ChatGPT macht derzeit weltweit von sich reden: Der KI-basierte Chatbot kann auf Anfrage jede Art von Texten generieren. Eine Möglichkeit, die auch für die Arbeitswelt enormes Potenzial birgt. Doch wie sieht der arbeitsrechtliche Rahmen für den Einsatz des KI-Tools aus? Nils Wigger von der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp weiß, was es zu beachten gilt.
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Das Unternehmen entstammt der Universitätsmedizin Charité und betreibt führende Dermatologie-Apps, darunter “Nia”, die am häufigsten heruntergeladene App für Menschen mit Neurodermitis.