Freitag, Juni 20, 2025
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Linke kritisiert Nato-Aufrüstung als "dreiste Lüge"

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Linken-Chef Jan van Aken kritisiert die Einigung der Nato-Verteidigungsminister auf neue Fähigkeitsziele mit einer umfassenden Aufrüstung scharf.

„Die Nato-Verteidigungsminister beschließen das größte Aufrüstungsprogramm seit Jahrzehnten und lügen uns dabei dreist ins Gesicht“, sagte er am Freitag. „So sind die 200 Milliarden Euro, die Deutschland zusätzlich ausgeben will, zum großen Teil für Auslandseinsätze gedacht. Es geht gar nicht um Landesverteidigung, sondern um weltweite Einsätze.“

„Die EU will vierte Weltmacht werden und steckt deshalb hunderte Milliarden in neue Waffen“, so van Akens Vorwurf. „Wenn es tatsächlich nur um die EU- und die Landesverteidigung ginge, würden die derzeitigen Verteidigungsetats völlig ausreichen. So geben die europäischen Nato-Staaten jährlich 430 Milliarden Dollar für ihre Armeen aus, während Russland 300 Milliarden Dollar ins Militär steckt.“

„Die Nato-Staaten haben also nicht zu kleine Etats, sondern zu große Ziele. Die EU-Länder sollten alle Rüstungsprojekte streichen, die nichts mit Landesverteidigung zu tun haben, dann wäre mehr als genug Geld da“, fordert der Linken-Chef. Es werde Zeit, dass die EU-Politik ihre „Großmachtträume“ beende und endlich aufwache: „Die zunehmende soziale Spaltung und die marode Infrastruktur sind eine viel größere Bedrohung für Europa als die russische Armee, der mittlerweile sogar die Panzer ausgehen“, sagte van Aken.


Foto: Jan van Aken am 06.06.2025, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Dax am Mittag weiter negativ – Zurückhaltung dominiert

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax ist am Freitag nach einem bereits negativen Start in den Handelstag bis zum Mittag weiter im roten Bereich geblieben. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 24.275 Punkten berechnet, 0,2 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag.

„Die Marktteilnehmer lassen die Handelswoche ruhig ausklingen und zeigen derzeit keine Hektik zum Agieren“, sagte Marktanalyst Andreas Lipkow. „Es machen vereinzelte selektive Kaufaufträge in defensiven Branchen auf und einige Gewinnmitnahmen bei den zyklischen Sektoren.“

Das bevorstehende Wochenende beinhalte die latente Gefahr, dass es wieder zu Verschärfungen im Zollstreit kommen könnte. „Die letzten Handelswochen wurden immer wieder von Verbalattacken des US-Präsidenten über die Wochenenden geprägt.“

„Speziell aktuell, mit dem zunehmenden innenpolitischen Druck in den USA, könnte es zu einer Drastifizierung in der US-Außenhandelspolitik kommen, um von den Querelen mit Elon Musk ablenken zu können. Insbesondere der US-Anleihemarkt hatte sich zuletzt in Anbetracht des hohen Verschuldungsgrads der USA angespannt gezeigt.“

„In der EWU fielen die Einzelhandelsumsätze und das BIP etwas besser aus als es im Vorfeld erwartet wurde. Die Aktienmärkte haben jedoch wenig darauf reagiert“, sagte Lipkow.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Freitagnachmittag schwächer: Ein Euro kostete 1,1418 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8758 Euro zu haben.


Foto: Frankfurter Börse, via dts Nachrichtenagentur

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Justizminister wollen Strafvollzug für Ausreisepflichtige lockern

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Bad Schandau (dts Nachrichtenagentur) – Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Frühjahrskonferenz in Bad Schandau eine Reform des Strafvollzugs für ausländische Verurteilte beschlossen.

Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken teilte am Freitag mit, künftig solle auf die Vollstreckung von Haftstrafen verzichtet werden können, wenn sich Ausreisepflichtige freiwillig zur Ausreise bereit erklären. Bisher galt dies nur bei bereits angeordneter Abschiebung.

Die Konferenz sprach sich zudem für einen bundesweiten Pakt zur Stärkung des Rechtsstaats aus. Von der Decken forderte mindestens 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte sowie mehr Mittel für die Digitalisierung der Justiz. Auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Strafverfahren soll geprüft werden.

Ein weiterer Beschluss sieht vor, die Strafprozessordnung zu modernisieren. Dabei geht es unter anderem um den Aufbau einer zentralen Beweismittelcloud. Die Minister sagten, damit wolle man Verfahren beschleunigen und die Justiz entlasten.


Foto: Festnahme mit Handschellen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Polizeibeauftragter will von Dobrindt Rechtssicherheit an Grenze

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch fordert von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Rechtssicherheit für die angeordneten Zurückweisungen an der Grenze.

„Ich appelliere eindringlich an Bundesinnenminister Dobrindt, schnell für Rechtssicherheit zu sorgen“, sagte er dem Nachrichtenmagazin „Focus“. „Zum einen haben unsere Bundespolizeibeschäftigten dies verdient und zum anderen ist alles andere eines Rechtsstaats unwürdig“, so Grötsch weiter. Für die Einsatzkräfte der Bundespolizei an den Kontrollstellen sei eine unklare Rechtslage ein „problematischer Zustand“. Dies sei ihm von vielen Beamten zuletzt „klar zum Ausdruck“ gebracht worden.

Am Montag hatte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren die am 7. Mai 2025 angeordneten Zurückweisungen an der Grenze in drei Fällen für rechtswidrig erklärt. Bundesinnenminister Dobrindt hält seitdem dennoch an der Maßnahme fest. Dies könnte allerdings dazu führen, dass künftig Grenzpolizisten für ihr Handeln belangt werden.

Der Verwaltungsrechtler Michael Else hält das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts für rechtlich bindend. Dass es sich dabei nur um ein Eilverfahren handelte, spiele keine Rolle. „In dieser Art Verfahren wird im Grunde genauso geprüft wie in einer normalen Klage. Dies nennt sich Vorwegnahme der Hauptsache“, sagte Else dem „Focus“.

Sollte künftig also gegen die Zurückweisungen erneut geklagt werden, könnten Bundespolizisten rechtliche Konsequenzen erfahren. „Es besteht die latente Gefahr, dass Beamte in irgendeiner Weise belangt werden können – sei es auch nur durch Strafanzeigen durch Dritte“, so der Anwalt.

Allerdings gelte das Urteil unmittelbar zunächst nur für das Zuständigkeitsgebiet des Verwaltungsgerichts. „Zurückweisung an der Grenze in anderen Teilen der Bundesrepublik, wie etwa in Passau oder in Offenburg, würde jeweils den Zuständigkeitsbereich eines anderen Verwaltungsgerichts betreffen“, so Else weiter. Faktisch seien daher die Zurückweisungen auf gleicher Grundlage nur im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Verwaltungsgerichts derzeit rechtswidrig. „Es ist aber zu erwarten, dass andere Verwaltungsgerichte ähnlich entscheiden werden.“

Um keine Schuld auf sich zu laden, seien Bundespolizisten nun dazu angehalten, gegen die Anweisung der Zurückweisungen zu remonstrieren, also Einspruch zu erheben. „Aber selbst wenn ein Beamter zwei Mal erfolglos remonstriert hat und folglich die Anweisung ausführen muss, kann er dennoch strafrechtlich belangt werden. Das wurde im Beamtenrecht als Lehre aus dem Nationalsozialismus bewusst verankert“, erklärt Else. „Dobrindt bringt damit die Polizisten in eine Zwickmühle. Zum einen müssen sie Gehorsam leisten und die Zurückweisungen ausführen, da sie sonst disziplinarrechtlich belangt werden könnten, gleichzeitig könnten sie sich dadurch strafbar machen.“

Wie die Bundespolizei auf „Focus“-Anfrage mitteilte, hat bislang noch kein Bundespolizist gegen die Anweisung remonstriert.


Foto: Alexander Dobrindt am 06.06.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Landgericht Frankfurt stärkt Urheberrecht für Smartphone-Videos

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Frankfurt am Main (dts Nachrichtenagentur) – Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Smartphone-Aufnahmen von aktuellen Ereignissen wie Naturkatastrophen urheberrechtlich geschützt sind.

Das teilte das Gericht am Freitag mit. Im konkreten Fall ging es um ein Video eines Hochwassers in Baden-Württemberg, das eine Privatperson aufgenommen und exklusiv an eine Nachrichtenagentur lizenziert hatte.

Ein anderes Medienunternehmen hatte Standbilder aus dem Video ohne Erlaubnis verbreitet. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts gab der Klage der berechtigten Nachrichtenagentur statt. Das Gericht sagte, dass auch einfache Aufnahmen ohne künstlerischen Anspruch unter den urheberrechtlichen Schutz von Laufbildern fielen.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Smartphoneaufnahme als Laufbild urheberrechtlichen Schutz genießt, auch wenn sie keinen Filmcharakter hat. Das Gericht stellte fest, dass der Ersteller des Videos dem Kläger die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt hatte. Daher könne der Kläger von dem Medienunternehmen verlangen, die Verbreitung der Standbildaufnahmen zu unterlassen und Schadensersatz zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Foto: Frau mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Männer verbringen mehr Freizeit als Frauen

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Im Schnitt verbringen Personen ab zehn Jahren an Wochenenden und Feiertagen 7 Stunden und 45 Minuten am Tag mit Freizeitaktivitäten.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag nach revidierten Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2022 mitteilte, sind das fast 2,5 Stunden mehr als unter der Woche (5 Stunden und 26 Minuten montags bis freitags). Zu den Freizeitaktivitäten zählen unter anderem die Mediennutzung (etwa Fernsehen oder Lesen), Sport, Hobbys sowie die Pflege sozialer Kontakte. Bei den Zeitangaben ist zu berücksichtigen, dass es sich um Durchschnittswerte beispielsweise über Jung und Alt, Männer und Frauen, Erwerbstätige und Nichterwerbstätige handelt.

Männer und Jungen ab zehn Jahren verbringen an Wochenenden und Feiertagen im Schnitt 8 Stunden und 5 Minuten mit Freizeitaktivitäten. Frauen und Mädchen ab zehn Jahren wenden hingegen mit 7 Stunden und 23 Minuten weniger Zeit dafür auf. Auch unter der Woche verbringen Männer und Jungen mit 5 Stunden und 38 Minuten durchschnittlich mehr Zeit mit Freizeitaktivitäten als Frauen und Mädchen mit 5 Stunden und 17 Minuten. Der Unterschied ist unter der Woche mit durchschnittlich 21 Minuten jedoch deutlich geringer als an Wochenenden und Feiertagen mit 42 Minuten.

Betrachtet man sowohl Werktage als auch Wochenend- und Feiertage zusammen, verbringen Personen ab zehn Jahren im Schnitt 6 Stunden und 9 Minuten am Tag mit Freizeitaktivitäten. Dabei wird rund ein Drittel dieser Zeit (2 Stunden und 7 Minuten) mit Fernsehen und Streaming verbracht. Für soziale Kontakte und Geselligkeit wie Gespräche und Telefonate einschließlich der Nutzung Sozialer Medien, Besuch empfangen, private Treffen oder Ausgehen in Cafés wird im Schnitt 1 Stunde und 15 Minuten pro Tag aufgewendet. Mit kulturellen Tätigkeiten wie Lesen, Musik hören, Kino oder Ausflüge werden im Schnitt 53 Minuten pro Tag verbracht. Jeweils gut eine halbe Stunde wird für Sport sowie die Nutzung von Computern und Smartphones (ohne Kommunikation) aufgewendet, so Destatis.


Foto: Thekenfahrrad (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ifo: Geschäftsklima im Wohnungsbau verbessert sich

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München (dts Nachrichtenagentur) – Die Stimmung im Wohnungsbau hat sich im Mai weiter aufgehellt. Das Ifo-Geschäftsklima stieg von -37,2 auf -31,5 Punkte, wie das Münchener Institut am Freitag mitteilte.

Sowohl die aktuelle Lage als auch die Erwartungen der Unternehmen verbesserten sich spürbar. „Die Unternehmen im Wohnungsbau schöpfen vorsichtig Hoffnung“, sagte Klaus Wohlrabe, Leiter der Ifo-Umfragen. „Zwar hellt sich die Stimmung auf – doch der Weg zurück zur Normalität ist noch lang.“

Die Auftragslage bleibt jedoch angespannt: 51 Prozent der Firmen berichteten von einem Auftragsmangel – nur minimal weniger als im Vormonat (51,2 Prozent). Positiv ist dagegen die Entwicklung bei den Stornierungen: Nur noch 8,6 Prozent der Unternehmen meldeten im Mai abgesagte Projekte, nach 10,4 Prozent im April. „Die gestiegene Zahl an Baugenehmigungen im ersten Quartal ist ein kleiner Hoffnungsschimmer“, sagte Wohlrabe. „Ob die Trendwende gelingt, hängt davon ab, ob der angekündigte Wohnungsbau-Turbo der neuen Bundesregierung auch umgesetzt wird und zündet.“


Foto: Baustelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Gericht blockiert Visabann für internationale Harvard-Studenten

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Cambridge (dts Nachrichtenagentur) – Eine US-Bundesrichterin hat die jüngste Anordnung von US-Präsident Donald Trump gestoppt, die internationale Studenten daran hindern sollte, an die Harvard University zu kommen.

Die einstweilige Verfügung von US-Bezirksrichterin Allison Burroughs wurde erlassen, nachdem die Universität die Richterin gebeten hatte, die Proklamation Trumps zu blockieren, die internationale Visa für neue Studenten an der ältesten und wohlhabendsten Universität des Landes aussetzt. Ausländische Studenten machen etwa ein Viertel der Studentenschaft der Schule aus.

Burroughs erklärte, dass die Universität ohne ihr Eingreifen sofortigen und irreparablen Schaden erleiden würde, bevor alle Parteien die Möglichkeit hätten, ihre Argumente gegen Trumps Erlass vorzubringen. Die Anordnung der Richterin bleibt in Kraft, bis das Gericht eine weitere Entscheidung trifft. Eine Anhörung zur dauerhaften Blockierung von Trumps Proklamation wurde für Mitte Juni angesetzt.

Harvard hatte die Blockierung von Trumps Verbot im Rahmen einer bestehenden Klage beantragt, die sich gegen die Entscheidung der Regierung richtete, Harvards Fähigkeit zur Einschreibung internationaler Studenten zu beenden. Die geänderte Klage sagte, Trumps Proklamation verletze den ersten Verfassungszusatz, indem sie den Eintritt fast aller neuen internationalen Harvard-Studenten unter den Visa, die sie normalerweise für das Studium an US-Universitäten oder für akademische Austauschprogramme nutzen, vorübergehend blockiere.


Foto: Weißes Haus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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VW-Tochter Everllence sieht sich gut gerüstet für Eigenständigkeit

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Augsburg (dts Nachrichtenagentur) – Der Vorstandschef des VW-Tochterkonzerns Everllence, Uwe Lauber, sieht sein Unternehmen gut gerüstet für eine eigenständige Aufstellung. „Wir können aus einer Situation der finanziellen Stärke in die Zukunft blicken“, sagte Lauber der in Essen erscheinenden „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe). „Mittlerweile sind wir fünf Jahre in Folge massiv gewachsen – und unsere Perspektiven sind positiv.“

Lauber bejahte die Frage, ob Everllence (ehemals MAN Energy Solutions) ohne finanzielle Rückendeckung des VW-Konzerns auch in einer eigenständigen Aufstellung bestehen könne. „Die Basis legen wir durch profitable Geschäfte. Unser Ziel ist eine Minimum-Rendite von neun Prozent“, sagte er. „Wir sind auf einem guten Weg.“ Man sei „schon jetzt ein Exot im VW-Konzern“.

Der Anlagenbauer Everllence beschäftigt eigenen Angaben zufolge an mehr als 140 Standorten weltweit rund 15.000 Mitarbeiter.


Foto: VW-Werk (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Merz schenkte Trump auch noch einen Golfschläger

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Washington (dts Nachrichtenagentur) – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat dem US-Präsidenten neben der Geburtsurkunde von Großvater Trump auch noch einen offensichtlich besonders hochwertigen Golfschläger mitgebracht.

Nachdem die Pressebegegnung am Donnerstagmittag (Ortszeit) vorbei war, überreichte der Bundeskanzler das weitere Gastgeschenk, das bislang nicht öffentlich bekannt war. Der US-Präsident probierte den „Putter“ umgehend im Oval Office aus.

Donald Trump ist leidenschaftlicher Golfspieler und besitzt mehrere Golfclubs. Er behauptet ein Handicap von 2,8 zu haben, Experten verorten es mitunter eher im Bereich zwischen 7 und 10. Merz spielt ebenfalls Golf, wollte sein Handicap aber bislang nicht verraten. Dieser Wert sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sagte der heutige Kanzler im April in einem Interview.


Foto: Friedrich Merz und Donald Trump am 05.06.2025, Kugler, Steffen/BPA via dts Nachrichtenagentur

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