Samstag, Juni 21, 2025
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Telefonat: Xi lädt Trump zu Besuch nach China ein

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Washington/Peking (dts Nachrichtenagentur) – US-Präsident Donald Trump und Chinas Präsident Xi Jinping haben am Donnerstag miteinander telefoniert. Das teilte die chinesische staatliche Agentur Xinhua mit. Das Telefonat soll auf Bestreben des US-Präsidenten zustande gekommen sein, hieß es.

Trump zufolge wurde er von Xi zu einem Besuch nach China eingeladen. „Während des Gesprächs lud Präsident Xi die First Lady und mich freundlicherweise zu einem Besuch in China ein, und ich erwiderte diese Einladung“, schrieb er auf seiner Plattform. „Als Präsidenten zweier großer Nationen ist dies etwas, worauf wir uns beide freuen.“

In dem Telefonat sei es in erster Linie um Handel gegangen. „Es wurde nichts über Russland/Ukraine oder den Iran besprochen“, so Trump.


Foto: Xi Jinping (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

GdP warnt Bundespolizisten vor Risiken durch Zurückweisungen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach die Zurückweisung von drei somalischen Asylbewerbern an der deutsch-polnischen Grenze rechtswidrig war, sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) offenbar erhebliche Risiken für Bundespolizisten, die weiter solche Zurückweisungen durchführen. „Mit einiger Wahrscheinlichkeit verstößt die Bundesrepublik Deutschland durch die auf Weisung des Bundesinnenministeriums fußende Praxis der Zurückweisung gegen geltendes Recht“, heißt es dazu in einer internen Bewertung der Gewerkschaft, über die der „Spiegel“ berichtet. Es drohten weitere Klagen „mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit“.

Bei ernsthaften Zweifeln, ob sich eine Weisung ihres Dienstherrn mit Recht und Gesetz vereinbaren lässt, seien die Beamten verpflichtet zu remonstrieren, also dem Vorgesetzten mitzuteilen, dass sie Bedenken haben und die Verantwortung ablehnen. Mit der Entscheidung aus Berlin könne diese Schwelle des ernsthaften Zweifels erreicht sein, hieß es weiter.

Die GdP stützt sich dem Bericht zufolge auch auf eine Einschätzung des Berliner Strafrechtlers Johannes Eisenberg. Darin kam Eisenberg schon im Januar zu dem Schluss, die Beamten könnten „im Fall der angekündigten Weisung zur Remonstration gezwungen“ sein. Denn falls sich Zurückweisungen vor Gericht als rechtswidrig herausstellten, könnte sonst gegen Beamte – je nachdem, wie entschieden sie vorgegangen sind – „wegen Nötigung, gegebenenfalls Freiheitsberaubung“ ermittelt werden.


Foto: Grenze zwischen Polen und Deutschland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Justizminister beschließen KI-Stratgie für Gerichte

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Bad Schandau (dts Nachrichtenagentur) – Die Justizminister von Bund und Ländern haben am Donnerstag auf ihrem sechsten Bund-Länder-Digitalgipfel eine gemeinsame Erklärung zum Einsatz von sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ (KI) in der Justiz beschlossen.

Demnach biete der Einsatz von KI „großes Potenzial für Effizienzsteigerungen und die Optimierung von Geschäftsprozessen in der Justiz“, gleichzeitig könne Rechtssuchenden der Kontakt mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften erleichtert werden, wie es nach dem Treffen hieß. Einigkeit besteht unter den Justizministern demnach darin, dass die endgültige Entscheidungsfindung stets eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit bleiben müsse.

„Nur mit einer konsequenten Digitalisierung erhalten wir die Handlungsfähigkeit der Justiz – und stärken damit den Rechtsstaat“, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz könne auch in der Justiz eine große Unterstützung sein – darunter Routineaufgaben, die Bewältigung von Massenverfahren und die Analyse von großen Datenmengen. „Und gleichzeitig gilt immer: KI kann menschliche Entscheidungen in der Justiz nicht ersetzen. Die Justiz funktioniert nur mit den Menschen, die sie täglich tragen. Es geht mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat perspektivisch auch um die Fortsetzung gemeinsamer Digitalisierungsprojekte.“

Die Justiz in Deutschland setzt schon heute in verschiedenen Bereichen Anwendungen auf Basis von KI ein. Derzeit wird der Einsatz in mehreren Projekten vorangetrieben, die zum Teil auch aus den Mitteln des Bundes für die Digitalisierungsinitiative für die Justiz finanziert werden.


Foto: Amtsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

EZB senkt Leitzins auf 2,0 Prozent

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Frankfurt am Main (dts Nachrichtenagentur) – Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Leitzins erneut um 25 Basispunkte gesenkt. Das teilte die Notenbank am Donnerstag nach ihrer Ratssitzung in Frankfurt am Main mit.

Dementsprechend werden die Zinssätze für die Einlagefazilität, die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität mit Wirkung vom 11. Juni 2025 auf 2,0 Prozent, 2,15 Prozent bzw. 2,4 Prozent gesenkt, entschied der EZB-Rat.

„Die Inflation liegt zurzeit in der Nähe des mittelfristigen Zielwerts des EZB-Rats von zwei Prozent“, hieß es zur Begründung. Nach dem Basisszenario der neuen Eurosystem-Projektionen dürfte die durchschnittliche Gesamtinflation 2025 bei 2,0 Prozent, 2026 bei 1,6 Prozent und 2027 bei 2,0 Prozent liegen.

Die Abwärtsrevisionen gegenüber den Projektionen vom März um 0,3 Prozentpunkte sowohl für 2025 als auch für 2026 seien in erster Linie auf die Annahme niedrigerer Energiepreise und einen stärkeren Euro zurückzuführen. „Unsere Fachleute gehen von einer durchschnittlichen Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel von 2,4 Prozent für 2025 und 1,9 Prozent für 2026 sowie 2027 aus. Dies bleibt gegenüber März weitgehend unverändert.“

Die EZB-Fachleute erwarteten ein Wachstum des realen BIP von durchschnittlich 0,9 Prozent für 2025, 1,1 Prozent für 2026 und 1,3 Prozent für 2027. Ursächlich für die unveränderte Wachstumsprojektion für 2025 sei ein unerwartet starkes erstes Quartal in Verbindung mit schlechteren Aussichten für den restlichen Jahresverlauf.

„Während die Unsicherheit im Zusammenhang mit der Handelspolitik die Unternehmensinvestitionen und die Exporte vor allem auf kurze Sicht belasten dürfte, werden steigende öffentliche Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur das Wachstum auf mittlere Sicht zunehmend stützen.“ Durch höhere Realeinkommen und einen robusten Arbeitsmarkt würden private Haushalte mehr Geld ausgeben können. „Zusammen mit günstigeren Finanzierungsbedingungen sollte dies die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft gegenüber globalen Schocks erhöhen.“

Der EZB-Rat sei „entschlossen, für eine nachhaltige Stabilisierung der Inflation beim mittelfristigen Zielwert von zwei Prozent zu sorgen“. Insbesondere in der gegenwärtigen Situation, die von „außergewöhnlich hoher Unsicherheit“ geprägt sei, werde die Festlegung des angemessenen geldpolitischen Kurses von der Datenlage abhängen und von Sitzung zu Sitzung erfolgen, so die Notenbanker.


Foto: EZB (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Papier aus Wirtschaftsministerium warnt vor Nordstream-Betrieb

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Ein vertrauliches Papier des Wirtschaftsministeriums warnt vor einem erneuten Betrieb der Nordstream-Pipelines, die russisches Gas nach Deutschland bringen könnten. Das berichtet die Wochenzeitung „Die Zeit“ in ihrer aktuellen Ausgabe.

Die sogenannte Versorgungssicherheitsbewertung, die noch 2022 unter Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geschrieben wurde, kommt zu dem Ergebnis, eine Zulassung würde „die Gasversorgungsicherheit in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union“ gefährden. Erfahrungen belegten, dass „Erdgas als Waffe“ gegen Deutschland eingesetzt werde. Schließlich kontrollierten das Staatsunternehmen Gazprom und die russische Föderation die Pipeline.

Die Nordstream-Pipelines bestehen aus insgesamt vier Röhren. Durch zwei floss jahrzehntelang Gas nach Deutschland, bis Russland den Export einstellte. Zwei weitere gingen nie in Betrieb, bis heute fehlen ihnen die letzten behördlichen Genehmigungen. Im September 2022 wurden drei der vier Röhren gesprengt. Mittlerweile gibt es Spekulationen über eine mögliche Wiederinbetriebnahme.

Wolle Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), anders als sein Vorgänger, bei diesem Thema Tempo machen, müsste er nur eines tun, sagte der grüne Bundestagsabgeordnete Michael Kellner der „Zeit“: „Der Bundeskanzler könnte seine Wirtschaftsministerin bitten, die Versorgungssicherheitsbewertung ins Kabinett zu schicken, und sie dort beschließen. Dann könnte die Bundesnetzagentur das Projekt final ablehnen.“


Foto: Nord-Stream-Anbindungsleitung EUGAL (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Söder zu Merz US-Besuch: "Bin froh, dass ich das nicht machen muss"

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Berlin/Washington (dts Nachrichtenagentur) – Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist nicht neidisch auf das Treffen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit US-Präsident Donald Trump heute im Weißen Haus.

„Ich bin ganz froh, dass ich das nicht machen muss, denn das ist ja schon ein besonderes Treffen“, sagte Söder am Donnerstag den Sendern RTL und ntv. Normalerweise sei es in der Vergangenheit immer ein Treffen unter Freunden gewesen zur Bestätigung der gemeinsamen Ziele und Interessen.

Er habe Merz bei einem Treffen gestern Abend geraten: „Erwarte das Unerwartbare. Sei offen für alles.“ Nun bleibe abzuwarten, „ob es hoffentlich gut ausgeht“. Das Wichtigste, was Merz erreichen müsse, sei ohnehin, überhaupt weiter den Zugang zum US-Präsidenten zu haben. „Bei jemandem wie Trump scheint es ja extrem wichtig zu sein, jenseits aller Interessen, dass irgendeine persönliche Möglichkeit des Gespräches entsteht“, meint Söder.

Merz kenne die Amerikaner, habe ein sehr amerikanisches Umfeld und sei sehr erfahren, deshalb hoffe er, dass es ganz gut läuft. Nach wie vor seien die USA der engste und wichtigste Verbündete Deutschlands außerhalb Europas. „Sie sind nach wie vor auch die Demokratie, auch wenn wir manchmal große Sorgen haben, was da passiert und uns auch zu Recht über manches wundern“, so Söder.

Söder würde gerne Studenten, die künftig aufgrund des Streits mit dem US-Präsidenten nicht mehr an der Elite-Universität Harvard lernen können, nach Deutschland holen. „Ich kann auch wirklich nur sagen: Bitte alles nach Deutschland, gerne auch nach Bayern“, sagte er.

Er könne die Entscheidung von Trump nicht verstehen, diese nicht mehr einreisen zu lassen und finde sie auch nicht gut. Es gäbe in Bayern die größte Infrastruktur für Universitäten, daher wolle er das Angebot auch an den Bund machen: „Wir bieten da gern an, sozusagen diesen Exilcampus für Harvard in Bayern sofort zu machen.“


Foto: Markus Söder am 05.06.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Alpenschutz: Bayerns SPD wirft Landesregierung EU-Rechtsbruch vor

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München (dts Nachrichtenagentur) – Die geplante Aufweichung des Alpenschutzes in Bayern verstößt nach Ansicht der SPD gegen EU-Recht.

Dies sagte der Münchner Abgeordnete Florian von Brunn in der Aktuellen Stunde des Landtags am Donnerstag. Die österreichischen Regelungen, auf die sich CSU und Freie Wähler bei ihrem Vorhaben zum Bürokratieabbau beriefen, hätten dem Nachbarstaat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel eingebracht, da sie die Natur nicht ausreichend schützten und somit unzulässig seien.

Florian von Brunn prophezeite, dass das geplante „Alpenausverkaufsgesetz“ der Staatsregierung scheitern werde. Er verglich die Situation mit dem gescheiterten Projekt einer Skischaukel am Riedberger Horn und fügte hinzu: „Wenn nicht im Landtag, dann spätestens vor Gericht.“

CSU und Freie Wähler wollen mit dem sogenannten Modernisierungsgesetz den Bau neuer Skilifte und künstlicher Beschneiungsanlagen in den Alpen vereinfachen. Laut von Brunn verpflichten jedoch sowohl der bayerische Alpenplan als auch der Bergwaldbeschluss und die Alpenkonvention den Staat zum Schutz der Bergwelt.


Foto: Sitzung des Bayerischen Landtags am 05.06.2025, via dts Nachrichtenagentur

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BGH: Kein Erfolgshonorar bei Nichtannahme eines Studienplatzes

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Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Klausel in einem Vertrag über die Vermittlung eines Studienplatzes unwirksam ist, wenn die volle Vergütung bereits mit der Zusage des Studienplatzes durch die Universität gezahlt werden muss.

Das teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Die Klägerin, die Studienplätze an ausländischen Universitäten vermittelt, hatte gegen einen Beklagten geklagt, der von einem Vertrag zurückgetreten war, nachdem ihm ein Studienplatz an der Universität Mostar zugesagt worden war.

Das Landgericht und das Oberlandesgericht München hatten die Klage der Vermittlerin abgewiesen. Sie argumentierten, dass die Honorarvereinbarung den Beklagten unangemessen benachteilige und daher unwirksam sei. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidungen und wies die Revision der Klägerin zurück.

Die Richter stellten klar, dass die Vereinbarung des Erfolgshonorars als Allgemeine Geschäftsbedingung der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegt. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Erfolgsvergütung bereits mit der Zusage des Studienplatzes sei unvereinbar mit den wesentlichen Grundgedanken des Maklerrechts, wonach der Maklerlohn nur beim Zustandekommen des vermittelten Vertrags zu zahlen ist.


Foto: Junge Leute vor einer Universität (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Dax startet vor EZB-Zinsentscheid vorsichtig – Skepsis trotz Rekorden

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax ist am Donnerstagmorgen vorsichtig in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 wurde der Leitindex mit rund 24.315 Punkten berechnet, 0,2 Prozent über dem Schlussniveau vom Vortag.

„Der Dax hat gestern zwar ein neues Rekordhoch im Handelsverlauf erreicht, ist danach aber wieder zurückgefallen“, sagte Jochen Stanzl, Chef-Marktanalyst von CMC Markets. „Auch mit dem Blick auf den für viele institutionelle Investoren wichtigen Terminmarkt ist Skepsis über das dadurch eigentlich ausgelöste Kaufsignal angebracht. Denn der Future-Kontrakt auf den Dax hat sein Allzeithoch vom 29. Mai noch nicht wieder erreicht.“

„Ohne ein solches neues Rekordhoch sieht der Chart gleich etwas ernüchternder aus: Seit Anfang Mai bewegt sich der Markt in einer seitwärts gerichteten Schiebephase mit einem Ausmaß von 1.000 Punkten, deren obere Begrenzung er gestern angelaufen ist. Eine wirkliche Richtung fehlt und daher ist es auch kein Wunder, dass die Skepsis überwiegt, was die gestrige neue Bestmarke angeht.“

„Der Wall Street ging gestern der Schwung aus, nachdem die veröffentlichten Wirtschaftsdaten einen wunden Punkt bei den Anlegern getroffen hatten. Sie zeigten eine Abschwächung des Arbeitsmarkts und einen Anstieg der Preise.“ Damit entstehe eine Situation, in der die US-Notenbank eigentlich die Zinsen senken müsste, um den Arbeitsmarkt zu stützen, sie dies aber nicht tun könne, weil ihr wegen steigender Inflation „die Hände gebunden“ seien.

„Da kann ein US-Präsident Trump auch noch so viel Druck auf Notenbankchef Powell ausüben. Die Federal Reserve hat ein Doppelmandat und muss auf beide Größen Arbeitsmarkt und Inflation gleichermaßen achten. Man kann nur hoffen, dass sich dieses Daten-Dilemma in den offiziellen Arbeitsmarktdaten am Freitag nicht bestätigt, sonst könnte es zu größeren Verkäufen an der Wall Street und damit auch im Dax kommen“, sagte Stanzl.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Donnerstagmorgen etwas stärker: Ein Euro kostete 1,1422 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8755 Euro zu haben.


Foto: Anzeigetafel in der Frankfurter Börse, via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Etwas mehr Aufträge für Verarbeitendes Gewerbe im April

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2025 gegenüber März 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,6 Prozent gestiegen.

Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang um 0,3 Prozent höher als im Vormonat. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang von Februar 2025 bis April 2025 um 0,5 Prozent höher als in den drei Monaten zuvor, ohne Großaufträge stieg er um 1,3 Prozent. Im März 2025 stieg der Auftragseingang nach Revision der vorläufigen Ergebnisse gegenüber Februar 2025 um 3,4 Prozent (vorläufiger Wert: +3,6 Prozent).

Die positive Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im April 2025 ist wesentlich auf den deutlichen Anstieg im Bereich Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen zurückzuführen. Hier lagen die Neuaufträge aufgrund mehrerer Großaufträge um 21,5 Prozent höher als im Vormonat. Auch die Zuwächse von Auftragseingängen im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge; +7,1 Prozent) und im Bereich Herstellung von Metallerzeugnissen (+4,4 Prozent) wirkten sich positiv aus. Negativ beeinflussten das Gesamtergebnis hingegen die Rückgänge im Bereich Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (-9,2 Prozent) und im Maschinenbau (-4,2 Prozent). Auch die Neuaufträge in der Pharmaindustrie lagen im April 2025 um 14,1 Prozent niedriger, nachdem diese im Vormonat 16,2 Prozent gestiegen waren.

Bei den Investitionsgütern stieg der Auftragseingang im April 2025 um 4,1 Prozent gegenüber dem Vormonat. Demgegenüber fiel der Auftragseingang sowohl bei den Vorleistungsgütern (-3,4 Prozent) als auch bei den Konsumgütern (-5,9 Prozent).

Die Auslandsaufträge gingen um 0,3 Prozent zurück. Dabei stiegen die Aufträge aus der Eurozone 0,5 Prozent, die Aufträge von außerhalb der Eurozone sanken hingegen um 0,9 Prozent. Die Inlandsaufträge nahmen um 2,2 Prozent zu.

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im April 2025 saison- und kalenderbereinigt 1,5 Prozent niedriger als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2024 war der Umsatz kalenderbereinigt 1,0 Prozent geringer. Für März 2025 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Anstieg von 2,3 Prozent gegenüber Februar 2025 (vorläufiges Ergebnis: +2,2 Prozent), so Destatis.


Foto: Autoproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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