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Juso-Chef verurteilt Vorstoß zu Abschiebungen nach Afghanistan

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Philipp Türmer (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Juso-Chef Philipp Türmer hat die Ankündigung des Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) zur Prüfung von Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan und Syrien verurteilt. „Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit den Taliban wäre kein Erfolg, sondern ein Rückschritt im Kampf gegen den Islamismus“, sagte der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten in der SPD (Jusos) dem Nachrichtenportal „Watson“ am Mittwoch.

„Gleichzeitig unterwandern wir als Gesellschaft mit solchen Forderungen sogar unseren Rechtsstaat“, so Türmer. Der Grundsatz „Aus den Augen aus dem Sinn“ sei noch nie klug gewesen, um Straftäter ihrer gerechten Strafe zukommen zu lassen.

Türmer rief insbesondere Sozialdemokraten dazu auf, die Hoheit über diese Debatten zu gewinnen. „Wir dürfen uns nicht mehr von rechts treiben lassen oder in das Lied der Konservativen einstimmen.“

Dass sich so viele Parteivertreter der SPD in die Protestwelle nach den „Correctiv“-Recherchen zu den Plänen der AfD eingereiht hätten, sei ein gutes Zeichen gewesen, sagte der Juso-Vorsitzende. Doch das reiche nicht, „wenn sich die SPD-geführte Bundesregierung ständig von Konservativen und Rechten in Debatten treiben lässt“. Dazu zähle die Ankündigung der Prüfung von Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan.

2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt. Der Gerichtshof legt das sogenannte Refoulement-Verbot in der Genfer Flüchtlingskonvention in Kombination mit dem Folterverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention so aus, dass nicht in Länder abgeschoben werden darf, in denen den Betroffenen Folter droht.


Foto: Philipp Türmer (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Inflationsrate sinkt leicht auf 3,3 Prozent

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Dollarschein (Archiv), via dts NachrichtenagenturWashington (dts Nachrichtenagentur) – Die allgemeine Inflationsrate in den USA ist zuletzt erneut minimal gesunken. Im Mai verteuerten sich die Preise in den Vereinigten Staaten gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Prozent, wie die zuständige Statistikbehörde am Mittwoch mitteilte. Gegenüber dem Vormonat blieben die Preise gleich.

Im Vormonat waren die Verbraucherpreise um 3,4 Prozent im Jahresvergleich gestiegen. Die oft als „Kerninflation“ bezeichnete Teuerung ohne Energie und Nahrungsmittel lag im Mai bei 3,4 Prozent, nach 3,6 Prozent im Vormonat.

Die Energiepreise legten im Jahresvergleich um 3,7 Prozent zu, nach 2,6 Prozent im Vormonat. Nahrungsmittel verteuerten sich innerhalb eines Jahres um 2,1 Prozent (April: 2,2 Prozent).

Anleger schauen mit Argusaugen auf die US-Inflation, da anhaltend hohe Teuerungsraten die Notenbank Fed wohl davon abhalten, die von den Börsen erhofften Zinssenkungen zu beschließen. Hohe Zinsen gelten als Gift für die Börse wie auch für den Immobilienmarkt, unter anderem weil das Bankkonto als Anlagealternative attraktiv bleibt.


Foto: Dollarschein (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Heck soll Vorsitzender von Atom-Untersuchungsausschuss werden

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Stefan Heck (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der hessische CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Staatssekretär im hessischen Innenministerium, Stefan Heck, soll offenbar Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zu den Umständen des Atomausstiegs werden. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf Kreise der Unionsfraktion.

Demnach wurde die Personalie am Mittwoch auch offiziell bei einer Sitzung des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der Union verkündet. Der 41-jährige Heck ist Mitglied im Innenausschuss und im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Mit dem neuen Gremium „Habeck-Akten“ will die Union die Umstände des Atomausstiegs der Ampel-Regierung und die Rolle von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) klären. An diesem Freitag soll der Bundestag in erster Lesung den Einsetzungsbeschluss beraten. Laut Unionsantrag sollen dem Gremium 14 Mitglieder angehören.

Wie die „Rheinische Post“ weiter berichtet, ist geplant, dass der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz Obmann für die Union im Untersuchungsausschuss wird. CDU und CSU hoffen, dass das Gremium noch vor der Sommerpause seine Arbeit aufnehmen kann.


Foto: Stefan Heck (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Krisenprophylaxe: Wie Geschäftsleiter finanzielle Haftungsrisiken vermeiden und ihr Unternehmen schützen

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Anhaltende wirtschaftliche Herausforderungen und Anstieg der Insolvenzen – Geschäftsleiter sollten sich regelmäßig damit befassen, ob ihr Unternehmen unter Umständen insolvenzreif ist.
Insolvenzantragspflicht greift seit dem Jahreswechsel 2023/2024 wieder voll – Haftungsvorschriften betreffen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.
Schutz des Unternehmens bei Krise oder Insolvenz eines Geschäftspartners –insolvenzabhängige Lösungsklauseln als Option mit großem Potential und Besonderheiten durch BGH-Entscheidung.

Im vergangenen Jahr haben in Deutschland rund 17.800 Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt. Die Zahl, die das Statistische Bundesamt Mitte März veröffentlicht hat, ist ein deutliches Signal. Und der Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen setzt sich bislang auch in diesem Jahr fort – gerade auch, da die Insolvenzantragspflicht seit dem Jahreswechsel 2023/2024 wieder in vollem Umfang greift.

„Angesichts der Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen und mit Blick auf die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen sollten sich Geschäftsleiter, so hart das zunächst klingt, regelmäßig mit der Frage befassen, ob ihr Unternehmen unter Umständen insolvenzreif ist – gerade auch, um finanzielle Haftungsrisiken für sich zu vermeiden. Dies gilt erst recht für Geschäftsleiter, deren Gesellschaft sich in einer Krise befinden oder absehbar auf eine solche zusteuern“, sagen Dr. Ludwig J. Weber und Thomas Dömmecke von Schultze & Braun. Die beiden Rechtsanwälte am Bremer Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei sind Experten für die Abwehr von krisen- und insolvenzspezifischen Haftungssachverhalten.

Gleichzeitig wird es für Unternehmen zudem immer wichtiger, sich auf die mögliche Krise oder Insolvenz eines Geschäftspartners vorzubereiten. Eine Option mit großem Potential sind dabei sogenannte insolvenzabhängige Lösungsklauseln. (ab der Zwischenüberschrift „Krise oder Insolvenz eines Geschäftspartners: Insolvenzabhängige Lösungsklauseln als Schutz“ auf Seite 3 dieser Pressemitteilung)

Haftung für Zahlungen nach der Insolvenzreife – fehlende gesetzliche Definition

Seit dem Jahreswechsel 2020/2021 sind die insolvenzspezifischen Haftungsvorschriften für Geschäftsleiter, die zuvor im GmbH-Gesetz, dem Aktiengesetz sowie im Handelsgesetzbuch und dem Genossenschaftsgesetz enthalten waren, im § 15 b der Insolvenzordnung konzentriert. Kurz zusammengefasst geht es dabei um die Haftung des Geschäftsleiters für Zahlungen, durch die einer Gesellschaft, die eigentlich insolvent ist, nach Eintritt der Insolvenzreife Vermögen entzogen wird – mit der also die Gläubiger der Gesellschaft geschädigt werden, da durch die Zahlung die Insolvenzmasse geschmälert wird. „So einfach, so klar, könnte man denken“, sagen Weber und Dömmecke. „Eine maßgebliche Besonderheit ist jedoch, dass die Frage, was eigentlich unter einer Zahlung zu verstehen ist, im Gesetz nicht definiert ist.“

Nicht in die Kontofalle tappen

Bereits vor der Konzentration der Haftungsregelungen in der Insolvenzordnung hat sich dadurch eine durchaus verwirrende Handhabung durch die Gerichte etabliert, die einem Geschäftsleiter zum Verhängnis werden kann. „Geschäftsleiter sollten zum Beispiel vermeiden, in die sogenannte Kontofalle zu tappen, die bei einem Zahlungseingang auf dem debitorischen, also im Minus befindlichen Konto als Zahlung an die Bank zuschnappen kann“, raten Weber und Dömmecke.

Wann ist ein Unternehmen insolvenzreif?

Insolvenzreif ist eine haftungsbeschränkte Gesellschaft – also etwa eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG, wenn einer oder beide der zwingenden Insolvenzgründe vorliegen. Dabei handelt es sich um die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung. „Bei der Überschuldung hat sich mit dem Auslaufen der gesetzlichen Erleichterungen zum Jahreswechsel 2023/2024 einiges geändert. So muss die Gesellschaft mit Unterbilanz seit dem 1. Januar 2024 grundsätzlich wieder für zwölf Monate durchfinanziert sein“, sagen Weber und Dömmecke. „Ist das nicht der Fall, ist die Gesellschaft in der Regel insolvenzreif und die Geschäftsleitung muss innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Insolvenzantrag stellen.“

Der mit Abstand häufigste Grund für Unternehmensinsolvenzen wird aber weiterhin die Zahlungsunfähigkeit bleiben. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die Gesellschaft zu einem Stichtag ihre aktuellen fälligen Verbindlichkeiten mit den vorhandenen liquiden Mitteln zu 10 Prozent oder mehr nicht bezahlen kann und sich diese Lücke innerhalb der nächsten drei Wochen nicht vollständig schließen lässt. Ob das der Fall ist und – wenn ja – ab wann, lässt sich mit einer erweiterten Liquiditätsbilanz feststellen, bei der mehrere Faktoren eine Rolle spielen.

Welche Zahlungen sind erlaubt und welche nicht?

„Die gute Nachricht ist: Auch wenn eine Gesellschaft in eine finanzielle Schieflage gerät oder zu geraten droht, ist ein Geschäftsleiter angesichts der drohenden Haftungsrisiken aus § 15 b der Insolvenzordnung nicht dazu verdammt, wie das Kaninchen vor der Schlange tatenlos und gelähmt vor Angst zu verharren“, sagen Weber und Dömmecke. Die beiden Haftungs-Experten raten dazu, sich im Fall einer Krise frühzeitig fachliche Expertise ins Unternehmen zu holen – und das nicht nur, weil durchaus nicht immer sofort ersichtlich ist, was alles unter den Begriff „Zahlung“ fällt, sondern weil der vorgelagerte Punkt „Ist meine Gesellschaft unter Umständen bereits insolvenzreif und, wenn ja, seit wann?“ von großer Relevanz ist. Denn daran lässt sich festmachen, ob und -wenn ja – welche Zahlungen in einem solchen Fall noch erlaubt wären und welche nicht.

„Gerade im Krisenfall und besonders, wenn die Insolvenzreife bei einer Gesellschaft bereits eingetreten ist, sollte daher jede Zahlung individuell überprüft werden, um auf der sicheren Seite zu sein – auch Lohnzahlungen, Mietzahlungen oder Warenbestellungen stellen dabei keine Ausnahme dar“, fassen Weber und Dömmecke zusammen. „Als Anhaltspunkt kann grundsätzlich die Rolle eines objektiv denkenden Gläubigers dienen: Hätte dieser der Zahlung im Interesse einer vorläufigen, die Werte des Unternehmens erhaltenden Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zugestimmt?“

Fakt ist: Ein Geschäftsleiter muss sich diese Frage im Krisenfall für eine Vielzahl von Zahlungen stellen. „Dabei verschärft sich der Prüfungsmaßstab nochmals, wenn die Frist zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages abgelaufen ist. Dann sind Zahlungen nur noch im absoluten Ausnahmefall erlaubt“, sagen Weber und Dömmecke. Mit der entsprechenden Vorsorge können Geschäftsleiter jedoch eine persönliche finanzielle Haftungsrisiken im Krisenfall vermeiden.

Krise oder Insolvenz eines Geschäftspartners: Insolvenzabhängige Lösungsklauseln als Schutz

Angesichts der andauernden wirtschaftlichen Herausforderungen und der weiter steigenden Zahl der Unternehmensinsolvenzen wird es für Unternehmen immer wichtiger, sich auf die mögliche Krise oder Insolvenz eines Geschäftspartners vorzubereiten. Eine Option mit großem Potential sind dabei sogenannte insolvenzabhängige Lösungsklauseln. „Solche vertraglichen Klauseln sind in vielen Branchen bereits gang und gäbe, jedoch kommt ihnen – gerade angesichts der Zunahme der Insolvenzen und der sich aneinanderreihenden Kette von Krisen – nun eine immer größere Bedeutung zu“, ordnen Dr. Ludwig J. Weber und Thomas Dömmecke von Schultze & Braun. Die beiden Rechtsanwälte am Bremer Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei haben bereits zahlreiche Unternehmen im Zusammenhang mit Themen rund um die Krise oder Insolvenz von Geschäftspartnern beraten. „Unternehmen sollten bei insolvenzabhängigen Lösungsklauseln allerdings besonders die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem vergangenen Jahr zur Wirksamkeit der Klauseln beachten.“

Die Frage `Wird der Vertrag fortgeführt?´ selbst beantworten

Die BGH-Entscheidung spielt besonders bei Verträgen eine große Rolle, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht erfüllt worden sind. Denn grundsätzlich kann in solchen Fällen der Insolvenzverwalter entscheiden, ob er den Vertrag, den das Unternehmen und der dann insolvente Geschäftspartner geschlossen habe, fortführt wird. Das kann dann die die Lieferung einer Ware oder eines Rohstoffs oder auch die Produktion einer Maschine oder die Erstellung eines Bauwerks betreffen. Im Fall vor dem BGH ging es um die laufende Bus-Beförderung von Schülern.

„Allerdings möchten viele Unternehmen im Falle der Insolvenz des Geschäftspartners die Wahl `Wird der Vertrag fortgeführt?´ lieber selbst treffen“, sagen Weber und Dömmecke. „Die gute Nachricht ist: Der BGH hat entschieden, dass insolvenzabhängige Lösungsklauseln grundsätzlich möglich sind. Jedoch darf das in der Insolvenzordnung geregelte Wahlrecht des Insolvenzverwalters nicht eingeschränkt werden. Eine Klausel – vereinfacht dargestellt – `Der Vertrag ist hinfällig, wenn ein Geschäftspartner einen Insolvenzantrag stellt´ ist also meist unwirksam.“

Konkretisierung der gesetzlichen Kündigungsgründe

Eine insolvenzabhängige Lösungsklausel ist insbesondere dann wirksam, wenn darin etwa ein ohnehin bestehendes gesetzliches Recht konkretisiert wird. So ist es etwa im Bauvertragsrecht möglich, einen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Klausel ist aber nur wirksam, wenn der Vertrag um den Zusatz konkretisiert wird, dass eine Insolvenz einen wichtigen Grund darstellt. So war es auch im Vertrag des später insolventen Busunternehmens mit seinem Auftraggeber, um den es vor dem BGH ging. In diesem Bereich gibt es jedoch – wie in vielen anderen auch – keinen gesetzlichen Kündigungsgrund, der konkretisiert werden könnte. Der Insolvenzverwalter des Busunternehmens klagte gegen die Kündigung des Beförderungsvertrages durch den Auftraggeber und forderte Schadensersatz.

Das berechtigte Interesse, sich vor einem besonderen Risiko zu schützen

„Der BGH hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass auch in Verträgen in Branchen, in denen es kein konkretisierbares gesetzliches Kündigungsrecht gibt, eine insolvenzbedingte Lösungsklausel wirksam sein kann“, erläutern Weber und Dömmecke. „Nämlich dann, wenn eine Vertragspartei beim Abschluss des Vertrags ein berechtigtes Interesse daran hat, sich mit der Lösungsklausel im Falle der Insolvenz des Geschäftspartners vor einem besonderen Risiko zu schützen.“ Im Fall des Busunternehmens vor dem BGH handelte es sich für den Auftraggeber das Risiko eines (kurzfristigen) Wegfalls der Schülerbeförderung, da ja nicht klar ist, inwieweit ein insolventes Busunternehmen weiter Schüler befördern kann.

„Der BGH legt die Anforderungs-Messlatte für die Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Lösungsklausel mit seiner Entscheidung jedoch hoch an“, sagen Weber und Dömmecke. „Mit dem Blick auf die Entscheidung ist es daher wichtig, den Aspekt der Interessenslage der beiden Parteien bei jedem Vertragsabschluss individuell und realistisch zu prüfen und zu definieren.“ Das lässt sich mit einem Beispiel verdeutlichen: Wenn der Vertrag zum Beispiel im Rahmen eines bestimmten Projektes oder einer Restrukturierung geschlossen wird, könnte als Lösungsklausel – wieder vereinfacht dargestellt – in Frage kommen: „Wir wollen das Projekt gemeinsam angehen. Wenn es nicht funktioniert, kann der nicht insolvente Geschäftspartner den Vertrag kündigen, denn ohne diese Möglichkeit würden wir den Vertrag nicht schließen und das Projekt wäre von vorneherein ausgeschlossen.“ Eine erneute Prüfung der Klausel steht im Falle der Insolvenz eines Vertragspartners an, wenn sie und ihre Wirksamkeit ins Spiel kommen.

Es prüfe individuell, wer sich nicht ewig binden will

„In guten wie in schlechten Zeiten – so heißt es in vielen Ehegelübden. Jedoch ist ein Vertrag zwischen Geschäftspartnern keine Ehe, sodass sich eine oder beide Parteien eine Klausel als Trennungsoption für schlechte Zeiten festschreiben lassen – etwa die Insolvenz des Geschäftspartners“, fassen Weber und Dömmecke zusammen. Eine Option mit großem Potential sind insolvenzabhängige Lösungsklauseln. Jedoch sind dabei einige Besonderheiten zu beachten. Es gilt die Devise: Es prüfe individuell, wer sich nicht ewig binden will.

Bild:Dr. Ludwig J. Weber,Bildquelle: Schultze & Braun

Quelle:Schultze & Braun GmbH & Co. KG

Neuzugang bei Schlummerbande: tonies® launcht Nachtlicht Schlummerbär

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Nach dem großen Erfolg des ersten Nachtlichts „Schlummerschaf“ launcht tonies® nun auch den kleinen „Schlummerbär” als Licht: Ab 13. Juni kommt das neue Produkt in den Handel und erweitert die Eigenmarke „Schlummerbande“ um ein weiteres Mitglied – ebenfalls in der süßen Optik der markeneigenen Charaktere und natürlich für die Toniebox. Stellt man den Bären darauf, starten leise Klänge – perfekt für den Übergang ins Traumland.

Die „Schlummerbande“ ist längst Teil der Bettgeh-Routine in vielen Familien. Ob Hase, Bär oder Schäfchen – die drei bereits gelaunchten Tonies mit ruhigen Geschichten und sanften Melodien helfen schon den ganz kleinen und auch älteren Kindern beim Einschlafen. Um den Übergang zur Nacht ein wenig leichter zu machen, hat tonies® diese Eigenmarke entwickelt. Neben den drei Tonies gehört auch das erste Nachtlicht „Schlummerschaf“ dazu.

Ab 13. Juni erweitert das zweite tonies® Nachtlicht die „Schlummerbande“. Rund 17 Zentimeter hoch und etwa 10 Zentimeter breit, mit vier dimmbaren Helligkeitsstufen, sanften Klängen und persönlichen Gute-Nacht-Geschichten schafft er eine ruhige Wohlfühlatmosphäre – perfekt zum Entspannen und Einschlummern. Auf der niedrigsten Helligkeitsstufe verbreitet der wiederaufladbare Nachtlicht Tonie bis zu 240 Stunden lang sein warmes Leuchten. Danach kann er mit dem mitgelieferten USB-C-Kabel einfach wieder aufgeladen werden. Ähnlich wie der Kreativ-Tonie, ermöglicht auch der Nachtlicht Tonie ganz persönliche Geschichten abzuspielen, die man über die mytonies App ganz einfach zu den vorinstallierten Gute-Nacht-Melodien aufnehmen kann.
Das Schlummerbanden-Licht gibt es ab 13. Juni im Handel.

Bild:Das neue Nachtlicht auf der Toniebox / tonies.com

Quelle:tonies GmbH

Gorilla sammelt 23 Mio. Euro ein, um Energieunternehmen bei der Energiewende zu unterstützen

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Die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen mit ihrer unregelmäßigen und wetterabhängigen Erzeugung führt zu einer höheren Volatilität im Energienetz. Gorilla stattet Energieversorger mit Echtzeitdaten und Informationen zu Preisen, Prognosen und Portfolioanalysen aus.

Die in Belgien entwickelte Lösung des Unternehmens wird bereits von Versorgungsunternehmen in Großbritannien, Deutschland, Australien und den USA übernommen. Einige von ihnen konnten die Angebotszeit von drei Tagen auf drei Minuten verkürzen.

Gorilla hat seinen Umsatz seit seiner letzten Kapitalbeschaffung im Jahr 2022 verdreifacht. Die von Headline angeführte Finanzierung der Serie B soll für die weitere Expansion in den USA und Deutschland sowie für die Ausstattung von Energieversorgern mit KI-gestützter Betriebseffizienz genutzt werden.

Gorilla, ein Technologieunternehmen, das Energieversorgern die Erfassung und Verarbeitung großer Mengen kritischer Daten ermöglicht, gibt den Abschluss seiner 23 Millionen Euro schweren Finanzierungsrunde der Serie B bekannt.

In den letzten Jahren war der Energiesektor mit einem exponentiellen Anstieg des Datenverarbeitungsbedarfs konfrontiert. Dies ist auf die Verbreitung intelligenter Zähler, Marktregulierungen und zunehmend komplexer Energie-Wertschöpfungsketten sowie die inhärente Volatilität erneuerbarer Energiequellen zurückzuführen, die wetterabhängig sind und sich weit über die Mauern traditioneller Kraftwerke hinaus ausbreiten.

Veraltete IT-Lösungen und ein lückenhaftes Verständnis der Daten haben zu schmerzhaften, Energie-Preissteigerungen beigetragen, die nichts mit den Brennstoffkosten zu tun haben. Das hat viele Energieversorger dazu veranlasst, ihre Produkte und Dienstleistungen falsch zu bepreisen, was ihre Margen weiter schmälerte.

Die Lösungen von Gorilla helfen Versorgungsunternehmen dabei, die Effizienz zu maximieren und Energieportfolios besser zu verstehen, die zunehmend von verteilten Energieressourcen wie Solarmodulen, Windturbinen und Batteriespeichern beeinflusst werden sowie die Betriebsstabilität sicherzustellen und maßgeschneiderte Preisstrategien auf der Grundlage individueller Nutzungsmuster bereitzustellen.

Die cloudbasierte Datenverarbeitungsplattform von Gorilla kann enorme Mengen an Energiedaten verarbeiten. Sie ermöglicht es Energieunternehmen, im Vergleich zur aktuellen Generation von Vor-Ort-Lösungen und der übermäßigen Abhängigkeit von Tabellen-Kalkulationen erhebliche Verbesserungen bei Effizienz und Leistung zu erzielen.

Durch die Bereitstellung von Datenanwendungen für Preisgestaltung, Prognosen und Portfolioanalysen ermöglicht Gorilla Energieunternehmen, ihre Transformation hin zu klimaneutralen Energien zu beschleunigen, auf Marktvolatilität zu reagieren und sich an regulatorische Änderungen anzupassen. Gleichzeitig können sie die Preise für Privathaushalte schneller berechnen und neue B2B-Produkte auf den Markt bringen.

Zu den Kunden des Unternehmens zählen bekannte Energieversorger in Großbritannien, Deutschland, den USA und Australien wie Centrica Business Solutions (früher British Gas), ScottishPower, Shell Energy, Gas South, Southstar, Synergy, Luminus (Teil von EDF) und
ENGIE.

Dank Gorilla konnte Centrica die Erstellung komplexer Angebote für seine Geschäftskunden von 3 Tagen auf unter 3 Minuten verkürzen. Und Ineffizienzen wie diese sind eine branchenweite Herausforderung.

„Niemand weiß, wie der Energiesektor in 10 Jahren aussehen wird. Aber auf dem Weg dorthin ist Innovation der Schlüssel. Diese Investition in Gorilla wird Energieversorgern auf der ganzen Welt helfen, ihr kommerzielles Angebot flexibler zu gestalten und gleichzeitig die Netto-Null-Ziele zu erreichen oder in diese Richtung gedrängt zu werden“, erklärte Ruben Van den Bossche, Mitbegründer und CEO von Gorilla.

„Diese Finanzierung unterstützt unsere Expansion in große Märkte wie die USA und Deutschland, wo sich die Energielandschaft rasant entwickelt und eine steigende Nachfrage nach datengesteuerten Lösungen besteht. Nehmen wir zum Beispiel Deutschland – im Jahr 2023 war der Markt trotz niedrigerer durchschnittlicher Strompreise immer noch von erheblicher Volatilität und weiterhin erheblichen Preisunterschieden geprägt. Diese Volatilität bietet Marktteilnehmern Möglichkeiten, Speicherkapazitäten und Flexibilität zu nutzen, um Marktverwerfungen zu bewältigen.“

Unter der Leitung der globalen Risikokapitalgesellschaft Headline und mit Unterstützung der bestehenden Investoren Beringea und der flämischen Investmentgesellschaft PMV wird Gorilla diese Finanzierung nutzen, um seine Expansion auf den US-amerikanischen und deutschen Markt voranzutreiben.

„Der Übergang zu erneuerbaren Energiequellen mit intermittierender und wetterabhängiger Erzeugung führt zu einer höheren Netzvolatilität. Der Zeitpunkt des Energieverbrauchs ist entscheidend. Gorilla hilft Energieversorgern, diese zunehmende Komplexität zu bewältigen. Sie liefern das fehlende Teil, das für eine bessere Synchronisierung von Angebot und Nachfrage erforderlich ist. Da Europa bei der Erzeugung erneuerbarer Energien führend ist, glaubt Headline, dass aus dieser Region weltweit führende Softwarelösungen für den Energiemarkt hervorgehen werden, und Gorilla ist ein Paradebeispiel dafür“, sagt Jonathan
Becker, General Partner bei Headline.

Piotr Bukanski, Investment Manager bei Beringea, kommentierte: „Gorilla ist perfekt positioniert, um die wachsenden Probleme der Energieversorger anzugehen und sie direkt bei der Energiewende zu unterstützen, und es entwickelt sich schnell zum Branchenstandard. Das Wachstum, das das Team seit Beringeas erster Investition erzielt hat, war außergewöhnlich. Wir freuen uns daher, an dieser Runde teilzunehmen und unsere Unterstützung für das Unternehmen in seiner nächsten Wachstumsphase zu verstärken.“

Roald Borré, Group Manager Equity Investments bei PMV, erklärte: „PMV war einer der ersten Investoren, weil es vom Mehrwert der Gorilla-Technologie und der wachsenden Bedeutung der Datenanalyse im Versorgungssektor überzeugt war. Wir glauben fest an das internationale Potenzial von Gorilla und begrüßen daher diese Finanzierungsrunde der Serie B, die es Gorilla ermöglichen sollte, die Einführung seiner Technologie zu beschleunigen und ein internationaler Marktführer zu werden.“

Mit bestehenden Niederlassungen in Austin, Antwerpen, London und Melbourne wird Gorilla durch seine weitere Expansion in den USA und Europa dazu beitragen, seinen Einfluss auf die Energiebranche weltweit zu erhöhen.

Bild:(L-R) Gorilla co-founders Joris Van Genechten, Ruben Van den Bossche and Willem Torfs

Quelle:Spartapr

Högl begrüßt Wehrdienst-Pläne von Pistorius

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Bundeswehr-Soldat (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Eva Högl (SPD), hat die Pläne von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) für eine neue Form der Wehrpflicht als guten ersten Schritt bewertet.

„Das neue Wehrdienstmodell ist ein guter Vorschlag des Verteidigungsministers und verdient eine breite Unterstützung. Es kann helfen, die Personalprobleme der Bundeswehr anzugehen, und es würde einen wichtigen Beitrag zu unserer Wehrhaftigkeit leisten“, sagte Högl der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). „Denn die gesamte Gesellschaft muss unseren Frieden, unsere Freiheit und unsere Demokratie verteidigen – militärisch und zivil. Dazu müssen alle einen Beitrag leisten“, mahnte Högl.

„Dafür braucht es einen modernen Wehrdienst mit einer Kombination aus Freiwilligkeit und Pflicht. Perspektivisch muss das dann für alle Geschlechter gelten“, sagte die Wehrbeauftragte.


Foto: Bundeswehr-Soldat (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Landkreise gegen subsidiären Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge

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Ankunftszentrum für Flüchtlinge (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Landkreise unterstützen die Forderung der FDP, den sogenannten subsidiären Schutz für Flüchtlinge auf den Prüfstand zu stellen. „Bürgerkriege im Herkunftsland sollten als Grund für die Gewährung des europäischen subsidiären Schutzstatus gestrichen werden“, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).

„Soweit den Betroffenen nicht durch Schutzgewährung in Nachbarstaaten geholfen werden kann, sind Schutzinstrumente wie das Abschiebungsverbot oder die Aufnahme von Kontingenten angesichts der dann bestehenden größeren Ausgestaltungs- und Reaktionsmöglichkeit des nationalen Gesetzgebers der bessere Weg.“

Bis zum Inkrafttreten möglicher Reformen auf Unionsebene sollte der deutsche Gesetzgeber von den bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten umfassend Gebrauch machen, so Sager. „Gegenstand einer solchen Reform sollte in jedem Fall eine stärkere Abgrenzung des subsidiären Schutzes vom Status anerkannter Flüchtlinge sein. Bis zum Inkrafttreten sollte insbesondere über eine erneute Aussetzung des Familiennachzugs diskutiert werden.“ Es sei dringend erforderlich, die irreguläre Migration zu begrenzen, forderte der Präsident des Landkreistages.

Subsidiär schutzberechtigt sind diejenigen, denen weder Asyl noch Flüchtlingsschutz gewährt wird, denen in ihrem Heimatland aber Schaden drohen könnte. Oft fliehen die Menschen vor Bürgerkriegen. Andere Gründe sind die Verhängung der Todesstrafe in ihrem Heimatland oder Folter.


Foto: Ankunftszentrum für Flüchtlinge (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Startup Open Air: Vorbereitungen für das Event am Bonner Bogen laufen

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Startup Open Air

Startup Open Air – die Vorbereitungen für das Leuchtturm-Event des DIGITALHUB.DE am Bonner Bogen laufen auf Hochtouren

Das größte Startup Open Air-Event Deutschlands findet am 29. August 2024 am Bonner Bogen statt
Ein buntes Programm aus Panels, Keynotes, Workshops und Start-up-Pitches auf sieben verschiedenen Open Air-Areas

Die Digitaler Hub Region Bonn AG hat bei einem gemeinsamen Medienfrühstück mit dem Rhein-Sieg-Kreis im CityHub am Hauptbahnhof Bonn über den Stand der Vorbereitungen des Startup Open Air informiert und einen ersten Eindruck über die Vielfalt der ausstellenden Start-ups geboten: Insgesamt zehn Aussteller des Startup Open Airs hatten die Möglichkeit, sich und ihre Geschäftsideen in zweiminütigen Pitches zu präsentieren.

Ziel der Veranstaltung war es, zum einen über die Arbeit des DIGITALHUB.DE und des Rhein-Sieg- Kreises in der Start-up-Landschaft zu informieren, aber auch die Planungen für das Startup Open Air am 29. August am Bonner Rheinbogen zu präsentieren und einige spannende Start-ups vorzustellen, die Aussteller beim Startup Open Air sein werden.

Folgende Start-ups haben gepitcht:

AUS DEM HUBGRADE-PROGRAMM LUCOYO HEALTH (https://lucoyo.de)
Lucoyo entlastet Psychotherapeuten im Alltag & hilft Patienten während der Wartezeit.
MIETZ-HAUS (https://mietz-haus.de)
Mietz-Haus: Gestalte deinen individuellen Kratzbaum mit unserem 3D-Konfigurator – Qualität und Handwerk aus Deutschland.
EVENTPLANNING24 (https://eventplanning24.de)
Eventplanning24 ist die erste Eventplanungs-App, die Veranstaltern dabei hilft, die richtigen Event- Dienstleister zu finden und direkt zum Fixpreis zu buchen.
SKINSURE (https://skinsure.app)
Die Skinsure-App hilft Konsumierenden ihre passende Haut-Pflegeroutine zu finden, die auf Inhaltsstoffen und nicht auf Marketinghypes basiert.
JOBSTONKS (https://www.jobstonks.de)
Mit Jobstonks kann jede Person zum Headhunter werden und einfach Geld dazuverdienen – für Unternehmen öffnen sich somit die modernsten Werbekanäle der Gen-Z.
LENABO (https://www.lenabo.com/de)
Lenabo transformiert die Spiel- und Lernwelt von Kleinkindern mit nachhaltigen, adaptiven Smart Toys, die bis ins Vorschulalter mitwachsen.

LEARNBOOST (https://www.learnboost.tech)
Learnboost macht Lernen schneller, personalisierter und einfacher mit KI generierten Zusammenfassungen, Lernkarten und einer Tutor KI.
AUS DEM HUBGRADE-CYBER-PROGRAMM
TF-INDUSTRIES (https://tf-industries.com)
Unser Produkt „Safe Storage“ minimiert Schwachstellen, indem es eine physische Trennung von Speicherträgern bietet, um Daten sicher zu halten.
CYBERVIZE (https://cybervize.net)
Unsere fortschrittliche, businessfokussierte Cybersicherheits-Managementlösung schützt Unternehmen effektiv und umfassend.

START-UP DES RHEIN-SIEG-KREISES
DRY ICED

Dry Iced bietet mobil beim Kunden vor Ort eine Spezialreinigung mittels Trockeneis an. Es wird zur Reinigung weder Wasser noch Chemie benutzt.
„Gemeinsam sind Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis mit knapp 340.000 und über 600.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auch fast eine Millionenstadt. Der Rhein-Sieg-Kreis bietet mit seinen 19 Städten und Gemeinden eine einzigartige Vielfalt und zahlreiche Möglichkeiten für Unternehmen und Start-ups – wir freuen uns sehr darauf, die Innovationskraft unserer Region auf dem Startup Open Air zu präsentieren und mit vielen Gründungsinteressierten und Jungunternehmerinnen und -unternehmern ins Gespräch zu kommen“, so Regina Rosenstock, Leiterin des Referates Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung des Rhein-Sieg-Kreises.

Eiko Gerten, Vorstand der Digitaler Hub Region Bonn AG: „DIGITALHUB.DE ist eine zentrale Anlaufstelle für digitale Start-ups und Unternehmen in der gesamten Region. Unseren Auftrag der Förderung des gesamten Start-up-Ökosystems in Bonn und NRW unterstreichen wir auch mit unserem Leuchtturm-Event, dem Startup Open Air am 29. August 2024 am Bonner Bogen. Wir freuen uns sehr darauf, hier eine einzigartige Plattform für Vernetzung und Austausch zu bieten und zahlreiche Akteure des Start-up-Ökosystems zu treffen.“

Bild: V.Zimmermann_E.Gerten_R.Rosenstock

Quelle Digitaler Hub Region Bonn AG

DHDL-Deal: Hunderunde überzeugt Nils Glagau

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DHDL-Deal für Luis Kesten und Fabio Lehnert: Die „Hunderunde“ setzt sich für Straßenhunde in Rumänien ein und überzeugt Nils Glagau

Luis Kesten und Fabio Lehnert setzen sich mit ihrem Start-up „Hunderunde“ für den Tierschutz ein. Seit der Gründung im Jahr 2019 haben sie schon mehr als 200.000 Euro für Tierschutzprojekte spenden können. Mit ihrer Vision haben sie nun Nils Glagau überzeugt. In der letzten Folge der aktuellen Staffel von „Die Höhle der Löwen“ gelingt dem Investor ein weiterer Deal.

Die Verbindung zwischen Luis und Fabio hält schon lange an, denn sie kennen sich seit ihrer Kindheit. Sie haben denselben Freundeskreis und zusammen Fußball gespielt. Und da beide schon immer ein bisschen „out oft he box“ gedacht haben, war die Gründung eines gemeinsamen Start-ups schon frühzeitig ein Thema.

In einer Pizzeria entstand die Idee des Start-ups „Hunderunde“

Während einer längeren Reise durch Asien konnte Luis das Problem der Straßenhunde das erste Mal mit eigenen Augen sehen. Zurück in Deutschland, tauschte er sich mit Fabio in einer Pizzeria darüber aus und schnell war klar: Die beiden wollten etwas verändern. Mit jeweils 22 Jahren gründeten die beiden Freunde das Start-up „Hunderunde“. Sie wollten etwas Langfristiges und Nachhaltiges aufbauen und Hundebesitzer:innen im Hundealltag begleiten. Zeitgleich war ihre Vision, einen Teil der Erlöse an verschiedene Tierschutzprojekte spenden zu können. Mit Erfolg: Denn seit der Gründung konnten sie schon mehr als 200.000 Euro an Tierschutzprojekte spenden und so u.a. schon ein Tierheim in Rumänien finanzieren.

Fünf Prozent des Nettoumsatzes werden gespendet

Doch wie haben sie das geschafft? Im Onlineshop unter https://hunderunde.shop/ lassen sich zum einen Armbänder passend für verschiedene Hunderassen kaufen. So haben Käufer:innen das Gefühl, den eigenen Hund immer bei sich zu tragen. Zum anderen bieten sie mit den „Hundehappen“ ideale Snacks für allergische Hunde: ohne tierisches Protein, getreidefrei, fettarm und vegan. Fünf Prozent des Nettoumsatzes werden dann gespendet. Gleichzeitig wollen sie die sozialen Medien nutzen, um Menschen über die Verhältnisse der Straßenhunde in Ländern wie Rumänien aufzuklären. Dazu sind sie selbst mehrmals im Jahr vor Ort.

Mit Investor Nils Glagau und seinem Team wollen Luis und Fabio ihr Sortiment künftig erweitern: „Wir freuen uns wirklich sehr, mit Nils den passenden Löwen für uns begeistert zu haben. In den letzten Monaten haben wir zusammen schon unheimlich viel umsetzen können. In Zukunft wollen wir uns noch mehr auf den Snackbereich fokussieren. Denn: der Tierschutz beginnt im eigenen Napf. Wir wollen zeigen, dass unser Wirtschaftssystem ein großer Treiber sein kann, um etwas positiv in der Welt zu verändern“, sagen die beiden Gründer Luis und Fabio.

Auch Nils Glagau ist stolz auf den Deal: „Luis und Fabio haben mich mit ihrem Pitch und ihrer Vision absolut begeistert und sind für mich ein ideales Gründer-Duo. Ich bin stolz darüber, ihre authentische Geschichte nun zusammen fortzuschreiben. Gemeinsam mit meinem Team und Luis und Fabio haben wir künftig noch viel vor.“

Nils Glagau erhielt für 100.000 EUR 20 Prozent Anteile an der „Hunderunde“.

Bild: Bild: Fabio Lehnert (l.) und Luis Kesten präsentieren mit „Hunderunde“, faire Hundeleckerlis aus Trester. Sie erhoffen sich ein Investment von 100.000 Euro für 15 Prozent der Firmenanteile. Foto: RTL / Bernd-Michael Maurer

Quelle Hunderunde UG/Rock B(r)and