals 2024 um 2,1 Prozent beziehungsweise 36,5 Milliarden Euro höher als Ende 2023. Ursächlich hierfür war insbesondere der Anstieg der Verschuldung des „Sondervermögen Bundeswehr“ um 295,6 Prozent oder 17,2 Milliarden Euro auf nunmehr 23,0 Milliarden Euro. Die Verschuldung des Sondervermögens „Wirtschaftsstabilisierungsfonds Corona“ hingegen sank binnen Jahresfrist um 40,2 Prozent oder 14,9 Milliarden Euro auf 22,1 Milliarden Euro. Gegenüber dem dritten Quartal 2024 stieg die Verschuldung des Bundes um 0,8 Prozent oder 13,6 Milliarden Euro.

Die Länder waren zum Ende des vierten Quartals 2024 mit 606,9 Milliarden Euro verschuldet, das waren 2,1 Prozent oder 12,7 Milliarden Euro mehr als zum Jahresende 2023. Gegenüber dem dritten Quartal 2024 stieg die Verschuldung der Länder um 0,1 Prozent oder 796 Millionen Euro.

Am stärksten legten die Schulden gegenüber dem Jahresende 2023 prozentual in Mecklenburg-Vorpommern (+10,9 Prozent), Rheinland-Pfalz (+9,7 Prozent), Brandenburg (+8,9 Prozent) und Hessen (+8,3 Prozent) zu. In Mecklenburg-Vorpommern wurden auslaufende Kredite beim öffentlichen Bereich am Kapitalmarkt teilweise refinanziert. Der Schuldenanstieg in Rheinland-Pfalz ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass im Rahmen des Programms „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP) zum 31. Dezember 2024 insgesamt 2,8 Milliarden Euro an kommunalen Kassenkrediten vom Land übernommen wurden. Dadurch sank im Gegenzug die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz.

Schuldenrückgänge gegenüber dem Jahresende 2023 wurden lediglich für Niedersachsen (-4,1 Prozent), Thüringen (-1,8 Prozent), Nordrhein-Westfalen (-1,5 Prozent) sowie Sachsen-Anhalt (-0,8 Prozent) ermittelt.

Auch bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des vierten Quartals 2024 gegenüber dem Jahresende 2023 zu, so die Statistiker weiter. Sie stieg um 9,5 Prozent oder 14,7 Milliarden Euro auf 169,4 Milliarden Euro. Gegenüber dem dritten Quartal 2024 erhöhten sich die kommunalen Schulden um 3,7 Prozent oder 6,1 Milliarden Euro.

Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Jahresende 2023 wiesen dabei die Gemeinden und Gemeindeverbände in Mecklenburg-Vorpommern (+17,7 Prozent) auf, gefolgt von Sachsen (+17,3 Prozent), Niedersachsen (+15,0 Prozent), Bayern (+14,0 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (+12,8 Prozent). Einen Rückgang der Verschuldung gab es lediglich in Rheinland-Pfalz (-21,3 Prozent) wegen des Entschuldungsprogramms PEK-RP sowie in Thüringen (-4,0 Prozent) und im Saarland (-0,3 Prozent).

Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im vierten Quartal 2024 gegenüber dem Jahresende 2023 um 1,4 Millionen Euro (-3,5 Prozent) auf 39,5 Millionen Euro.


Foto: Schuldenuhr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Handelsverband will mehr Sonntagsöffnungen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), Alexander von Preen, fordert mehr Spielraum für Unternehmen bei Sonntagsöffnungen.

Kommunen und Händler sollten frei entscheiden können, an welchen Sonntagen sie öffnen wollen, sagte von Preen den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Diese Flexibilität wünsche ich mir. Vor allem brauchen wir aber endlich mehr Rechtssicherheit für mögliche Sonntagsöffnungen in unseren Städten.“

Das Ladenschlussgesetz (LadSchlG), wonach Geschäfte in der Regel an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen, gilt zwar bundesweit, bestimmte Ladenöffnungszeiten sind jedoch je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Dies gilt auch für verkaufsoffene Sonntage. Die einzelnen Verordnungen legen nicht fest, an welchen Sonntagen geöffnet werden muss, sondern setzen lediglich Rahmenrichtlinien fest. In der Regel ist eine Höchstzahl an verkaufsoffenen Sonntagen festgelegt. In einzelnen Bundesländern sind bis zu zwölf erlaubt. Die verkaufsoffenen Sonntage müssen dabei an einen Anlass geknüpft sein. Vor allem die Gewerkschaft Verdi zog zuletzt aber immer wieder gegen von Kommunen festgelegte Sonntagsöffnungen vor Gericht.

Von Preen sagte mit Blick auf den Anlassbezug weiter: „Genau diese Einschränkung muss bundesweit weg – und zwar rechtssicher. Unternehmer brauchen diesen Freiraum, entscheiden zu können, wir machen jetzt mal auf.“ Laut dem HDE-Präsidenten könnten Unternehmen Sonntagsöffnungen auch niemals gegen die eigene Belegschaft durchsetzen. „Aber, wenn alle gemeinsam sich dafür entscheiden, dass beispielsweise die Läden am Sonntag öffnen, dafür aber am Montag geschlossen bleiben, warum denn nicht? So viel Flexibilität sollte möglich sein“, forderte von Preen.

Eine Festlegung auf eine Obergrenze bei sonntäglichen Öffnungen lehnte er ab. Eine Diskussion um die Anzahl der Tage führe nicht weiter. „Man sollte die Unternehmen einfach eigenständig entscheiden lassen unter Berücksichtigung, was an dem jeweiligen Standort richtig und möglich ist“, erklärte von Preen. Er verwies auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches den möglichen Rahmen dafür längst gegeben habe.


Foto: Menschen in einer Fußgängerzone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Weiterer Charterflug mit Afghanen in Deutschland erwartet

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Hannover (dts Nachrichtenagentur) – Zum zweiten Mal in diesem Monat wird in Deutschland nach Angaben aus Hilfsorganisationen ein Charterflugzeug mit besonders gefährdeten Afghanen und deren Angehörigen erwartet. Das Flugzeug solle den Planungen zufolge am Mittwoch in Islamabad starten und am Tag darauf in Hannover landen, wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf NGO-Kreise berichtet.

An Bord werde eine unbekannte Anzahl an Afghanen mit einer Aufnahmezusage der Bundesregierung sein. Zum Teil hätten die Betroffenen wegen langwieriger Prüfungen der deutschen Behörden seit Monaten in Pakistan auf ihre Ausreise gewartet.

Das Bundesinnenministerium wollte den Flug auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Derzeit warten nach Angaben der Bundesregierung noch rund 2.800 gefährdete Afghanen mit einer Aufnahmezusage für Deutschland in Pakistan auf eine Ausreise. Sie müssen dort ein Visaverfahren mit Sicherheitsüberprüfung durchlaufen.

In der Zwischenzeit werden sie von der staatlichen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt. Die Kosten trägt die Bundesregierung. Die GIZ teilte dem RND auf Anfrage mit, die Ausgaben für Unterbringung, Versorgung, medizinische Dienstleistungen und psychosoziale Betreuung hätten sich zwischen 2022 bis einschließlich 2024 auf 82,7 Millionen Euro belaufen.

Die pakistanische Regierung hat in den vergangenen Monaten den Druck auf Afghanen verschärft, das Land zu verlassen – entweder in Richtung eines Drittstaates oder aber zurück nach Afghanistan. Dort herrschen seit August 2021 wieder die militant-islamistischen Taliban, die Menschenrechte missachten und besonders Frauen unterdrücken.


Foto: Flugzeug (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Junge Gruppe der Unionsfraktion stellt Mütterrente infrage

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Vorsitzende der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion, Pascal Reddig (CDU), hat die geplante Ausweitung der Mütterrente infrage gestellt. „Ich halte die Mütterrente für falsch“, sagte Reddig dem Podcast „Berlin Playbook“ (Mittwoch) des Politico. „Nicht, weil ich das niemandem gönne, sondern weil es das falsche Signal an die junge Generation ist.“

Reddig warnt davor, die Interessen der jüngeren Generation in der Rentenpolitik zu vernachlässigen. „Wir müssen jetzt vor allem dafür sorgen, dass der Nachhaltigkeitsfaktor nicht abgeschafft wird“, sagte der Bundestagsabgeordnete.

Zudem müsse darüber gesprochen werden, wie es ab 2031 mit dem Renteneintrittsalter weitergehe. Reddig sprach sich dafür aus, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. „Es braucht ein klares Signal an die junge Generation. Sonst haben wir wieder vier verlorene Jahre mit Blick auf die Rentenpolitik.“


Foto: Pascal Reddig (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Krankschreibungen wegen akuter Belastungsreaktionen auf Höchststand

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Hannover (dts Nachrichtenagentur) – Im vergangenen Jahr wurden so viele Mitarbeiter wegen akuter Belastungsreaktionen und Anpassungsstörungen krankgeschrieben wie nie zuvor. Dies geht aus einer Datenauswertung der KKH Kaufmännischen Krankenkasse für ihre rund 1,5 Millionen Versicherten für 2024 hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten.

Insgesamt verzeichnete die KKH wegen dieser Diagnose 112 Fehltage auf 100 Arbeitnehmern. 2024 waren Belastungsreaktionen der dritthäufigste Krankschreibungsgrund überhaupt – nach Infektionen der oberen Atemwege und Rückenschmerzen. Sie können auch eine Vorstufe einer Depression sein, warnt die KKH.

Die Zahl der Krankschreibungen wegen dieser Diagnose steigen nach Angaben der Krankenkasse seit Jahren deutlich an. Im Vorjahr fehlten Versicherte wegen stressbedingter Belastungen rund 105 Tage, im Vor-Corona-Jahr entfielen sogar nur 74 Tage auf 100 Beschäftigte. Das entspricht einem Anstieg seit 2019 um 51 Prozent.


Foto: Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EU-Kommissar will mehr Wettbewerbsfähigkeit in der Klimapolitik

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – EU-Klimaschutzkommissar Wopke Hoekstra will in der Klimapolitik mehr auf Wettbewerbsfähigkeit setzen.

„Es bringt nichts, theoretisch großartige Pläne zu haben, die in der Praxis nicht funktionieren“, sagte Hoekstra der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe) im Hinblick auf die Klimaziele der EU und den geplanten Zertifikatehandel von Treibhausgasemissionen beim Heizen und im Verkehr (ETS II). Dort drohten erhebliche Preisaufschläge in den kommenden Jahren. „Der klimaneutrale Übergang wird nur funktionieren, wenn wir unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, und er für unsere Bürger fair, gerecht und umsetzbar ist.“

Hoekstra kritisierte den Ausstieg der US-Administration aus dem Pariser Klimaabkommen. „Das heißt, dass die größte geopolitische Macht, die größte Wirtschaftsmacht und der zweitgrößte Treibhausgasemittent der Welt faktisch sagt: Nein, danke.“

An diesem Dienstag und Mittwoch treffen sich Diplomaten und Minister beim Petersberger Klimadialog, das erste große Treffen der internationalen Klimadiplomatie seit der Entscheidung der USA. Gerade wegen des US-Ausstiegs würden solche Treffen immer wichtiger, sagte Hoekstra. „Jammern hilft nicht, denn es löst kein Problem. So sehe ich es auch. Es ist besser, weiterzumachen und zusammenzuarbeiten.“

Im Kampf gegen die Erderwärmung dränge die Zeit. Neben der Kritik an den USA sagte Hoekstra auch, dass „speziell China natürlich ein Problem“ sei. Die Elektrifizierung im Land gehe zwar voran. Aber es sei immer noch für etwa 30 Prozent aller Treibhausgase verantwortlich und plane, eine Reihe neuer Kohlekraftwerke zu bauen. „Da wäre mehr politische Führung nötig“, so Hoekstra.


Foto: Demonstranten protestieren für Klimaschutz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EU-Kommission will Öl- und Gasimporte aus Russland reduzieren

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – EU-Kommissar Dan Jorgensen will die Energieabhängigkeit von Russland weiter reduzieren. „Es ist völlig unhaltbar, weiterhin fossile Brennstoffe aus Russland zu kaufen und damit indirekt Putins Kriegskasse zu füllen“, sagte Jorgensen dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).

„Seit Kriegsbeginn haben wir so viel Geld für fossile Brennstoffe aus Russland ausgegeben, wie 2.400 F-35-Kampfjets kosten würden.“ Das sei „unglaublich“, wenn man darüber nachdenke.

Die EU wolle nicht von Energie aus autoritären Regimen wie dem russischen abhängig sein. Das müsse aufhören, und zwar „sehr bald“. Der EU-Kommissar will daher einen Fahrplan vorlegen, der zeigen soll, wie die EU auch die letzte Abhängigkeit loswerden kann.

„Ich glaube nicht, dass wir zufrieden sein können“, sagte Jorgensen. „Wir befinden uns in einer Situation, in der man sich nicht mehr auf alte Freunde und Verbündete verlassen kann.“ Es sei eine „existenzielle Frage“ für die EU.

Die EU füllt durch die Importe von fossilen Brennstoffen die russischen Kriegskassen noch immer in erheblichem Maße. Die Summe der Importe übersteigen dabei die Ukrainehilfen bei Weitem.


Foto: EU-Kommission in Brüssel (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts