Sonntag, Dezember 14, 2025
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Frau nach Tod von 8-Jährigem aus Güstrow festgenommen

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Rostock (dts Nachrichtenagentur) – Im Fall des getöteten 8-jährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern hat die Polizei eine Frau festgenommen. Es sei Haftbefehl wegen Mordverdachts erlassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit, zunächst ohne weitere Details zu nennen.

Zuvor hatte es Durchsuchungsmaßnahmen gegeben. Der Haftbefehl soll aber wohl nicht mit Informationen in Zusammenhang stehen, die nach Ausstrahlung der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst…“ eingegangen waren, wo der Fall thematisiert worden war.

Bekannt ist, dass der Junge offenbar am Tag seines Verschwindens, also am 10. Oktober getötet und der Leichnam anschließend angezündet worden war. Er war in einem Wald bei Klein Upahl gefunden worden.


Foto: Polizeiauto (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Nancy Pelosi geht in Rente

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Washington (dts Nachrichtenagentur) – Nancy Pelosi, die erste und bisher einzige weibliche Sprecherin des US-Repräsentantenhauses, hat ihren Rückzug angekündigt. „Ich werde nicht für eine Wiederwahl in den Kongress kandidieren“, sagte die 85-Jährige in einem Video, das insbesondere an die Bewohner von San Francisco gerichtet war und am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Pelosi hat die Stadt seit 1987, also fast 40 Jahre lang in Washington vertreten. „Mit dankbarem Herzen blicke ich meinem letzten Jahr als Ihre stolze Abgeordnete entgegen“, sagt sie in dem Video.

In den letzten Tagen hatte es bereits Spekulationen gegeben, dass die Demokratin bald ihren Rücktritt aus dem Kongress bekannt geben würde. Pelosi war von 2007 bis 2011 sowie von 2019 bis 2023 Sprecherin des Repräsentantenhauses. Von 2003 bis 2007 sowie zwischendurch war sie Vorsitzende der demokratischen Minderheitsfraktion, also sogenannter „Minority Leader“. Ihre Amtszeit als Mitglied des Repräsentantenhauses endet im Januar 2027.


Foto: Nancy Pelosi (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Blutschmierereien in Hanau – 31-Jähriger festgenommen

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Hanau (dts Nachrichtenagentur) – Nachdem in Hanau fast 50 Autos sowie Hauswände und Briefkästen mit Blut beschmiert worden waren, ist ein 31-jähriger Tatverdächtiger vorläufig festgenommen worden. Bereits wenige Stunden nach einem Zeugenaufruf erhielten die Ermittler einen Hinweis auf den Hanauer, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.

Polizeibeamte suchten demnach am Vormittag die Wohnanschrift des Mannes auf und nahmen ihn vorläufig fest. Der 31-Jährige mit rumänischer Staatsangehörigkeit wies bei einem Atemalkoholtest einen Wert von rund 1,20 Promille auf. Nach ersten Erkenntnissen stammt das verwendete Blut möglicherweise von dem Festgenommenen selbst. Bei dem Vorfall waren unter anderem Hakenkreuze aus Blut auf Autos sowie Briefkästen und Hauswände geschmiert worden.

Laut Polizei könnte die Tat im Zusammenhang mit einem Vorfall im beruflichen Umfeld des Mannes stehen und eine Kurzschlussreaktion gewesen sein. Der Tatverdächtige soll nach den polizeilichen Maßnahmen einer psychiatrischen Fachklinik vorgestellt werden. Die Ermittlungen zu den genauen Hintergründen dauern an.


Foto: Festnahme mit Handschellen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Union gegen Gesetzesverschärfungen bei Mietwucher

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Kurz vor der Abstimmung über das Mietwuchergesetz im Bundestag hat sich der Sprecher der Unionsfraktion für Wohnen und Bauen, Jan-Marco Luczak (CDU), gegen eine Verschärfung der bestehenden Gesetzeslage ausgesprochen. Wenn „bislang unzureichend gegen Mietwucher vorgegangen wurde, ist das ein Vollzugsdefizit, aber kein Mangel des Gesetzes“, sagte Luczak der „Rheinischen Post“.

„Der Paragraf zur Bekämpfung des Mietwuchers im Wirtschaftsstrafgesetz ist ein scharfes Schwert. Mieter können damit wirksam vor überhöhten Mieten geschützt werden. Das ist gut – wer die Zwangslage von Menschen ausnutzt, gehört bestraft.“ Die zuständigen Behörden müssten „das scharfe Schwert gegen Mietwucher aber auch konsequent führen“.

Laut Luczak lasse sich der Erfolg am Beispiel von Frankfurt am Main belegen. „Dort wurden in drei Jahren in rund 1.400 Verfahren mehr als 300.000 Euro Bußgelder verhängt“, sagte er. „In der Expertenkommission Mietrecht muss daher sehr genau geprüft werden, welcher Anpassungsbedarf überhaupt besteht“, mahnte er.

Die Linke stellt am Donnerstag ihren Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten, das sogenannte Mietwuchergesetz, zur Abstimmung im Bundestag.


Foto: Haus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Regierungsbericht: Bund unterstützt Länder mit 118 Milliarden Euro

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bund beteiligt sich mit umfangreichen Finanzmitteln an den Aufgaben von Ländern und Kommunen. Im Jahr 2026 wird sich die finanzielle Unterstützung voraussichtlich auf 117,6 Milliarden Euro belaufen, wie aus einem unveröffentlichten Bericht des Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervorgeht, über den das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) berichtet. Im Jahr 2025 finanzierte der Bund die Länder mit 115,1 Milliarden Euro.

Derzeit verhandeln Bund und Länder, wie sie sich künftig Kosten bei Gesetzesvorhaben aufteilen sollen. Die Länder fordern eine Kompensation vom Bund, etwa wenn es um die Senkung der Umsatzsteuer für Gastronomen oder die Erhöhung der Pendlerpauschale geht. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte dem „Handelsblatt“: „Die größten finanziellen Belastungen in den kommunalen Haushalten entstehen derzeit durch Bundesgesetze.“ Wenn der Bund dann zusätzlich die Mehrwertsteuer in der Gastronomie senken oder die Pendlerpauschale erhöhen wolle, „müssen wir ehrlich sagen, wer das am Ende bezahlt“, sagte Kretschmann.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) sagte der Zeitung: „Die finanzielle Schieflage vieler Kommunen zeigt: Es wurden Aufgaben übertragen oder bestehende Standards erhöht, ohne eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Für die Zukunft muss daher gelten, dass der Bund – wenn er bestellt – auch angemessen bezahlt.“

Laut dem Regierungsbericht unterstützt der Bund die Länder bereits umfangreich. Gegenüber dem Jahr 2005 bekommen die Länder etwa einen zusätzlichen Anteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 16,8 Milliarden Euro. Für die Kosten der Unterkunft erhalten die Länder demnach 13 Milliarden Euro, an Erstattungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 12,25 Milliarden Euro.


Foto: Bundesfinanzministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EU-Kommission prüft Absprachen zwischen Deutscher Börse und Nasdaq

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Die Europäische Kommission hat eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung gegen die Deutsche Börse eingeleitet. Man wolle mögliche Absprachen zwischen der Deutschen Börse und der Nasdaq prüfen, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Die Untersuchung betrifft die Bereiche Notierung, Handel und Clearing von Finanzderivaten.

Die Kommission befürchtet, dass die beiden Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen abgestimmt haben könnten, um nicht miteinander zu konkurrieren. Darüber hinaus befürchte man, dass die Unternehmen die Nachfrage aufgeteilt, Preise abgestimmt und sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht haben könnten, hieß es weiter.

Sollten sich die Vermutungen bestätigen, würde das gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten. Solche Praktiken könnten zu einer Marktfragmentierung führen und sich negativ auf Preise und Qualität der angebotenen Dienstleistungen auswirken. Die Kommission will der Prüfung Vorrang einräumen. Das Verfahren werde ergebnisoffen geführt, so die Wettbewerbshüter.


Foto: Nasdaq (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Thüringens Innenminister erneuert Vorwürfe gegen AfD

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Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – Thüringens Innenminister Georg Maier erneuert seine Vorwürfe gegen die AfD und ihre zahlreichen Anfragen im Erfurter Landtag.

Sein Verdacht: Bei der Vielzahl der Anfragen gehe es nicht nur ums Ausforschen: „Was glauben Sie, wie viel Manpower es braucht, um all die Kleinen Anfragen zu beantworten?“, sagte Maier dem Sender ntv. Mehr als 1.000 davon habe die AfD bereits in dieser Legislatur nach gut einem Jahr gestellt. Beim Fragenformulieren könne man sich ja noch von der KI helfen lassen, sagte er, aber beim Antworten müssten die Behörden natürlich gründlich vorgehen, was enorm viele Mitarbeiter binde.

„Wir müssen uns von dem Gedanken verabschieden, dass die AfD ständig Gesetze bricht, um der Demokratie zu schaden“, so Maier. „Die Partei nutzt dafür allzu gern die demokratischen Rechte und Instrumente selbst, um die Demokratie von innen anzugreifen.“ Und auch das fügte er noch hinzu, warum er so besorgt sei: Schon einmal in der deutschen Geschichte sei die Demokratie auf legalem Wege durch die Feinde der Demokratie zerstört worden. Das Grundgesetz verpflichte deshalb zur Wachsamkeit.

Maier gab erneut Beispiele an, die ihm zu denken geben. So habe der AfD-Landtagsabgeordnete Ringo Mühlmann im Juli an einem Tag allein acht Kleine Anfragen zum Thema der Drohnenabwehr im Bundesland gestellt.

Dabei habe dieser nicht nur gefragt, welche technischen Systeme die Polizei zur Abwehr nutzt, sondern beispielsweise auch in welchem Umfang Einsatzkräfte in dem Bereich seit 2023 „geschult, unterwiesen oder sensibilisiert“ worden seien. Oder welche Drohnenabwehrsysteme auch in Kooperation mit den Bundes- oder Landesbehörden noch getestet oder vorgeführt worden sind. Insgesamt würden die Dutzenden Fragen bei Weitem das übersteigen, was ein Abgeordneter verarbeiten kann, so Maier.


Foto: Georg Maier (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Drogenbeauftragter drängt auf Nachbesserungen am Cannabisgesetz

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) warnt vor einer Vermischung von medizinischem Cannabis und Freizeitkonsum und fordert Nachbesserungen am Cannabisgesetz. „Das jetzige Gesetz ist in sich widersprüchlich und muss deshalb nachgebessert werden“, sagte Streeck den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Cannabis bleibe eine Droge, deren Konsum insbesondere bei jungen Menschen unter 25 Jahren „das Risiko schwerer Psychosen deutlich erhöht“.

Ein großes Problem sei, dass Medizinalcannabis in der öffentlichen Debatte häufig mit Freizeitkonsum gleichgesetzt werde. „Das halte ich für gefährlich, denn das sind zwei völlig verschiedene Dinge“, so Streeck. „Viele Substanzen, die wir in der Klinik als Medikamente verschreiben, sind auf der Straße höchst gefährliche Drogen.“ Für medizinische Anwendungen dürften die hohen Anforderungen an Diagnosen und Verschreibungspflicht „niemals aufgeweicht werden“. Andernfalls schwäche dies das Vertrauen in das Gesundheitssystem.

Streeck sprach sich zudem für einen stärkeren Jugendschutz sowie mehr Aufklärung, Prävention und Hilfsangebote aus. Minderjährige, die beim Kiffen auffielen, hätten früher automatisch Zugang zur Suchthilfe gehabt – „dieser Weg ist durch die Teillegalisierung weggefallen, und das ist ein echtes Problem“.

Zugleich mahnte der CDU-Politiker, Konsumierende nicht zu kriminalisieren. „Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig Cannabis. Diese Menschen müssen wir vom Schwarzmarkt wegführen – nicht durch falsche Strenge wieder dorthin zurückdrängen. Es geht um Schutz und Vernunft zugleich.“


Foto: „Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Studie: Bei Umzug droht Überlastung bei Mietzahlungen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Wohnraum gilt als bezahlbar, wenn die Mietbelastung höchstens 30 Prozent des Haushaltseinkommens beträgt. Eine Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund, über die das „Handelsblatt“ berichtet, zeigt, dass dieser Wert nach einem Umzug teils deutlich überschritten wird – vor allem in Großstädten und Ballungsräumen.

Berlin war demnach im Jahr 2024 die teuerste Stadt für einen Wohnungswechsel. Familien müssen hier nach einem Umzug inzwischen mehr als 32 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete zahlen. Alleinlebende müssen 41,9 Prozent ihres Einkommens für die Miete zahlen, wenn sie in der Hauptstadt eine neue Wohnung anmieten. Hohe Mietbelastungsquoten treffen Alleinlebende auch in München mit 41,2 Prozent, in Offenbach am Main mit 40,2 Prozent, in Frankfurt am Main mit 38,2 Prozent und in Freiburg im Breisgau mit 36,3 Prozent.

Im Schnitt mussten Familien mit Kindern Stand 2024 nach einem Umzug 19,4 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden. Bei Alleinlebenden waren es 26,3 Prozent. Diese Angebotsmieten – also die Preise, die bei Neuvermietungen auf den Immobilienportalen aufgerufen werden – stehen Bestandsmieten gegenüber, die in den vergangenen neun Jahren weitgehend stabil geblieben sind. Die Folge ist laut Haus und Grund der „Lock-in-Effekt“: Für viele Haushalte entstehe „ein klarer wirtschaftlicher Anreiz, in der aktuellen Wohnung zu verbleiben, auch wenn ein Umzug aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen eigentlich sinnvoll wäre“. Der Eigentümerverband fordert darum, mehr Wohnungen zu schaffen und auf Mietpreisregulierung wie durch die Mietpreisbremse zu verzichten.


Foto: Modernes Wohnhaus mit Balkonen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen gestiegen

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der stationär in den deutschen Krankenhäusern behandelten Patienten ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent oder 344.300 auf rund 17,5 Millionen gestiegen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte, blieb die Zahl der stationären Behandlungsfälle damit aber weiter deutlich niedriger als vor der Corona-Pandemie: So war die Zahl der Patienten im Jahr 2024 um 9,6 Prozent oder rund 1,9 Millionen geringer als im Vor-Corona-Jahr 2019. Das anhaltend niedrigere Niveau an Behandlungsfällen ist dabei nicht auf einzelne medizinische Fachgebiete zurückzuführen, sondern zeigt sich in allen Bereichen.

Insgesamt waren in den deutschlandweit 1.841 Krankenhäusern im Jahresdurchschnitt 472.900 Betten aufgestellt, darunter 26.000 Intensiv- und 7.700 Intermediate Care-Betten. Das waren 0,9 Prozent weniger Betten als im Vorjahr und 4,3 Prozent weniger als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Die durchschnittliche Bettenauslastung stieg 2024 gegenüber dem Vorjahr zwar um 0,8 Prozentpunkte auf 72,0 Prozent, blieb aber trotz der geringeren Gesamtbettenzahl deutlich unter dem Niveau des Jahres 2019 von 77,2 Prozent.

Den größten Anteil an der stationären Versorgung im Jahr 2024 hatten die Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft. Sie stellten mit ihren 528 Einrichtungen 46,8 Prozent der Krankenhausbetten. Die 575 Krankenhäuser in freigemeinnütziger Trägerschaft stellten 32,3 Prozent der Betten. Mit 738 Einrichtungen befanden sich die meisten Krankenhäuser in privater Trägerschaft. Diese stellten jedoch lediglich 20,9 Prozent der aufgestellten Betten, waren also gemessen an der Bettenzahl im Durchschnitt deutlich kleiner als Krankenhäuser öffentlicher oder freigemeinnütziger Träger.

Ein stationärer Krankenhausaufenthalt dauerte im Jahr 2024 durchschnittlich 7,1 Tage und war damit um 0,1 Tage kürzer als im Vorjahr, so die Statistiker weiter. Damit setzte sich den langfristigen Trend zu kürzeren Verweildauern seit Beginn der Krankenhausstatistik im Jahr 1991 fort. Damals hatte ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt noch 14,0 Tage und damit fast doppelt so lange wie im Jahr 2024 gedauert.

Die Dauer des Aufenthalts variierte auch im Jahr 2024 in den unterschiedlichen Fachabteilungen. So lag die durchschnittliche Verweildauer in den Fachabteilungen Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie, in denen die meisten Fälle behandelt werden, im Jahr 2024 bei nur 5,2 beziehungsweise 5,0 Tagen. Zu den Fachabteilungen mit deutlich längerer Verweildauer gehören die Geriatrie mit 15,1 Tagen und die psychiatrischen Fachabteilungen mit Verweildauern zwischen 24,5 und 46,8 Tagen.

Zum Jahresende 2024 waren in den Krankenhäusern rund 217.700 Personen im ärztlichen Dienst und 1.240.900 Personen im nichtärztlichen Dienst (einschließlich Schüler sowie Auszubildende) direkt bei den Einrichtungen beschäftigt. Im Vergleich zu 2023 stieg die Zahl der Ärzte damit um 2,7 Prozent und die Zahl der Beschäftigten im nichtärztlichen Dienst um 3,3 Prozent. Im Pflegedienst, der zum nichtärztlichen Bereich zählt, waren 553.400 Personen beschäftigt. Damit war der Pflegedienst mit 44,6 Prozent der personalintensivste Bereich im nichtärztlichen Dienst.

Umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte – also unter Berücksichtigung unterschiedlicher Beschäftigungsformen wie Voll- und Teilzeit sowie geringfügige Beschäftigung – überstieg die Zahl der Beschäftigten in Krankenhäusern im Jahr 2024 erstmals seit Beginn der Krankenhausstatistik im Jahr 1991 die Millionengrenze. Von den insgesamt 1.014.800 Millionen Vollzeitäquivalenten entfielen 180.400 auf den ärztlichen Dienst und 834.400 auf den nichtärztlichen Dienst.


Foto: Krankenhaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts