Dienstag, Mai 13, 2025
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filu eröffnet seine fünfte Tierarztpraxis in Köln, leitende Tierärztin wird Dr. med. vet. Dominique Maria Tordy

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Das 2022 gegründete Praxisnetzwerk filu, das modernste Tiermedizin mit attraktiven Arbeitsbedingungen verbindet, erweitert seine Führungsebene: Dr. med. vet. Dominique Tordy übernimmt die Position der leitenden Tierärztin der neuen filu-Praxis in Köln. Aktuell betreibt filu mit Köln fünf Tierarztpraxen – zwei in München sowie jeweils eine in Hamburg, Düsseldorf und Köln. Weitere Praxiseröffnungen sind in Kürze geplant.

Das Ziel von filu ist es, die tiermedizinische Versorgung in Deutschland nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für die Mitarbeitenden zu schaffen. Hierfür setzt filu auf Digitalisierung, moderne Behandlungsmethoden sowie innovative Medizin. Dabei legt das Unternehmen auch besonderen Wert auf die Fürsorge für seine Mitarbeitenden und bietet Arbeitsbedingungen, die sich deutlich von den üblichen Standards der Branche abheben. Die Praxisphilosophie basiert auf der Überzeugung, dass ein positives Arbeitsumfeld entscheidend zur Verbesserung der tiermedizinischen Versorgung beiträgt. Unter dem Motto „happy vets, happy pets“ verfolgt filu das Ziel, sowohl das Wohl der Tiere als auch das der Mitarbeitenden zu fördern. Aktuell beschäftigt filu bereits über 100 Mitarbeiter an fünf Standorten.

„Wir sind sehr glücklich, Dr. med. vet. Tordy für unser Team gewonnen zu haben. Mit ihrer Leidenschaft für die Tiergesundheit und ihrem Engagement, Haustiere wie wertvolle Familienmitglieder zu behandeln, wird sie einen wichtigen Beitrag zu unserer Mission leisten. Besonders liegt Dr. med. vet. Tordy eine gute Kommunikation am Herzen, wobei die Kommunikation mit den Tierhaltern und innerhalb des Praxis-Teams den gleichen Stellenwert genießt. Eine Haltung, die ideal mit unseren Werten übereinstimmt“, sagt Dr. med. vet. Anna Magdalena Naderer, Chief Veterinary Officer und Mitgründerin von filu.
Dr. Tordy bringt 16 Jahre Erfahrung als praktische Tierärztin mit. Sie ist Buchautorin und klärt in den sozialen Medien sowie im Fernsehen über Haustiergesundheit auf. Als zertifizierte Chirurgin liegt ihr Schwerpunkt auf Chirurgie und Notfallversorgung. Für ihre Promotion an der Stiftung Tierärztliche Hochschule in Hannover erforschte sie mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fraunhofer-IGB Verfahren zur Vermeidung von Tierversuchen. Dr. Tordy zeichnet sich durch ihre empathische Herangehensweise im Umgang mit tierischen Patienten und deren Haltern aus und setzt sich leidenschaftlich für deren Wohlbefinden und Gesundheit ein. Gleichermaßen liegt ihr das Wohl ihrer Mitarbeitenden am Herzen, die sie entsprechend der individuellen Stärken fördert und unterstützt.

Bild:Dominique Tordey final low res Bildquelle:filu

Quelle:public performance

Königlich Kuren in Marienbad: Die Royal Cabin im Ensana Nove Lazne Health Spa Hotel

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Historische Spa-Suite von 1896 lässt sich für wohltuende Anwendungen auf Basis natürlicher Heilmittel nutzen

Entspannen und kuren wie ein König: Diese Möglichkeit haben Gäste des Ensana Hotel Nove Lazne im tschechischen Marienbad – genauer, in der luxuriösen Royal Cabin von 1896. Die mondäne Spa-Suite wurde von dem Architekten Josef Schaffer für den englischen König Edward VII. gestaltet, der neunmal in Marienbad zu Gast war. Das historische Ambiente von einst ist bis heute erhalten und die Räumlichkeiten präsentieren sich noch so makellos und komfortabel wie damals. Ausgestattet ist die Royal Cabin mit prunkvollem Mobiliar, persischen Teppichen und Seidentapeten, während ein Portrait Edwards VII. daran erinnert, wer hier residierte. Bis heute gelangen Gäste vom Eingangsbereich mit Panoramablick über den Hotelpark in den Hauptraum, in dem sich auch die königliche Badewanne befindet. Wer sich hier aufhält, kann nicht nur entspannen, sondern wohltuende Behandlungen genießen, etwa heilsame Mineralbäder mit natürlich vorkommenden CO2-Gasen aus der berühmten Maria-Quelle, Inhalationstherapien oder Trinkkuren.

Traditionshotel berühmter Kurgäste

Das renommierte Traditionshotel Nove Lazne im Stil der Neorenaissance darf sich einer langen Kurgeschichte rühmen. Nach seiner Eröffnung 1828 entwickelte es sich rasch zu einem Ort, an dem sich der europäische Hochadel, bekannte Künstler und große Denker trafen. So waren neben Edward VII. unter anderem auch Johann Wolfgang von Goethe, Frédéric Chopin und Richard Wagner zu Gast.

Die römischen Bäder, eleganten Zimmer und Suiten, die vielseitigen Anwendungen sowie das reiche Kulturprogramm haben bis heute nichts von ihrer Attraktivität eingebüßt. Viele bewährte Heilmethoden wie Klimatherapie oder Schlammbäder versprechen Linderung bei zahlreichen Leiden. Das Nove Lazne gehört zu den Ensana Hotels, Europas führender Health-Spa-Marke, und bietet seinen Gästen Behandlungen bei Atemwegsbeschwerden, Hautkrankheiten, Allergien und Herzleiden sowie bei Beschwerden des Bewegungsapparates.

Bild:Nove Lazne – Ausenansicht (c) Ensana

Quelle:Claasen Communication GmbH

Tarifabschluss in Geld- und Werttransportbranche

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Frankfurt am Main (dts Nachrichtenagentur) – Im Tarifstreit für die Beschäftigten des Geld- und Werttransports haben die Gewerkschaft Verdi und die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) eine Einigung erzielt. Das teilten beide Seiten am Dienstag in Frankfurt mit.

Der Abschluss sieht laut Verdi unter anderem Entgeltsteigerungen von 6,5 Prozent in NRW bis 8,4 Prozent in den neuen Bundesländern vor. Die für Mittwoch in Aussicht gestellten Streiks finden demnach nicht statt. Die Verdi-Bundestarifkommission stimmte dem Tarifabschluss zu.

Der Abschluss des Entgelttarifvertrags hat eine Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Dezember 2026. In NRW steigt der Stundenlohn der Beschäftigten im Geldtransport von derzeit 21,18 Euro ab 1. Januar 2025 auf 21,85 Euro und ab 1. Januar 2026 auf 22,59 Euro. In den neuen Bundesländern steigt er im Geldtransport von derzeit 18,47 Euro ab 1. Januar 2025 auf 19,22 Euro und ab 1. Januar 2026 auf 20,06 Euro.

Zudem gab es eine Einigung auf einen neuen Manteltarifvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Hier wurde unter anderem eine Vereinheitlichung der Urlaubsansprüche sowie eine Vereinheitlichung der Regelungen zu Überstundenzuschlägen erzielt.

Verdi-Verhandlungsführerin Sonja Austermühle bezeichnete die Einigung als „vertretbaren Abschluss“. Hans-Jörg Hisam, Verhandlungsführer der BDGW, sagte unterdessen, dass die nun auf die Unternehmen zukommenden Kostensteigerungen „erheblich“ seien und „unweigerlich zu betriebswirtschaftlichen Konsequenzen führen werden“.


Foto: Verdi (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Abgerechnet wird zum Schluss: Welche Rechte und Pflichten Unternehmen haben, die Corona-Hilfen zurückzahlen müssen

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  • Rückzahlungen müssen innerhalb von sechs Monaten geleistet werden – Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen für bis zu 24 Monate, im Einzelfall bis zu 36 Monate sind möglich
  • Gerade Unternehmen, deren finanzielle Situation schon vor der Corona-Rückzahlung angespannt ist, sollten prüfen, ob ein Rechtsmittel gegen den Schlussbescheid aufschiebende Wirkung hat
  • Wenn absehbar ist, dass für die Rückzahlung die liquiden Mittel fehlen, kann ein Unternehmen durch die Rückzahlungs-Verpflichtung insolvenzantragspflichtig werden

Allerspätestens bis Ende September 2024 mussten Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun werden von den zuständigen Bewilligungsstellen die sogenannten Schlussbescheide versandt, und gerade für Unternehmen, die Corona-Hilfen zurückzahlen müssen, ist es wichtig, zu wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben und welche Punkte sie beachten sollten.

„Aus der Schlussabrechnung kann sich eine Rückzahlung etwa dann ergeben, wenn der Corona-bedingte Umsatzausfall geringer war, als bei der Beantragung der Hilfe angenommen wurde“, sagen Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder von Schultze & Braun und Stefan Schwindl, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der MTG Wirtschaftskanzlei. „Bei Rückfragen der Bewilligungsstellen im Rahmen der Schlussabrechnung ging und geht es für die Unternehmen zudem verstärkt darum, nachzuweisen, dass der angegebene Umsatzrückgang Corona-bedingt war.“

Hopp oder top bei der Schlussabrechnung

Wenn die Bewilligungsstelle die Begründung und die Belege des Unternehmens dafür, dass der Umsatzrückgang Corona-bedingt war, nicht anerkennt, kommt es zum Fallbeileffekt: Jede Berechnung in der Schlussabrechnung ist dann hinfällig. „Die Folge ist, dass das Unternehmen die erhaltenen Überbrückungshilfen in voller Höhe zurückzahlen muss“, sagen Fehl-Weileder und Schwindl. „Eine Abstufung – etwa in Form einer Teil-Rückzahlung – kommt in solchen Fällen nicht in Frage: Es gibt nur hopp oder top!“ Aber auch Unternehmen, die die Frist für die Abgabe der Schlussabrechnung gerissen haben oder überhaupt keine Schlussabrechnung abgegeben haben, müssen die Überbrückungshilfen auf jeden Fall in voller Höhe zurückzuzahlen.

„Unternehmen, die einen Schlussbescheid mit einer Rückzahlung erhalten haben, müssen diese innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum des Schlussbescheids leisten“, erläutern Fehl-Weileder und Schwindl. „Es ist aber möglich, dass Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen für bis zu 24 Monate, im Einzelfall bis zu 36 Monate getroffen werden. Unabhängig von der Länge des Zeitraums muss der Betrag bis zur Rückzahlung nicht verzinst werden.“

Widerspruch und Klage

Grundsätzlich ist es zudem für jedes Unternehmen möglich, gegen einen Schlussbescheid mit einer Rückzahlung Widerspruch einzulegen und in der Folge zu klagen. Da die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung Ende September 2024 ausgelaufen ist, sind die Bescheide zu den Schlussabrechnungen (Stand Mitte Dezember 2024) noch nicht flächendeckend ergangen. Das bedeutet wiederum, dass noch keine Erfahrungswerte vorhanden sind, um die Frage nach den Erfolgsaussichten von Klagen gegen Schlussbescheide mit Rückzahlungen zu beantworten.

„Gerade Unternehmen, deren finanzielle Situation auch ohne einen Schlussbescheid mit einer Rückzahlung für erhaltene Corona-Hilfen bereits angespannt ist, sollten jedoch auf jeden Fall prüfen, ob das eingelegte Rechtsmittel gegen den Schlussbescheid eine aufschiebende Wirkung hat“, sagen Fehl-Weileder und Schwindl. „Eine solche Wirkung haben etwa ein Widerspruch oder eine Anfechtungsklage. Die Rückzahlungsforderung kann dann bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Schlussbescheid von den Bewilligungsstellen nicht vollstreckt werden. Zudem führt die aufschiebende Wirkung dazu, dass der zurückzuzahlende Betrag bei der Prüfung der Frage `Ist mein Unternehmen noch zahlungsfähig?´ zunächst nicht einbezogen werden muss.“

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Gleichwohl gilt in einem solchen Fall die Devise: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Oder anders formuliert: Die Rückzahlungsforderung muss zwar zunächst nicht beglichen werden, jedoch ist sie auch mit einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage nicht automatisch vom Tisch. „Das bedeutet, dass Unternehmen, die einen Schlussbescheid mit einer Rückzahlung erhalten haben, bei ihren finanziellen Planungen auf jeden Fall den kompletten Betrag berücksichtigen sollten“, sagen Fehl-Weileder und Schwindl. „Wenn absehbar ist, dass ihnen – etwa, wenn die gerichtliche Entscheidung die Rückzahlungspflicht bestätigt – die liquiden Mittel fehlen, um die Rückzahlung vorzunehmen, müssen sie mit der rückfordernden Stelle eine Lösung finden. Gelingt ihnen das nicht, kann es sein, dass ein Unternehmen durch die Verpflichtung zur Rückzahlung von Überbrückungshilfen zahlungsunfähig und/oder überschuldet wird.“

Die Insolvenzantragspflicht im Blick behalten

Die Geschäftsleitung muss in einem solchen Fall innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Insolvenzantrag stellen, um sich vor finanziellen Haftungsrisiken zu schützen. Denn seit dem Jahreswechsel 2023/2024 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder in vollem Umfang. Vereinfacht dargestellt gilt: Kann ein Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen, liegt die Zahlungsunfähigkeit vor – bislang der mit Abstand häufigste Grund für Insolvenzanträge.

Jeden Fall individuell betrachten

„Es zeigt sich, dass im Zusammenhang mit einem Schlussbescheid für Corona-Hilfen jeder Fall individuell betrachtet werden sollte – gerade, da dabei viele Faktoren eine Rolle spielen“, fassen Fehl-Weileder und Schwindl zusammen. Um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam, auf fachliche Expertise zurückzugreifen, wenn Schlussbescheide mit einer Rückzahlung und ihre möglichen Auswirkungen – Stichwort Insolvenzantragspflicht – geprüft werden müssen.

Bild:Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder ist am Nürnberger und am Münchner Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun tätig – Bildquelle: Schultze & Braun

Quelle:Schultze & Braun GmbH & Co. KG

Großer EnBW-Schnellladepark bei GLOBUS in Eschborn in Betrieb

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40 Hochleistungs-Ladepunkte beim Handel / Zweitgrößter EnBW-Schnellladestandort

Die EnBW hat an der GLOBUS Markthalle in Eschborn den bislang größten Schnellladepark im deutschen Lebensmitteleinzelhandel eröffnet. In Kooperation mit GLOBUS stehen ab sofort 40 HPC-Ladepunkte der EnBW (High Power Charging) zur Verfügung. Zudem bietet der Standort auch zwölf weitere Ladepunkte des Betreibers Tesla. Der EnBW-Schnellladepark bei GLOBUS in Eschborn ist der zweitgrößte der EnBW, nach dem Standort am Kamener Kreuz in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 52 Schnellladepunkten.

Der erste gemeinsame Ladestandort der EnBW und GLOBUS war im Frühjahr dieses Jahres in Limburg in Betrieb gegangen. Insgesamt möchten die Partner rund 800 Schnellladepunkte an den mehr als 60 GLOBUS Markthallen in Deutschland errichten.

„Durch unsere Zusammenarbeit mit GLOBUS leisten wir einen wichtigen Beitrag für die E-Mobilität. Denn ein gut ausgebautes Schnellladenetz dort, wo sich das Laden eines E-Autos nahtlos in den Alltag unserer Kund*innen einfügt, ist essenziell wichtig.“, sagt Volker Rimpler, Vice President E-Mobility Construction & Rollout bei der EnBW. „Kundinnen und Kunden können ihr Auto während des Einkaufs bequem aufladen und haben so genug Energie für die täglichen Fahrten der kommenden Tage. Dies ist besonders praktisch für Menschen, die keine eigene Wallbox besitzen.“

Bei GLOBUS in Eschborn laden Autofahrer*innen mit einer Ladeleistung von bis zu 300 Kilowatt je nach Fahrzeug in nur 20 Minuten bis zu 400 Kilometer frische Reichweite. Entsprechende Fahrzeuge sind zwar noch nicht erhältlich, das entspricht jedoch dem grundsätzlichen Vorgehen der EnBW, bereits heute den zukünftigen Ladebedarf zu berücksichtigen. Das Unternehmen betreibt seine Ladepunkte überall in Deutschland mit 100 Prozent Ökostrom.

Mit mehr als 6.000 Schnellladepunkten beim Handel, in Städten und an Fernverbindungen betreibt die EnBW das größte Schnellladenetz Deutschlands. Sie treibt den weiteren Ausbau mit Nachdruck voran, um auch in Zukunft einen relevanten Teil der öffentlichen Schnellladeinfrastruktur für Autofahrer*innen bereitzustellen

Bild:Der EnBW Schnellladepark am Globus-Standort in Eschborn bietet 40 Schnellladepunkte mit bis zu 300 kW Ladeleistung. Quelle: GLOBUS Markthalle Eschborn

 

Quelle:EnBW Energie Baden-Württemberg AG

EU-Kommission leitet weiteres Verfahren gegen Tiktok ein

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Die EU-Kommission hat ein weiteres förmliches Verfahren gegen Tiktok eingeleitet. Hintergrund sei ein mutmaßlicher Verstoß gegen den „Digital Services Act“ (DSA) im Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl in Rumänien, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit.

Konkret geht es demnach um die Verpflichtung von Tiktok, systemische Risiken im Zusammenhang mit der Integrität von Wahlen ordnungsgemäß zu bewerten und abzumildern. „Wir müssen unsere Demokratien vor jeder Art von ausländischer Einmischung schützen“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Wann immer wir eine solche Einmischung vermuten, insbesondere bei Wahlen, müssen wir schnell und entschlossen handeln.“

Nach „ernsthaften Hinweisen“ darauf, dass sich ausländische Akteure mithilfe von Tiktok in die rumänischen Präsidentschaftswahlen eingemischt haben, untersuche man nun gründlich, ob das Unternehmen gegen den DSA verstoßen habe, indem es solche Risiken nicht bekämpft habe, so von der Leyen. „Es sollte klar sein, dass in der EU alle Online-Plattformen, einschließlich Tiktok, zur Rechenschaft gezogen werden müssen.“

In der ersten Runde der rumänischen Präsidentenwahlen hatte der als russlandfreundlich geltende Kandidat Calin Georgescu überraschend die meisten Stimmen geholt. Das Oberste Gericht Rumäniens hatte später nach Hinweisen auf russische Wahlbeeinflussung die Ergebnisse annulliert und die zweite Runde abgesagt.


Foto: Tiktok-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Dietingen: Junge durch Kopfschuss verletzt – 14-Jähriger in U-Haft

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Dietingen (dts Nachrichtenagentur) – In der Gemeinde Dietingen im baden-württembergischen Landkreis Rottweil ist am Wochenende ein 12-jähriger Junge durch einen Kopfschuss schwer verletzt worden. Die bisherigen Ermittlungen hätten einen dringenden Tatverdacht wegen des Tatvorwurfs der versuchten Tötung gegen einen Jugendlichen ergeben, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Auf Antrag der das Ermittlungsverfahren leitenden Staatsanwaltschaft Rottweil hat demnach ein Richter am Dienstag Haftbefehl gegen den beschuldigten Jugendlichen erlassen. Der Junge, der Medienberichten zufolge 14 Jahre alt sein soll, wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zu den Hintergründen und Umständen dauerten zunächst noch an. Die Staatsanwaltschaft hat zudem gegen die Erziehungsberechtigten des Beschuldigten Ermittlungsverfahren wegen waffenrechtlicher Verstöße und des Tatvorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet.

Die Tat hatte sich am Sonntag in einem Wohnhaus ereignet. Das Opfer war am Abend mit einem Rettungshubschrauber in ein Stuttgarter Krankenhaus geflogen worden – sein genauer Zustand war am Dienstag noch unklar.


Foto: Polizeiabsperrung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Opferzahl auf Mayotte weiter unklar – Macron kündigt Besuch an

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Mamoudzou (dts Nachrichtenagentur) – Auch mehrere Tage nach dem schweren Sturm auf der zu Frankreich gehörenden Inselgruppe Mayotte im Indischen Ozean ist die Zahl der Opfer weiter unklar. Bisher wurden 21 Tote offiziell bestätigt, die Behörden befürchten jedoch weiterhin, dass Hunderte oder sogar Tausende Menschen ums Leben gekommen sein könnten.

Rettungskräfte waren auch am Dienstag weiter mit der Suche nach Vermissten sowie der Beseitigung von Trümmern beschäftigt. Die Behörden verhängten derweil eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 4 Uhr morgens Ortszeit, um Plünderungen zu verhindern. Frankreichs Innenminister Bruno Retailleau hatte zuletzt angekündigt, zusätzliche Einsatzkräfte zu schicken.

Der französische Präsident Emmanuel Macron kündigte unterdessen an, Mayotte in den kommenden Tagen besuchen zu wollen. Er wolle zudem eine Staatstrauer ausrufen, schrieb er bei X/Twitter.

Zahlreiche ausländische Staats- und Regierungschefs kondolierten nach der Katastrophe, am Dienstag auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): „Im Namen der Bundesregierung und der deutschen Bevölkerung spreche ich Ihnen meine tief empfundene Anteilnahme aus“, schrieb er an Macron. Deutschland stehe bereit, bei der Bewältigung des Unglücks Hilfe und Beistand zu leisten.

Der Zyklon Chido war am Sonntag mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 220 Kilometern pro Stunde auf die Inselgruppe getroffen. Rund ein Drittel der Bevölkerung lebt in Barackensiedlungen, die bei dem Unglück weitgehend zerstört wurden. Die Versorgung mit Strom und Wasser wurde unterbrochen.


Foto: Emmanuel Macron (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Forsa: Union verzeichnet weitere Verluste

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der von Forsa gemessenen Wählergunst hat die Union zuletzt weiter nachgelassen. In der wöchentlichen Erhebung des Meinungsforschungsinstituts im Auftrag der Sender RTL und ntv verlieren CDU und CSU einen Punkt und kommen auf 30 Prozent.

Die AfD gewinnt dagegen einen Punkt hinzu und kommt erstmals seit Januar 2024 wieder auf 19 Prozent. Die Werte für alle anderen Parteien ändern sich gegenüber der Vorwoche nicht (SPD 17 Prozent, Grüne 13 Prozent, FDP 4 Prozent, Linke 3 Prozent, BSW 4 Prozent, Sonstige 10 Prozent).

Wenn die Bundesbürger den Bundeskanzler direkt wählen könnten und die Wahl hätten zwischen Olaf Scholz (SPD) und Friedrich Merz (CDU), würden sich aktuell jeweils 26 Prozent – und damit ein Prozentpunkt weniger als in der Vorwoche – für Scholz bzw. für Merz entscheiden. Knapp die Hälfte (48 Prozent) würde sich weder für Scholz noch für Merz entscheiden. Von den Männern würden sich weiter deutlich mehr für Merz (31 Prozent) als für Scholz (22 Prozent), von den Frauen deutlich mehr für Scholz (29 Prozent) als für Merz (21 Prozent) entscheiden.

Auf die Frage, wem sie am ehesten zutrauen, als Bundeskanzler die Wirtschaft in Deutschland wieder voranzubringen, nennen 18 Prozent der Bundesbürger Scholz und 44 Prozent Merz. 38 Prozent der Bundesbürger trauen keinem von beiden zu, die Wirtschaft in Deutschland wieder voranzubringen.

Nur unter den Anhängern der SPD glaubt eine Mehrheit (52 Prozent), dass Scholz über mehr Wirtschaftskompetenz verfügt als Merz (23 Prozent). Insbesondere die Anhänger der Unionsparteien (82 Prozent) und der FDP (80 Prozent) trauen Merz die größere Wirtschaftskompetenz zu. Dass keiner der beiden in der Lage wäre, als Bundeskanzler die Wirtschaft wieder voranzubringen, meinen mehrheitlich die Ostdeutschen (51 Prozent) sowie die Anhänger von AfD (59 Prozent) und BSW (60 Prozent).

Ein ausgeglichenes Meinungsbild ergibt sich dagegen in der Frage, wem man zutraut, als Bundeskanzler die äußere Sicherheit Deutschlands am besten zu gewährleisten: 34 Prozent glauben das von Olaf Scholz – ebenso viele von Friedrich Merz. 32 Prozent der Befragten traut weder Scholz noch Merz zu, die äußere Sicherheit Deutschlands zu gewährleisten.

Die Daten zu den Kanzler- und Parteipräferenzen wurden vom 10. bis 16. Dezember erhoben. Datenbasis: 2.501 Befragte. Zur Einschätzung von Scholz und Merz in den Punkten Wirtschaft und äußere Sicherheit wurden am 13. und 16. Dezember 1.000 Personen befragt.


Foto: Friedrich Merz am 16.12.2024, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Autoindustrie will neue E-Auto-Förderung noch vor Bundestagswahl

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, hat Union und FDP aufgefordert, noch vor der Bundestagswahl der geplanten zusätzlichen Förderung von Elektroautos im Bundestag zuzustimmen. „Wichtig ist jetzt, noch einmal zu prüfen, ob nicht doch gemeinsam noch vor der Wahl die für die Industrie besonders wichtigen Teile der Wachstumsinitiative verabschiedet werden können, zum Beispiel hinsichtlich der Förderung der E-Mobilität“, sagte Müller der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).

„Sowohl die geplante Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge als auch die Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den deutschen Markt für E-Autos wieder anzukurbeln“, sagte die Verbandspräsidentin.

Außerdem könne so auch der Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Pkw gestärkt werden. „Das wäre jetzt ein wichtiges politisches Signal für die Verbraucher, für die E-Mobilität und für die deutsche Automobilindustrie“, sagte sie. Komme die Einigung nicht mehr zustande, würden sich die Verbraucher bei Käufen von E-Autos weiter zurückhalten, fürchtet Müller.


Foto: Autoproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts