Freitag, Januar 9, 2026
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Zentralrat will Strafrechtsverschärfungen gegen Antisemitismus

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Zentralrat der Juden fordert, mit den Mitteln des Strafrechts stärker gegen wachsenden Antisemitismus in Deutschland vorzugehen. „Tausendfache Solidaritätsbekundungen für die Hamas, die am 7. Oktober 2023 das größte Massaker an Juden seit der Schoa begangen hat, sind derzeit erlaubt“, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe) am Rande der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im Bundestag im Kloster Seeon. „Das muss sich ändern.“

Konkret schlägt der Zentralrat vor, Sympathiebekundungen für terroristische Vereinigungen unter Strafe zu stellen. Bisher ist lediglich das Werben von Mitgliedern oder Unterstützern strafbar.

Zudem müsse man den Paragraphen zur Volksverhetzung ändern. So solle der sogenannte Inlandsbezug kein entscheidendes Kriterium mehr sein. Hetze gegen Einzelpersonen oder Gruppen müsste an sich strafbar sein – unabhängig davon, ob sie sich auf Menschen in Deutschland oder auf ausländische Staatsbürger beziehe.

„Der Antisemitismus tarnt sich seit dem 7. Oktober immer häufiger als vorgeblich gegen den israelischen Staat gerichteter `Antizionismus`“, sagte der Zentralratspräsident. Er nutze die Regelungslücke, dass sich Volksverhetzung nach herrschender rechtlicher Meinung durch den im Gesetz genutzten Begriff des „öffentlichen Friedens“ auf eine in Deutschland lebende Gruppe beziehen muss – also ausländische Staatsbürger außen vorlässt.

„Immer wieder werden Hassparolen, beispielsweise als Hausverbote, deshalb gezielt gegen `Israelis` anstatt gegen `Jude` geäußert“, sagte Schuster. „Obwohl Adressat und antisemitische Intention bestehen bleiben, bestehen durch juristische Details dann gute Chancen, einer Anklage zu entgehen, wie erst Anfang der Woche wieder eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth gezeigt hat.“

Des Weiteren müsse auch der Aufruf zur Vernichtung von Staaten strafbar sein. „Auch dies ist nicht geregelt“, kritisierte Schuster. „Nachdem im Jahr 2020 bereits das Verbrennen von Staatsflaggen verboten wurde, muss hier jetzt der konsequente nächste Schritt erfolgen“, sagte Schuster.

Der Zentralratspräsident erklärte, in den vergangenen Jahren hätten gewaltsame antisemitische Übergriffe in Deutschland eine Tendenz zur Normalisierung erfahren. „Wie automatisch ist die Reaktion auf solche Übergriffe eine Erhöhung der Schutzmaßnahmen für jüdisches Leben“, sagte Schuster. „Ich bin dankbar für diesen Schutz, und dennoch: Das ist nichts weiter als Symptombekämpfung. Der Antisemitismus hat sich seit dem 7. Oktober tief in unserer Gesellschaft eingenistet. Er hat sich auf unseren Straßen breitgemacht.“

Reaktive Schutzmaßnahmen reichten nicht aus, um ihn von dort zu vertreiben. „Nach vielen klaren Worten muss die Politik nun mit ebenso klaren Taten die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Antisemiten zur Rechenschaft zu ziehen und dem Hass mit den Mitteln des Rechtsstaats die Stirn zu bieten“, sagte Schuster.


Foto: Josef Schuster (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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