Parma (dts Nachrichtenagentur) – Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat bei der Bewertung der Auswirkungen des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Natur keine kritischen Problembereiche festgestellt. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Allerdings gebe es immer noch Fragen, die nicht abschließend geklärt werden konnten. Diese müssten die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten bei der Erneuerung der Genehmigung berücksichtigen. Ein Problem wird nur dann als kritisch definiert, wenn es alle vorgeschlagenen Verwendungen des zu bewertenden Wirkstoffs betrifft, wie beispielsweise die Verwendungen vor der Aussaat und die Verwendungen nach der Ernte. Unklar sind laut der Lebensmittelbehörde etwa die Bewertung von Verunreinigungen in Glyphosat, die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen.
Zudem würden Informationen über die Toxizität eines der weiteren Bestandteile im Endprodukt fehlen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Biodiversität wollten die Experten „keine eindeutigen Schlussfolgerungen“ ziehen. Hintergrund ist, dass das Pestizid sehr unterschiedlich eingesetzt wird. Im Hinblick auf die Ökotoxikologie sei für 12 von 23 vorgeschlagenen Verwendungen von Glyphosat ein hohes langfristiges Risiko für Säugetiere ermittelt worden, so die Behörde.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigte an, gegen die Einschätzung zu klagen. „Wir werden noch im Juli mit fachlicher Unterstützung von Foodwatch Klage gegen die Zulassung des Glyphosat-Produkts Roundup Powerflex einreichen. Wir nehmen die Gefahr, die von hochgiftigen Pestiziden ausgeht, nicht länger hin“, so DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. „Die neue Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu Glyphosat widerspricht der Bewertung durch die Weltgesundheitsorganisation und zahlreichen wissenschaftlichen Studien.“
Foto: Rapsfeld mit Fahrgasse, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Stadtwerke-Verband VKU hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) begrüßt. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Parlamentsrechte gestärkt“, sagte VKU-Chef Ingbert Liebing der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
„Das wird der Deutsche Bundestag sicherlich in neue Regeln umsetzen. Das ist die Gelegenheit, auch die Beteiligungsrechte von Verbänden zu stärken, die sich in der letzten Zeit auf ein nicht mehr hinnehmbares Maß verkürzt haben“, so Liebing. „Was in Krisenzeiten nachvollziehbar ist, darf aber nicht zum Regelfall werden.“ Teilweise seien die Verbändebeteiligungen eher auf Stunden oder wenige Tage gestutzt worden.
„Die Vorbereitungszeit für die Anhörung war auch für eingeladene Experten unvertretbar knapp.“ Für das Heizungsgesetz erwartet Liebing aber keine großen inhaltlichen Änderungen. „Mit der Absage an eine schnelle Sondersitzung geht das GEG in die Verlängerung bis in den September. Zugleich hat die Koalition die Ausschussbeschlussfassung bestätigt und damit deutlich gemacht, dass sie nicht in neue inhaltliche Beratungen einsteigen will“, so der VKU-Chef.
„Damit ist zu erwarten, dass es im Herbst nach der Verabschiedung des GEG in der vorliegenden Form auch ein erstes Reparaturgesetz im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Wärmeplanungsgesetzes geben wird.“
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Nationale Normenkontrollrat fordert nach dem vorläufigen Stopp des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das Bundesverfassungsgericht Konsequenzen für alle Gesetzgebungsverfahren. „Das GEG ist ja nur die Spitze des Eisbergs: Es gibt viele weitere Fälle, in denen Hunderte Seiten komplizierter Gesetzestexte im Eiltempo durchs Parlament gebracht werden“, sagte Normenkontrollratschef Lutz Goebel der „Welt“ (Freitagsausgabe).
„Die Politik muss ihre eigenen Regeln wieder ernst nehmen.“ Nicht umsonst gebe es Geschäftsordnungen dafür, wie Gesetze innerhalb der Bundesregierung erarbeitet und wie sie im Parlament beraten werden sollten. Künstliche Fristverkürzungsgründe wie im Fall des GEG sollten außer bei Krisengesetzen tabu sein. Hier müsse sich die Politik selbst disziplinieren.
Das Problem fängt laut Goebel schon im Vorfeld an, wenn die Bundesministerien ihre Referentenentwürfe entwickeln. „Auch in diesem Verfahren gelten Fristen, die werden immer häufiger missachtet“, sagte er. In dieser Legislatur komme dies noch deutlich häufiger vor als in der letzten. Dann bleibe keine Zeit, um Betroffene und Experten einzubeziehen.
Darunter leide die Praxistauglichkeit. „Es wird unsauber reguliert und es passieren Fehler. Das erschwert die Umsetzung, erzeugt unnötige Bürokratie und behindert die Wirkung von Gesetzen“, sagte Goebel. Damit habe die Politik langfristig nichts gewonnen.
„Dann funktionieren die Gesetze nicht, die Betroffenen sind frustriert und die Glaubwürdigkeit der Politik leidet“, so Goebel. Der Normenkontrollrat ist das oberste Beratungsgremium der Bundesregierung, wenn es um Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung geht.
Foto: Reichstagskuppel bei Sonnenaufgang, über dts Nachrichtenagentur
Namibia hat eine neue nachhaltige Attraktion entlang seiner felsigen Küste gefunden. Das niederländische Startup Kelp Blue hat ein bahnbrechendes Seetang-Anbauprojekt vor der Küste von Lüderitz ins Leben gerufen, das nicht nur ökologische Vorteile bringt, sondern auch Namibia als aufstrebende grüne Tourismusdestination etabliert.
Das Pilotprojekt von Kelp Blue fokussiert sich auf den Anbau von Riesentang, einer Art von Braunalgen, die dazu beiträgt, klimaschädliches Kohlendioxid zu binden. Die erzeugten Seetangprodukte reichen von Kosmetik bis hin zu biologisch abbaubarer Lebensmittelverpackung und Biostimulanzien zur Steigerung der Ernteerträge und Dürretoleranz. Dieser innovative Ansatz zur Bekämpfung des Klimawandels macht Namibia zu einem Vorreiter im Bereich der grünen Technologien.
Das Projekt in Lüderitz bietet jedoch nicht nur einen Umweltvorteil. Es hat auch das Potenzial, den Tourismus in Namibia anzukurbeln. Die Stadt Lüderitz selbst war einst für ihren Diamantenabbau bekannt, aber nun eröffnen sich durch das Seetang-Anbauprojekt neue Möglichkeiten für nachhaltigen Tourismus, der sich um den Schutz und die Erhaltung der natürlichen Umwelt bemüht. Touristen haben die Möglichkeit, die beeindruckenden Seetangwälder vor der Küste zu erkunden und die reiche marine Biodiversität zu erleben. Die Küstenlage von Lüderitz bietet ideale Bedingungen für das Wachstum von Seetang und lockt sowohl Abenteuerlustige als auch Naturliebhaber an.
„Wir freuen uns sehr über Kelp Blue und ähnliche Projekte, die dazu beitragen, Namibia als nachhaltige Destination zu festigen. Zukunftsorientierte Entwicklungen dieser Art werden von uns ausdrücklich unterstützt und wir setzen uns weiterhin aktiv dafür ein, dass Namibia als Vorreiter im nachhaltigen Tourismus wahrgenommen wird“, betont Matthias Lemcke, Leiter des Namibia Tourism Board in Deutschland.
Darüber hinaus schafft das Projekt Arbeitsplätze und fördert die lokale Entwicklung. Kelp Blue bildet junge Fachkräfte aus und beschäftigt nun lokale Meeresbiologen und Experten, die eine bedeutende Rolle in der Entwicklung und Umsetzung des Projekts spielen. Dies schafft nicht nur Arbeitsplätze, sondern fördert auch die Fachkompetenz in Namibias Meeresforschung.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Heizungsgesetzes in dieser Woche verhindert hat, verzichtet die Ampelkoalition auf die Einberufung einer Sondersitzung des Bundestags in der Sommerpause. Man werde für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf die Tagesordnung zu setzen, teilten die Fraktionschefs von SPD, Grünen und FDP am Donnerstag mit.
Die Koalitionsfraktionen hätten gemeinsam vereinbart, dass man dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie in der in dieser Woche beschlossenen Form zustimmen werde. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundestag am Mittwoch in einer Eilentscheidung untersagt, die zweite und abschließende dritte Lesung des GEG am Freitag durchzuführen. Geklagt hatte zuvor der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der sich durch das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren für das Heizungsgesetz in seinen Rechten als Mitglied des Bundestages verletzt sah.
Foto: Bundestagsplenum, über dts Nachrichtenagentur
Hass, Neid, Aggression. Überall aufbrechende Konflikte. Scheinbar verbitterter als in den Jahrzehnten zuvor. Innerhalb unserer Gesellschaft und über Ländergrenzen hinweg. Wir wissen doch, dass Egoismus und Kriege nur Leid und Elend bringen. Warum haben wir aus der Geschichte scheinbar nichts gelernt? Warum zerstören wir unsere Umwelt, obwohl sie unsere Lebensgrundlage ist? Was ist los mit uns Menschen? Autor Martin Elias geht in seinem Buch „Der Neue Mensch – Vom Homo Sapiens zum Homo Luminous“ auf entwicklungsgeschichtliche Erklärungssuche und zeigt auf, wie eine höhere Entwicklungsstufe unseres eigenen Bewusstseins das Dilemma beenden kann.
Auf der Suche nach den Ursachen, warum das Leben für den Großteil der Menschheit trotz allen Fortschritts aus Überlebenskampf, Unglück und sozialer Ungerechtigkeit besteht und wir alle auf eine selbstverschuldete Umweltkatastrophe zusteuern, geht Martin Elias zurück an die Anfänge allen menschlichen Lebens. Im detaillierten geschichtlichen Rückblick wird deutlich, wie alle Epochen mit der heutigen Weltlage zusammenhängen und wie das kontinuierlich fortentwickelnde Bewusstsein von uns Menschen, das kollektive Dasein der einzelnen Epochen prägten und es bis heute tun. Er geht der Frage nach, wieso es uns so schwerfällt, uns zu verändern, auch wenn wir längst wissen, dass sich bestimmte Verhaltensweisen negativ auf uns auswirken.
Ursprünglich lebte der Mensch im Einklang mit der Natur. Im Stammesbewusstsein ‚Ich bin‘ verbrauchte er nur das, was er tatsächlich benötigte. Mit dem Übergang vom Jagen und Sammeln zur Sesshaftigkeit, dem Feldbau und der Viehwirtschaft erfolgte ein Bewusstseinssprung zu ‚Ich habe‘. Besitz wurde angehäuft, dies erzeugte Begehrlichkeiten, Raub wurde zu einer Art, den Lebensunterhalt zu verdienen, und damit kam der Krieg in die Welt. Zur Legitimierung von enormem Reichtum und großen Reichen entwickelte sich das Bewusstsein ‚Ich glaube‘. Gleichzeitig ein Ausweg aus Chaos, brutalen Lebensbedingungen und Leid.
Alles war hierarchisch geordnet, es gab ein Oben und Unten. Ein Gut und Böse. Bestimmt von Göttern und Religionen. Wer das Falsche glaubte, dem drohte Tod. Nicht selten noch heute. Der Mensch der Neuzeit entwickelte das wissenschaftsbasierte Bewusstsein ‚Ich weiß‘, welches sich zum postmodern ‚Ich erschaffe‘ hochentwickelte. Doch noch nicht alles kann die heutige Wissenschaft erklären.
Glaubenssysteme und Überzeugungen – bis hin zum Kriegerbewusstsein – kämpfen um ihre Vormacht, wie der fortschreitende Dogmatismus der moralischen Zensur verdeutlicht, der vielerorten um sich greift. Das Richtige zu sagen und zu denken, war noch nie so wichtig wie heute, wo so viele Informationen verfügbar sind wie noch nie und zugleich die Gefahr so groß ist wie noch nie, den falschen unter ihnen auf mögliche Irrwege zu folgen.
@Marina Rudolph
Die Zukunft verlangt von uns ein neues Denken und neue Lösungsansätze. Das Versprechen, dass Arbeit und Leistung der Weg zum individuellen Glück sind, hat sich nicht bestätigt. Wir wünschen uns insgeheim Dinge wie Liebe, Zuneigung, Freundschaft und Mitgefühl. Stattdessen muss man überall damit rechnen, betrogen oder über den Tisch gezogen zu werden. Die Menschen haben kein Vertrauen, sie können sich nicht fallen lassen, weil sie damit rechnen müssen, dass hinter jeder Ecke eine Gefahr lauert. Dies schafft eine Atmosphäre der Angst und des Hinterhalts. Roboter und künstliche Intelligenzen werden zudem künftig einen Großteil unserer alltäglichen Aufgaben übernehmen. Was weitere Ängste vor Entwicklungen weckt, über die wir möglicher Weise die Kontrolle verlieren, die uns sogar überflüssig machen und uns von einer Gesellschaft ausschließen, die den Konsum verehrt.
Mit seinem spannenden Streifzug durch die Historie und der gleichzeitigen Verknüpfung mit Quantenphysik, Relativitätstheorie und Bewusstseinsforschung gelingt es Autor Martin Elias aufzuzeigen, dass jeder einzelne Mensch durch bewusste Entscheidungen im Kleinen in der Lage ist, das globale Ganze zu verändern und somit eine bessere Gesellschaft zu erschaffen. Denn nur der, der versteht, warum etwas passiert oder wie er lebt, kann Entscheidungen treffen, die etwas verändern. Ohne dieses Wissen fehlt dagegen jegliche Entscheidungsmöglichkeit.
Am Horizont sieht man bereits einen neuen Menschen winken. Der mutig ist, das Alte hinter sich zu lassen. Der vorhandenes Wissen anwendet, in eine integrale Bewusstseinsstufe umwandelt. Die Hoffnung des 39-Jährigen Autors: Wenn der Mensch nicht mehr seinen über die Jahrhunderte tief verwurzelten niederen Instinkten wie Macht, Gier und Neid folgt, bestünde kein Grund mehr, ungerechte Systeme in ihrer jetzigen Form aufrechtzuerhalten. Eine Zukunft des Friedens, der schöpferischen Vielfalt, der erfüllten Beziehungen und der Freiheit von Angst wäre möglich.
Martin Elias „Der Neue Mensch – Vom Homo Sapiens zum Homo Luminous“ 2023, SANVEMA Publishing, 468 Seiten Erhältlich mit Hardcover, als Taschenbuch oder eBook bei Amazon.de ISBN Softcover: 978-3-347-90590-0 / Preis: 24,99 Euro ISBN Hardcover: 978-3-347-90592-4 / Preis: 39,99 Euro ISBN eBook: 978-3-98869-006-7 / Preis: 19,90 Euro www.martinelias.de
Bild Martin Elias Fotograf/ Bildcredits: @Dirk Eisermann
Endlich ist der Sommer da und lockt uns nach draußen, um das herrliche Wetter zu genießen. Dabei gerät der Haushalt schnell in den Hintergrund, denn wer möchte schon stundenlang putzen, wenn man lieber die Zeit im Freien verbringt? Da kommt das everdrop Sommer-Trio ins Spiel, das man einfach nicht missen möchte: Die everdrop Flaschenbürste, den Pop-up Schwamm und den everdrop Putzstein! Obwohl sie klein sind, entfalten sie eine große Wirkung – und das nicht nur im Haushalt, sondern auch für die Umwelt.
Drei Accessoires, die deinen Sommer bereichern werden: Eine Flaschenbürste aus FSC-zertifiziertem Buchenholz, der everdrop Pop-up Spülschwamm aus 100% Cellulose und der everdrop Putzstein, der zu 100% aus Schaumglas besteht. Besonders an heißen Tagen ist es wichtig, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Daher sollte die Flasche regelmäßig aufgefüllt werden. Wer eine keim- und bakterienfreie Flasche möchte, sollte diese dann auch regelmäßig reinigen. Hier kommt die everdrop Flaschenbürste ins Spiel, die nicht nur für eine saubere Trinkerlebnis sorgt, sondern auch komplett frei von Mikroplastik ist.
Ebenso ist der everdrop Pop-up Schwamm frei von Mikroplastik und überzeugt mit seiner flachen Form, die sich beim Kontakt mit Wasser entfaltet. Er ist nicht nur ein Hingucker, sondern eignet sich auch hervorragend, um zum Beispiel Gartenstühle von Staub zu befreien und aufzufrischen. Der everdrop Putzstein ermöglicht es, den Grillrost im Handumdrehen zu reinigen, bevor die nächste Grillparty ansteht – und das ganz ohne mühsames Schrubben! Er entfernt mühelos hartnäckigen Schmutz und Ablagerungen. Dieses Trio an everdrop Accessoires ist perfekt für den Sommer und schont gleichzeitig die Umwelt!
Der everdrop Pop-up Schwamm im Überblick:
● reines Naturprodukt aus 100% aus Zellulose
● vegan und frei von Mikroplastik; wiederverwendbar und langlebig
Die everdrop Flaschenbürste im Überblick:
● vegan; Handgriff aus FSC-zertifiziertem Buchenholz
● Borsten aus pflanzlichen Fasern
● mit 100% Ökostrom hergestellt
Der everdrop Putzstein im Überblick:
● geruchlos und ähnelt in der Struktur dem natürlichen Bimsstein; 100% Schaumglas
● entfernt hartnäckigen Schmutz & Ablagerungen effektiv; universell einsetzbar
● schnelle & wirkungsvolle Reinigung ohne Einsatz von Chemikalien
● besonders geeignet für Fett, Rost, Schimmel, Kalk, hartnäckige Schmutz- & Farbflecken
● kein Einwegplastik & frei von Mikroplastik; Verpackung aus Papier; kann ganz einfach im Altpapier entsorgt werden
Die Produkte von everdrop können einzeln oder im persönlichen Abo-Paket online auf everdrop.de gekauft werden. Im Abo lassen sich die Lieferintervalle ganz einfach festlegen und können für alle Folgelieferungen jederzeit angepasst werden – spart Zeit und Geld.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Festnahme von sieben mutmaßlichen Islamisten in NRW wegen Terrorverdachts warnt Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang vor einer neuen Gefährdungslage. Vor allem durch den aus Afghanistan operierenden IS-Ableger „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK) gehe Anschlagsgefahr aus, sagte Haldenwang der „Welt“.
Er habe zuletzt bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2022 bereits auf die Gefahr hingewiesen, die von diesem Ableger des IS für Europa und auch für Deutschland ausgehe. „Das Erstarken dieser Gruppe in Afghanistan verstärkt die Gefährdungslage in Deutschland.“ Die Sicherheitsbehörden sind überzeugt, dass die nun festgenommenen Tatverdächtigen sich im Juni 2022 in Deutschland zu einer Terrorvereinigung zusammengeschlossen haben. Sie sollen enge Kontakte zum IS-Ableger ISPK gepflegt haben.
Man sehe „den grundsätzlichen Willen des ISPK, Anschläge gegen westliche Länder, auch gegen Deutschland, zu planen und durchzuführen, um sich zu profilieren“, sagte Haldenwang. Das BfV werde die Strukturen und Anhänger des ISPK in Deutschland in enger Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden weiterhin aufklären. „Die Gefahr des islamistischen Terrorismus ist nicht gebannt“, sagte der Verfassungsschutzchef. Auch in Deutschland könne jeden Tag ein islamistischer Anschlag verübt werden.
„Die Sicherheitsbehörden sind daher wachsam und haben alle möglichen Szenarien auf dem Schirm“, so Haldenwang.
Foto: Polizei in einer Fußgängerzone, über dts Nachrichtenagentur
Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat hohe Hürden für die Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft gesetzt. Voraussetzungen für eine solche Maßnahme gegenüber einem Drittstaatsangehörigen seien, dass dieser „eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr“ darstelle, die ein Grundinteresse der Allgemeinheit berühre, teilten die Luxemburger Richter am Donnerstag mit.
Zudem müsse die Entscheidung den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ wahren. Der Gerichtshof entschied, dass das Bestehen einer Gefahr für die Allgemeinheit des Mitgliedstaats, in dem sich der betreffende Drittstaatsangehörige aufhält, nicht schon allein deshalb als erwiesen angesehen werden könne, weil dieser wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde. Denn eine zur Aberkennung getroffene Maßnahme hänge davon ab, dass zwei unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt seien, nämlich zum einen, dass der betreffende Drittstaatsangehörige wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, und zum anderen, dass festgestellt wurde, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit des Mitgliedstaats darstellt, in dem er sich aufhält. Sind die beiden im Unionsrecht vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, könne ein Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft aberkennen, ohne jedoch verpflichtet zu sein, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, so der EuGH. Ferner wies der Gerichtshof darauf hin, dass eine Maßnahme der Aberkennung bzw. Ablehnung nur auf einen Drittstaatsangehörigen angewandt werden könne, der wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, die aufgrund ihrer spezifischen Merkmale insofern als Straftat, die eine außerordentliche Schwere aufweist, angesehen werden kann, als sie zu den Straftaten gehört, die die Rechtsordnung der betreffenden Gesellschaft am stärksten beeinträchtigen.
Dieser Schweregrad könne überdies nicht durch eine Kumulierung verschiedener Straftaten erreicht werden, von denen keine als solche eine besonders schwere Straftat darstellt. Die Beurteilung des Schweregrads beinhalte eine Würdigung sämtlicher besonderer Umstände des fraglichen Falls, wie etwa insbesondere Art und Maß der angedrohten und erst recht der verhängten Strafe, die Art der begangenen Straftat, etwaige mildernde oder erschwerende Umstände, die Frage, ob diese Straftat vorsätzlich begangen wurde, Art und Ausmaß der durch die Straftat verursachten Schäden sowie die Art des Strafverfahrens zur Ahndung der Straftat.
Foto: Europäischer Gerichtshof, über dts Nachrichtenagentur
Ein Kommentar von Christoph Hohenberger, Co-CEO von Retorio
Ein Gespenst geht um. Die Angst vor künstlicher Intelligenz und deren Auswirkungen befeuert den Ruf nach mehr Regulierung. Klar, dass die EU Vorreiter sein will, wenn es um Bürokratie und Vorschriften geht. Darin sind wir schließlich Weltmeister. In der zukunftsweisenden kerntechnologischen Entwicklung hinken wir dagegen hinterher. Als erster Wirtschaftsraum der Welt bringt die EU jetzt einen Gesetzesentwurf zur Regulierung von künstlicher Intelligenz auf den Weg. Das Europäische Parlament hat den AI Act am 14. Juni angenommen. Nun geht er in den Trilog: Die EU-Kommission, der EU-Rat und das EU-Parlament stimmen den finalen Gesetzestext ab. Ende 2023 könnte der AI Act bereits verabschiedet werden. Dann haben Unternehmen noch zwei Jahre Zeit, ihn umzusetzen.
Worin liegt die Herausforderung?
Der AI Act stuft KI-Anwendungen in vier Risiko-Level ein, für die unterschiedliche Auflagen gelten. Solche, die als „inakzeptables Risiko“ gelten, sind verboten. Dazu zählt zum Beispiel die Gesichtserkennung zur Überwachung von Menschen, wie es in China bereits praktiziert wird. Natürlich wollen wir solche Verhältnisse nicht bei uns. Dass der Einsatz von KI im Einklang mit den europäischen Werten und Menschenrechten erfolgen muss, steht außer Frage. Der EU AI Act macht jedoch einen kapitalen Fehler: Er versucht, die Technologie im Kern zu regulieren. Dabei verfolgt er einen strikten anwendungsfallbezogenen Ansatz. Das wäre etwa so, als würde man eine Pfanne verbieten, nur weil man damit seinem Partner eine überbraten kann.
Es geht auch anders
Würde der AI Act auf die Auswirkungen von KI fokussieren statt auf Use Cases, wäre schnell klar: Vieles ist bereits durch bestehende Gesetze abgedeckt. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt zum Beispiel den Schutz vor Diskriminierung, die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten. Brauchen wir da noch separate Vorschriften für KI? Großbritannien macht vor, dass es auch ohne Doppelregulierung geht. Mit ihrem „Pro-Innovation Approach to KI“ verfolgen die Briten dieselben Ziele wie die EU, gehen aber einen agileren Weg. Sie führen zunächst kein neues Gesetz ein, sondern ein Framework, das sich kontinuierlich anpassen lässt. So kann die Regulatorik mit der Entwicklung Schritt halten und bremst sie nicht aus. Die Kontrolle verbleibt bei den bestehenden Regulierungsbehörden der betroffenen Sektoren. Regulation kann somit auch Sicherheit bringen, wenn sie sinnvoll implementiert ist.
Regulatorik darf nicht zur Innovationsbremse werden
Während andere Länder den Fortschritt vorantreiben, ersticken wir ihn in der EU bereits im Keim. Denn der AI Act wird sich sowohl auf Entwicklungs- als auch Anwendungsunternehmen auswirken. Ähnlich wie bei der DSGVO rollt ein enormer regulatorischer Aufwand auf uns zu. Kleine Start-ups können sich das häufig nicht leisten und schaffen den Sprung in den Markt dann nicht. Investoren schrecken indes vor den Risiken zurück. Dadurch wird die Innovationsfreude insgesamt gedrosselt. Die meiste „Innovation“ besteht dann darin, Apparate zur Überprüfung der Regularien aufzubauen, die zur allgemeinen Wertschöpfung und Lösung von akuten Problemstellungen wenig beitragen. Bereits heute ist sind die Behörden unterbesetzt und können DSVGO-Anfragen nicht sinnvoll bearbeiten.
Viel zu sehr dreht sich die Diskussion um die Gefahren, die KI mit sich bringt, statt dass wir auf die Chancen fokussieren. Davon gibt es unzählige. In der HR kann KI zum Beispiel helfen, die Erfolgsfaktoren der Unternehmenskultur zu identifizieren und Mitarbeiter gezielt weiterzuentwickeln. KI agiert dann etwa in realitätsnahen Video-Simulationen als Coach, der Anwendern Feedback zu ihrem Gesprächsverhalten gibt und wie sie sich verbessern können. Tatsächlich ist eine KI sogar objektiver als ein Mensch, sofern man sie richtig trainiert. Sie arbeitet rein datenbasiert und hat weder Vorurteile noch ein Unterbewusstsein. Auch in anderen Bereichen lässt sich KI einsetzen: Etwa in der Medizin, um neue Heilverfahren zu entwickelt oder der Energieindustrie, um Energie effizient zu nutzen.
Fazit: Wir müssen uns mehr für Chancen öffnen
In KI steckt enormes Potenzial für unser Leben und die Wirtschaft. Doch mit dem Drang zur Überregulierung bremst die EU die Entwicklung aus. Natürlich ist es wichtig, KI-Risiken zu adressieren. Mit einem auswirkungsbezogenen Ansatz geht das, ohne die technologische Entwicklung in ein starres Korsett zu pressen. Wir sollten uns mehr für die Chancen öffnen, die KI mit sich bringt und sie nicht zu Tode regulieren.
Über den Autor:
Dr. Christoph Hohenberger ist Co-CEO von Retorio. Er studierte Wirtschaftspsychologie und promovierte in Psychologie. Am Lehrstuhl für Strategie und Organisation der TU München forschte er über den Einfluss von Emotionen, Kognitionen und der eigenen Persönlichkeit auf die Urteilsbildung und das Verhalten gegenüber autonomen Technologien, die er unter anderem als Gastwissenschaftler am Massachusetts Institute of Technology (MIT) vertiefte. Weitere publizierte Forschungsbeiträge befassen sich mit dem menschlichen Verhalten im Arbeits- und Organisationskontext.
2018 gründete er zusammen mit Dr. Patrick Oehler die Firma Retorio. Das Münchner Start-up bietet eine videobasierte Behavioral-Intelligence-Plattform, die Unternehmen dabei hilft, Erfolgsmuster zu erkennen und Mitarbeiter weiterzuentwickeln.