Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass der Industriestrompreis den Bund über drei insgesamt 3,1 Milliarden Euro kosten wird. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Ministeriums hervor, über welches das Nachrichtenmagazin Politico berichtet. Nach der Einigung von Union und SPD im Koalitionsausschuss hatte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Kosten am Donnerstag zunächst auf drei bis fünf Milliarden Euro beziffert.
Unternehmen können die neue Subvention erstmals 2027 rückwirkend für 2026 beantragen. Das Ministerium will dabei die Möglichkeit einräumen, die Beihilfe degressiv zu gestalten. Firmen würden dann im ersten Jahr am stärksten entlastet. Im Gegenzug fielen im Haushalt 2027 mit 1,5 Milliarden Euro die höchsten Kosten an. In den beiden Folgejahren plant der Bund mit jeweils 800 Millionen Euro.
Profitieren sollen 91 Wirtschaftssektoren und Teilsektoren, die in Liste 1 Anhang 1 der KUEBLL-Liste, genannt werden. „Hierzu gehören […] u. a. große Teile der chemischen Industrie, die Metallindustrie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas- und Keramikherstellung, die Produktion von Zement, Batteriezellen und Halbleitern, ebenso wie Teile der Papierindustrie, des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung“, heißt es im Eckpunktepapier.
Der Industriestrompreis tritt als Alternative neben das bestehende Instrument der Strompreiskompensation. Eine Kumulation beider Instrumente wird nicht möglich sein, heißt es in dem Papier. Die Koalition hat aber vereinbart, die Strompreiskompensation auszuweiten. Sie dürfte also für mehr Branchen geöffnet werden. Unternehmen sollen ein „Wahlrecht haben, welches der Instrumente sie im jeweiligen Abrechnungsjahr in Anspruch nehmen“.
Der Industriestrompreis soll der Einigung zufolge bei 5 Cent je Kilowattstunde liegen. Unternehmen können die Differenz zum Referenzpreis am Markt für die Hälfte ihres jährlichen Stromverbrauchs zu 50 Prozent kompensieren lassen. Unternehmen sollen eine degressive Förderung in Anspruch nehmen können. „Unternehmen sollen zu Beginn der Laufzeit einen hohen Entlastungseffekt erhalten können, damit Investitionen möglichst schnell angereizt werden“, heißt es in dem Papier.
Sie erhalten die Wahl, im ersten Jahr mehr als 50 Prozent der zustehenden Förderung zu beantragen, „im zweiten Jahr 50 Prozent und im dritten Jahr entsprechend weniger als 50 Prozent ihrer Strommenge“. Dies soll „ex ante und unbürokratisch“ kontrolliert werden.
Die Hälfte der Subvention muss von den Firmen in „neue oder modernisierte Anlagen investiert werden, die einen messbaren Beitrag zur Senkung der Kosten des Stromsystems leisten, ohne den Verbrauch fossiler Brennstoffe in die Höhe zu treiben“, heißt es in dem Papier. Darunter fallen auch die Erzeugung erneuerbarer Energien, Energiespeicher, Verbesserungen der Energieeffizienz, Elektrolyseure.
Die Gegenleistungen sollen „technologieoffen“ ausgestaltet sein und werden von einer Vollzugsbehörde genehmigt. „Die konkreten Bedingungen hierfür werden im Rahmen des Notifizierungsprozesses mit der Europäischen Kommission im Detail diskutiert.“ Die Investitionen können sowohl am eigenen Standort als auch „Dritten übertragen werden“. Die Unternehmen haben 48 Monate nach Gewährung der Beihilfe Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Ausnahmen gelten für technische Gründe.
Unternehmen können zehn Prozent mehr Förderung erhalten, wenn sie mindestens 80 Prozent des Geldes investieren. „Mindestens 75 Prozent des gewährten Flexibilitäts-Bonus müssen in Gegenleistungen investiert werden.“
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