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Haßelmann sieht Ziele bei Wahlrechtsreform im Kern erreicht

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Britta Haßelmann (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann, zeigt sich zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform. Es herrsche „jetzt Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen der nächste Bundestag gewählt werden kann“, sagte sie dem TV-Sender Phoenix am Dienstag.

Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition sei in ihrem Kern verfassungskonform und der kommende Bundestag werde deutlich verkleinert, „berechenbar und verlässlich“ für alle Bürger.

Weiter erklärte Haßelmann, dass die Grundmandatsklausel nach dem Urteil nun bestehen bleiben müsse, einer möglichen Absenkung auf eine Drei-Prozent-Hürde erteilt sie eine Absage.


Foto: Britta Haßelmann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Israel bestätigt Angriff auf Hisbollah-Kommandeur in Beirut

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Israelische Soldatinnen (Archiv), via dts NachrichtenagenturTel Aviv (dts Nachrichtenagentur) – Nachdem aus einem Vorort Beiruts eine große Explosion gemeldet wurde, hat Israel die Verantwortung dafür übernommen. Die israelischen Streitkräfte hätten in der Hauptstadt des Libanon „einen gezielten Angriff auf den Kommandeur durchgeführt, der für den Mord an den Kindern in Majdal Shams und die Tötung zahlreicher weiterer israelischer Zivilisten“ verantwortlich sei, teilte das israelische Militär am Dienstag mit.

„Die Hisbollah hat die rote Linie überschritten“, schrieb Verteidigungsminister Yoav Gallant auf X/Twitter.

Am Samstag war eine Rakete auf den von Israel kontrollierten Golanhöhen eingeschlagen. Das Geschoss traf einen belebten Fußballplatz und tötete mindestens 12 Menschen, viele von ihnen waren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen zehn und 20 Jahren. Weitere 20 Personen sollen verletzt worden sein.

Die israelischen Streitkräfte meldeten später, dass die libanesische Hisbollah-Miliz in drei Salven etwa 40 „Geschosse“ in Richtung Nordisrael abgefeuert habe. „Bei einem dieser Angriffe wurde in der Gegend von Majdal Shams ein Treffer registriert“, hieß es.

In der folgenden Nacht hatte die israelische Armee mehrere Ziele im Libanon angegriffen. Es handele sich um „Terrorziele der Hisbollah“ sowohl tief im libanesischen Hoheitsgebiet als auch im Südlibanon. Darunter seien „Waffenlager und terroristische Infrastruktur“ in den Gebieten Chabriha, Burj al-Shemali und Beqaa, Kfarkela, Rab El Thalathine, Khiam und Tayr Harfa.

Seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober und dem daraus resultierenden Krieg im Gazastreifen nehmen die Spannungen zwischen Israel und der Hisbollah kontinuierlich zu.


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Schleswig-Holstein: Dach von Discounter in Ratzeburg eingestürzt

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Feuerwehr-Auto (Archiv), via dts NachrichtenagenturRatzeburg (dts Nachrichtenagentur) – In Ratzeburg in Schleswig-Holstein ist am Dienstagnachmittag das Dach eines Discounters während der Öffnungszeiten eingestürzt. Das berichten die „Lübecker Nachrichten“. Demnach sei gegen 17:06 ein entsprechender Notruf bei der Leitstelle des Rettungsdienstes eingegangen.

Rettungskräfte seien mit einem Großaufgebot vor Ort. Wie viele Menschen sich zum Zeitpunkt des Einsturzes in dem Markt befunden haben, ist zunächst nicht klar. Da der Zeitpunkt des Unglücks in den Feierabendverkehr fällt, ist jedoch davon auszugehen, dass sowohl Kunden als auch Mitarbeiter im Laden waren.


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Dax legt zu – Konjunktursorgen bleiben

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Frankfurter Börse, via dts NachrichtenagenturFrankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Am Dienstag hat der Dax trotz schlechter Nachrichten bei den Themen Inflation und Wirtschaftswachstum zugelegt. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 18.411 Punkten berechnet, ein Plus in Höhe von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss.

Die größten Gewinne gab es bei Papieren von Sartorius, Airbus und MTU. Abschläge gab es entgegen dem Trend bei Anteilsscheinen von Siemens Health, Henkel und Heidelberg Materials.

„Während sich der Deutsche Aktienindex auch heute sehr stabil präsentiert, schwächelt die deutsche Wirtschaft“, sagte Analyst Konstantin Oldenburger von CMC Markets. „Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) fiel im zweiten Quartal unerwartet um 0,1 Prozent. Damit wird die konjunkturelle Durststrecke immer länger und eine Rezession ist nicht mehr auszuschließen. Gerade mit Blick auf die jüngsten Daten aus der Industrie ist es schwer vorstellbar, wie für das Gesamtjahr noch ein Wachstum der deutschen Wirtschaft herauskommen soll.“

Damit falle Deutschland als Wachstumslokomotive für die Eurozone aus, so Oldenburger. „An diese Stelle treten Länder wie Frankreich und Spanien, deren heute gemeldete Zahlen nach oben überraschten.“

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Dienstagnachmittag etwas schwächer: Ein Euro kostete 1,0808 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,9252 Euro zu haben.

Der Ölpreis sank unterdessen deutlich: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Dienstagnachmittag gegen 17 Uhr deutscher Zeit 78,65 US-Dollar, das waren 113 Cent oder 1,4 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


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Linke begrüßt Karlsruher Urteil zur Wahlrechtsreform

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Plenarsitzung im Bundestag (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Linke begrüßt das am Dienstag verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. „Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Beschwerde gegen die Wahlrechtsreform in wichtigen Punkten gefolgt ist und die Grundmandatsklausel weiterhin Bestand haben wird“, sagte Bundesgeschäftsführerin Katina Schubert am Dienstag.

„Die heutige Entscheidung stärkt die Vielfalt der politischen Repräsentation im Bundestag und stellt sicher, dass möglichst viele Stimmen berücksichtigt werden.“ Das Urteil sei darüber hinaus „eine schallende Ohrfeige“ für die Regierungsparteien und deren Versuch, „mit der Reform politische Konkurrenz im Bundestag auszuschalten“. „Das zeigt uns aber auch, wie sehr wir die Regierung im Bundestag nerven, sodass sie uns mit der geplanten Abschaffung der Grundmandatsklausel aus dem Bundestag kegeln wollte.“

Doch politischen Streit löse man in einer Demokratie nicht mit verfassungswidrigen Reformen, so Schubert. Die vom Gericht in Aussicht gestellte Senkung der Sperrklausel begrüßt die Partei. Eine Absenkung der Hürde sei der beste Weg, sicherzustellen, dass keine Stimmen verloren gingen und sich möglichst viele Wähler im politischen System vertreten fühlen, so die Bundesgeschäftsführerin.

Das Verfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die anvisierte Regelung zur Streichung der Grundmandatsklausel sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, teilten die Richter am Dienstag mit.

Demnach soll diese Klausel, wonach eine Partei auch bei einem Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde mit dem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag einzieht, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt, auch bei der nächsten Bundestagswahl gelten. Der Gesetzgeber wurde zu einer Neuregelung aufgefordert.

In Karlsruhe hatten unter anderem die Union und die Linke, die bayerische Regierung sowie mehr als 4.000 Privatpersonen gegen die Reform geklagt.


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Ehemalige EKD-Ratsvorsitzende warnt vor Stationierung von US-Raketen

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Margot Käßmann (Archiv), via dts NachrichtenagenturHannover (dts Nachrichtenagentur) – Die ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßmann, warnt vor der Stationierung von US-Langstreckenwaffen in Deutschland. „Damit lassen sich Ziele in Russland angreifen, aber unser Land kann auch sehr schnell selbst zum Angriffsziel werden“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgaben).

In den 80er-Jahren habe sich die Friedensbewegung intensiv für Abrüstung engagiert, damit genau das nicht passiere. „Heute sollen mit dem Argument notwendiger Abschreckung massive Aufrüstung und Militarisierung still hingenommen werden. Wer sie hinterfragt, wird umgehend als dumm, naiv oder Putinversteherin diffamiert“, sagte Käßmann weiter. Das sei „eines demokratischen Diskurses unwürdig“.

Käßmann kritisiert außerdem, dass es bislang keine größere öffentliche Debatte über die geplante Stationierung gibt: „Es ist erschreckend, dass der Bevölkerung lapidar mitgeteilt wird: Demnächst werden bei euch Langstreckenraketen der USA stationiert.“

Spitzenpolitiker der SPD wie der ehemalige Parteivorsitzende Norbert Walter-Borjans hatten zuletzt gefordert, breite Teile der Gesellschaft in die Debatte über die ab 2026 geplante Stationierung einzubeziehen. Ebenfalls geäußerte Kritik aus der CDU richtet sich an die Bundesregierung, die das Thema nicht ausreichend kommuniziert habe.

Käßmann fordert: „Wir brauchen dringend eine breite öffentliche Diskussion über Wege zum Frieden und die Rolle Deutschlands dabei, in der unterschiedliche Positionen respektiert werden.“


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Faber fordert Konsequenzen für Erdogan wegen Drohung gegen Israel

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Recep Tayyip Erdogan (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach den militärischen Drohungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen Israel mahnt der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marcus Faber (FDP), Konsequenzen für Ankara an. Sollte Erdogan militärisches Gerät an Terrorgruppen liefern, müsse dies Folgen für Deutschlands militärischen Austausch mit der Türkei haben, sagte Faber der „Bild“.

„Deutschland müsste zum einen seine Rüstungsexporte an die Türkei neu überdenken, um zu verhindern, dass aus Deutschland gelieferte Waffensysteme in den Händen von Terrorgruppen landen.“ Außerdem müsste die Zusammenarbeit mit der Türkei in Nato-Gremien weiter eingeschränkt werden, so Faber.

Es müsse dann überprüft werden, „in welchem Rahmen eine Zusammenarbeit mit der Türkei noch möglich ist“, so Faber. Erdogan hatte zuvor Israel mit einem militärischen Einmarsch gedroht und damit international Empörung ausgelöst.


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Bas begrüßt "nötige Klarheit" nach Wahlrechtsurteil

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Bärbel Bas (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hat sich nach dem Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts erleichtert geäußert. „Das Bundesverfassungsgericht hat das Herzstück des neuen Wahlrechts – die sogenannte Zweitstimmendeckung – bestätigt und in dem zentralen Punkt der Wahlrechtsreform für die nötige Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt“, sagte sie am Dienstag.

Dass ein Wahlkreissieger künftig nicht mehr automatisch in den Bundestag einziehe, sei vom Gericht als verfassungsrechtlich zulässig erachtet worden. Außerdem sei das Beratungsverfahren im Bundestag nicht beanstandet worden. „Damit ist die Zahl der Abgeordneten künftig eindeutig auf 630 begrenzt.“ Das sei auch ein „wichtiges Signal“ an die Wähler: „Es wird kein unkontrolliertes Anwachsen des Deutschen Bundestages mehr geben.“

Das begrüße sie als Bundestagspräsidentin, weil dies Planungssicherheit schaffe, Kosten begrenze und die Arbeitsfähigkeit des Bundestages stärke. Moniert hatte das Gericht die Fünf-Prozent-Sperrklausel in ihrer jetzigen Form – insbesondere die eigentlich vorgesehene Abschaffung der Grundmandatsklausel. „An dieser Stelle gilt es jetzt, das Urteil in Ruhe auszuwerten“, so Bas.

Deutlich kritischer äußerte sich die Union zu dem Urteil. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt werte es als „Niederlage der Ampel“ vor dem Bundesverfassungsgericht. „Die bewusste Wahlrechtsmanipulation der Ampel wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt“, sagte Dobrindt dem Nachrichtenportal T-Online. „Der Versuch des eigenen Machterhalts der Ampel, mittels Manipulation des Wahlrechts andere Parteien aus dem Deutschen Bundestag zu drängen, ist gescheitert.“

Dobrindt sagte weiter: „Damit ist offensichtlich geworden, dass die Ampel einen verfassungswidrigen Versuch unternommen hat, große gesellschaftliche und regionale politische Strömungen aus der politischen Willensbildung bewusst auszuschließen.“ Dieser „bewusste Manipulationsversuch“ sei „in höchstem Maße respektlos“ gegenüber den Wählern und der Demokratie an sich.

Ähnlich äußerte sich auch CDU-Chef Friedrich Merz. Mit dem Urteil habe das Gericht die Wahlrechtsreform der Ampel im Sinne der Klage der Union in Teilen als verfassungswidrig eingestuft, sagte er. „Der Versuch der Ampel, politische Konkurrenten mithilfe des Wahlrechts auszuschalten, ist damit gescheitert.“


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Wetterdienst: Juli war zu warm und zu nass

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Frau mit Eis (Archiv), via dts NachrichtenagenturOffenbach (dts Nachrichtenagentur) – Der Juli 2024 ist in Deutschland im Vergleich zur international gültigen Referenzperiode 1961 bis 1990 zu warm und zu nass ausgefallen. Die Mitteltemperatur habe mit 18,9 Grad Celsius um 2,0 Grad über dem Wert der Referenzperiode gelegen, teilte der Deutsche Wetterdienst (DWD) am Dienstag nach Auswertungen der Ergebnisse seiner rund 2.000 Messstationen mit.

Ein leichter Überschuss von 0,6 Grad ergab sich demnach im Vergleich mit der aktuellen und wärmeren Periode 1991 bis 2020 (18,3 °C). Der Start in den Monat verlief recht kühl und wenig sommerlich. Erst am 5. wurde im Süden flächendeckend ein Sommertag registriert. Insgesamt zeigte sich ein deutliches Nordwest-Südost-Gefälle bei der Anzahl an Sommertagen. Während im Norden und Nordwesten maximal zwei bis zehn Sommertage zu Buche standen, waren es im Osten und Süden teils über 20.

Oftmals folgten auf kurze Hitzewellen rasche Dämpfer. Den Spitzenwert hatte die Station im sächsischen Bad Muskau inne, wo es am 10. für 34,8 °C reichte. Zum Monatsende, nämlich am 30., rauschten die Temperaturen nachts nochmals ordentlich in den Keller und in Deutschneudorf-Brüderwiese in Sachsen wurde mit 3,8 °C der bundesweite Tiefstwert registriert. Tropennächte (Tiefstwerte mindestens 20,0 °C) bildeten eher die Ausnahme und traten in geringer Zahl lediglich am Oberrhein, in Niederbayern und in Sachsen sowie im Großraum Berlin auf.

Mit 88 Litern pro Quadratmeter war es im Juli etwa 14 Prozent feuchter in Bezug auf die Referenzperiode 1961 bis 1990 (78 Liter pro Quadratmeter), so der Wetterdienst weiter. Verglichen mit der feuchteren Periode 1991 bis 2020 (87 Liter pro Quadratmeter) fiel der Juli 2024 sehr durchschnittlich aus. Im zweiten Sommermonat des Jahres öffnete der Himmel häufig seine Schleusen. Nahezu deutschlandweit trocken blieb es am 18. und gegen Ende des Monats.

Am häufigsten, nämlich an 15 bis 20 Tagen, regnete es im Nordwesten und Süden des Landes, während im Südwesten und Osten Regen nur an fünf bis zehn Tagen beobachtet wurde. Südlich der Donau kamen 150 bis 250 Liter pro Quadratmeter vom Himmel, wodurch dies die nasseste Region darstellte. Verhältnismäßig trocken war es mit 20 bis 40 Liter pro Quadratmeter in Nordsachsen, Teilen von Mecklenburg-Vorpommern und im Südwesten. Der Niederschlag ging dabei oftmals in Form von teils gewittrigem Starkregen nieder. So geschehen unter anderem am 21., an dem es mit fast 79 Litern pro Quadratmeter zur höchsten Tagessumme in Steinfurt-Burgsteinfurt (Nordrhein-Westfalen) kam.

237 Stunden schien die Sonne im Mittel im vergangenen Juli. Dies waren etwa 13 Prozent mehr Sonnenstunden als im Vergleich zur Periode 1961 bis 1990 (211 Stunden), so der DWD. Zieht man die aktuellere Vergleichsperiode (1991 bis 2020) heran, so fiel die Sonnenscheindauer nur noch leicht überdurchschnittlich aus (226 Stunden).

Deutlich bevorzugt war die Südosthälfte, denn dort reichte es für 230 bis 260 Sonnenstunden. In der Nordwesthälfte standen dagegen 200 bis 230 Sonnenstunden zu Buche. Verantwortlich für diesen Unterschied war die großräumige Konstellation der Druckgebilde. Die Nordwesthälfte wurde wiederholt von Tiefdruckgebieten über Nordwesteuropa beeinflusst, während die Südosthälfte zeitweise von hohem Luftdruck über Südost- und Osteuropa profitieren konnte.


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Frei schlägt neue Verhandlungen über Anpassung des Wahlrechts vor

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Thorsten Frei (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei(CDU), hat nach dem Karlsruher Urteil die vorgesehene Kappung von Direktmandaten kritisiert und der Ampelkoalition angeboten, erneut über die Anpassung des Wahlrechts zu verhandeln.

„Die Entscheidung des Gerichts ist natürlich zu akzeptieren, allerdings ist nicht alles, was rechtlich möglich ist, auch politisch klug“, sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Durch das Prinzip der Zweitstimmendeckung und der Kappung von direkt gewonnenen Mandaten wird das Vertrauen in die Demokratie und das Mehrheitsprinzip ganz sicher nicht gestärkt“, warnte Frei. „Als Union sind wir gegenüber der Koalition jederzeit gesprächsbereit, wenn es darum geht, eine bessere Lösung zur Verkleinerung des Bundestages zu finden.“

Der Christdemokrat begrüßte, dass die Grundmandatsklausel zunächst bestehen bleibt. „Der offensichtliche Versuch, politische Konkurrenten über den Umweg des Wahlrechts auszuschalten, ist von Karlsruhe vereitelt worden“, fügte er hinzu. „Die Grundmandatsklausel abzuschaffen zu wollen, war ein Frontalangriff auf die Union, der nun klar abgewehrt worden ist.“


Foto: Thorsten Frei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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