Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Union wächst der Druck, dass sich die Bundesregierung an einer Initiative von 27 europäischen Staaten zur Neubewertung der Europäischen Menschenrechtskonvention beteiligt, um mehr rechtlichen Spielraum bei Abschiebungen zu erhalten.
„Deutschland wird wieder als führende Kraft in der europäischen Asyl- und Migrationspolitik wahrgenommen“, sagte der CDU-Politiker Detlef Seif der „Welt“. Es passe nicht in dieses Bild, wenn 27 Länder eine Erklärung zur Neubewertung der Menschenrechtskonvention abgeben, um einen besseren Ausgleich in der Migrationspolitik zu erreichen – und Deutschland sich daran nicht beteilige. Seif ist der Beauftragte der Fraktion für die „Umsetzung der europäischen Asyl- und Migrationswende“. Der Kerngehalt der Menschenrechte stehe nicht zur Disposition, so Seif. „Es geht um die ausufernde Interpretation der Menschenrechte, die am Ende zulasten der Sicherheit der Bürger geht.“
Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verbiete Folter und erniedrigende Behandlung: „Niemand will diesen Kernbereich berühren“, sagte Seif. Wenn einem abgelehnten Asylbewerber im Herkunftsland tatsächlich Gefahr für Leib und Leben drohe, sei eine Abschiebung zu Recht nicht möglich. „Es kann aber nicht sein, dass die Abschiebung selbst schwerster Straftäter verboten wird, weil die Lebensverhältnisse im Herkunftsland prekär sind.“
Ähnliches gelte für Artikel 8 der Konvention, der Ehe und Familie schütze – zu Recht auch von Migranten. Seif sagte: „Wenn wir es aber mit einem Wiederholungstäter zu tun haben, der mehrere Straftaten im mittleren Bereich begeht, oder mit einem Schwerverbrecher, dann muss hier auch die Möglichkeit bestehen, ihn außer Landes zu bringen, selbst wenn er Familie in Deutschland hat.“
Auch Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) forderte Neuerungen. „Bei der Europäischen Menschenrechtskonvention sehe ich Reformbedarf, gegebenenfalls auch über ein neues Zusatzprotokoll“, sagte er der „Welt“. Die Vertragsstaaten könnten dabei näher definieren, welche Fälle vom Verbot erniedrigender Behandlung erfasst sein sollen. Würden notwendige Anpassungen „blockiert“, würde die Akzeptanz der Konvention leiden, so Krings.
Kritik kommt indes aus den Reihen der SPD. Seit Anfang des Jahres erlebe man, dass eine Reihe von Staaten den Druck auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kontinuierlich erhöhe, sagte Gabriela Heinrich, Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, der „Welt“. Der EGMR wacht über die Einhaltung der Konvention. „Die nun geplante politische Erklärung für eine Neujustierung der Menschenrechte im Kontext der Migration ist ein Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit und damit auf die Glaubwürdigkeit des Gerichtshofs insgesamt“, so Heinrich.
Am 10. Dezember hatten 27 europäische Staaten, darunter 19 EU-Länder, zu einer Diskussion über die Auslegung der Menschenrechtskonvention eingeladen, um mehr rechtlichen Handlungsspielraum in Migrationsfragen zu erhalten. Bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den individuellen Rechten und Interessen der Migranten und den gewichtigen öffentlichen Interessen der Verteidigung von Freiheit und Sicherheit der europäischen Gesellschaften gefunden werden, so die Erklärung.
Die Bundesregierung hat sich dieser Position bislang nicht angeschlossen. Alle Mitgliedstaaten des Europarates hatten sich Anfang Dezember darauf verständigt, bis Mai 2027 eine politische Erklärung zu Migration und Menschenrechtskonvention zu beschließen.
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