Mittwoch, November 5, 2025
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Watzke bleibt an Spitze der DFL

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Hans-Joachim Watzke bleibt Sprecher des Präsidiums der Deutschen Fußball Liga (DFL) und damit auch Vorsitzender des Aufsichtsrats. Das entschieden die 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga am Mittwoch bei der Generalversammlung der DFL.

Als erster stellvertretender Sprecher des Präsidiums und damit auch stellvertretender Vorsitzender des DFL-Aufsichtsrats wurde Oliver Leki (SC Freiburg) und als zweiter stellvertretender Sprecher des Präsidiums Oke Göttlich (FC St. Pauli) gewählt. Das neunköpfige DFL-Präsidium komplettieren die von der Teilversammlung der Bundesliga gewählten Jan-Christian Dreesen (FC Bayern München) und Axel Hellmann (Eintracht Frankfurt), die von der Teilversammlung der 2. Bundesliga gewählten Steffen Schneekloth (Holstein Kiel) und Holger Schwiewagner (SpVgg Greuther Fürth) sowie die DFL-Geschäftsführer Marc Lenz und Steffen Merkel.

Ebenfalls für vier Jahre wurden bei der turnusmäßigen Generalversammlung die weiteren Mitglieder des DFL-Aufsichtsrats neben Watzke und Leki benannt. Für das insgesamt sechsköpfige Gremium wurden von der Generalversammlung Ralf Huschen (Hertha BSC) und Eric Huwer (Hamburger SV), von der Teilversammlung der Bundesliga Fernando Carro de Prada (Bayer 04 Leverkusen) und von der Teilversammlung der 2. Bundesliga Anne Baumann (SV Darmstadt 98) benannt.


Foto: Hans-Joachim Watzke (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Kabinett beschließt strenge Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der strengere Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen vorsieht. Das teilte das Bundesjustizministerium am Mittwoch mit.

Ziel sei es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen und die Transparenz zu erhöhen. Werbeaussagen wie „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sollen demnach künftig nur noch zulässig sein, wenn sie belegbar sind.

Der Gesetzentwurf setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Neben den Vorgaben für Umweltaussagen sollen auch manipulative Designmuster bei Finanzdienstleistungsverträgen verboten werden. So soll es unzulässig sein, eine für den Unternehmer vorteilhafte Auswahlmöglichkeit optisch hervorzuheben. Auch lange Klick-Pfade, die eine für den Verbraucher vorteilhafte Entscheidung erschweren, sollen verboten werden.

„`Umweltfreundlich`, `klimaneutral`, `biologisch abbaubar`: Solche Werbeaussagen klingen erst einmal gut“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Viel zu oft bleibe aber unklar, was genau damit gemeint sei – und ob die Aussage auch stimme. „Das wollen wir ändern: Wer mit Umweltaussagen Werbung macht, soll seine Behauptungen auch belegen können.“


Foto: Kanzlermappe auf dem Kabinettstisch (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Bundesregierung beschließt Strompreis-Paket

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat weitere Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise beschlossen. Das Kabinett brachte das Strompreis-Paket am Mittwoch auf den Weg.

Durch die Senkung der Stromsteuer und Entlastungen bei den Übertragungsnetzentgelten sollen Unternehmen und Verbraucher entlastet werden. Die Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sieht vor, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft nur die auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkte Stromsteuer zahlen. Zudem wurde bereits zuvor die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen.

„Durch niedrigere Energiepreise sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). „Wir senken die Energiepreise deshalb im ersten Schritt so, dass mehr als 600.000 produzierende Betriebe von der Schreinerei bis zum Industrieunternehmen spürbar entlastet werden.“ Gleichzeitig entlaste man mit diesem ersten Schritt die Bürger. Eine Senkung der Stromsteuer für alle soll es allerdings vorerst nicht geben.


Foto: Stromzähler (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Klingbeil warnt vor Blockadehaltung bei Reformen der Sozialsysteme

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) spricht sich in der Debatte um Reformen der Sozialsysteme gegen eine Blockadehaltung aus. In der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“ nimmt er Bezug auf die Agenda 2010 des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder: „Schröder hat mutige Reformen angepackt“, sagte Klingbeil. „Auch heute brauchen wir umfassende Reformen, damit unser Sozialstaat stark, aber auch bezahlbar bleibt und besser funktioniert.“

In der Koalition wird derzeit über die Frage gestritten, wie groß der Reformbedarf in Deutschland ist. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat den Sozialstaat als nicht mehr finanzierbar bezeichnet, Arbeitsministerin Bärbel Bas hat dies als „Bullshit“ zurückgewiesen. In der SPD sind die Agendareformen von Schröder umstritten, viele Sozialdemokraten haben sich davon distanziert.

Mit seinen Aussagen will Klingbeil offenbar mögliche Kompromisslinien ausloten. Es seien zwar wie unter Schröder Veränderungen nötig, die heutigen Reformen müssten allerdings „in unsere Zeit passen“ und dürften die „Gräben nicht vertiefen“, sagte er. Wichtig sei, dass es „am Ende gerecht zugeht und alle ihren Teil zum Reformpaket beitragen“.


Foto: Lars Klingbeil (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Widerrufsbutton soll für Online-Händler Pflicht werden

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung wird am Mittwoch ein Gesetz im Kabinett beschließen, das den „elektronischen Widerruf per Schaltfläche“ ermöglicht.

Laut dem Gesetzentwurf, über den die „Bild“ berichtet, sollen Verbraucher einen Online-Kauf 14 Tage lang per Mausklick widerrufen können – ohne große Umstände. Mit dem Gesetz wird die neue „Verbraucherrechte-Richtlinie“ der EU in deutsches Recht umgesetzt. Bis Mitte Dezember sollen die Maßnahmen verwirklicht werden.

Das Gesetz soll „in Bezug auf Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen“ gelten, schreibt die Zeitung. Auch sollen Verbraucher künftig eine direkte, persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte der „Bild“, dass der Widerrufsbutton das Leben für Verbraucher einfacher mache. „Kein kompliziertes Suchen – keine mühsamen Verfahren: Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. Höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen.“ Das verbessere den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spare Zeit und Nerven. „Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“


Foto: Frau und Mann am Computer, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Der Beauty Booster, der schmeckt

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RINGANAbty Beauty-Drink: Kollagen-Boost

Trink dich schön mit RINGANAbty

Der Beauty Booster, der schmeckt

Was wäre, wenn Schönheit nicht nur sichtbar wäre, sondern auch noch schmecken würde? Mit dem neuen fruchtig-frischen Beauty-Drink RINGANAbty (sprich: „RINGANA beauty“) wird dieser Gedanke Realität. Die sorgfältig abgestimmte Rezeptur mit Mandarine, Orange und Sanddorn vereint Genuss mit Wirkung – für einen natürlichen Glow von innen heraus. Der Drink unterstützt die körpereigene Kollagenproduktion, fördert die Regeneration der Haut und sorgt für ein sichtbar glatteres Hautbild. Als innovativer Bestandteil der täglichen Beauty-Routine wird er zum echten Highlight im Glas.

RINGANAbty auf einen Blick

  • veganer Kollagen-Boost dank VeCollal®
  • reich an Omega-Fettsäuren – durch Omegia™
  • pflanzliche Hyaluronsäure – GREENIURONIC™
  • studienbasierte Wirkstoffe
  • fruchtiger Geschmack

Ob als morgendlicher Frischekick oder nährstoffreicher Schönheitshelfer zwischendurch – dieser Beauty-Drink ist der perfekte Begleiter für alle, die Hautpflege ganzheitlich denken.

Glow von innen: Pralle, straffe Haut

Im Zentrum der neuen Formulierung steht VeCollal® – eine innovative, vegane Aminosäuremischung, die dem Aufbau von Kollagen Typ 1 nachempfunden ist. Anstelle tierischer Inhaltsstoffe setzt diese clevere Alternative auf rein pflanzliche Komponenten, die den Körper auf natürliche Weise zur körpereigenen Kollagenproduktion anregen. Das Ergebnis: straffere Haut, definierte Konturen und ein natürlicher Glow.

Ergänzt wird VeCollal® durch eine durchdachte Kombination aus pflanzlicher Hyaluronsäure, gewonnen aus dem Silberohrpilz, wertvollen Ballaststoffen, Vitaminen sowie ausgewählten Pflanzenextrakten.

Ein besonderes Highlight sind die enthaltenen Omegia®-Sanddornöle, die reich an Omega-7-Fettsäuren sind. Diese unterstützen die Haut auf Zellebene und tragen zu einem gesunden, ebenmäßigen Hautbild bei. Die pflanzlich basierte Rezeptur steht für den modernen, ganzheitlichen Ansatz von RINGANA in der Beauty-Ernährung – für Schönheit, die von innen kommt und sichtbar wirkt.

Fruchtig frischer Geschmack

RINGANAbty überzeugt mit einem fruchtig-frischen Geschmack aus Mandarine, Orange und Sanddorn – ganz ohne zugesetzte Süßungsmittel. Wie ein Kurzurlaub für Haut und Sinne verbindet er Genuss mit Wirkung und ergänzt moderne Pflegeroutinen auf natürliche Weise.

Inhaltsstoffe im Detail

  • VeCollal® ist eine pflanzliche Wirkstoffkombination, die gezielt den Kollagen Typ 1 simuliert. Mit bioaktiven Aminosäuren und Vitamin C. Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut bei.
  • GreenIuronic® Silberohrpilz-Extrakt ist eine patentierte vegane Hyaluronsäure. Hyaluronsäure ist ein wichtiger Bestandteil der Haut. Sie unterstützt jugendliches Aussehen, zieht Wasser an, speichert es und sorgt für pralle Haut.
  • Omegia™ Sanddornsamen- und -beerenöl ist reich an ungesättigten Fettsäuren, wie Omega 3, 6, 7, 9. Omega 7 steht im Fokus wissenschaftlicher Studien zur Hautbarriere. Omega-Fettsäuren unterstützen wichtige Funktionen im Körper.
  • Keranat™ Hirsesamenöl und Weizensamen-Extrakt wird in Studien hinsichtlich seiner positiven Wirkung auf Haarwachstum und Haarausfall erforscht.
  • Fermentierte Guakernfaser liefert hochwertige präbiotische Ballaststoffe. Ballaststoffe sind das Nonplusultra für die Verdauung und unterstützen das Darmmikrobiom. Eine ausgewogene Darmflora ist wichtig für das allgemeine Wohlbefinden – innen wie außen.

RINGANAbty, 12 Fläschchen à 30 ml (360 ml gesamt), €67,80

Verzehrempfehlung

1 Flasche (à 30 ml) pro Tag mit mind. 150 ml Wasser (ohne Kohlensäure) aufgießen. Vor Genuss schütteln.

RINGANA-Tipp

In Kombination mit den bewährten CAPS beauty & hair entsteht ein effektives Duo für ganzheitliche Schönheitspflege von innen. Die Kapseln liefern essenzielle Nährstoffe für gesunde Haut, kräftiges Haar und widerstandsfähige Nägel – als tägliche Basis für ein gepflegtes Erscheinungsbild. Der Beauty-Drink ergänzt die Pflege ideal und rundet das Ritual als fruchtiges Extra ab.

Bildquelle RINGANA

Quelle marco.agency

Grimm fordert tiefgreifende Reformen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm mahnt grundlegende Strukturreformen in Deutschland an und wirft der Politik mangelnde Entschlossenheit vor. „Die aktuellen Rahmenbedingungen sind nicht tragfähig – anders gesagt: nicht zukunftsfest“, schreibt Grimm in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“. Zwar erkenne auch Kanzler Friedrich Merz die Notwendigkeit von Reformen, umgesetzt würden nach koalitionsinternen Abstimmungen jedoch meist „Scheinlösungen, die über ihren Wert verkauft werden“.

Grimm kritisiert, dass sich die Politik in vielen Bereichen im Kreis drehe, weil Entscheidungen „nirgends weh tun“ dürften. In den sozialen Sicherungssystemen seien etwa ein höheres Renteneintrittsalter, die Dämpfung des Rentenanstiegs und der Wegfall von Sonderregeln wie Rente mit 63 überfällig. Stattdessen werde über Maßnahmen wie die Einbeziehung von Beamten diskutiert, die das Tragfähigkeitsproblem nicht lösten.

Auch in der Energiepolitik fehle Konsequenz. Nötig seien regionale Strompreise, Technologieoffenheit und ein verlässlicher CO₂-Preis. Stattdessen setze die Regierung auf Subventionen, um Kosten kurzfristig zu verschleiern. Ähnlich beim Bürokratieabbau: Anstatt überflüssige Regulierung abzuschaffen, würden neue Regeln geschaffen, wie zuletzt mit dem Tariftreuegesetz.


Foto: Veronika Grimm (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Deutschland steht vor großem Renteneintritt der Babyboomer

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Bis 2039 werden rund 13,4 Millionen derzeitige Erwerbspersonen in Deutschland das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren überschritten haben. Das entspricht knapp einem Drittel (31 Prozent) aller Erwerbspersonen, die dem Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr zur Verfügung standen, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit.

Jüngere Altersgruppen werden die sogenannten Babyboomer zahlenmäßig nicht ersetzen können. Obwohl die 60- bis 64-Jährigen bereits im Übergang zum Ruhestand waren, stellten sie im Jahr 2024 noch 4,4 Millionen Erwerbspersonen. Das entsprach einer Erwerbsquote von 68 Prozent in dieser Altersgruppe. Von den jüngeren Babyboomern im Alter von 55 bis 59 Jahren war ein deutlich höherer Anteil (85 Prozent) noch am Arbeitsmarkt aktiv. Mit 5,6 Millionen stellten sie über alle Altersgruppen hinweg die meisten Erwerbspersonen.

Beide Altersgruppen umfassten zusammen 10,0 Millionen Erwerbspersonen und damit mehr als die jüngeren Altersgruppen bis 54 Jahre. Zwar hatten sowohl die 45- bis 54-Jährigen als auch die 35- bis 44-Jährigen mit 90 Prozent beziehungsweise 89 Prozent die höchsten Erwerbsquoten, allerdings reichte die Zahl der Erwerbspersonen mit 9,3 beziehungsweise 9,8 Millionen nicht ganz an die der Babyboomer heran. Auch die 25- bis 34-Jährigen lagen mit 9,0 Millionen Erwerbspersonen deutlich unter der Zahl der Babyboomer. Gleiches galt für die beiden jüngsten Altersgruppen unter 25 Jahren, die sich teilweise noch in ihrer Ausbildungsphase befanden und erst nach Abschluss ihrer Ausbildung vollumfänglich für den Arbeitsmarkt aktiviert werden könnten.

Um dem künftigen Arbeitskräftemangel zumindest kurzfristig entgegenzuwirken, wird diskutiert, die geburtenstarken Jahrgänge umfassender im Berufsleben zu halten oder dafür zu reaktivieren. Die Erwerbstätigenquote von älteren Menschen ist in den vergangenen zehn Jahren bereits gestiegen: Während 2014 knapp zwei Drittel (65 Prozent) der 55- bis 64-Jährigen einer Erwerbstätigkeit nachging, waren es 2024 bereits drei Viertel (75 Prozent). Das entspricht einer Steigerung von 10 Prozentpunkten.

Damit ist die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen deutlich stärker gestiegen als in jüngeren Altersgruppen. Bei den 15- bis 24-Jährigen nahm sie im selben Zeitraum um 5 Prozentpunkte auf zuletzt 51 Prozent zu. Am geringsten fiel die Steigerung bei den 25- bis 54-Jährigen aus: Hier stieg die Erwerbstätigenquote von 83 Prozent im Jahr 2014 auf 85 Prozent im Jahr 2024.

Trotz der zunehmenden Erwerbstätigkeit älterer Menschen, gehen nach wie vor viele von ihnen vorzeitig in den Ruhestand. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von gesundheitlichen Einschränkungen über versicherungsrechtliche Besonderheiten wie langjährige Beitragszahlungen oder Frühverrentungsangeboten von Unternehmen bis hin zum Wunsch nach mehr Freizeit.

Waren mit 58 Jahren im vergangenen Jahr noch 82 Prozent (2014: 74 Prozent) erwerbstätig, lag die Quote bei den 60-Jährigen bereits bei 79 Prozent (2014: 69 Prozent). Ab 62 Jahren nimmt die Erwerbstätigkeit deutlicher ab: 70 Prozent (2014: 56 Prozent) gingen in diesem Alter einer Erwerbstätigkeit nach, mit 64 Jahren waren es noch 46 Prozent (2014: 33 Prozent). Mit 66 beziehungsweise 68 Jahren war ein Großteil der Erwerbstätigen aus dem Berufsleben ausgeschieden: Die entsprechenden Erwerbstätigenquoten lagen im vergangenen Jahr bei 22 Prozent (2014: 15 Prozent) und 16 Prozent (2014: 11 Prozent).


Foto: Älteres Paar (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Umweltbundesamt warnt vor zunehmenden Nutzungskonflikten um Wasser

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Dessau-Roßlau (dts Nachrichtenagentur) – Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor den Auswirkungen des Klimawandels auf die Wassernutzung.

„Trockenperioden, veränderte Niederschlagsmuster und damit einhergehend sinkende Grundwasserspiegel und Flusswasserstände können zu einem Ungleichgewicht zwischen Wasserbedarf und -angebot führen“, sagte UBA-Wasserexperte Jörg Rechenberg dem „Handelsblatt“. „Die daraus entstehenden regionalen und saisonalen Knappheitsphasen verschärfen Nutzungskonflikte zwischen verschiedenen Wassernutzungen.“ Als Beispiele nannte Rechenberg die Energieerzeugung, die Trinkwasserversorgung, die Industrie und die Landwirtschaft.

Alle Wassernutzer sollten daher sorgsam mit Wasser umgehen. „Die Steuerung der Wasserentnahmen muss durch die regionalen Wasserbehörden erfolgen, weil diese das verfügbare Wasserangebot und die relevanten Entnahmen vor Ort am besten kennen und beurteilen können“, ergänzte Rechenberg.

Der UBA-Experte hält es auch für denkbar, deutschlandweit Bewässerungen einzuschränken, etwa beim Bewässern von Gärten und Sportplätzen oder bei der Nutzung von Pools. Die Landkreise könnten mit sogenannten „Allgemeinverfügungen zur sparsamen Wasserverwendung“ solche Beschränkungen erlassen, so Rechenberg.


Foto: Umweltbundesamt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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GEAS-Reform könnte Abschiebungen verzögern

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Kassel (dts Nachrichtenagentur) – Das Gesetz zur Anpassung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) könnte die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erheblich verzögern. Das geht aus einer internen Stellungnahme des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor, über die der „Focus“ berichtet.

Demnach führe ein Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Mehraufwand für Behörden und Justiz. Das Ziel, die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen, werde „durch die Neuregelung konterkariert“, so die Stellungnahme.

Um jemanden abzuschieben, braucht es eine Abschiebungsandrohung. Diese wird von der Ausländerbehörde ausgesprochen, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde. Dagegen kann ein Asylbewerber Klage einreichen.

Laut dem VGH liegt das Problem darin, dass der Gesetzentwurf aktuelle EU-Rechtsprechung ausblende. Demzufolge muss die Ausländerbehörde nach Abschluss des Verfahrens eine neue Abschiebeandrohung aussprechen. Dagegen kann der Asylbewerber erneut Rechtsschutz einlegen, wodurch sich das Verfahren verlängern würde.

Zudem kritisiert der VGH, dass das Gesetz bei Klagen gegen Asylentscheidungen für Verwaltungsgerichte eine Frist von sechs Monaten vorsieht. Dies sei „unrealistisch“. Die tatsächliche Dauer betrage deutschlandweit im Durchschnitt 17,1 Monate. Welche Sanktionen die Nichteinhaltung der Frist nach sich ziehe, sei „unklar“. Das Bundesinnenministerium, das für das Gesetz zuständig ist, hat sich auf Anfrage des Magazins nicht zu der Stellungnahme des VGH geäußert.


Foto: Asylunterkunft (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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