Freitag, Februar 6, 2026
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1. Bundesliga: Bayern gewinnt gegen Wolfsburg

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Wolfsburg (dts Nachrichtenagentur) – Am 16. Spieltag der 1. Bundesliga hat der FC Bayern München gegen den VfL Wolfsburg 2:1 gewonnen. Bayern bleibt damit auf Tabellenplatz zwei, während Wolfsburg durch Heidenheim auf Platz zehn verdrängt wird.

Bayern dominierte die Partie klar. Jamal Musiala brachte die Mannschaft in der 33. Minute in Führung, Harry Kane erhöhte zehn Minuten später. Für Wolfsburg traf Maximilian Arnold (45.+1). Die weiteren Ergebnisse: Bayer Leverkusen – VfL Bochum 4:0; Eintracht Frankfurt – Borussia Mönchengladbach 2:1; VfB Stuttgart – FC Augsburg 3:0; 1. FC Heidenheim 1846 – SC Freiburg 3:2.


Foto: Jamal Musiala (FC Bayern) (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Von der Leyen will Ausnahme für Schützenbrauchtum vom Bleiverbot

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hat Ausnahmen vom geplanten Verbot der Verwendung von Bleimunition im Freien angekündigt. „Alles deutet darauf hin, dass das Risiko einer Verstreuung wesentlicher Bleimengen in der jeweiligen Umgebung extrem gering ist“, erklärte die Kommissionschefin in einem Schreiben an den NRW-Europaabgeordneten Peter Liese (CDU), über das die „Rheinische Post“ (Donnerstagausgabe) berichtet.

Dieser hatte sich zusammen mit weiteren Politikern an die Kommission gewandt, um vor den Auswirkungen des Bleiverbotes auf Vogelschuss-Tradition des Schützenbrauchtums zu warnen. Ein finaler Standpunkt zu dem Vorstoß der europäischen Chemiebehörde sei zwar von der Kommission noch nicht bezogen worden, heißt es in dem Schreiben weiter. Doch sei die Kommission „in jedem Fall überzeugt“, dass es unverhältnismäßig wäre, die künftigen Beschränkungen auch auf „traditionelle Schießsportveranstaltungen in kontrollierter Umgebung oder auf das Schießen mit historischen Waffen anzuwenden“.


Foto: Ursula von der Leyen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Hardt drängt auf Stopp von Finanzströmen zur Terrorfinanzierung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Hardt (CDU), hat ein schärferes Vorgehen der Bundesregierung gegen die Finanzierung von Terror über das deutsche Finanzsystem gefordert. „Wir beklagen seit Langem, dass die Proxies, also die Stellvertreter-Terroristenorganisationen, die für den Iran in der Welt Unfrieden stiften – das ist also die Hisbollah im Libanon, das ist aber eben auch die Hamas im Gazastreifen, die Huthis im Jemen – dass die sich auch aus Geldquellen speisen, die hier im Westen gespeist werden“, sagte Hardt dem TV-Sender „Welt“ am Mittwoch.

Das seien „in erster Linie Mittel, die über Scheingeschäfte und Geschäftsaktivitäten hier entfaltet werden“, so der CDU-Politiker. „Wir sind der Meinung, die Bundesregierung muss gemeinsam mit der Europäischen Union dem einen Riegel vorschieben.“ Es gebe offensichtlich aber rechtliche Probleme. „Und da sage ich als Abgeordneter: Dann muss die Regierung sagen, welche Gesetze wir ändern müssen, denn es kann ja nicht sein, dass der Terrorismus, der internationale Terrorismus mit Geldern, die in Deutschland gesammelt werden, finanziert wird“, so Hardt.

In solchen Fällen müsse „die Finanzverwaltung, die Staatsanwalt strenger hinschauen und wir müssen gegebenenfalls auch zusätzliches Personal bereitstellen“. Auch bei der EU müsse die Bundesregierung das Thema forcieren. „Denn es nützt ja nichts, wenn wir gegebenenfalls in Deutschland strenge Regeln haben, wenn aber dann im europäischen Ausland, im Binnenmarkt die Aktivitäten entfaltet werden“, erklärte Hardt. „Da erwarte ich mehr Aktivität von der deutschen Bundesregierung und eine klare Positionierung am Rats-Tisch in Brüssel.“

Vor allem müsste sich die Bekämpfung der Terrorfinanzierung gegen den Iran richten. „Ich glaube, dass wir zu großzügig sind und zu lockere Regeln haben, was diese Frage angeht. Ich glaube, dass wir innerhalb der Europäischen Union insgesamt eine stärkere Gangart pflegen müssen. Vor allem müsste uns klar sein, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen dem, was die Hisbollah im Libanon tut, was die Hamas im Gaza tut, was die Huthis jetzt in Jemen tun und von Jemen aus gegen unsere Schiffe, gegen Schiffe, die den freien Welthandel nutzen“, so der Außenpolitiker.

„Das ist letztlich der Iran, der dahintersteckt, und wir müssen eine andere und härtere Gangart gegenüber dem Iran wählen.“ Die Bundesregierung müsse ausländischen Unterstützern in Deutschland auch klar machen, dass es sich bei der Finanzierung von Terror um Straftaten handele, die zur Ausweisung führen könnten. „Jeder Mensch hier in Deutschland, der Terrororganisationen unterstützt, muss wissen, dass er sich damit außerhalb der Rechtsordnung stellt und dass er damit auch möglicherweise sein Bleiberecht in Deutschland dadurch, dass das straffällig geworden ist, verwirkt“, so Hardt. „Und ich glaube, dass wir das auch viel deutlicher ansprechen müssen, um vielleicht auch den einen oder anderen, der sympathisiert, aber etwas tut was, von dem er gar nicht weiß, dass das möglicherweise rechtswidrig ist davon abzubringen, das zu tun.“


Foto: Jürgen Hardt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EU-Finanzminister einigen sich auf neue Schuldenregeln

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Die Schuldenregeln der EU sollen künftig die Situation der einzelnen Länder stärker als bislang berücksichtigen. Darauf einigten sich die Finanzminister der EU-Staaten in einer Videoschalte am Mittwoch.

Ohne Details zu nennen, schrieb Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf dem Kurznachrichtendienst X, vormals Twitter, die neuen Fiskalregeln für die EU-Mitgliedsstaaten seien realistischer und wirksamer zugleich. „Sie verbinden klare Zahlen für niedrigere Defizite und sinkende Schuldenquoten mit Anreizen für Investitionen und Struktureformen“, so Lindner. „Die Stabilitätspolitik ist gestärkt.“ Frankreichs Finanzminister Bruno Le Maire nannte die Einigung „historisch“. Nach zwei Jahren intensiver Verhandlungen habe man neue europäische Haushaltsregeln. Erstmals würde die Bedeutung von Investitionen und Strukturreformen anerkennt werden, sagte Le Maire in einer Videobotschaft auf X. Investitionen in die Dekarbonisierung und die Verteidigung seien in den kommenden Jahrzehnten absolut unerlässlich, um den Platz Europas auf der internationalen Bühne zu wahren. Bereits am Vortag hatten sich Deutschland und Frankreich auf eine gemeinsame Linie verständigt. Die politische Einigung muss nun noch ausformuliert werden, bevor der Ministerrat in gemeinsame Beratungen mit dem Europäischen Parlament gehen kann.


Foto: EU-Fahnen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Urteil: Bundeswehr darf weiter am Flughafen Tegel landen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Eigentlich ist der Flughafen Berlin-Tegel schon seit Jahren stillgelegt, auf einem kleinen Teil dürfen aber weiter Starts und Landungen stattfinden – von Hubschraubern der Bundeswehr. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nun die Klage einer Grundstückseigentümerin gegen eine entsprechende Sondererlaubnis abgewiesen.

Die Klägerin ist Eigentümerin mehrerer mit Mehrfamilienhäusern bebauter Grundstücke in Berlin-Reinickendorf, circa 200 Meter vom militärischen Teil des ehemaligen Flughafens Tegel entfernt. Von dort führt die Flugbereitschaft der Bundeswehr einen Teil des Transports von Personen des „politisch-parlamentarischen Bereichs“ seit dem Jahr 1998 durch – und zwar bis heute. Um dies trotz des Erlöschens der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Tegel ab Mai 2021 weiter zu ermöglichen, erteilte das Luftfahrtamt der Bundeswehr (Kürzel: LufABw) der Flugbereitschaft der Bundeswehr (Kürzel: FlBschftBMVg) eine sogenannte „Außenstart- und -landeerlaubnis“, mit der auch außerhalb genehmigter Flugplätze ausnahmsweise Starts und Landungen durchgeführt werden können. Die Erlaubnis wurde bis maximal Ende 2029 erteilt und ermöglicht jährlich bis zu 1.200 Starts und Landungen der dafür eingesetzten Hubschrauber.

Mit der Klage machte die Klägerin eine Beeinträchtigung ihres Grundstückseigentums sowie der Gesundheit ihrer Mieter durch Immissionen und eine unzulässige Umgehung des regulären Genehmigungsverfahrens für einen Flugplatz geltend. Das Vorhaben war aber nun erfolglos: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach die Erteilung der Erlaubnis notwendig war, „weil die luftverkehrsrechtlichen Ausnahmevorschriften, die den Streitkräften zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben eine Ausnahme von den gesetzlichen Erlaubnisvoraussetzungen ermöglichen, nicht einschlägig sind“, wie es vom Gericht hieß. Die Erlaubnis wahre den erforderlichen Ausnahmecharakter und umgehe auch nicht die gesetzliche Pflicht, grundsätzlich nur an richtigen Flugplätzen zu starten und zu landen. Mit Blick auf die nur übergangsweise Gestattung und den „geringen Umfang“ des erlaubten Flugbetriebs bedürfe es keines weitergehenden förmlichen Genehmigungsverfahrens.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen (Urteil vom 20. Dezember 2023 – OVG 6 B 13/22).


Foto: Flughafen Berlin-Tegel (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundestag erwägt Abgabe von Wahlprüfungskompetenz an Karlsruhe

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Angesichts der Wiederholung der Bundestagswahl in Teilen Berlins soll im kommenden Jahr geprüft werden, ob der Bundestag selbst keine eigene Wahlprüfungen mehr vornimmt und diese Aufgabe künftig dem Bundesverfassungsgericht überlässt. Das bestätigte der Obmann der SPD im Wahlprüfungsausschuss, Johannes Fechner, der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstagsausgabe).

„Das ist eine Möglichkeit, über die wir im neuen Jahr beraten wollen“, sagte er. Der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling sagte der „Frankfurter Rundschau“, das Verfahren jetzt sei „sehr stark politisiert“ gewesen. „Es wirkte in Teilen wie ein ziemliches Gefeilsche.“ Einer Änderung der Zuständigkeiten steht er positiv gegenüber.

„Man sollte darüber nachdenken, das Verfahren künftig einstufig beim Bundesverfassungsgericht anzusiedeln, denn der Bundestag entscheidet hier ja in eigener Sache“, so Heveling.


Foto: Reichstagsgebäude (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Verdi kritisiert Novelle des Postgesetzes als unzureichend

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Verdi hat die geplante Novelle des Postgesetzes als „völlig unzureichend“ kritisiert. Die Bundesregierung lasse „die dringende Handlungsnotwendigkeit verstreichen, den Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern“, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis am Mittwoch.

Die Gewerkschaft begrüßt zwar, dass im Kabinettsbeschluss die Kennzeichnung von Paketsendungen, die schwerer als zehn Kilogramm sind, vorgesehen ist. „Das ist ein erster Schritt zu mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.“ Allerdings sollen nach den Plänen der Bundesregierung Pakete, die schwerer sind als 20 Kilogramm, in der Ein-Personen-Zustellung verbleiben können, wenn der Arbeitgeber technische Hilfsmittel wie etwa eine Sackkarre zur Verfügung stellt. „Wir fordern weiterhin, dass Pakete mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht künftig ausnahmslos in der Zwei-Personen-Zustellung erlaubt sind“, so Kocsis.

Sie kritisierte zudem, dass die Ausweitung der Lizenzpflicht auf die Paketbranche und Subunternehmen die derzeit vielfach geübte Praxis bei Subunternehmen, das Arbeits- und Sozialrecht zu ignorieren, nicht ändern werde. Anders als noch im ersten Gesetzesentwurf vorgesehen, können die Auftraggeber jetzt nicht mehr für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei den Subunternehmen haftbar gemacht werden. „Ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche wäre der einzig richtige Weg, die von der Regierung erkannten und in der Gesetzesbegründung selbst lang und ausführlich beschriebenen Missstände in der Branche anzugehen.“ In der Bundesregierung scheine gerade zur Gewichtsbegrenzung und zum Verbot der Subunternehmer wieder einmal die FDP auf der Bremse zu stehen, denn in den anderen Regierungsparteien gebe es Zuspruch und viele Befürworter der Verdi-Forderungen, so die Gewerkschafterin.

Zuletzt hatte auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz von Bund und Ländern Anfang Dezember ein Verbot von Subunternehmen in der Branche gefordert. Die geplante Verlängerung der Laufzeiten von Briefsendungen auf drei beziehungsweise vier Tage verschlechtere nicht nur das Dienstleistungsangebot für die Kunden der Post deutlich, sondern führe künftig auch „zu einer Gefährdung von tarifierten Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post AG“, so Kocsis weiter. „Die in der Novelle des Postgesetzes vorgesehenen Änderungen sind zwar zum Teil Schritte in die richtige Richtung, aber sie sind völlig unzureichend. Die Missstände in der Branche werden damit nicht gelöst“, so die stellvertretende Verdi-Vorsitzende.

„Im weiteren parlamentarischen Verfahren sind daher deutliche Nachbesserungen des Gesetzes notwendig.“


Foto: Deutsche Post E-Bike (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Kirchen kritisieren EU-Asylreform als "verantwortungslos"

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Bonn (dts Nachrichtenagentur) – Die Kirchen in Deutschland haben die Einigung von Europäischem Rat und dem EU-Parlament zur Reform des Europäischen Asylsystems scharf kritisiert. „Das Vorhaben, unschuldige Menschen – auch Familien mit kleinen Kindern – in haftähnlichen Lagern an den EU-Außengrenzen zu internieren, ist verantwortungslos“, schrieben der Sonderbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Flüchtlingsfragen, Erzbischof Stefan Heße, und der EKD-Beauftragte für Flüchtlingsfragen, Bischof Christian Stäblein, in einem gemeinsamen Statement.

„Statt auf Abschreckung und Abschiebung zu setzen, statt Menschen der Perspektivlosigkeit und Not auszuliefern, müssen wir in der Europäischen Union endlich einen gemeinsamen Raum des Schutzes und der Solidarität schaffen. Der Umgang mit Geflüchteten ist eine Frage der Würde, auch unserer eigenen.“ In einer Welt, in der mehr als 110 Millionen Menschen gezwungen seien, ihre Heimat zu verlassen, könne die Antwort nicht Abweisung lauten, so Heße und Stäblein. „Ebenso kritisch sehen wir daher die Versuche, den Flüchtlingsschutz in sogenannte sichere Drittstaaten außerhalb der EU auslagern zu wollen. Jede Person, die in einem EU-Land Schutz erbittet, hat Anspruch auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren.“

Die Bischöfe richteten sich insbesondere an „Politiker, die sich am christlichen Menschenbild orientieren und die sich den Begriff der Humanität auf die Fahnen schreiben“. Für sie „sollte das Eintreten für den Flüchtlingsschutz ein Herzensanliegen sein“. Der Platz von Christen sei an der Seite der Schutzsuchenden.

„Sich der Verantwortung zu entledigen, ist für uns keine Option.“ Heße und Stäblein begründeten ihre Ablehnung der Asylreform insbesondere mit der Weihnachtsgeschichte. Gott komme „als Flüchtlingskind zur Welt“, schreiben sie. „Weihnachten zu feiern und den Flüchtlingsschutz zu schwächen – das passt nicht zusammen.“


Foto: Evangelische Kirche (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Fintech Inyova schließt Vertriebskooperation mit Retailbank

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Inyova
Foto von Dr. Tillmann Lang (Quelle: Inyova)

 

  • Inyova, führende digitale Impact Investing Plattform in Europa, geht mit der Migros Bank, einer der grössten Retailbanken der Schweiz, eine neue Kooperation ein
  • Nachhaltige Produktpalette ist zentraler Faktor für Wachstum
  • Die Kooperation fördert nachhaltige Anlageprodukte im Finanzsektor und erweitert das Angebot für ein breiteres Publikum

„Es gibt eine offensichtliche Lücke im Markt bei nachhaltigen Finanzprodukten“, erklärt Tillmann Lang, CEO und Mitgründer von Inyova. „Angesichts der hohen Erwartungen von Kund:innen und Regulatoren suchen Retailbanken verstärkt nach Impact Expertise. Unsere Kooperation mit der Migros Bank, einer der führenden Retail-Banken der Schweiz, ermöglicht fast eine Million Retailbank-Kund:innen durch unser spezielles Impact Offering direkt in klimafreundliche Unternehmen zu investieren.“ Unterstützt wird dieses neue Angebot durch eine benutzerfreundliche Plattform für wirkungsvolle Investitionen, entwickelt von Inyova. Inyova übernimmt auch die Investment- und Impact-Analyse sowie die Titelselektion.

 Die jahrelange Erfahrung von Inyova ermöglicht der Migros Bank einen effizienten und professionellen Zugang zum Markt der Impact Investments. Retailbanken werden zunehmend an der Glaubhaftigkeit ihrer Nachhaltigkeitskonzepte und ihrer Klimastrategien für die Zukunft bewertet. Nachhaltige Finanzprodukte sind damit Grundvoraussetzung für den Erfolg – nicht nur, weil es die Kund:innen mehr und mehr einfordern, sondern auch um einen wirkungsvollen Beitrag zu der Bewältigung der Klimakrise zu leisten.

Gleichzeitig sind junge Menschen, die zukünftig die Mehrzahl der weltweiten Kund:innen der meisten Branchen ausmachen werden, in der Regel umwelt- und klimabewusster. Sie werden sich ihre Geschäftspartner:innen zunehmend danach aussuchen, wie ernst diese das Thema Nachhaltigkeit nehmen. Dazu zählen auch Geldinstitute, die ihre Verantwortung als Teil der Gesellschaft übernehmen und als Vorreiter für Nachhaltigkeit agieren können. Die Produktpalette ist dabei ein zentraler Teil des nachhaltigen Wirtschaftens – ihre Wirkung ist der sogenannte Handabdruck. Um wettbewerbsfähig zu sein, müssen Finanzinstitute aber zusätzlich auch als Unternehmen nachhaltig werden, durch Verringerung ihres Fussabdrucks.

Tillmann Lang ergänzt weiter: „Mit der Migros Bank haben wir nicht nur einen engagierten Partner gefunden, sondern auch einen führenden Pionier in der Schweizer Nachhaltigkeitslandschaft. Ihre jahrzehntelange Vorreiterrolle und ihr Status als eine der größten und glaubwürdigsten Marken im Bereich Nachhaltigkeit in der Schweiz machen diese Kooperation besonders bedeutsam. In unserer Zusammenarbeit streben wir danach, das Potenzial des Impact Investing einem breiten Spektrum an Retail-Kund:innen zu eröffnen. Dies bringt uns unserem Ziel, Millionen von Menschen zu Impact Investorinnen zu machen, entscheidend näher. Wir sind begeistert von den Möglichkeiten, die diese Kooperation bietet.“

Fintech Inyova schließt Vertriebskooperation mit Retailbank

Foto von Tillmann Lang (Quelle: Inyova)

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Qualität hilft gegen Stürme an den Märkten 2024

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Anleihen Anleger Dollar Märkte 2024
Foto von Stephen Dover (Quelle: Franklin Templeton)

Stephen Dover, Leiter des Franklin Templeton Institute, analysiert in seinem Marktkommentar, was die Anleger 2024 beachten sollten, wie sie auf Gegenwinde reagieren können und welche Risiken die globalen Krisen in sich tragen. Hier einige Kernaussagen, den gesamten Kommentar finden Sie anbei:

Wie also sollten Anleger ihre Portfoliobestände an die sich verändernden Fundamentaldaten anpassen? Makroökonomisch bedingte Wachstums- und Gewinnenttäuschungen werden wahrscheinlich global sein, und Anleger sollten das Risiko auf zyklischere Sektoren, Stile und bis zu einem gewissen Grad auch Regionen reduzieren sollten. Ein schwächerer Dollar wird sich auch auf die regionale Allokation auswirken. Einige wenige leistungsstarke Unternehmen führen weiterhin die breiten US-Indizes an. Das Versprechen der künstlichen Intelligenz (KI) und anderer digitaler Transformationen in der Wirtschaft treibt diese leistungsstarken Aktien weiterhin an. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die besten Anlagemöglichkeiten in Zukunft außerhalb dieser kleinen Gruppe liegen dürften, da die Ertragskraft des restlichen Marktes unterbewertet ist.

Auf regionaler Ebene sind unsere größten Sorgen in Europa angesiedelt. Die europäischen Unternehmen haben bereits schwächere Margen und eine geringere Gesamtrentabilität als ihre globale Vergleichsgruppe verzeichnet, trotz des Rückenwinds durch positive Umrechnungsgewinne, die sich aus der Schwäche des Euro ergeben. Es ist schwer vorstellbar, dass die europäischen Unternehmen angesichts der Verlangsamung des globalen Wachstums und der Abschwächung des US-Dollars auf große Begeisterung stoßen werden.

Kein Ausblick ist vollständig ohne eine Überlegung, wie sich die Dinge anders entwickeln könnten und was das für die Anlagestrategie und den Portfolioaufbau bedeuten könnte. Sollten sich die derzeitigen Kriege ausweiten, könnte die Energieversorgung gefährdet werden und die Risikoprämien würden in die Höhe schnellen. Höhere Energiepreise könnten dann die Zentralbanken in eine Zwickmühle bringen, da sie die Fortschritte bei der Desinflation abschwächen oder umkehren würden.

Wenn die Zentralbanken dann nur langsam die Zügel lockern, werden die Aktienmärkte noch anfälliger sein, als wir erwarten, und auch die Anleiherenditen könnten nicht viel fallen. Die Diversifizierung über ausgewogene Portfolios könnte wieder einmal scheitern. Ebenso könnte ein Ausbruch von Feindseligkeiten in anderen Ländern die Lieferketten für andere Rohstoffe oder Industriegüter unterbrechen, mit ähnlich nachteiligen Folgen für die Anlegerportfolios.

Qualität hilft gegen Stürme an den Märkten 2024

Foto von Stephen Dover (Quelle: Franklin Templeton)

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