Mittwoch, Juli 16, 2025
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Gutachten attestiert kommunaler Pflegeplanung teils schwere Mängel

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Ein aktuelles Gutachten des Iges-Instituts im Auftrag der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung attestiert den kommunalen Pflegeplanungen teils gravierende Mängel. „Die Vernetzung zwischen Landkreisen und innerhalb von Regionen wird als essenziell angesehen, derzeit aber nur in jeder zweiten Planung thematisiert“, heißt es in dem Gutachten, über das die „Mediengruppe Bayern“ (Mittwochausgaben) berichtet. „Eine stärkere Vernetzung der Akteure stellt eine Herausforderung und vor allem angesichts sinkender Personalressourcen eine zunehmende Notwendigkeit zur Sicherstellung der Versorgung dar.“

Hinzu komme, dass oftmals die Planung aus Sicht der Gutachter zu nichts führe. „Nur wenige Planungen bzw. Berichte enthalten konkrete Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen“, so das Gutachten. In vielen Fällen entstünde der Eindruck, „dass die aktuelle Planung in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung vorgenommen wurde, die Kommunen aber über die `Problembeschreibung` hinaus wenig konkrete Schlussfolgerungen für künftige Maßnahmen ziehen“.

Als Manko sehen es die Gutachter zudem, dass ein Fokus auf der Zahl Pflegebedürftiger liegt. „Der künftige Pflegebedarf wird zumeist als Anzahl pflegebedürftiger Personen ausgewiesen, die Abschätzung sich daraus ergebender Platzbedarfe (stationär) und/oder Personalbedarfe (ambulant und stationär) erfolgt nur selten“, heißt es in dem Papier.

Aus Sicht der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), muss die Planung umfassender erfolgen. „Leitgedanke der Kommunen sollte eine integrierte Sozialplanung sein, die über eine reine Pflegestrukturplanung hinausgeht. Wir reden hier über familienfreundliche und altersgerechte Städte und Gemeinden. Es geht um Wohnen, Verkehr, Einkauf, ärztliche Versorgung, um Bewegung und Sport, um Geselligkeit und Unterhaltung, um Kultur und Bildung“, sagte Staffler den Zeitungen.

Auch die Bedarfe jüngerer Pflegebedürftiger müssten berücksichtigt werden. Staffler will Verbindlichkeit. „Anders als im Gesundheitsbereich wurde in der Pflegeversicherung bislang auf eine verbindliche kommunale Bedarfsplanung als Voraussetzung für Versorgungsverträge und zur Investitionskostenfinanzierung verzichtet“, sagte sie. „Das muss sich ändern.“

Ein weiteres Problem seien fehlende Daten. „Die Kommunen benötigen von den Kranken- und Pflegekassen die notwendigen Daten zur bestehenden Versorgung in ihrem Gebiet. Das hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereits im Gesetzentwurf des Pflegekompetenzgesetzes auf den Weg gebracht“, so Staffler.


Foto: Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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