Sonntag, April 27, 2025
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Europarat: Scholz begrüßt angestrebtes Schadensregister

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Reykjavík (dts Nachrichtenagentur) – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die vom Europarat angestrebte Schaffung eines Schadensregisters für die Kriegsschäden in der Ukraine begrüßt. Es sei sehr wichtig, „dass wir ein Schadensregister aufbauen, das uns jetzt in die Lage versetzt, die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine entstehenden Schäden gemeinschaftlich zu erfassen, um damit dem Wiederaufbau der Ukraine eine notwendige Basis zu verschaffen“, sagte Scholz bei einer Pressekonferenz am Rande des 4. Gipfeltreffens des Europarats.

„Der Europarat hat immer für die Zusammenarbeit bei der Einhaltung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gestanden, und natürlich ist das das, was wir sehr genau zur Kenntnis nehmen müssen. Bevor Russland seine Aggression gegen die Ukraine begonnen hat, hat es auch im eigenen Land die Freiheiten abgebaut“, so Scholz. „Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir jetzt hier zusammen sind und klarstellen, dass wir auf das bestehen, was für Europa wichtig ist: Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und auch den Gerichtshof, der hier dazugehört.“ Das Treffen in Reykjavík ist das erste Gipfeltreffen des Europarats seit 2005. Es soll zwei Tage dauern.

Der Europarat hat 46 Mitgliedsstaaten und ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden.


Foto: Olaf Scholz, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

EU-Agentur für Asyl ernennt ersten Grundrechtsbeauftragten

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Valetta (dts Nachrichtenagentur) – Der Verwaltungsrat der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) hat François Deleu zum ersten Grundrechtsbeauftragten der Agentur ernannt. Das teilte die Asylagentur am Dienstag mit.

Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben soll Deleu unabhängig arbeiten und dem Verwaltungsrat Bericht erstatten. In seiner neuen Funktion soll Deleu der Agentur einen Vorschlag für eine Grundrechtsstrategie unterbreiten und auch für die Umsetzung des Beschwerdeverfahrens der Agentur verantwortlich sein, sobald dieses eingerichtet ist. Das Verfahren richtet sich an Personen, deren Grundrechte durch eine an der operativen Tätigkeit der Agentur beteiligte Person verletzt worden sein könnten. Der Grundrechtsbeauftragte soll dann die Zulässigkeit der Beschwerden zu prüfen und für die Weiterverfolgung sorgen.

Die Einrichtung des Postens war 2021 beschlossen worden. Deleu war zuvor im Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE für die Koordination zur Verhinderung von Hassverbrechen zuständig.


Foto: Flüchtlinge auf der Balkanroute, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

EU-Staaten billigen Verordnung gegen Entwaldung

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Der Rat der Europäischen Union hat am Dienstag eine Verordnung zur Bekämpfung von Entwaldung angenommen. Demnach dürfen Unternehmen Produkte künftig nur dann in der EU verkaufen, wenn die entsprechenden Lieferanten eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgegeben haben.

So soll das Risiko verringert werden, dass der Verbrauch und Handel der EU mit bestimmten Rohstoffen und Erzeugnissen zur Entwaldung und zur weiteren Verschlechterung der Waldökosysteme beiträgt. Die Verordnung muss zur Umsetzung noch in nationales Recht umgewandelt werden. Das EU-Parlament hatte 2022 die EU-Kommission dazu aufgefordert, eine Verordnung gegen Entwaldung vorzulegen. Im Kommissionsvorschlag war der Entwaldungsschutz für Einfuhren von Rindern, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz, aber auch für daraus gewonnene Produkte wie Leder, Schokolade und Möbel vorgesehen.

Nach den Verhandlungen von Parlament und Mitgliedsstaaten über den Vorschlag waren die Vorschriften auch auf Kautschuk, Holzkohle, Druckerzeugnisse und einige Palmölderivate ausgeweitet worden. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) markiert die Entscheidung des EU-Rats einen „historischen Tag“ für den internationalen Wald- und Klimaschutz. Noch immer gingen „mehr als 16 Prozent der Entwaldung in den Tropen auf unseren Konsum in der EU zurück“, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Unternehmen müssten nun mit dazu beitragen, dass die illegale und legale Entwaldung weltweit eingedämmt werde. „Zudem müssen sie sich an die geltenden nationalen Land-, Arbeits- und Menschenrechte halten und die Rohstoffe bis zur Anbaufläche zurückverfolgen können“, so Müller-Kranner.

„Damit aus dem Gesetz kein zahnloser Papiertiger wird, muss die Bundesregierung jetzt sicherstellen, dass die Verordnung mit ausreichend Personal und vor allem Priorität durchgesetzt wird.“ Fehler wie bei der Umsetzung der EU-Holzhandelsverordnung dürften sich nicht wiederholen und Rohstoffe mit Entwaldungsrisiko nicht über Umwege doch in den Ladenregalen landen. „Wir fordern Bundesminister Cem Özdemir deshalb auf, für ausreichend risikobasierte Kontrollen und wirksame Sanktionen zu sorgen. Nur dann kann die Verordnung ihre Wirkung entfalten und können Produkte aus Entwaldung und Landraub effektiv aus den Lieferketten der Unternehmen ausgeschlossen werden“, so der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.


Foto: EU-Fahnen, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Dax lässt geringfügig nach – US-Einzelhandelsumsätze enttäuschen

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Am Dienstag hat der Dax geringfügig nachgelassen. Zum Xetra-Handelsschluss wurde der Index mit 15.898 Punkten berechnet, ein Minus in Höhe von 0,1 Prozent im Vergleich zum Vortagesschluss.

Nachdem der Dax sich über weite Teile des Tages im Plus gehalten hatte, drehte er am Nachmittag ins Minus. Insbesondere ein unerwartet geringes Wachstum der US-Einzelhandelsumsätze bereitete Anlegern Sorgen. „Nicht nur die US-Einzelhandelsumsätze, sondern auch die Quartalszahlen des US-Baumarktriesen Home Depot zeigen eine Konsumzurückhaltung in den USA auf“, kommentierte Marktexperte Andreas Lipkow das Geschehen an der Börse. „Nun verlieren die positiv gestimmten Marktteilnehmer zunehmend an Argumentationsbasis.“

Auch der Streit um die US-Schuldenobergrenze sorge für Verunsicherung bei Anlegern. „Die Stimmung bleibt angespannt und es stellen sich die Fragen, wie lange sich der Dax dieser Gemengelage weiter entziehen kann und woher die relative Stärke dafür kommt“, so Lipkow. Unterdessen sanken die Preise für Gas und Öl: Eine Megawattstunde (MWh) Gas zur Lieferung im Juni kostete 32 Euro und damit ein Prozent weniger als am Vortag. Das impliziert einen Verbraucherpreis von mindestens rund 7 bis 9 Cent pro Kilowattstunde (kWh) inklusive Nebenkosten und Steuern, sollte das Preisniveau dauerhaft so bleiben.

Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Dienstagnachmittag gegen 17 Uhr deutscher Zeit 74,77 US-Dollar, das waren 46 Cent oder 0,6 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags. Die europäische Gemeinschaftswährung tendierte am Dienstagnachmittag etwas schwächer. Ein Euro kostete 1,0861 US-Dollar (-0,12 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9208 Euro zu haben.


Foto: Frankfurter Börse, über dts Nachrichtenagentur

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Steinmeier spricht sich für Wahlalter von 16 Jahren aus

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sich dafür ausgesprochen, bei Bundestagswahlen das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre zu senken und die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre zu verlängern. Er sei lange skeptisch gewesen, was die Senkung des Wahlalters betreffe, sagte Steinmeier der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe).

Doch dürfe man die Augen nicht davor verschließen, was sich verändere. Man stehe vor „gewaltigen demographischen Verschiebungen“, bei denen der Stimmenanteil der Älteren erheblich wachse. „In einer solchen Situation halte ich es nicht nur für notwendig, sondern für geboten, darüber nachzudenken, ob wir das Gewicht der Jüngeren durch eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre auch bei Bundestagswahlen ausgleichen“, sagte der Bundespräsident. In einer Reihe von Bundesländern sei das für Kommunal- und Landtagswahlen ohnehin bereits Gesetzeslage.

Steinmeier wies auch darauf hin, dass in einigen Bundesländern die Legislaturperiode fünf Jahre dauere. „Ich kann der Überlegung viel abgewinnen, dem Bundestag mehr Zeit für die gesetzgeberische Sacharbeit zu geben“, sagte der Präsident auf die Frage, wie er zu einer fünfjährigen Legislaturperiode im Bund stehe. Das gelte gerade in einer Zeit „sich überlagernder Krisen“. Eine Dauer von mehr als fünf Jahren halte er allerdings für problematisch.

Zur Wahlrechtsreform, die auf eine Verkleinerung des Bundestages abzielt, äußerte Steinmeier sich zurückhaltend. Als Bundespräsident habe er zu prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform sei. Zum geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel, die einer Partei den Einzug in den Bundestag ermöglicht, wenn sie zwar unter fünf Prozent der Stimmen bundesweit, aber mindestens drei Wahlkreise direkt gewonnen hat, sagte Steinmeier, über diese Regelung sei immer wieder debattiert worden. „Die verfassungsrechtliche Diskussion ist nicht abgeschlossen.“

Steinmeier bekräftigte seinen Wunsch, eine Pflichtzeit einzuführen. „Die soziale Pflichtzeit ist für mich ein Kernthema der Demokratie.“ Es sei eine „für die Demokratie nicht ganz ungefährliche Entwicklung“, wenn es immer weniger Begegnung zwischen den sozialen Gruppen und Milieus gebe und die einen nicht mehr die Lebenswelt der anderen kennten. „Da ist die soziale Pflichtzeit mit der Demokratie verknüpft: Wir sollten milieuübergreifende Begegnungen fördern“, sagte der Bundespräsident.

Als er die Debatte angestoßen habe, „reagierte der eine oder andere geradezu schockiert“. Doch die Mehrheit in Deutschland stehe hinter der Idee. „Nach einem Jahr Debatte können 65 Prozent der Menschen einer sozialen Pflichtzeit etwas abgewinnen, es gibt sogar eine Mehrheit unter den Jüngeren.“ Steinmeier will seinen Vorschlag „keinesfalls“ auf jüngere Menschen beschränken.

Er schlage vor, dass die Pflichtzeit „einmal im Leben“, absolviert werde. „Es muss auch kein Jahr sein. Die Pflichtzeit sollte so flexibel sein, dass sie zu den unterschiedlichen Lebensplanungen der Menschen passt“, sagte Steinmeier. Die Debatte stehe noch am Anfang, die Einführung einer Pflichtzeit sei nur mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag möglich, weil „wohl“ das Grundgesetz geändert werden müsse.

Außerdem müssten Plätze geschaffen werden, auf denen die Pflichtzeit geleistet werden könne. „Sie ist kein Sparprojekt, um billige Arbeitskräfte zu schaffen“, sagte Steinmeier. „Vielmehr wird uns das Geld kosten.“


Foto: Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2021, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Schüler in NRW sollen Deutschlandticket für 29 Euro erhalten

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Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Die Landesregierung von NRW möchte, dass die Schüler in NRW das eigentlich 49 Euro teure „Deutschlandticket“ für möglichst 29 Euro kaufen können. Sie hat eine entsprechende Finanzierungszusage am 9. Mai im Landeskabinett beschlossen.

Das geht aus einem Bericht von NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) an den Verkehrsausschuss des Landtages hervor, über den die „Rheinische Post“ (Mittwochausgabe) berichtet. Der Bericht soll am Mittwoch im Ausschuss diskutiert werden. Die Landesregierung ist laut dem Papier nun im „intensiven Austausch“ mit den kommunalen Spitzenverbänden, um das bundesweit gültige NRW-Schülerticket zu vereinbaren. Schüler, die einen relativ weiten Schulweg haben und die darum aktuell kostenlos zur Schule per ÖPNV fahren dürfen, sollen stattdessen ein Deutschlandticket durch die Schulträger erhalten.

Mit dem Vorschlag des 29-Euro-Tickets für Schüler in NRW knüpft das Land an bisherige Angebote an: Beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) kostet ein sogenanntes „Schokoticket“ im ganzen Verbund 39 Euro im Monat für alle Schüler bis zum Alter von 25 Jahren, beim VRS kostet ein Selbstzahler-Schüler-Ticket 40,10 Euro im Monat.


Foto: Deutschlandticket, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Lepaya übernimmt Weiterbildungsexperten Krauthammer

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Lepaya, Europas größter Anbieter für berufliche Weiterbildungstrainings, übernimmt Krauthammer – einen Schulungsanbieter für Senior Leadership und Commercial Excellence. Die Übernahme ist Teil von Lepayas Mission, die darin besteht, die Performance von Unternehmen durch Mitarbeitertrainings maßgeblich zu steigern.

Das dadurch neugeschaffene Team umfasst nun mehr als 400 Mitarbeiter in Büros in Berlin, München, Amsterdam, London, Stockholm, Paris, Zürich, Brüssel und Shanghai und betreut mehr als 1.000 Kunden weltweit. Hierzu zählen global agierende Unternehmen wie ING, Dell, Maersk, Backbase und Freudenberg.

Lepaya: Kontinuierliches Unternehmenswachstum seit 2018
Seit der Gründung 2018 befindet sich Lepaya durch erfolgreiche M&A-Prozesse auf einem stetigen Wachstumskurs in ganz Europa. Dieser begann mit der Übernahme von KI-Technologieunternehmen wie dem in München ansässigen VCoach (jetzt Lepaya AI-Coach), setzte sich fort mit Smartenup aus Amsterdam und wurde schließlich um die Übernahme von SpeakFirst aus London ergänzt. Im Zuge dieser Schritte hat Lepaya regelmäßig neue Leistungen in sein Schulungsangebot integriert und konnte so noch mehr Unternehmen sowie deren Mitarbeiter erreichen.

Upskilling mit VR und KI als Wettbewerbsvorteil
Die Übernahme belegt die wachsende Bedeutung von internen Weiterbildungsmaßnahmen. Da Unternehmen angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage jedoch vor der Herausforderung stehen, mit weniger Ressourcen maximalen Output zu erzielen, sind wirksame und zugleich skalierbare Weiterbildungsansätze wichtiger denn je. Damit verbunden steigt die Nachfrage nach objektiven Lernresultaten, die beispielsweise auf dafür entwickelten Plattformen gemessen werden können.

So hat die Technologie von Lepaya bewiesen, dass sich der Lerntransfer durch die Kombination von VR-Technologie und digital unterstütztem Lernen um 20 % erhöht. Da Innovation für die Kunden von Krauthammer immer wichtiger wird, war die Übernahme durch Lepaya ein logischer nächster Schritt in dem Bestreben, die Spitzenposition innerhalb der Schulungsbranche auch weiterhin erfolgreich zu verteidigen. Krauthammers Fachwissen im Bereich Deep Learning, kombiniert mit dem bewährten plattformbasierten Ansatz von Lepaya, ermöglicht Kunden nun eine umfassende Kompetenzplattform mit einem breitgefächerten Service-Portfolio.

„Mit unserer Technologie lässt sich nachweisen, dass Mitarbeiter, nachdem sie unsere Programme absolviert haben, die von uns vermittelten Fähigkeiten am Arbeitsplatz tatsächlich anwenden können. Insofern sind wir einzigartig“, so Peter Kuperus, Co-CEO von Lepaya. „Kein anderer europäischer Edtech-Anbieter kann dies in einem solchen Umfang leisten.“

„Ich freue mich sehr über den Zusammenschluss von Krauthammer und Lepaya“, sagt Frans van Kreuningen, CEO von Krauthammer. „Durch die Kombination aus langjähriger Schulungsqualität von Krauthammer, der reichweitenstarken Bereitstellung mit der Plattform von Lepaya sowie der KI- und VR-gestützten Technologie werden wir in der Lage sein, Unternehmen auf jeder Organisationsstufe weiterzubilden und bei Transformationsprozessen zu begleiten.“

Langfristiges Ziel: Weiterbildung für Milliarden von Menschen
„Die Übernahme von Krauthammer bedeutet für Lepaya einen großen Schritt vorwärts – sie macht uns zur führenden Kompetenzplattform, die die Produktivität und Mitarbeiterbindung in den größten Unternehmen der Welt steigert“, sagt René Janssen, Co-CEO von Lepaya. „Pünktlich zu unserem fünfjährigen Bestehen sind wir in der Lage, das Leben von mehr als 250.000 Berufstätigen zum Positiven zu verändern. Und das ist nicht alles: Gleichzeitig streben wir danach, langfristig mehr als 3,3 Milliarden Menschen weltweit zu helfen.“

Photo Credits-Lepaya-Founders-René Janssen- Peter Kuperus

Quelle ELEMENT C GmbH

bidi organisiert Fördermittel für Schulen

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Bidi unterstützt in Sachsen bereits 150 Schulen bei der Umsetzung des kostenlosen Nachhilfeunterrichts

Das vom Bund finanzierte Förderprogramm “Aufholen nach Corona” läuft zum Ende des Schuljahres 2022/23 aus. Als eines der ersten Bundesländer hat sich Sachsen dazu entschieden, Fördermittel aus eigener Tasche bereitzustellen, um das Aktionsprogramm zugunsten von Schulkindern mit Lerndefiziten in Eigenregie fortzusetzen. Damit nimmt das Land deutschlandweit eine Vorreiterrolle ein. Denn die Verlängerung des Programms ist ein wichtiger Schritt, um Lernlücken zu schließen und damit Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit in Sachsen zu fördern.

Geförderte Nachhilfe bereits an 150 Partnerschulen in Sachsen
Wie zusätzliche und durch die öffentliche Hand finanzierte Lernangebote den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern fördern – das weiß das Dresdner Startup bidi Bildung Digital GmbH („bidi“). Denn im Rahmen des Aktionsprogramms “Aufholen nach Corona” hat das Unternehmen an nahezu 150 Schulen in Sachsen kostenlose Nachhilfe organisiert und konnte Schülern so helfen, ihre Lerndefizite wieder aufzuholen.

“Durch die Verlängerung des Aktionsprogramms wird es möglich, auch in Zukunft zusätzliche Lernangebote für Schülerinnen und Schüler in Sachsen zu finanzieren. Wir von Bidi sind stolz darauf, Teil der Lösung zu sein und weiterhin unseren Beitrag zur Bildungsförderung zu leisten”, so Bidi-Geschäftsführer Amadeo Gaigl.

Dresdner Startup unterstützt Schulen bei der Umsetzung
Dafür aktiviert bidi für die Partnerschulen mit vergleichsweise hohem Aufwand staatliche Finanzierungsmittel aus den verschiedenen Fördertöpfen. Die jeweilige Schulleitung erhält kompetente Unterstützung beim Beantragen der Fördermittel, bei der Umsetzung des Lernangebots und der Kommunikation mit Eltern und Schülern. Damit können Schulen den individuellen, für die Eltern kostenlosen Nachhilfeunterricht im 1:1 Format komplett und ohne den Einsatz eigener Gelder gewährleisten. Bidi hat für 15 verschiedene Schulfächer derzeit über 1.000 geprüfte und zertifizierte Lehrkräfte unter Vertrag.

“Dank des Aktionsprogramms der Regierung haben wir allein in Sachsen knapp 8.000 Schülerinnen und Schülern mit etwa 80.000 kostenlosen Nachhilfestunden geholfen”, berichtet Amadeo Gaigl. “Doch um langfristig und möglichst flächendeckend Schülern zu helfen und individuell und differenziert fördern zu können, müssen solche Lernangebote noch dauerhaft Bestand haben. Deshalb begrüßen wir die vom Kultusminister Christian Piwarz angestrebte Verstetigung des Aufholprogramms in ein dauerhaftes Lernförderprogramm.”

Bild Amadeo Gaigl

Quelle Public Imaging Consulting

ChatGPT im Job nutzen? Das sagt das Arbeitsrecht

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Portraits in der Anwaltskanzlei Wittig und Ünalp - am 6.November 2019

ChatGPT macht derzeit weltweit von sich reden: Der KI-basierte Chatbot kann auf Anfrage jede Art von Texten generieren. Eine Möglichkeit, die auch für die Arbeitswelt enormes Potenzial birgt. Doch wie sieht der arbeitsrechtliche Rahmen für den Einsatz des KI-Tools aus? Nils Wigger von der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp weiß, was es zu beachten gilt.

Seit November 2022 ist die KI-Anwendung ChatGPT (Chat Generative Pre-trained Transformer) des amerikanischen Unternehmens OpenAI frei verfügbar. Internet-User auf der ganzen Welt kommunizieren seither mit dem Chatbot, der auf Grundlage von Text- oder Spracheingaben Antworten in natürlicher Sprache gibt. ChatGPT kann dabei Texte jeder Art verfassen, korrigieren, komplettieren, analysieren und übersetzen. Aus diesen Fähigkeiten heraus ergeben sich für viele Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen verlockende neue Möglichkeiten – aber auch einige arbeitsrechtliche Herausforderungen.

KI die Arbeit machen lassen: Ist das grundsätzlich erlaubt?

Von E-Mails über Stellenanzeigen bis hin zur Analyse großer Datenmengen – all das kann mit ChatGPT automatisiert erstellt werden. Die KI-Anwendung könnte somit den Berufsalltag vieler Menschen deutlich erleichtern. Aber ist die Nutzung der Software aus arbeitsrechtlicher Sicht erlaubt? „Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmende ihre Arbeit von ChatGPT erledigen lassen“, erklärt Nils Wigger. „Denn eine KI ist nach heutiger Ansicht kein Dritter, sondern lediglich ein Arbeitsmittel.“

Folglich steht die Unübertragbarkeit des Dienstes (§ 613 BGB) einer Anwendung nicht im Wege. Jedoch empfiehlt es sich für Arbeitnehmende, ihre Arbeitgeber:innen vor der Verwendung der KI zu informieren. Eine Auskunftspflicht besteht zumindest dann, wenn die Aufgaben ausschließlich mit dem Chatbot erbracht werden.

Ein guter Assistent, aber kein Experte

Ganz ohne Eigenleistung geht es aber auch mit ChatGPT nicht. Denn zum einen müssen die Eingaben („Prompts“) möglichst präzise sein, um nützliche Antworten zu erhalten. Zum anderen sind die vom Chatbot generierten Texte nicht immer fehlerfrei. Übernehmen Arbeitnehmer:innen falsche Inhalte, werden diese als eigene Fehler gewertet. Sie sollten daher KI-basierte Texte immer kritisch hinterfragen und auf ihre Richtigkeit prüfen.

Beim Thema Datenschutz ist Vorsicht geboten

Weiterhin ist es wichtig, niemals sensible Daten bei ChatGPT einzugeben. „Sämtliche Daten werden von OpenAI sowie unbenannten Service-Providern gespeichert. Gegen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestehen daher erhebliche Bedenken“, sagt Nils Wigger. Zudem ist es möglich, dass ChatGPT die erhaltenen Angaben nutzt, um seine Dienste weiter zu optimieren. So kann es passieren, dass sich die Software Zahlen, Unternehmensdaten oder gar Geschäftsgeheimnisse merkt und an Dritte weitergibt.

Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden

Unternehmen, die zum Beispiel aufgrund der Datenschutzproblematik gegen das Arbeiten mit ChatGPT sind, dürfen dessen Einsatz im Unternehmen untersagen. „Im Rahmen ihres Weisungsrechts können Arbeitgeber:innen ChatGPT im Betrieb einführen oder aber verbieten. Wird gegen das Verbot verstoßen, dürfen arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Abmahnung oder Kündigung ergriffen werden“, erläutert Nils Wigger.

Möchten Arbeitgeber:innen den Chatbot bei personellen Entscheidungen (z.B. Auswahl von Bewerber:innen) einsetzen, ist darauf zu achten, dass die letzte Entscheidung immer bei einer natürlichen Person liegen muss (gemäß Art. 22 Abs. 1 DSGVO). Um als Unternehmen alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ChatGPT im Blick zu haben, rät Nils Wigger zu einer juristischen Beratung. „So kann eine rechtskonforme und verantwortungsvolle Implementierung der KI-Anwendung im Unternehmen sichergestellt werden.“

Über Wittig Ünalp:

Die Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB gehört zu den größten Kanzleien für Arbeitsrecht in Deutschland. Sie wurde 1998 gegründet und berät vornehmlich Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Für die Kanzlei arbeiten mehr als 40 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, davon 22 Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Wittig Ünalp ist deutschlandweit tätig und unterhält Standorte in Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, Köln, München und Nürnberg. www.ra-wittig.de

Titelbild Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp. Quelle: Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

Quelle CCAW PR und Text

Dopper Water Tap gewinnt iF Design Award 2023

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Der Dopper Water Tap wurde für sein innovatives Design in der Kategorie “Produktdesign Public/Retail” ausgezeichnet. Die Entscheidung traf eine Jury aus 133 unabhängigen, internationalen Experten, die fast 11.000 Einreichungen aus 56 Ländern prüfte.

Der Dopper Water Tap ist ein smarter Wasserhahn, der von Organisationen, Institutionen und Unternehmen in öffentlich zugänglichen Gebäuden eingesetzt wird. Sein Ziel: Konsumverhalten positiv beeinflussen, indem beim Auffüllen von Wasserflaschen motivierende Nachrichten über ein Display an die Nutzer:innen kommuniziert werden. Zudem gibt ein Dashboard genau Auskunft darüber, inwieweit durch das Nachfüllen von wiederverwendbaren Wasserflaschen zur Vermeidung von Plastikmüll beigetragen wurde.

Der in acht Farben erhältliche Dopper Water Tap passt in jedes Interieur und kann durch Hinzufügen eines Markenlogos auf dem Display weiter individualisiert werden. Seine Mission: Die Menschen zu inspirieren, über nachhaltiges Verhalten nachzudenken und Leitungswasser zu trinken. In den Niederlanden kann der Dopper Watert Tap bereits in Albert-Heijn-Supermärkten oder bei Bijenkorf, dem größten Kaufhaus Amsterdams genutzt werden. Die Markteinführung in Deutschland steht bevor.

Design im Dienste der Nachhaltigkeit
Jedes Element des Dopper Water Taps wurde während des Designprozesses sorgfältig bedacht, um sicherzustellen, dass das fertige Produkt sowohl Aufmerksamkeit erregt als auch Neugierde weckt. Von der einzigartigen „R-Biegung“ des Wasserhahns, die das „R“ im Dopper-Logo nachbildet, bis hin zu den 200 sorgfältig durchdachten positiven Botschaften, die auf dem Display in Form eines Wassertropfens angezeigt werden, wurde jeder Aspekt im Hinblick auf
das Endziel abgewogen: Gewohnheiten ändern und die Menschen zum Trinken aus dem Wasserhahn zu inspirieren.

Virginia Yanquilevich, CEO von Dopper: „Als wir den Dopper Watert Tap entwickelten, hatten wir ein Ziel: eine dauerhafte Verhaltensänderung. Das Design sollte die Menschen dazu inspirieren, Leitungswasser zu trinken, indem es das Zapfen von Wasser einfach, lustig und offensichtlich macht. Das Endergebnis tut genau das, dank seines ikonischen Aussehens, seiner Benutzerfreundlichkeit und der Interaktion mit den Benutzer:innen. Die Auszeichnung mit dem IF Design Award ist ein Beweis dafür, dass großartiges Design eine große Wirkung erzielen kann.“

Robin Hoenderdos, Kreativdirektor von FLEX/design und verantwortlich für das Design des Dopper Water Taps: „Bei einem wirklich sinnvollen Design geht es nicht nur darum, gut auszusehen. Es geht darum, positiven Einfluss auf das Leben der Menschen zu haben. Das ist es, wonach wir streben müssen – Designs, die nicht nur ins Auge fallen, sondern uns auch inspirieren und zum Handeln bewegen.“

Quelle: Christine Maria Veauthier PR Professional