Sonntag, Januar 11, 2026
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Magdeburger Attentäter beschwert sich über Haftbedingungen

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Magdeburg (dts Nachrichtenagentur) – Der Attentäter von Magdeburg zeigt bisher offenbar wenig Reue oder Mitgefühl für die Opfer.

In einem Brief von ihm an die „Welt am Sonntag“ beschwert er sich vielmehr über die aus seiner Sicht schlechten Haftbedingungen. So klagt er über „Folter durch Überwachung“. Nach seiner Festnahme habe er auf einer harten Matratze schlafen müssen. Zudem sei er durch eine Glasscheibe und per Kamera beobachtet worden.

Für seine Opfer sind die Äußerungen des Todesfahrers, der vor der Tat im Maßregelvollzug Bernburg gearbeitet hatte, unerträglich. „Ich empfinde das als Katastrophe und als erneuten Angriff auf mein Leben“, sagte ein Betroffener der „Welt am Sonntag“. Ein anderer erklärte: „Ich habe das Gefühl, dass der Täter mehr Rechte hat als wir Opfer.“

Opfer-Anwalt Holger Stahlknecht (CDU), früher Innenminister von Sachsen-Anhalt, ist ebenfalls entsetzt: „Der Täter hat ohne jede Empathie gehandelt. Dass er, nachdem er eine Vielzahl von Menschen getötet und viele verletzt hat, über angeblich schlechte Haftbedingungen jammert, ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Es zeigt, dass der Täter keine Reue empfindet, ichbezogen und empathielos ist.“

Stahlknechts Anwaltskollege Thomas Klaus, der auch Betroffene des Anschlags vertritt, pflichtet ihm bei. „Dieser Mensch hat sechs Menschen getötet und Hunderte weitere verletzt, darunter auch viele Kinder, scheint aber nicht in der Lage zu sein, auch nur einen Funken Bedauern zu empfinden.“ Stattdessen stelle er sich mit seinen Klagen über die Haftbedingungen selbst in den Mittelpunkt und inszeniere sich als Opfer. „Das ist entweder eine perfide Provokation der tatsächlich Geschädigten, oder es zeigt seine fehlende Fähigkeit zur Anteilnahme“, sagte Klaus.


Foto: Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Bürgergeld-Debatte: Bentele wirft Merz Populismus vor

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – VdK-Präsidentin Verena Bentele hat die Forderung von Bundeskanzler Friedrich Merz, beim Bürgergeld zehn Prozent der Ausgaben zu sparen, scharf kritisiert.

„Es ist Populismus, sich immer wieder auf Themen wie das Bürgergeld zu stürzen und schon konkrete Zahlen zu nennen“, sagte Bentele der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagausgabe). „Ich würde mir von Herrn Merz eine konkrete Zahl dazu wünschen, wie viel Geld er durch die Bekämpfung von Steuerhinterziehung einnehmen will. Laut Schätzungen geht es um 100 Milliarden Euro oder mehr, die dem Staat jedes Jahr entgehen.“

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hatte sich am Mittwoch darauf verständigt, dass bis Ende des Jahres Eckpunkte für eine Bürgergeldreform vorgelegt werden sollen, mit der der Druck auf die Bezieher erhöht werden soll. „In der aktuellen Debatte geht es fast ausschließlich um die wenigen Komplettverweigerer, die wirklich gar keine Arbeit annehmen, und nicht um die viel höhere Zahl etwa der Alleinerziehenden, die mit Bürgergeld ihr viel zu niedriges Gehalt aufstocken müssen oder um Kinder und Jugendliche, die Sozialleistungen brauchen, um über die Runden zu kommen“, sagte Bentele. Es gebe auch „viel zu viele“ Menschen mit Behinderung, „die sich hundertfach bewerben, aber von niemandem eingestellt werden“.


Foto: Verena Bentele (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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RWE will schnelle Ausschreibung von Gaskraftwerken

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Essen (dts Nachrichtenagentur) – RWE-Chef Markus Krebber hat Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) aufgefordert, schnell neue Gaskraftwerke auszuschreiben.

„Mit Blick auf die Versorgungssicherheit brauchen wir Gaskraftwerke, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Wir erwarten nun schnell Klarheit, wie der Bund den Bau anreizen will“, sagte Krebber der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). „Idealerweise schreibt er zehn Gigawatt sofort aus – in einem wettbewerblichen Prozess, wo der günstigste Anbieter den Zuschlag bekommt.“

Krebber erwartet, dass die Kosten für diese Versorgungssicherheit bei rund 0,2 Cent pro Kilowattstunde liegen werden. „Das heißt weniger als ein Prozent des Strompreises“, sagte er. „Wir müssen jetzt schnell ins Bauen kommen – auch um den Kohleausstieg zu ermöglichen. RWE plant, drei Gigawatt an Gas-Blöcken an bisherigen Kohlestandorten in NRW zu bauen.“

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass bis zum Jahr 2035 bis zu 22,4 Gigawatt steuerbare Kapazitäten fehlen, wenn die Ausbauziele für die Erneuerbaren erreicht werden und es zu keinen Stilllegungen kommt. Bei einer verzögerten Energiewende könnten sogar 35,5 Gigawatt an steuerbaren Kapazitäten nötig werden. Als steuerbare Kapazitäten gelten neben fossilen Gas- und Kohlekraftwerken auch grüne Wasserstoff-Kraftwerke, Speicherkraftwerke und Batteriespeicher. Zusätzlich können steuerbare Lasten und E-Auto-Speicher zur Netzstabilität beitragen.

Der Bau von Gaskraftwerken steht in der Kritik, weil ihr CO2-Ausstoß bei einem Betrieb mit LNG-Gas den CO2-Ausstoß von Kohlekraftwerken übersteigen kann. Der Einsatz von CCS, um das CO2 abzuscheiden und unterirdisch zu lagern, ist bislang teuer und wird von Klimawissenschaftlern aufgrund der Risiken und der begrenzten Kapazitäten nur für schwer vermeidbare Emissionen empfohlen.


Foto: RWE (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Junge Union will Sozialreformen auch gegen SPD durchsetzen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Jungen Union (JU), Johannes Winkel, fordert Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf, Sozialreformen auch gegen den Willen der SPD und Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) per Richtlinienkompetenz durchzusetzen.

„Wenn Bas partout nicht arbeiten will, muss der Kanzler per Richtlinienkompetenz entscheiden“, sagte Winkel der „Bild“ (Samstagausgabe). „Der Kanzler hat außenpolitisch gezeigt, dass er führen kann. Führung brauchen wir jetzt auch in Deutschland.“

Wenn Bas „alles blockiert, was Richtung Realität tendiert, sogar noch ausfällig wird, erwarte ich vom Kanzler keinen Kuschelkurs, sondern Führung“, sagte Winkel. Der CDU-Sozialpolitiker forderte, die Koalition müsse den „aufgeblähten“ Sozialstaat kürzen. „Ob wir es nun wollen oder nicht.“

Es gehe seiner Ansicht nach nicht um weniger, sondern um mehr soziale Gerechtigkeit. „Es kann nicht sein, dass eine Familie im Bürgergeld nur geringfügig weniger Geld zur Verfügung hat als eine Familie in Arbeit. Aus genau diesem Grund wählen die Arbeiter in Deutschland nicht mehr sozialdemokratisch“, sagte Winkel.

Die Bundesregierung muss sich bei der Reform an die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten. Es hatte 2019 geurteilt, dass die den Grundsicherungsanspruch fundierende Menschenwürde allen zustehe und selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren gehe. Sanktionen seien zwar grundsätzlich möglich, aber Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs verfassungswidrig.


Foto: Junge Union (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Gesundheitsforscher fürchten neuen Alkopop-Boom

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Hamburg (dts Nachrichtenagentur) – Gesundheitsforscher schlagen Alarm wegen des wachsenden Erfolgs alkoholischer Fertigmixgetränke in Deutschland. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstagausgabe) berichtet, erinnert die Entwicklung Experten an den umstrittenen Alkopops-Boom der 2000er Jahre.

Die Branche hat mit Spirituosen-Mixgetränken in den vergangenen zwölf Monaten bis Juli 2025 einen Umsatz von mehr als 715 Millionen Euro erzielt, zitiert das Blatt Daten des Marktforschungsinstituts Nielsen IQ. Der Umsatz sei demnach in nur zwei Jahren um 20 Prozent gestiegen (Umsatzzahlen: Juli 2022-Juni 2023: 595,2 Millionen Euro; Juli 2023-Juli 2024: 684,9 Millionen Euro; Juli 2024-Juni 2025: 715,5 Millionen Euro).

„Das ist das gleiche Problem wie in den Nullerjahren“, sagte Tobias Effertz, der an der Universität Hamburg zu den volkswirtschaftlichen Kosten des Alkoholkonsums forscht, der Zeitung. „Starke Süße wird mit Alkohol kombiniert. Das macht es Jugendlichen leichter, das zu konsumieren. Die Situation ist sogar gefährlicher geworden, der Alkoholgehalt ist jetzt höher.“

Auffällig sei, dass die neuen Mixgetränke stets einen Alkoholgehalt von zehn Prozent aufwiesen. Effertz sieht darin eine Lücke im Alkopopsteuergesetz von 2004. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte Alkopops mit einer Strafsteuer belegt, die bis zu einem Alkoholgehalt von zehn Prozent greift – exakt der Wert der neuen Mischgetränke, die damit nicht von der Strafsteuer betroffen sind.

Der Forscher forderte eine Reform der Alkopopsteuer. „Man muss den Steuertarif gleitend gestalten: Die Steuer steigt, wenn mehr Alkohol enthalten ist“, so Effertz. Würden die Deutschen weniger Alkohol trinken, könnten Milliarden im Gesundheitssystem eingespart werden.

Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich dem Bericht zufolge nicht konkret zu einer möglichen Reform äußern. Eine Sprecherin verwies lediglich auf Aufklärungs- und Informationsarbeit als Instrument der Alkoholprävention.

Marktforscher Andreas Heim von Nielsen IQ bezeichnete die Spirituosen-Mischgetränke als wachsende Kategorie der Alkoholindustrie. Die konsumfertigen Dosen sprächen „vor allem jüngere Zielgruppen“ an, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“.

Die Spirituosenbranche wies laut SZ Kritik zurück und verwies darauf, dass ihre Produkte gegenüber Bier und Wein wegen der Alkoholsteuer (früher: Branntweinsteuer) bereits steuerlich im Nachteil seien.


Foto: Alkoholische Getränke (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Trump droht EU wegen Strafzahlung für Google mit Sanktionen

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Washington (dts Nachrichtenagentur) – Nachdem die europäische Kommission am Freitag eine Strafe in Höhe von 2,95 Milliarden Euro gegen das US-Unternehmen Google verhängt hat, hat US-Präsident Donald Trump der EU mit Sanktionen gedroht.

„Wir können nicht zulassen, dass dies dem brillanten und beispiellosen amerikanischen Erfindergeist widerfährt“, schrieb Trump auf seiner persönlichen Plattform am Freitag. Ansonsten werde er „gezwungen sein, ein Verfahren nach Abschnitt 301 einzuleiten“, um die „unfairen Strafen“, die steuerzahlenden US-Unternehmen auferlegt werden, aufzuheben.

Abschnitt 301 des US-Handelsgesetzes von 1974 ermöglicht dem US-Präsidenten, Vergeltungsmaßnahmen zu ergreifen, um ausländische Regierungen zu einem Stopp bestimmter politischer Handlungen zu bewegen. Der Gesetzesabschnitt zielt auf Verstöße gegen internationale Handelsabkommen und auf diskriminierende Handelspraktiken ab. Zu möglichen Vergeltungsmaßnahmen zählen insbesondere Zölle.

Trump behauptete, die EU-Kommission habe mit der Strafe Geld einbehalten, das sonst in Investitionen und Arbeitsplätze in den USA geflossen wäre. Das sei „sehr unfair“ und die US-Steuerzahler würden das nicht hinnehmen.

Der Vorwurf im Verfahren der EU-Kommission gegen Google lautet, der Konzern habe seine beherrschende Stellung auf dem Werbetechnik-Markt missbraucht, indem er seine eigenen Ad-Tech-Dienste für Display-Werbung gegenüber seinen Wettbewerbern bevorzugt habe. Für Google gilt nun eine 60-Tage-Frist, um der EU-Kommission mitzuteilen, wie künftig Interessenskonflikte vermieden werden sollen. Das Unternehmen will gegen die Entscheidung der EU Berufung einlegen.

Bereits Ende August hatte Trump angekündigt, bei möglichen Strafen gegen US-Konzerne Gegenmaßnahmen ergreifen zu wollen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatten sich daraufhin gegen eine mögliche Einmischung gewehrt.

„Die Frage, wie die Europäische Union den gesamten digitalen Markt reguliert und wie sie auch die Unternehmen besteuert, ist Ausdruck der alleinigen Souveränität der Europäischen Union“, hatte der Bundeskanzler nach dem deutsch-französischen Ministerrat in Toulon gesagt. „Wir werden es nicht hinnehmen, dass von wem auch immer hier mit entsprechenden Repressalien gegen Europa gearbeitet wird.“ Macron hatte mit Blick auf mögliche Sonderzölle ergänzt: „Wenn solche Maßnahmen auf der anderen Seite des Atlantiks ergriffen werden, dann müssen wir zurückschlagen.“


Foto: Google-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Verteidigungsministerium plant 81 größere Beschaffungsvorhaben

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverteidigungsministerium plant, dem Haushalts- und dem Verteidigungsausschuss in diesem Jahr 81 größere Beschaffungsvorhaben für die Bundeswehr zur Genehmigung vorzulegen. Das geht aus einer als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Liste aus dem Haus von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet.

Bei Beschaffungsvorhaben im Volumen von mehr als 25 Millionen Euro muss vorab die Zustimmung der Haushälter des Bundestags eingeholt werden. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesamt für Ausrüstung, Information und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit 97 dieser sogenannten 25-Millionen-Euro-Vorlagen einen Rekord aufgestellt.

Acht Vorhaben wurden in diesem Jahr bereits dem Haushalts- und dem Verteidigungsausschuss zugeleitet. Bis Ende Dezember sollen 73 weitere folgen. Darunter sind laut „Handelsblatt“ Aufträge für eine fünfte Tranche des Kampfjets Eurofighter, für leichte Transporthubschrauber des Typs Airbus H-145M, für Panzer der Typen Boxer und Puma oder für Flugkörper für die Luftverteidigungssysteme Iris-T und Patriot. Geplant sind demnach auch Entwicklungsaufträge für ein KI-gestütztes System zur Überwachung großer Räume an der Nato-Ostflanke oder ein hochpräzises Laserwaffensystem für die Marine.


Foto: Eurofighter (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Brantner verlangt Einsatz von Merz für Migrationsabkommen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Grünenvorsitzende Franziska Brantner hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dazu aufgefordert, sich federführend für menschenrechtsbasierte Migrationsabkommen einzusetzen.

„Das hat nie die Wucht von Kanzler Scholz bekommen“, sagte Brantner der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagausgabe). Stattdessen habe dieser den Sonderbevollmächtigten Joachim Stamp (FDP) vorgeschickt. „Da könnte Merz jetzt einen Unterschied machen und sagen: Ich mache das zur Chefsache.“

Die Ampel hatte, teils erfolgreich, versucht, solche Migrationsabkommen mit Drittstaaten abzuschließen. Diese sehen vor, dass Drittstaaten legal Arbeitskräfte nach Deutschland senden dürfen, wenn sie im Gegenzug abgelehnte Asylbewerber zurücknehmen.


Foto: Flüchtlingskind in einer „Zeltstadt“ (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bas plant höhere Sozialbeiträge für Personen mit hohen Einkommen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant höhere Sozialbeiträge für Menschen mit hohem Einkommen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf ihres Ministeriums hervor, über den „Politico“ berichtet und der nun in der Bundesregierung abgestimmt wird.

Laut Entwurf soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8.450 Euro steigen. In diesem Jahr liegt der Wert noch bei 8.050 Euro. Das heißt, dass Personen mit hohem Einkommen demnächst auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge zu zahlen haben. Sie erwerben aber auch entsprechend höhere Ansprüche.

Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind ebenfalls Veränderungen geplant. Hier beträgt die Beitragsbemessungsgrenze aktuell 5.512,50 Euro. Laut Verordnung aus dem Arbeitsministerium soll sie 2026 bei 5.812,50 Euro liegen.

Angehoben werden soll auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Wer sie mit seinem Einkommen überschreitet, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze soll für 2026 auf 6.450 Euro festgelegt werden, in diesem Jahr sind es 6.150 Euro.

Die Werte werden stets nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des jeweils zurückliegenden Jahres angepasst. Es bestehe „kein normatives Ermessen“, heißt es in der Verordnung des Arbeitsministeriums. 2024 sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland laut Entwurf um 5,16 Prozent gestiegen.


Foto: Rentenversicherung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EU-Kommission verhängt Milliardenstrafe gegen Google

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Die EU-Kommission hat eine Strafe in Höhe von 2,95 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Der Suchmaschinenriese habe gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen, begründete die Kommission am Freitag ihren Schritt. Nach der Strafe von 4,3 Milliarden Euro im Jahr 2018 gegen Google ist es die zweithöchste Strafe, die die EU-Kommission bisher verhängt hat.

Der Vorwurf der Kommission lautet, der Konzern habe seine beherrschende Stellung auf dem Werbetechnik-Markt missbraucht, indem er seine eigenen Ad-Tech-Dienste für Display-Werbung gegenüber seinen Wettbewerbern bevorzugt habe. Für Google gilt nun eine 60-Tage-Frist, um der EU-Kommission mitzuteilen, wie künftig Interessenskonflikte vermieden werden sollen. Das Unternehmen will gegen die Entscheidung der EU Berufung einlegen.


Foto: Google-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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